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Verhandlungsschrift - Freinberg

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Verf-GR/7-2009 vom 17.12.2009<br />

Sehr geehrte Damen und Herren!<br />

Ich besitze das Grundstück Nr. 1178 der KG. Hinding, im rechtskräftigen<br />

Flächenwidmungsplan der Gemeinde <strong>Freinberg</strong> eingetragen als Gründland. Ich<br />

ersuche um Umwidmung dieses Grundstückes (teilweise lt. beiliegenden Plan)<br />

von Grünland in Bauland. Ich habe verschiedene Interessenten für dieses<br />

Bauland.<br />

Die anfallenden Kosten für die Umwidmung werden von uns getragen.<br />

Ich hoffe auf eine positive Entscheidung.<br />

Mit freundlichen Grüßen:<br />

AL Franz Stadler gibt bekannt, dass es sich um eine Fläche von ca. 3.000 bis 4.000 m 2 handelt. GV<br />

Günther Winkler macht den Vorschlag, dass die Gemeinde dem Antrag nur zustimmt, wenn die<br />

Gemeinde das Vorkaufsrecht für das Bauland hat, um günstige Baugründe für Gemeindebürger<br />

schaffen zu können.<br />

Bgm. Anton Pretzl teilt mit, dass die Gemeinde bereits 5 Baugründe in Hareth zur Verfügung<br />

stellt, die bis heute nicht verkauft werden konnten. Das Einleitungsverfahren für die<br />

Flächenwidmungsplanänderung sollte auf jeden Fall beschlossen werden.<br />

AL Franz Stadler teilt mit, dass Henriette Auersperg-Castell nach dem heutigen<br />

Gemeinderatsbeschluss gefragt werden kann, ob sie der Gemeinde ein Vorkaufsrecht für das<br />

Bauland einräumen möchte. Beim Forsthaus Neudling 10 wurde ebenfalls ein Vorkaufsrecht für<br />

die Gemeinde <strong>Freinberg</strong> eingeräumt. Weiters gibt AL Franz Stadler bekannt, dass besonders zu<br />

beachten wäre, dass die Entsorgung allfälliger Abwässer nicht durch den bestehenden Kanal aus<br />

dem Grundstück 1178 entsorgt werden kann. Es müssten voraussichtlich Pumpwerke für die<br />

entsprechenden Parzellen eingerichtet werden. Im Gemeinderatsbeschluss müsste bereits<br />

festgehalten werden, dass die Grundbesitzer für den Bau von hauseigenen<br />

Hauswasser-Pumpstationen verantwortlich sind und

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