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2011-10-11 Protokoll.. - Landratsamt Waldshut

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LANDRATSAMT WALDSHUT <strong>Waldshut</strong>-Tiengen, den <strong>11</strong>.<strong>10</strong>.<strong>20<strong>11</strong></strong><br />

- Amt für Umweltschutz -<br />

PROTOKOLL<br />

16. SITZUNG DER ÖKOLOGISCHEN BEGLEITGRUPPE ATDORF AM 19.07.<strong>20<strong>11</strong></strong><br />

Anlage: Powerpointpräsentation<br />

Teilnehmer:<br />

Herr Arzner<br />

Frau Böttinger<br />

Herr Böttinger<br />

Frau Cremer-Ricken<br />

Herr Däubler<br />

Herr Frisch<br />

Herr Gantzer<br />

Herr Hieke<br />

Herr Hildebrand<br />

Herr Huber<br />

Herr Karrer<br />

Herr Kirchner<br />

Frau Leykam<br />

Herr Lutz<br />

Frau Mainx<br />

Frau Mattula<br />

Herr Dr. Mehlin<br />

Herr Mutter<br />

Herr Pehm<br />

Herr Peter<br />

Frau Rauchmaul<br />

Herr Rosenhagen<br />

Herr Stöcklin<br />

Frau Tribukait<br />

Herr Wagner<br />

Herr Wenzens<br />

TOP 1: Begrüßung<br />

Herr Gantzer begrüßte die Anwesenden.<br />

Frau Cremer-Ricken bat vorab um die zügige Übersendung der in dieser Sitzung<br />

vorgestellten Power-Point-Präsentation, vor der nächsten Sitzung des Runden Tisches am<br />

25.07.<strong>20<strong>11</strong></strong>. Dies wurde zugesagt.<br />

(Anmerkung der Unterzeichnerin: Die Präsentation wurde per Email am 21.07.<strong>20<strong>11</strong></strong> an alle<br />

Teilnehmer, deren Emailadresse vorlag oder bekannt war, versandt.)<br />

Auf Nachfrage von Herrn Däubler teilte Herr Gantzer mit, dass das Gutachten zum<br />

Heilquellenschutzgebiet in Bad Säckingen noch nicht vorliege.


- 2 -<br />

TOP 2: Vorstellung der genehmigungsrelevanten Planänderungen durch die ILF<br />

Colenco<br />

Herr Pehm von der ILF Colenco führte durch die beiliegende PowerPointPräsentation<br />

Hierbei kamen folgende Fragen / Diskussionen auf.<br />

1. Hornbergbecken II<br />

Herr Pehm erläuterte auf Nachfrage von Herrn Peter die nun geplanten Vorschüttungen am<br />

Dammfuß des Oberbeckens: Diese haben keine statische Funktion, sondern dienen der<br />

ortsnahen Lagerung von Oberboden. Die Vorschüttungen werden Teil des Dammes sein<br />

bzw. auf diesen aufgebracht werden. Den insoweit missverständlichen Begriff habe man von<br />

Lahmeyer übernommen.<br />

Frau Cremer-Ricken stellte fest, dass das Oberbecken nun aber deutlich größer ausfalle.<br />

Herr Pehm stimmte Frau Cremer-Ricken zu: Das Becken werde zukünftig 5 ha mehr<br />

beanspruchen, dafür entfallen allerdings 7 ha Deponieflächen, so dass insgesamt 2 ha<br />

weniger Flächen in Anspruch genommen werden müssen.<br />

Herr Peter stellte fest, dass durch die Erweiterung des Beckens in südlicher Richtung<br />

zukünftig mehr Bäume gefällt werden müssen. Herr Pehm stimmte dieser Aussage zu, er<br />

verwies jedoch auf die Deponieflächen, die zukünftig entfallen.<br />

Auf Nachfrage von Herrn Peter erläuterte Herr Pehm weiter, dass der Quellkomplex Abhau<br />

Ost nun frei liegen werden und nicht mehr vom Dammfuß – wie dies ursprünglich<br />

vorgesehen war – überdeckt werde. Zudem werden auch die Böschungsflächen in Richtung<br />

Quellen entwässern, so dass nur mit einer geringen Schüttungsreduzierung gerechnet<br />

werde.<br />

Herr Peter fragte weiter nach, ob der Nutzinhalt des Beckens (9 Mio m³) auch bei der<br />

