Bauliche Einrichtungen im Gartenbau - GBG 9 - LSV
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Brandmeldung und<br />
-bekämpfung<br />
Gefährdungen:<br />
Verbrennungsgefahr<br />
Erstickungsgefahr<br />
Schutzmaßnahmen:<br />
Forderungen: Arbeitsstätten müssen je nach Abmessung<br />
und Nutzung des Gebäudes und der Brandgefährlichkeit<br />
mit Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein. Erforderlichenfalls<br />
sind Brandmelder und Alarmanlagen einzurichten.<br />
Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen<br />
(Feuerlöscher) müssen leicht erreichbar sein.<br />
Feuerlöscheinrichtungen dürfen<br />
nicht durch Gegenstände<br />
verstellt sein.<br />
Standorte der Feuerlöscheinrichtungen<br />
sind zu<br />
kennzeichnen.<br />
Brandschutzzeichen<br />
weist auf Feuerlöschgerät<br />
hin<br />
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