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Bauliche Einrichtungen im Gartenbau - GBG 9 - LSV

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Brandmeldung und<br />

-bekämpfung<br />

Gefährdungen:<br />

Verbrennungsgefahr<br />

Erstickungsgefahr<br />

Schutzmaßnahmen:<br />

Forderungen: Arbeitsstätten müssen je nach Abmessung<br />

und Nutzung des Gebäudes und der Brandgefährlichkeit<br />

mit Feuerlöscheinrichtungen ausgestattet sein. Erforderlichenfalls<br />

sind Brandmelder und Alarmanlagen einzurichten.<br />

Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen<br />

(Feuerlöscher) müssen leicht erreichbar sein.<br />

Feuerlöscheinrichtungen dürfen<br />

nicht durch Gegenstände<br />

verstellt sein.<br />

Standorte der Feuerlöscheinrichtungen<br />

sind zu<br />

kennzeichnen.<br />

Brandschutzzeichen<br />

weist auf Feuerlöschgerät<br />

hin<br />

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