Tieferlegung des Beckens gleich bleibe. Herr Pehm bejahte dies.<br />

Auf Nachfrage von Herrn Böttinger bestätigte Herr Pehm, dass die Innenseiten des Beckens<br />

gleich bleiben.<br />

Herr Dr. Mehlin fragte nach, ob die Deponie D <strong>11</strong>a und D 04 terassenförmig angelegt seien.<br />

Frau Rauchmaul bejahte dies – hier haben sich keine Änderungen ergeben.<br />

Der Abstand zum Rohrmoos hat sich laut den Erläuterungen von Herrn Pehm vergrößert –<br />

so werde der ursprünglich in diese Richtung geplante Arbeitsstreifen wegfallen, so dass eine<br />

Entfernung von 50 m zur FFH-Gebietsgrenze eingehalten werde.<br />

Auf Nachfrage von Herrn Mutter erklärte Herr Pehm, dass statt der ursprünglichen 60 ha<br />

Flächenverbrauch nun 2 ha weniger, also 58 ha für den Bau des Oberbeckens in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

2. Wehrastausee / Krotmatt<br />

Herr Dr. Mehlin fragte nach, ob bei der Deponie Schindelgraben ein Durchgang zum Wald<br />

erhalten bleibe. Herr Pehm bejahte dies.<br />

3. Haselbecken<br />

Frau Mainx fragte nach, wie bzw. auch wo die Tauglichkeit der für die Errichtung der Dämme<br />

erforderlichen Zuschlagstoffe geprüft werde. Herr Pehm erklärt, dass das anfallende<br />

Ausbruchsmaterial an der Ausbruchsstelle von Geologen in Augenschein genommen werde<br />

und dann an der Baustelle beprobt werde.


- 3 -<br />

Herr Gantzer erläuterte weiter, dass derzeit ein Gutachten zu der Arsenproblematik, auf die<br />

Frau Mainx anspiele, erstellt werde. Es werde untersuchen und darstellen, wie das<br />

anfallende arsenhaltige Material in den Dämmen eingebaut werden könne, ohne dass es zu<br />

einer Grundwassergefährdung kommt. Darüber hinaus werde ein umweltmedizinisches<br />

Gutachten erstellt.<br />

Herr Lutz fragte nach der Bedeutung des Begriffs „Fensterstollen“. Herr Pehm erklärte, das<br />

mit diesem Begriff ein Zufahrtsstollen gemeint sei, der auch nach Abschluss der<br />

Untertagearbeiten offen bleibe.<br />

Herr Hildebrandt bat um nähere Erläuterung der Grundlagen des erwähnten<br />

Arsengutachtens. Herr Gantzer führte aus, dass die Arsenbelastungen des anstehenden<br />

Materials durch die durchgeführten Erkundungsbohrungen bekannt seien. Lediglich für den<br />

Bereich des Unterwasserstollens konnten im Vorfeld – aufgrund der großen Tiefe des<br />

geplanten Stollens – keine Erkenntnisse gewonnen werden. Hier seien nur Abschätzungen<br />

anhand der geologischen Strukturen möglich. Die höchsten Belastungen liegen im Bereich<br />

des geplanten Haselbeckens vor. Diese Werte werden auch für die Prognosen zur<br />

Arsenbelastung des aus dem Unterwasserstollen anfallenden Materials herangezogen. Das<br />

Gutachten werde Aussagen zur Verwertbarkeit des Materials treffen, die vor Ort anhand von<br />

Proben überprüft werden. Sollten sich Abweichungen ergeben, so werde man dann schnell<br />

reagieren können.<br />

Auf die kritische Nachfrage von Frau Mainx hinsichtlich der Belastbarkeit solcher Prognosen<br />

bekräftigte er: Es wird die Möglichkeit bestehen bei Gefährdungen schnell nachzusteuern<br />

und weitere Schutzvorkehrungen anzuordnen.<br />

Frau Cremer-Ricken fragte nach, wie man sich das Brechen des anfallenden Materials im<br />

geschlossenen Raum vorzustellen habe – werde hier eine Fabrikhalle im Haselbachtal<br />

errichtet. Herr Gantzer erläuterte, dass eine Kapselung der Brecheranlagen durch z.B. eine<br />

Leichtbauhalle durchaus üblich sei. Herr Pehm ergänzte, dass durch die<br />

Planungsoptimierungen alle lauten Arbeiten in das Becken verlegt wurden und daher, sobald<br />

der Damm eine gewisse Höhe erreicht habe, ein Lärmschutz bestehe.<br />

Herr Böttinger fragte, ob es schon ein Lärmgutachten für diese neue Situation gebe. Frau<br />

Rauchmaul erklärte, dass der Gutachter derzeit rechne. Auch die Frage einer Abluftreinigung<br />

werde noch geklärt.<br />

Herr Däubler fragte nach, ob nicht mit Auswaschungen des Arsengehalts ins Grundwasser<br />

und damit auch ins Thermalwasser zu rechnen sei. Die Basisabdichtungen seien ja nur<br />

teilweise vorgesehen.<br />

Herr Gantzer verwies auch bezüglich dieses Aspekts auf das noch ausstehende Gutachten –<br />

es werde zu belegen sein, dass es zu keinem signifikanten Austrag in Richtung Rheinaquifer<br />

kommen werde.<br />

Herr Lutz fragte nach der dargestellten Erstbefüllung aus dem Rhein – habe es hier nicht<br />

noch andere Varianten gegeben? Frau Rauchmaul erklärte, dass die Schluchseewerk AG<br />

verschiedene Varianten vorgeschlagen und untersucht hatte – alle Varianten wurden<br />

grundsätzlich gehen, gewässerökologisch am günstigsten sei jedoch die direkte<br />

Rheinwasserentnahme.<br />

Herr Rosenhagen warf ein, dass ihm gegenüber Herr Dr. Vogt geäußert habe, die<br />

Erstbefüllung aus dem Rhein sei nicht zu finanzieren, da die Wasserkonzessionspreise so<br />

hoch seien. Frau Rauchmaul konnte dies nicht kommentieren.<br />

Herr Peter fragte nach dem Hintergrund für die Umstellung auf diese Variante. Frau<br />

Rauchmaul erklärte, dass durch die Erstbefüllung aus dem Rhein ein geringerer Eingriff zu<br />

erwarten sei und man sich deshalb für diese Variante entschieden habe.<br />

Herr Stöcklin fragte nach, wie sich die Rheinwassereinleitung in den Mühlegraben auswirken<br />

werde. Herr Pehm stellte klar, dass man auf die Restentleerungsleitung in den Mühlegraben<br />

verzichten werde – die Restentleerung finde nun über das Unterbecken in den Rhein statt.


- 4 -<br />

Herr Lutz führte aus, dass Rheinwasser biologisch aktiv ist. Wie wolle man damit bei der<br />

Befüllung bzw. Verwendung des Wassers zum Pumpspeicherbetrieb umgehen. Frau<br />

Rauchmaul verwies auf das hierzu entstehende Gutachten. Soweit sie das richtig in<br />

Erinnerung habe, enthalte das Rheinwasser mehr Kalk und habe deshalb eine höhere<br />

Pufferkapazität.<br />

Herr Peter warf ein, dass doch hier mit einer stärkeren Eutrophierung zu rechnen sei. Frau<br />

Rauchmaul entgegnete, dass es ja in den Becken zu keinen Schichtungen kommen werde,<br />

zudem sei das Einleiten und Ablassen mit einem Sauerstoffeintrag verbunden, abschließend<br />

werde die Frage aber ein Gutachten klären.<br />

Frau Mainx fragte nach, wieso man nicht den Rhein als Unterbecken nutze. Herr Gantzer<br />

verwies auf die fehlende Stauraumkapazität sowie die Wasserkraftwerke im Rhein, die einen<br />

konstanten Wasserpegel zur Energiegewinnung benötigen.<br />

Herr Wagner ergänzte diese Ausführungen, in dem er auf das Wasserkraftwerk <strong>Waldshut</strong><br />

und das als zusätzlichen Stauraum für die Schluchseestufe eingerichtete Aubecken verwies.<br />

Auch in <strong>Waldshut</strong> gebe es zu wenig Platz für die Errichtung weiteren Stauraums, der jedoch<br />

für den Ausbau der Schluchseestufe erforderlich sei.<br />

Herr Rosenhagen verwies auf das Eggbergbecken – hier funktioniere das doch. Herr<br />

