Verhandlungsschrift - Freinberg
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Verf-GR/7-2009 vom 17.12.2009<br />
Sehr geehrte Damen und Herren!<br />
Ich besitze das Grundstück Nr. 1178 der KG. Hinding, im rechtskräftigen<br />
Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Freinberg</strong> eingetragen als Gründland. Ich<br />
ersuche um Umwidmung dieses Grundstückes (teilweise lt. beiliegenden Plan)<br />
von Grünland in Bauland. Ich habe verschiedene Interessenten für dieses<br />
Bauland.<br />
Die anfallenden Kosten für die Umwidmung werden von uns getragen.<br />
Ich hoffe auf eine positive Entscheidung.<br />
Mit freundlichen Grüßen:<br />
AL Franz Stadler gibt bekannt, dass es sich um eine Fläche von ca. 3.000 bis 4.000 m 2 handelt. GV<br />
Günther Winkler macht den Vorschlag, dass die Gemeinde dem Antrag nur zustimmt, wenn die<br />
Gemeinde das Vorkaufsrecht für das Bauland hat, um günstige Baugründe für Gemeindebürger<br />
schaffen zu können.<br />
Bgm. Anton Pretzl teilt mit, dass die Gemeinde bereits 5 Baugründe in Hareth zur Verfügung<br />
stellt, die bis heute nicht verkauft werden konnten. Das Einleitungsverfahren für die<br />
Flächenwidmungsplanänderung sollte auf jeden Fall beschlossen werden.<br />
AL Franz Stadler teilt mit, dass Henriette Auersperg-Castell nach dem heutigen<br />
Gemeinderatsbeschluss gefragt werden kann, ob sie der Gemeinde ein Vorkaufsrecht für das<br />
Bauland einräumen möchte. Beim Forsthaus Neudling 10 wurde ebenfalls ein Vorkaufsrecht für<br />
die Gemeinde <strong>Freinberg</strong> eingeräumt. Weiters gibt AL Franz Stadler bekannt, dass besonders zu<br />
beachten wäre, dass die Entsorgung allfälliger Abwässer nicht durch den bestehenden Kanal aus<br />
dem Grundstück 1178 entsorgt werden kann. Es müssten voraussichtlich Pumpwerke für die<br />
entsprechenden Parzellen eingerichtet werden. Im Gemeinderatsbeschluss müsste bereits<br />
festgehalten werden, dass die Grundbesitzer für den Bau von hauseigenen<br />
Hauswasser-Pumpstationen verantwortlich sind und