2011-10-11 Protokoll.. - Landratsamt Waldshut
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LANDRATSAMT WALDSHUT <strong>Waldshut</strong>-Tiengen, den <strong>11</strong>.<strong>10</strong>.<strong>20<strong>11</strong></strong><br />
- Amt für Umweltschutz -<br />
PROTOKOLL<br />
16. SITZUNG DER ÖKOLOGISCHEN BEGLEITGRUPPE ATDORF AM 19.07.<strong>20<strong>11</strong></strong><br />
Anlage: Powerpointpräsentation<br />
Teilnehmer:<br />
Herr Arzner<br />
Frau Böttinger<br />
Herr Böttinger<br />
Frau Cremer-Ricken<br />
Herr Däubler<br />
Herr Frisch<br />
Herr Gantzer<br />
Herr Hieke<br />
Herr Hildebrand<br />
Herr Huber<br />
Herr Karrer<br />
Herr Kirchner<br />
Frau Leykam<br />
Herr Lutz<br />
Frau Mainx<br />
Frau Mattula<br />
Herr Dr. Mehlin<br />
Herr Mutter<br />
Herr Pehm<br />
Herr Peter<br />
Frau Rauchmaul<br />
Herr Rosenhagen<br />
Herr Stöcklin<br />
Frau Tribukait<br />
Herr Wagner<br />
Herr Wenzens<br />
TOP 1: Begrüßung<br />
Herr Gantzer begrüßte die Anwesenden.<br />
Frau Cremer-Ricken bat vorab um die zügige Übersendung der in dieser Sitzung<br />
vorgestellten Power-Point-Präsentation, vor der nächsten Sitzung des Runden Tisches am<br />
25.07.<strong>20<strong>11</strong></strong>. Dies wurde zugesagt.<br />
(Anmerkung der Unterzeichnerin: Die Präsentation wurde per Email am 21.07.<strong>20<strong>11</strong></strong> an alle<br />
Teilnehmer, deren Emailadresse vorlag oder bekannt war, versandt.)<br />
Auf Nachfrage von Herrn Däubler teilte Herr Gantzer mit, dass das Gutachten zum<br />
Heilquellenschutzgebiet in Bad Säckingen noch nicht vorliege.
- 2 -<br />
TOP 2: Vorstellung der genehmigungsrelevanten Planänderungen durch die ILF<br />
Colenco<br />
Herr Pehm von der ILF Colenco führte durch die beiliegende PowerPointPräsentation<br />
Hierbei kamen folgende Fragen / Diskussionen auf.<br />
1. Hornbergbecken II<br />
Herr Pehm erläuterte auf Nachfrage von Herrn Peter die nun geplanten Vorschüttungen am<br />
Dammfuß des Oberbeckens: Diese haben keine statische Funktion, sondern dienen der<br />
ortsnahen Lagerung von Oberboden. Die Vorschüttungen werden Teil des Dammes sein<br />
bzw. auf diesen aufgebracht werden. Den insoweit missverständlichen Begriff habe man von<br />
Lahmeyer übernommen.<br />
Frau Cremer-Ricken stellte fest, dass das Oberbecken nun aber deutlich größer ausfalle.<br />
Herr Pehm stimmte Frau Cremer-Ricken zu: Das Becken werde zukünftig 5 ha mehr<br />
beanspruchen, dafür entfallen allerdings 7 ha Deponieflächen, so dass insgesamt 2 ha<br />
weniger Flächen in Anspruch genommen werden müssen.<br />
Herr Peter stellte fest, dass durch die Erweiterung des Beckens in südlicher Richtung<br />
zukünftig mehr Bäume gefällt werden müssen. Herr Pehm stimmte dieser Aussage zu, er<br />
verwies jedoch auf die Deponieflächen, die zukünftig entfallen.<br />
Auf Nachfrage von Herrn Peter erläuterte Herr Pehm weiter, dass der Quellkomplex Abhau<br />