Wagner erwiderte, dass das Eggbergbecken aber viel kleiner sei als die geplante<br />

Atdorfstufe.<br />

Herr Hildebrandt wollte wissen, ob Lärm für das Bad Säckinger Kurgebiet zu erwarten sei.<br />

Herr Pehm verwies auf den zwischen Haselbecken und dem Kurgebiet verlaufenden<br />

Hügelkamm. Darüber hinaus werde aber auch zu dieser Frage ein Gutachten erstellt.<br />

Herr Däubler bat darum, dass dieses Gutachten auch Aussagen zu dem Lärm für die<br />

Tierwelt und explizit für das Wildgehege enthalte.<br />

Frau Cremer-Ricken schloss sich dieser Forderung an. Darüber hinaus äußerte sie die<br />

Erwartung, dass die Kursituation von heute mit der Zeit während der Bauphase verglichen<br />

werde. Eventuell entstehende Verluste seien finanziell auszugleichen.<br />

Herr Peter ergänzte die Diskussion um einen weiteren Aspekt: Wie stelle sich der Bauherr<br />

die Vereinbarkeit von Bauzeit und Aufrechterhaltung des Wildtierkorridors vor. Frau<br />

Rauchmaul verwies diesbezüglich auf ein Konzept, welches die Forstliche Versuchsanstalt<br />

erstelle. Dadurch dass die Baustelleneinrichtungsflächen kleiner gehalten werden, ergebe<br />

sich auch eine Beruhigung für den Wildtierkorridor. Herr Lutz hakte hier nach: Eine<br />

Beruhigung, wie solle das funktionieren? Frau Rauchmaul verwies erneut auf das Gutachten<br />

der Forstlichen Versuchsanstalt.<br />

Herr Dr. Mehlin sprach eine andere Problematik an: Könne die Eisenbahnbrücke am<br />

Duttenberg mit der Tunnelbohrmaschine passiert werden? Frau Rauchmaul erklärte, dass<br />

die Tunnelbohrmaschine über die Bahnschienen gehoben werde.<br />

Herr Rosenhagen hakte nach: Die Kronenbreite des Dammes betrage ca. 12 m – wie breit<br />

sei der Fuß des Dammes. Herr Pehm sagte hierzu, dass die Darstellungen in der<br />

Präsentation nicht maßstäblich, sondern schematisch sein. Er wisse es nicht sicher, schätze<br />

aber, dass der Dammfuß eine Breite von ca. 40 – 50 m aufweise.<br />

Herr Rosenhagen fragte weiter nach, ob der Dichtungsschirm und die Brunnengalerie der<br />

Ersatz für die ursprünglich geplante Schlitzwand seien. Dies wurde von Herrn Pehm bejaht.<br />

Herr Peter wollte wissen, wie tief der Damm unterhalb der Geländeoberkante gegründet<br />

werden müsse. Herr Pehm schätzte diese Tiefe auf ca. 30 – 40 m.<br />

Frau Cremer-Ricken fragte nach der Funktion der Brunnengalerie. Herr Pehm erläuterte, die<br />

Funktionsweise: Wasser, welches aus dem Unterbecken austritt und den Dichtungsschirm<br />

passiere, werde in das Becken zurückgepumpt. Der Dichtungsschirm werde jedoch<br />

austretendes Wasser in der Regel zurückhalten, die Brunnengalerie stelle eine zusätzlich<br />

Schutzeinrichtung dar, die auch eine Kontrollmöglichkeit für Undichtigkeiten bietet.


- 5 -<br />

Frau Cremer-Ricken hakte nach: Wie könne man die Fließrichtung des Grundwassers<br />

bestimmen?<br />

Herr Pehm verwies auf das dazu erstellte Gutachten sowie die aktuellen<br />

Bestandsaufnahmen beim Bau. Wenn Klüfte angetroffen werden, so werde man die<br />

Injektionen zur Abdichtung vornehmen.<br />

Auf Nachfrage von Herrn Rosenhagen erklärte er weiter, dass die Schächte der<br />

Brunnengalerie von einem Wasserbauer hydraulisch berechnet werden.<br />

Frau Böttinger hakte in diesem Zusammenhang kritisch nach: Was passiere, wenn die<br />

