Verhandlungsschrift - Freinberg
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Verf- GR/7 - 2009 vom 17.12.2009 _______________________________________________________ 15<br />
Bgm. Anton Pretzl stellt den Antrag, dass die Feuerwehr-Tarifordnung 2010 in der vorliegenden<br />
Form beschlossen wird.<br />
Beschluss; Einstimmig wird die Feuerwehr-Tarifordnung 2010 in der vorliegenden Form<br />
beschlossen.<br />
5. Bestandsvertrag Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde <strong>Freinberg</strong><br />
& Co KG - Gemeinde <strong>Freinberg</strong> für Amtsgebäude <strong>Freinberg</strong> Nr. 4.<br />
AL Franz Stadler erläutert, dass Mag. Dietmar Humer für die VFI <strong>Freinberg</strong> den Bestandsvertrag<br />
für das Amtsgebäude erarbeitet hat. Eine Überprüfung des Bestandsvertrages durch das Steuerberatungsbüro<br />
Leitner & Leitner wurde durchgeführt und für den Beschluss des Gemeinderates freigegeben.<br />
Ebenso liegt eine Berechnung des vorläufigen Mietzinses von der Fa. Leitner & Leitner<br />
vor.<br />
abgeschlossen zwischen der<br />
Bestandvertrag<br />
Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde <strong>Freinberg</strong> & Co KG, FN<br />
298074w, 4785 <strong>Freinberg</strong> 4, im Folgenden „KG", einerseits<br />
und der<br />
Gemeinde <strong>Freinberg</strong>, 4785 <strong>Freinberg</strong> 4, im Folgenden „Gemeinde", andererseits<br />
wie folgt:<br />
1. Vertragsgrundlagen<br />
1.1. Mit Gesellschaftsvertrag vom 30.6.2005 haben die Gemeinde und der Verein zur<br />
Förderung der Infrastruktur der Gemeinde <strong>Freinberg</strong> (im Folgenden „Verein") eine<br />
Kommandit-Erwerbsgesellschaft gegründet, welche mittlerweile in eine<br />
Kommanditgesellschaft (die KG) umfirmiert wurde. Die Gemeinde ist alleinige<br />
Kommanditistin mit einer Pflichteinlage von EUR 1.000,00 und mit 100% (in Worten:<br />
einhundert Prozent) am Vermögen der Gesellschaft, einschließlich der stillen Reserven<br />
und dem Good Will (Unternehmenswert), sowie am Verlust und Gewinn der KG<br />
beteiligt. Der Unternehmensgegenstand der KG umfasst unter anderem den Erwerb von<br />
Liegenschaften, Gebäuden und sonstigen Bauwerken, dazu gehört auch der Erwerb von<br />
Baurechten, Dienstbarkeiten und sonstigen Nutzungsrechten von der Gemeinde oder<br />
von Dritten, die Neuerrichtung, Sanierung, der Umbau oder die Erweiterung von<br />
Gebäuden und sonstigen Bauwerken, sowie die Erhaltung, Nutzung, Verwaltung und<br />
Verwertung von Liegenschaften und Gebäuden und sonstigen Bauwerken, insbesondere<br />
auch die Vermietung und Verpachtung.<br />
l .2. In der Gemeinderatssitzung vom 30.6.2005 hat die Gemeinde beschlossen, die von ihr<br />
als Körperschaft öffentlichen Rechts („KöR") wahrzunehmende Aufgabe zur Errichtung<br />
und Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von Amtsgebäuden auszugliedern und an die<br />
KG zu übertragen. Zu diesem Zweck hat die Gemeinde mittels Einbringungsvertrag<br />
vom 20.11.2007 die Liegenschaft EZ 329, GB 48217 Hinding, BG Schärding, mit den<br />
inneliegenden Grundstücken 1346/4, .81 und .306 in das Eigentum der KG übertragen.<br />
Die Grundstücke .81 und .306 werden gemäß Vermessungsurkunde der Geometer<br />
Schachinger Ziviltechniker GmbH, GZ 3496, mit dem Grundstück 1346/4 vereinigt.