Ost nun frei liegen werden und nicht mehr vom Dammfuß – wie dies ursprünglich<br />
vorgesehen war – überdeckt werde. Zudem werden auch die Böschungsflächen in Richtung<br />
Quellen entwässern, so dass nur mit einer geringen Schüttungsreduzierung gerechnet<br />
werde.<br />
Herr Peter fragte weiter nach, ob der Nutzinhalt des Beckens (9 Mio m³) auch bei der<br />
Tieferlegung des Beckens gleich bleibe. Herr Pehm bejahte dies.<br />
Auf Nachfrage von Herrn Böttinger bestätigte Herr Pehm, dass die Innenseiten des Beckens<br />
gleich bleiben.<br />
Herr Dr. Mehlin fragte nach, ob die Deponie D <strong>11</strong>a und D 04 terassenförmig angelegt seien.<br />
Frau Rauchmaul bejahte dies – hier haben sich keine Änderungen ergeben.<br />
Der Abstand zum Rohrmoos hat sich laut den Erläuterungen von Herrn Pehm vergrößert –<br />
so werde der ursprünglich in diese Richtung geplante Arbeitsstreifen wegfallen, so dass eine<br />
Entfernung von 50 m zur FFH-Gebietsgrenze eingehalten werde.<br />
Auf Nachfrage von Herrn Mutter erklärte Herr Pehm, dass statt der ursprünglichen 60 ha<br />
Flächenverbrauch nun 2 ha weniger, also 58 ha für den Bau des Oberbeckens in Anspruch<br />
genommen werden.<br />
2. Wehrastausee / Krotmatt<br />
Herr Dr. Mehlin fragte nach, ob bei der Deponie Schindelgraben ein Durchgang zum Wald<br />
erhalten bleibe. Herr Pehm bejahte dies.<br />
3. Haselbecken<br />
Frau Mainx fragte nach, wie bzw. auch wo die Tauglichkeit der für die Errichtung der Dämme<br />
erforderlichen Zuschlagstoffe geprüft werde. Herr Pehm erklärt, dass das anfallende<br />
Ausbruchsmaterial an der Ausbruchsstelle von Geologen in Augenschein genommen werde<br />
und dann an der Baustelle beprobt werde.
- 3 -<br />
Herr Gantzer erläuterte weiter, dass derzeit ein Gutachten zu der Arsenproblematik, auf die<br />
Frau Mainx anspiele, erstellt werde. Es werde untersuchen und darstellen, wie das<br />
anfallende arsenhaltige Material in den Dämmen eingebaut werden könne, ohne dass es zu<br />
einer Grundwassergefährdung kommt. Darüber hinaus werde ein umweltmedizinisches<br />
Gutachten erstellt.<br />
Herr Lutz fragte nach der Bedeutung des Begriffs „Fensterstollen“. Herr Pehm erklärte, das<br />
mit diesem Begriff ein Zufahrtsstollen gemeint sei, der auch nach Abschluss der<br />
Untertagearbeiten offen bleibe.<br />
Herr Hildebrandt bat um nähere Erläuterung der Grundlagen des erwähnten<br />
Arsengutachtens. Herr Gantzer führte aus, dass die Arsenbelastungen des anstehenden<br />
Materials durch die durchgeführten Erkundungsbohrungen bekannt seien. Lediglich für den<br />
Bereich des Unterwasserstollens konnten im Vorfeld – aufgrund der großen Tiefe des<br />
geplanten Stollens – keine Erkenntnisse gewonnen werden. Hier seien nur Abschätzungen<br />
anhand der geologischen Strukturen möglich. Die höchsten Belastungen liegen im Bereich<br />
des geplanten Haselbeckens vor. Diese Werte werden auch für die Prognosen zur<br />
Arsenbelastung des aus dem Unterwasserstollen anfallenden Materials herangezogen. Das<br />
Gutachten werde Aussagen zur Verwertbarkeit des Materials treffen, die vor Ort anhand von<br />
Proben überprüft werden. Sollten sich Abweichungen ergeben, so werde man dann schnell<br />
reagieren können.<br />
Auf die kritische Nachfrage von Frau Mainx hinsichtlich der Belastbarkeit solcher Prognosen<br />
bekräftigte er: Es wird die Möglichkeit bestehen bei Gefährdungen schnell nachzusteuern<br />
und weitere Schutzvorkehrungen anzuordnen.<br />
Frau Cremer-Ricken fragte nach, wie man sich das Brechen des anfallenden Materials im<br />
geschlossenen Raum vorzustellen habe – werde hier eine Fabrikhalle im Haselbachtal<br />
errichtet. Herr Gantzer erläuterte, dass eine Kapselung der Brecheranlagen durch z.B. eine<br />
Leichtbauhalle durchaus üblich sei. Herr Pehm ergänzte, dass durch die<br />
Planungsoptimierungen alle lauten Arbeiten in das Becken verlegt wurden und daher, sobald<br />
der Damm eine gewisse Höhe erreicht habe, ein Lärmschutz bestehe.<br />
Herr Böttinger fragte, ob es schon ein Lärmgutachten für diese neue Situation gebe. Frau<br />
Rauchmaul erklärte, dass der Gutachter derzeit rechne. Auch die Frage einer Abluftreinigung<br />
werde noch geklärt.<br />
Herr Däubler fragte nach, ob nicht mit Auswaschungen des Arsengehalts ins Grundwasser<br />
und damit auch ins Thermalwasser zu rechnen sei. Die Basisabdichtungen seien ja nur<br />
teilweise vorgesehen.<br />
Herr Gantzer verwies auch bezüglich dieses Aspekts auf das noch ausstehende Gutachten –<br />
es werde zu belegen sein, dass es zu keinem signifikanten Austrag in Richtung Rheinaquifer<br />
kommen werde.<br />
Herr Lutz fragte nach der dargestellten Erstbefüllung aus dem Rhein – habe es hier nicht<br />
noch andere Varianten gegeben? Frau Rauchmaul erklärte, dass die Schluchseewerk AG<br />
verschiedene Varianten vorgeschlagen und untersucht hatte – alle Varianten wurden<br />
grundsätzlich gehen, gewässerökologisch am günstigsten sei jedoch die direkte<br />
Rheinwasserentnahme.<br />
Herr Rosenhagen warf ein, dass ihm gegenüber Herr Dr. Vogt geäußert habe, die<br />
Erstbefüllung aus dem Rhein sei nicht zu finanzieren, da die Wasserkonzessionspreise so<br />
hoch seien. Frau Rauchmaul konnte dies nicht kommentieren.<br />
Herr Peter fragte nach dem Hintergrund für die Umstellung auf diese Variante. Frau<br />
Rauchmaul erklärte, dass durch die Erstbefüllung aus dem Rhein ein geringerer Eingriff zu<br />
erwarten sei und man sich deshalb für diese Variante entschieden habe.<br />
Herr Stöcklin fragte nach, wie sich die Rheinwassereinleitung in den Mühlegraben auswirken<br />
werde. Herr Pehm stellte klar, dass man auf die Restentleerungsleitung in den Mühlegraben<br />
verzichten werde – die Restentleerung finde nun über das Unterbecken in den Rhein statt.