Abdichtung nicht funktioniere? Werde dann auch einfach die der Schluchseewerk AG erteilte<br />

Erlaubnis erweitert?<br />

Herr Gantzer erklärte, dass die hier vorgestellten Planungen auch nur den Planungsstand<br />

berücksichtigen können – ob es hier tatsächlich zu einem Austrag von Sickerwasser<br />

kommen werde, sei eine Frage der Bauausführung. Mit gewissen Anpassungen und<br />

Nachbesserungen bei der ursprünglichen Planung müsse da immer gerechnet werden.<br />

Frau Cremer-Ricken verwies auf die Entscheidung zur Erschürfung der Schwandquellen: Der<br />

zunächst genehmigte Arbeitsbereich sei deutlich zu klein gewesen – das <strong>Landratsamt</strong> habe<br />

hier nachgenehmigt. Könne man so was nicht vorher wissen? Herr Gantzer stellte klar, dass<br />

die „Nachgenehmigung“ aus Gründen der Arbeitssicherheit erfolgt sei. Herr Dr. Mehlin<br />

ergänzte, dass es sich hier nur um <strong>10</strong> bis 12 Bäume gehandelt habe, die man zusätzlich<br />

gerodet habe. Dies sei zur Unfallverhütung geschehen. Die Zeitungsberichte seien völlig<br />

überzogen gewesen.<br />

Herr Stöcklin wollte wissen, wie viel Quadratmeter da nun gerodet wurden. Frau Rauchmaul<br />

nannte die Zahl von 2.700 m².<br />

Frau Böttinger stellte die Frage in den Raum, warum denn immer wieder mit weiteren<br />

Genehmigungen nachgebessert werden müsse?<br />

Frau Leykam hakte nach: Wie werde im Planfeststellungsverfahren damit umgegangen?<br />

Herr Gantzer antwortete, dass es im Planfeststellungsverfahren eine Planfeststellungsgrenze<br />

geben werde – alle unwesentlichen Änderungen innerhalb dieser Grenze sind von der<br />

Planfeststellung gedeckt, außerhalb werde es ein Planänderungsverfahren geben.<br />

Herr Lutz warf zum Begriff der unwesentlichen Änderung ein, dass selbst eine Abweichung<br />

von 1 % bei der Größe des Vorhabens schon bedeutsam sei. Herr Gantzer wandte ein, dass<br />

die Planung und Ausführung eines solchen Großvorhabens ein dynamischer Prozess sei,<br />

der auch mit dem Erlass eines positiven Planfeststellungsbeschlusses nie abgeschlossen<br />

sei. Herr Pehm stimmte Herrn Gantzer zu und ergänzte, dass man das Planungsniveau einer<br />

abschließenden, abweichungsfreien Ausführungsplanung bei solchen Großvorhaben nie<br />

erreichen werde. Deshalb hat man bei der vorliegenden Planung auch bereits schon gewisse<br />

Abweichungen berücksichtigt und z.B. die Böschungen größer dimensioniert als sie<br />

eigentlich sein müssten.<br />

Herr Stöcklin fragte nach, ob der Untergrund für den Abschlussdamm II erforscht sei. Herr<br />

Pehm antwortete, dass dies aufgrund der Vielzahl der niedergebrachten Bohrungen zur<br />

Baugrunderkundung der Fall sei. Sicherlich stellte jede Bohrung nur eine lokale Erkundung<br />

dar, jedoch werden die Geologen an hand der Bohrergebnisse Modelle erstellen.<br />

Insbesondere die dortige Verwerfung sei durch die Bohrungen besser bekannt geworden.<br />

Frau Cremer-Ricken wandte ein, dass bei solchen Analysen und Gutachten immer von einer<br />

„hinreichenden Sicherheit“ gesprochen werde. Herr Pehm verwies auf die einschlägigen<br />

DIN-Normen, die diesen Begriff definieren und im Einzelfall vorgeben, welche Anforderungen<br />

erfüllt werden müssen. Ein Restrisiko verbleibe immer. Beim Abschlussdamm II werde die<br />

DIN 19700 erfüllt.<br />

Herr Wagner ergänzte, dass man auch für die Abstimmung mit den Planungen zur A 98<br />

zusätzliche Bohrungen niedergebracht habe. Die Erkundung des Baugrundes stehe damit<br />

auf einer sicheren Datengrundlage.<br />

Herr Wenzens fragte nach, welches Material zwischen Fels und Baugrund anstehe. Soweit<br />

er informiert sei, sei dies zunächst Lehm, der sog. Beckenton. Auf dem Fels liege zudem<br />

über eine Tiefe von ca. 70 m Schutt. Herr Pehm entgegnete, dass im Bereich des<br />

Abschlussdammes II kein Schutt anstehe – dieser sei nur im Hangbereich des zukünftigten


- 6 -<br />

Beckens. Die Gründung des Abschlussdammes II werde auf Fels vorgenommen, darauf<br />

anstehend finde sich toniges Material. Nach der Darstellung auf S. 13 der Präsentation von<br />

ILS und auch nach dem ROV-Plan Anlage I -<strong>11</strong> Abschlussdamm II, Lageplan und Schnitte<br />

stehen unter der Geländeoberfläche 50 m Hangschutt über dem Fels an. Der<br />

Abschlussdamm II wird auf dem Hangschutt gegründet. Die obersten 8 - <strong>10</strong> m, die verlehmt<br />

sind, erhalten eine Bodenverbesserung (z.B. Kalkzugabe) nach Erfordernis.<br />

Herr Hildebrandt fragte nach, ob die Injektionen für den Dichtungsschirm, der ja über die<br />

gesamte Dammlänge errichtet werde und bis auf den Fels gehe, keine Auswirkungen auf<br />

das Heilquellenschutzgebiet haben werde. Werden durch die Bohrungen und Injektionen hier<br />

nicht Klüfte erweitert? Herr Pehm führte aus, dass dies nicht zu erwarten sei. Das Wasser<br />

werde nicht verdrängt und nicht umgeleitet.<br />

Frau Leykam fragte nach, ob auch geoseismische Untersuchungen zur Erkundung der<br />

Untergundverhältnisse durchgeführt wurden. Dies wurde von Herrn Pehm bestätigt.<br />

Herr Lutz fragte nach: Worin bestehe der Unterschied zwischen Hangschutt und<br />

Beckentonen. Herr Pehm erklärte, dass Hangschutt wasserdurchlässig, Beckentone<br />

dagegen dicht seien. Im Haselbecken gebe es Schichtungen zwischen Hangschutt und<br />

Beckentonen, größtenteils würden dort jedoch Beckentone vorkommen.<br />

Herr Rosenhagen fragte nach, aus welchem Material der Damm erstellt werde. Sei es<br />

Ausbruchsmaterial aus dem Unterwasserstollen? Herr Pehm bestätigte dies.<br />

Herr Däubler wollte wissen, wie der Untergrund des Abschlussdammes II zusammengesetzt<br />

ist. Er machte deutlich, dass die gerade die Abdichtung im Bereich der Dammgründung für<br />

den Schutz des Heilquellenschutzgebietes wichtig sei und forderte hierzu Detailpläne. Diese<br />

sind nach Aussagen von Herrn Pehm noch in Ausarbeitung. Herr Däubler teilte zudem mit,<br />

dass es Hinweise auf unterirdische Quellen im Bergsee gebe.<br />

4. Freileitung<br />

Auf Nachfrage von Frau Cremer-Ricken gibt Herr Gantzer den Abstand zwischen<br />

Rickenbach-Bergalingen und der Freileitung mit ca. 200 m an.<br />

Herr Böttinger fragt nach, ob die Schluchseewerk AG auch überlegt habe, auf die zusätzliche<br />

Beseilung zu verzichten und stattdessen die vorhandenen Leitungen höher zu belasten.<br />

Berechnungen hierzu wurden nach Aussage von Frau Rauchmaul durchgeführt – diese<br />

Variante sei jedoch nicht gangbar. Nähere Details wisse sie leider nicht.<br />

Herr Stöcklin verweist auf die alte Baugenehmigung zur Errichtung der Freileitung – diese<br />

habe doch vorgesehen, dass die Masten mit drei Auslegern ausgeführt werden. Herr<br />

Gantzer erläutert, dass die alte Baugenehmigung bzw. des dritten Auslegers infolge der<br />

Nichtausführung erloschen ist. