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A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen - Landratsamt Waldshut

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen - Landratsamt Waldshut

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Landkreis <strong>Waldshut</strong><br />

Machbarkeitsuntersuchung<br />

Version 1<br />

16. Januar 2012<br />

Bericht-Nr. 3 / JB<br />

A <strong>98.5</strong>/6 <strong>Schwörstadt</strong> - <strong>Wehr</strong> - <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />

Ergänzungen zur Pressemitteilung zur Konsenstrasse


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 1<br />

A <strong>98.5</strong> und 6 <strong>Schwörstadt</strong> - <strong>Wehr</strong> - <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Vorgehensweise 2<br />

2 Ergebnisse der Einzelgespräche 2<br />

2.1 <strong>Schwörstadt</strong> 2<br />

2.2 <strong>Wehr</strong> 2<br />

2.3 Schluchseewerk AG 3<br />

2.4 <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong> 3<br />

3 Beschreibung der Trasse 3<br />

3.1 Linienführung 3<br />

3.2 Anschlussstelle 4<br />

4 Bewertung 4<br />

5 Empfehlung 5<br />

16. Januar 2012 / Bericht 03.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 2<br />

A <strong>98.5</strong> und 6 <strong>Schwörstadt</strong> - <strong>Wehr</strong> - <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />

1 Vorgehensweise<br />

Auf den Gemarkungen der Städte <strong>Wehr</strong> und <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong> im Landkreis <strong>Waldshut</strong> stehen in Kürze<br />

Planfeststellungsverfahren für zwei Großvorhaben an: Pumpspeicherkraftwerk Atdorf und Hochrheinautobahn<br />

A 98. Zur raumordnerischen Koordination der beiden Projekte zu einem Zeitpunkt,<br />

zu dem noch Möglichkeiten für Einflussnahmen bestehen und zur Erreichung eines Konsenses in<br />

der Region wurde eine Machbarkeitsstudie für eine neue Trassierung eines Teilabschnitts der Hochrheinautobahn<br />

erstellt.<br />

Um die tatsächlichen Konfliktpunkte mit den bisher vom Vorhabensträger ausgearbeiteten Varianten<br />

herauszuarbeiten, wurde im Rahmen eines vom <strong>Landratsamt</strong> <strong>Waldshut</strong> und dem Regionalverband<br />

Hochrhein-Bodensee durchgeführten Moderationsverfahrens Einzelgespräche mit den betroffenen<br />

Auftraggebern der Machbarkeitsstudie geführt.<br />

2 Ergebnisse der Einzelgespräche<br />

2.1 <strong>Schwörstadt</strong><br />

Die Gemeinde <strong>Schwörstadt</strong> zählt nicht zu den Auftraggebern der Machbarkeitsstudie, ist aber als<br />

Nachbargemeinde von <strong>Wehr</strong> von der Trassenführung im Abschnitt 5 betroffen. <strong>Schwörstadt</strong> hat<br />

keine Kritikpunkte an der Vorzugstrasse des Regierungspräsidiums Freiburg und ist primär an einem<br />

zügigen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens interessiert. Als Kernforderungen für eine<br />

allfällige Alternativplanung haben sich herauskristallisiert:<br />

• Die Gemeinde <strong>Schwörstadt</strong> drängt auf die schnelle Realisierung einer A 98 als Umfahrung von<br />

<strong>Schwörstadt</strong>. Die Belastungen durch die B 34 im Dorf sind unerträglich geworden.<br />

• Die Umfahrung muss bereits im Abschnitt 5 voll verkehrswirksam sein. Die Entlastung von<br />

<strong>Schwörstadt</strong> darf nicht erst dann eintreten, wenn auch der Abschnitt 6 gebaut ist.<br />

• Alternativen zur Vorzugstrasse des Regierungspräsidiums Freiburg dürfen keine Verschlechterungen<br />

für die sensiblen Bereiche Wolfsgraben und Oberdorf bringen. Hauptsächlich ist hier auf<br />

die Thematik Lärm und Luft zu achten.<br />

2.2 <strong>Wehr</strong><br />

Die Stadt <strong>Wehr</strong> hat der Initiative pro Taltrasse die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelgespräch eigene<br />

Ideen vorzustellen. Als Kernforderungen der Stadt <strong>Wehr</strong> wurden formuliert:<br />

• Höchste Priorität hat die Schonung der Flächen auf dem Wihler. Diese Flächen sind laut Stadt<br />

<strong>Wehr</strong> die einzigen verbliebenen Entwicklungsflächen für Wohnen oder Gewerbe. Ein Zerschneiden<br />

dieses Gebietes durch die Röthekopfvariante wird kategorisch abgelehnt. Auf keinen Fall<br />

wird eine Trassenführung nördlich der südlichen Bergseevariante akzeptiert.<br />

• Eine Absenkung der <strong>Wehr</strong>atalbrücke von ca. 60 m auf ca. 30 m (modifizierte Bergtrasse 1) wird<br />

nicht mitgetragen.<br />

16. Januar 2012 / Bericht 03.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 3<br />

A <strong>98.5</strong> und 6 <strong>Schwörstadt</strong> - <strong>Wehr</strong> - <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />

2.3 Schluchseewerk AG<br />

Die Schluchseewerk AG ist das einzige privatwirtschaftliche Mitglied der Auftraggeberrunde. Die<br />

Betroffenheit mit der A 98 liegt beim möglichen Raumkonflikt mit der eigenen Planung des Pumpspeicherkraftwerks<br />

Atdorf. Die einzige Kernforderung lautet:<br />

• Die Planung der A 98 muss mit der eigenen Planung für das Pumpspeicherkraftwerk verträglich<br />

sein. Insbesondere ist auf das geplante Haselbecken und die geplanten und bestehenden Stollen<br />

zu achten.<br />

2.4 <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />

Die Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong> hat der Initiative pro Röthekopfvariante die Möglichkeit eingeräumt, im<br />

Einzelgespräch eigene Ideen vorzustellen. Als Kernforderung der Stadt <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong> wurde formuliert:<br />

• Höchste Priorität hat die Schonung der Heilquellen. Dafür wird gefordert, die Trasse möglichst<br />

weit nördlich von <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong> zu schieben. Auf keinen Fall wird eine Trassenführung südlich<br />

der Röthekopfvariante akzeptiert (wie z. B. die südliche Bergseevariante).<br />

3 Beschreibung der Trasse<br />

3.1 Linienführung<br />

Aufgrund der Problematik Wihler war klar, dass eine Konsenstrasse im Bereich <strong>Wehr</strong> nur als<br />

Taltrasse konzipiert werden kann. Deshalb schwenkt die neue Trasse nach der Wolfsgrabenbrücke<br />

nach Süden ab und nimmt einen ähnlichen Verlauf wie die modifizierte Stefanslochtrasse. Allerdings<br />

wird die Höhenlage der Wolfsgrabenbrücke so belassen wie bei der modifizierten Bergtrasse<br />

2. Dadurch kann im folgenden Verlauf auf einen Tunnel verzichtet werden. Nach Überquerung der<br />

B 34 verläuft die neue Trasse im Tal.<br />

Die Untersuchung der bisherigen Taltrassen durch das Regierungspräsidium Freiburg brachten alle<br />

das gleiche Ergebnis: Aufgrund der bestehenden Zwangspunkte war eine Trassierung im Bereich<br />

<strong>Wehr</strong> nur außerhalb der Richtwerte für Autobahnen (RAA) möglich. Bei jedem anschließenden Vergleich<br />

mit einer Bergtrasse musste die Taltrasse als Nicht-Autobahn zwangsläufig schlechter abschneiden<br />

als eine Autobahn.<br />

Eine Möglichkeit, den Konflikt zu lösen, besteht darin, vermeintliche Zwangspunkte zu beseitigen.<br />

Durch eine Verlegung der bestehenden Eisenbahngleise im Umfeld des heutigen Haltepunktes<br />

Brennet nach Süden wird der notwendige Raum geschaffen, um eine Trassierung der A 98 im Tal<br />

unter Einhaltung aller Richtwerte zu ermöglichen. Die neue Trasse überquert die <strong>Wehr</strong>a mit einer<br />

Brücke und taucht dann unter die bestehende B 34 ab.<br />

Anders als bei den bisher untersuchten Taltrassen schwenkt die neue Trasse viel früher nach Norden<br />

ab und unterquert das Wohngebiet Weckertsmatt und die stillgelegten Eisenbahngleise der<br />

alten <strong>Wehr</strong>er Bahn mit einem Tunnel. Dafür wird ein Korridor ausgenutzt, der nahezu frei von Bebauung<br />

ist. Dadurch wird eine Verbindung mit der Röthekopfvariante möglich, ohne den Wihler zu<br />

berühren.<br />

16. Januar 2012 / Bericht 03.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 4<br />

A <strong>98.5</strong> und 6 <strong>Schwörstadt</strong> - <strong>Wehr</strong> - <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />

Die neue Trasse verläuft in einem Rechtsbogen im Tunnel um das geplante Haselbecken herum<br />

und schwenkt in eine nördliche Parallele zur Röthekopfvariante ein. Die Linienführung ist durch den<br />

Tiefpunkt der geplanten Stollen des Pumpspeicherkraftwerks Atdorf bestimmt. Hier ist der Abstand<br />

zwischen Tunnel A 98 und Stollen am größten.<br />

Die neue Trasse verläuft weiter im Tunnel und unterquert das Heilquellenschutzgebiet von <strong>Bad</strong><br />

<strong>Säckingen</strong>. Nach Unterquerung der L 152 endet der Tunnel und die neue Trasse schwenkt vor dem<br />

Heimbachtal in offener Bauweise in die Linie ein, die bei allen bisherigen Varianten im Abschnitt 6<br />

gewählt wurde.<br />

3.2 Anschlussstelle<br />

Durch die veränderte Linienführung bietet sich die Möglichkeit, die geplante Anschlussstelle Wallbach<br />

vom Wihler ins <strong>Wehr</strong>atal zu verlegen. A 98, B 34 und B 518 werden an einer zentralen Stelle<br />

direkt miteinander verknüpft. Dadurch verschiebt sich die Trennlinie der Planfeststellungsabschnitte<br />

nach Südwesten. Der Abschnitt 5 endet bereits vor der Unterquerung der B 34.<br />

Zudem entfällt die Notwendigkeit, die Anschlussstelle Wallbach als Provisorium auszubauen. Die<br />

neue Anschlussstelle bei der <strong>Wehr</strong>a liegt ganz im Abschnitt 5 und kann bereits für den Endzustand<br />

planfestgestellt und gebaut werden.<br />

4 Bewertung<br />

Am 24.11.2009 hat der Vorhabensträger die Ergebnisse der RE Vorprüfung für die Planung der<br />

Hochrheinautobahn A 98 für die Abschnitte 5 und 6 der Öffentlichkeit vorgestellt. Aufgrund einer<br />

Bewertung wurde für den Abschnitt 5 die modifizierte Bergtrasse 2 als Vorzugsvariante für das<br />

anstehende Planfeststellungsverfahren ausgewählt; für den Abschnitt 6 erfolgte noch keine endgültige<br />

Festlegung, die Röthekopfvariante wurde allerdings als „zu bevorzugen“ eingestuft. Ausgehend<br />

von den bisherigen Bewertungen der modifizierten Bergtrasse 2, der modifizierten Stefanslochtrasse<br />

(beide Abschnitt 5), der Röthekopfvariante und der südlichen Bergseevariante (beide Abschnitt<br />

6) durch den Vorhabensträger könnte eine Bewertung der neuen Trasse aus unserer Sicht wie folgt<br />

aussehen:<br />

A <strong>98.5</strong> von Karsau bis <strong>Wehr</strong><br />

Kriterium<br />

16. Januar 2012 / Bericht 03.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH<br />

modifizierte<br />

Bergtrasse 2 1<br />

modifizierte<br />

Stefansloch 1<br />

neue Trasse<br />

- erwartet -<br />

Raumordnung + + ++<br />

Städtebau 0 - 0<br />

Verkehr und Wirksamkeit + - ++<br />

wirtschaftliche Flächennutzung + - +<br />

Umwelt und Schutzgüter -- - 0<br />

zulassungshemmende Kriterien ! ? √<br />

Kosten des Vorhabensträgers 2 + 0 0


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 5<br />

A <strong>98.5</strong> und 6 <strong>Schwörstadt</strong> - <strong>Wehr</strong> - <strong>Bad</strong> <strong>Säckingen</strong><br />

A 98.6 von <strong>Wehr</strong> bis Rothaus<br />

Kriterium<br />

16. Januar 2012 / Bericht 03.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH<br />

Röthekopfvariante<br />

1<br />

südliche<br />

Bergseevar. 1<br />

neue Trasse<br />

- erwartet -<br />

Raumordnung + + +<br />

Städtebau 0 - 0<br />

Verkehr und Wirksamkeit + + +<br />

wirtschaftliche Flächennutzung + + ++<br />

Umwelt und Schutzgüter 0 - 0<br />

zulassungshemmende Kriterien ! ! !<br />

Kosten des Vorhabensträgers 2 0 0 0<br />

5 Empfehlung<br />

Wir empfehlen, die neue Trasse zwischen Wolfsgraben und Heimbachtal als „Konsenstrasse“ zu<br />

deklarieren und als Vorzugstrasse in ein Planfeststellungsverfahren aufzunehmen. Wir begründen<br />

die Empfehlung im Wesentlichen mit drei Punkten:<br />

1. Politische Dimension: Die Konsenstrasse erfüllt alle im Rahmen der Einzelgespräche von den<br />

betroffenen Kommunen geäußerten Kernforderungen. Im Gegensatz zur modifizierten Bergtrasse<br />

2 kann sie sich damit auf die Akzeptanz aller politischen Verantwortlichen der Region<br />

stützen.<br />

2. Rechtliche Dimension: Die Konsenstrasse tangiert keine FFH-Gebiete, es gibt keine Verbotstatbestände<br />

nach § 34 BNatSchG. Im Gegensatz dazu kann die modifizierten Bergtrasse 2 nicht<br />

bzw. nur mit Schwierigkeiten mit den Regelungen des § 34 BNatSchG noch in Einklang gebracht<br />

werden. Ob Ausnahmetatbestände nach § 34 (3) BNatSchG für die modifizierte Bergtrasse<br />

2 greifen, ist aus unserer Sicht zumindest problematisch.<br />

3. Fachliche Dimension: Die Konsenstrasse führt durch die verlegte Anschlussstelle zu einer wesentlichen<br />

Erhöhung der Verkehrswirksamkeit im Endausbau, vor allem aber bereits im Ausbau<br />

der 1 Stufe (dreistreifige südliche Fahrbahn) im Abschnitt 5.<br />

Rapp Regioplan GmbH<br />

Johannes Brandsch<br />

Lörrach, 16. Januar 2012 / 2392<br />

Bericht-Nr. 3<br />

1<br />

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG (RABE-LOCKHORN, BIRGIT; ZINK, MARKUS): A 98 Hochrheinautobahn Rheinfelden<br />

– <strong>Schwörstadt</strong> – <strong>Wehr</strong>. Ausdruck der PowerPoint-Präsentation „Projektstand“ vom 24.11.2009, Freiburg i.<br />

Br.<br />

2<br />

Neutrale Position. Die Beurteilung dieses Kriteriums sollte durch einen Kostenvergleich nach einheitlichen Vergleichsstandards<br />

durch das RP Freiburg im Rahmen der RE Vorprüfung erfolgen. Anhand der erwarteten Bauwerkslängen<br />

für Tunnel und Talbrücken lässt sich jedoch folgende Tendenz prognostizieren: Im Abschnitt 5<br />

günstiger als modifizierte Bergtrasse 2, im Abschnitt 6 teurer als Röthekopfvariante.

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