- 4 -<br />
Herr Lutz führte aus, dass Rheinwasser biologisch aktiv ist. Wie wolle man damit bei der<br />
Befüllung bzw. Verwendung des Wassers zum Pumpspeicherbetrieb umgehen. Frau<br />
Rauchmaul verwies auf das hierzu entstehende Gutachten. Soweit sie das richtig in<br />
Erinnerung habe, enthalte das Rheinwasser mehr Kalk und habe deshalb eine höhere<br />
Pufferkapazität.<br />
Herr Peter warf ein, dass doch hier mit einer stärkeren Eutrophierung zu rechnen sei. Frau<br />
Rauchmaul entgegnete, dass es ja in den Becken zu keinen Schichtungen kommen werde,<br />
zudem sei das Einleiten und Ablassen mit einem Sauerstoffeintrag verbunden, abschließend<br />
werde die Frage aber ein Gutachten klären.<br />
Frau Mainx fragte nach, wieso man nicht den Rhein als Unterbecken nutze. Herr Gantzer<br />
verwies auf die fehlende Stauraumkapazität sowie die Wasserkraftwerke im Rhein, die einen<br />
konstanten Wasserpegel zur Energiegewinnung benötigen.<br />
Herr Wagner ergänzte diese Ausführungen, in dem er auf das Wasserkraftwerk <strong>Waldshut</strong><br />
und das als zusätzlichen Stauraum für die Schluchseestufe eingerichtete Aubecken verwies.<br />
Auch in <strong>Waldshut</strong> gebe es zu wenig Platz für die Errichtung weiteren Stauraums, der jedoch<br />
für den Ausbau der Schluchseestufe erforderlich sei.<br />
Herr Rosenhagen verwies auf das Eggbergbecken – hier funktioniere das doch. Herr<br />
Wagner erwiderte, dass das Eggbergbecken aber viel kleiner sei als die geplante<br />
Atdorfstufe.<br />
Herr Hildebrandt wollte wissen, ob Lärm für das Bad Säckinger Kurgebiet zu erwarten sei.<br />
Herr Pehm verwies auf den zwischen Haselbecken und dem Kurgebiet verlaufenden<br />
Hügelkamm. Darüber hinaus werde aber auch zu dieser Frage ein Gutachten erstellt.<br />
Herr Däubler bat darum, dass dieses Gutachten auch Aussagen zu dem Lärm für die<br />
Tierwelt und explizit für das Wildgehege enthalte.<br />
Frau Cremer-Ricken schloss sich dieser Forderung an. Darüber hinaus äußerte sie die<br />
Erwartung, dass die Kursituation von heute mit der Zeit während der Bauphase verglichen<br />
werde. Eventuell entstehende Verluste seien finanziell auszugleichen.<br />
Herr Peter ergänzte die Diskussion um einen weiteren Aspekt: Wie stelle sich der Bauherr<br />
die Vereinbarkeit von Bauzeit und Aufrechterhaltung des Wildtierkorridors vor. Frau<br />
Rauchmaul verwies diesbezüglich auf ein Konzept, welches die Forstliche Versuchsanstalt<br />
erstelle. Dadurch dass die Baustelleneinrichtungsflächen kleiner gehalten werden, ergebe<br />
sich auch eine Beruhigung für den Wildtierkorridor. Herr Lutz hakte hier nach: Eine<br />
Beruhigung, wie solle das funktionieren? Frau Rauchmaul verwies erneut auf das Gutachten<br />
der Forstlichen Versuchsanstalt.<br />
Herr Dr. Mehlin sprach eine andere Problematik an: Könne die Eisenbahnbrücke am<br />
Duttenberg mit der Tunnelbohrmaschine passiert werden? Frau Rauchmaul erklärte, dass<br />
die Tunnelbohrmaschine über die Bahnschienen gehoben werde.<br />
Herr Rosenhagen hakte nach: Die Kronenbreite des Dammes betrage ca. 12 m – wie breit<br />
sei der Fuß des Dammes. Herr Pehm sagte hierzu, dass die Darstellungen in der<br />
Präsentation nicht maßstäblich, sondern schematisch sein. Er wisse es nicht sicher, schätze<br />
aber, dass der Dammfuß eine Breite von ca. 40 – 50 m aufweise.<br />
Herr Rosenhagen fragte weiter nach, ob der Dichtungsschirm und die Brunnengalerie der<br />
Ersatz für die ursprünglich geplante Schlitzwand seien. Dies wurde von Herrn Pehm bejaht.<br />
Herr Peter wollte wissen, wie tief der Damm unterhalb der Geländeoberkante gegründet<br />
werden müsse. Herr Pehm schätzte diese Tiefe auf ca. 30 – 40 m.<br />
Frau Cremer-Ricken fragte nach der Funktion der Brunnengalerie. Herr Pehm erläuterte, die<br />
Funktionsweise: Wasser, welches aus dem Unterbecken austritt und den Dichtungsschirm<br />
passiere, werde in das Becken zurückgepumpt. Der Dichtungsschirm werde jedoch<br />
austretendes Wasser in der Regel zurückhalten, die Brunnengalerie stelle eine zusätzlich<br />
Schutzeinrichtung dar, die auch eine Kontrollmöglichkeit für Undichtigkeiten bietet.
- 5 -<br />
Frau Cremer-Ricken hakte nach: Wie könne man die Fließrichtung des Grundwassers<br />
bestimmen?<br />
Herr Pehm verwies auf das dazu erstellte Gutachten sowie die aktuellen<br />
Bestandsaufnahmen beim Bau. Wenn Klüfte angetroffen werden, so werde man die<br />
Injektionen zur Abdichtung vornehmen.<br />
Auf Nachfrage von Herrn Rosenhagen erklärte er weiter, dass die Schächte der<br />
Brunnengalerie von einem Wasserbauer hydraulisch berechnet werden.<br />
Frau Böttinger hakte in diesem Zusammenhang kritisch nach: Was passiere, wenn die<br />
Abdichtung nicht funktioniere? Werde dann auch einfach die der Schluchseewerk AG erteilte<br />
Erlaubnis erweitert?<br />
Herr Gantzer erklärte, dass die hier vorgestellten Planungen auch nur den Planungsstand<br />
berücksichtigen können – ob es hier tatsächlich zu einem Austrag von Sickerwasser<br />
kommen werde, sei eine Frage der Bauausführung. Mit gewissen Anpassungen und<br />
Nachbesserungen bei der ursprünglichen Planung müsse da immer gerechnet werden.<br />
Frau Cremer-Ricken verwies auf die Entscheidung zur Erschürfung der Schwandquellen: Der<br />
zunächst genehmigte Arbeitsbereich sei deutlich zu klein gewesen – das <strong>Landratsamt</strong> habe<br />
hier nachgenehmigt. Könne man so was nicht vorher wissen? Herr Gantzer stellte klar, dass<br />
die „Nachgenehmigung“ aus Gründen der Arbeitssicherheit erfolgt sei. Herr Dr. Mehlin<br />
ergänzte, dass es sich hier nur um <strong>10</strong> bis 12 Bäume gehandelt habe, die man zusätzlich<br />
gerodet habe. Dies sei zur Unfallverhütung geschehen. Die Zeitungsberichte seien völlig<br />
überzogen gewesen.<br />
Herr Stöcklin wollte wissen, wie viel Quadratmeter da nun gerodet wurden. Frau Rauchmaul<br />
nannte die Zahl von 2.700 m².<br />
Frau Böttinger stellte die Frage in den Raum, warum denn immer wieder mit weiteren<br />
Genehmigungen nachgebessert werden müsse?<br />
Frau Leykam hakte nach: Wie werde im Planfeststellungsverfahren damit umgegangen?<br />
Herr Gantzer antwortete, dass es im Planfeststellungsverfahren eine Planfeststellungsgrenze<br />
geben werde – alle unwesentlichen Änderungen innerhalb dieser Grenze sind von der<br />
Planfeststellung gedeckt, außerhalb werde es ein Planänderungsverfahren geben.<br />
Herr Lutz warf zum Begriff der unwesentlichen Änderung ein, dass selbst eine Abweichung<br />
von 1 % bei der Größe des Vorhabens schon bedeutsam sei. Herr Gantzer wandte ein, dass<br />
die Planung und Ausführung eines solchen Großvorhabens ein dynamischer Prozess sei,<br />
der auch mit dem Erlass eines positiven Planfeststellungsbeschlusses nie abgeschlossen<br />
sei. Herr Pehm stimmte Herrn Gantzer zu und ergänzte, dass man das Planungsniveau einer<br />
abschließenden, abweichungsfreien Ausführungsplanung bei solchen Großvorhaben nie<br />
erreichen werde. Deshalb hat man bei der vorliegenden Planung auch bereits schon gewisse<br />
Abweichungen berücksichtigt und z.B. die Böschungen größer dimensioniert als sie<br />
eigentlich sein müssten.<br />
Herr Stöcklin fragte nach, ob der Untergrund für den Abschlussdamm II erforscht sei. Herr<br />
Pehm antwortete, dass dies aufgrund der Vielzahl der niedergebrachten Bohrungen zur<br />
Baugrunderkundung der Fall sei. Sicherlich stellte jede Bohrung nur eine lokale Erkundung<br />
dar, jedoch werden die Geologen an hand der Bohrergebnisse Modelle erstellen.<br />
Insbesondere die dortige Verwerfung sei durch die Bohrungen besser bekannt geworden.<br />
Frau Cremer-Ricken wandte ein, dass bei solchen Analysen und Gutachten immer von einer<br />
„hinreichenden Sicherheit“ gesprochen werde. Herr Pehm verwies auf die einschlägigen<br />
DIN-Normen, die diesen Begriff definieren und im Einzelfall vorgeben, welche Anforderungen<br />
erfüllt werden müssen. Ein Restrisiko verbleibe immer. Beim Abschlussdamm II werde die<br />
DIN 19700 erfüllt.<br />
Herr Wagner ergänzte, dass man auch für die Abstimmung mit den Planungen zur A 98<br />
zusätzliche Bohrungen niedergebracht habe. Die Erkundung des Baugrundes stehe damit<br />
auf einer sicheren Datengrundlage.<br />
Herr Wenzens fragte nach, welches Material zwischen Fels und Baugrund anstehe. Soweit<br />
er informiert sei, sei dies zunächst Lehm, der sog. Beckenton. Auf dem Fels liege zudem<br />
über eine Tiefe von ca. 70 m Schutt. Herr Pehm entgegnete, dass im Bereich des<br />
Abschlussdammes II kein Schutt anstehe – dieser sei nur im Hangbereich des zukünftigten
- 6 -<br />
Beckens. Die Gründung des Abschlussdammes II werde auf Fels vorgenommen, darauf<br />
anstehend finde sich toniges Material. Nach der Darstellung auf S. 13 der Präsentation von<br />
ILS und auch nach dem ROV-Plan Anlage I -<strong>11</strong> Abschlussdamm II, Lageplan und Schnitte<br />
stehen unter der Geländeoberfläche 50 m Hangschutt über dem Fels an. Der<br />
Abschlussdamm II wird auf dem Hangschutt gegründet. Die obersten 8 - <strong>10</strong> m, die verlehmt<br />
sind, erhalten eine Bodenverbesserung (z.B. Kalkzugabe) nach Erfordernis.<br />
Herr Hildebrandt fragte nach, ob die Injektionen für den Dichtungsschirm, der ja über die<br />
gesamte Dammlänge errichtet werde und bis auf den Fels gehe, keine Auswirkungen auf<br />
das Heilquellenschutzgebiet haben werde. Werden durch die Bohrungen und Injektionen hier<br />
nicht Klüfte erweitert? Herr Pehm führte aus, dass dies nicht zu erwarten sei. Das Wasser<br />
werde nicht verdrängt und nicht umgeleitet.<br />
Frau Leykam fragte nach, ob auch geoseismische Untersuchungen zur Erkundung der<br />
Untergundverhältnisse durchgeführt wurden. Dies wurde von Herrn Pehm bestätigt.<br />
Herr Lutz fragte nach: Worin bestehe der Unterschied zwischen Hangschutt und<br />
Beckentonen. Herr Pehm erklärte, dass Hangschutt wasserdurchlässig, Beckentone<br />
dagegen dicht seien. Im Haselbecken gebe es Schichtungen zwischen Hangschutt und<br />
Beckentonen, größtenteils würden dort jedoch Beckentone vorkommen.<br />
Herr Rosenhagen fragte nach, aus welchem Material der Damm erstellt werde. Sei es<br />
Ausbruchsmaterial aus dem Unterwasserstollen? Herr Pehm bestätigte dies.<br />
Herr Däubler wollte wissen, wie der Untergrund des Abschlussdammes II zusammengesetzt<br />
ist. Er machte deutlich, dass die gerade die Abdichtung im Bereich der Dammgründung für<br />
den Schutz des Heilquellenschutzgebietes wichtig sei und forderte hierzu Detailpläne. Diese<br />
sind nach Aussagen von Herrn Pehm noch in Ausarbeitung. Herr Däubler teilte zudem mit,<br />
dass es Hinweise auf unterirdische Quellen im Bergsee gebe.<br />
4. Freileitung<br />
Auf Nachfrage von Frau Cremer-Ricken gibt Herr Gantzer den Abstand zwischen<br />
Rickenbach-Bergalingen und der Freileitung mit ca. 200 m an.<br />
Herr Böttinger fragt nach, ob die Schluchseewerk AG auch überlegt habe, auf die zusätzliche<br />
Beseilung zu verzichten und stattdessen die vorhandenen Leitungen höher zu belasten.<br />
Berechnungen hierzu wurden nach Aussage von Frau Rauchmaul durchgeführt – diese<br />
Variante sei jedoch nicht gangbar. Nähere Details wisse sie leider nicht.<br />
Herr Stöcklin verweist auf die alte Baugenehmigung zur Errichtung der Freileitung – diese<br />
habe doch vorgesehen, dass die Masten mit drei Auslegern ausgeführt werden. Herr<br />
Gantzer erläutert, dass die alte Baugenehmigung bzw. des dritten Auslegers infolge der<br />
Nichtausführung erloschen ist. Für den neuen Ausleger müsse eigentlich ein<br />
Planfeststellungsverfahren vom RP Freiburg durchgeführt werden. Da der Ausbau der<br />
Freileitung jedoch eng im Zusammenhang mit dem PSW Atdorf stehe, werde die Gestattung<br />
zusammen mit dem Planfeststellungsbeschluss für das PSW erteilt.<br />
Frau Böttinger fragt nach, ob infolge der höheren Lasten nicht die Leitungen ab Kühmoos<br />
ausgebaut werden müssten? Für die Trasse Daxlanden – Kühmoos sei eine neue Leitung<br />
bzw. eine Leitungsverstärkung beantragt. Frau Rauchmaul erklärt, dass die Schluchseewerk<br />
AG dies bei den Netzbetreibern erfragt habe. Es bestehe nach deren Aussage kein Bedarf<br />
für einen Ausbau.<br />
Herr Peter fragte nach, wie mit der unter der Freileitungstrasse wachsende Vegetation<br />
umgegangen werde. Herr Dr. Mehlin stellte dar, dass hier, wie bei der bereits bestehenden<br />
Trasse auch, Pflegeschnitte zur Freihaltung der Leitung durchgeführt werden müssen.<br />
Herr Lutz fragt, wohin der Strom von Kühmoos aus transportiert werde. Herr Gantzer verwies<br />
auf die Betreiber des zukünftigen PSWs: Die RWS und EnBW. Diese rufen den Strom ab.
TOP 2: Veröffentlichung der <strong>Protokoll</strong>e<br />
- 7 -<br />
Das Gremium sprach sich für die Veröffentlichung der <strong>Protokoll</strong>e auf der Homepage des<br />
<strong>Landratsamt</strong>es aus.<br />
TOP 3: Sonstiges<br />
Die nächste Sitzung der ökologischen Begleitgruppe findet am 4.<strong>10</strong>.<strong>20<strong>11</strong></strong> statt.<br />
In den Sommerferien soll keine Tagung stattfinden.<br />
Frau Cremer-Ricken fordert, die Projekt-Visualisierung auch aus der Mensch-Perspektive<br />
statt nur aus der Vogelperspektive durchzuführen.<br />
Herr Peter fragt nach der Karte mit Darstellung der Verwerfungen.<br />
Sigg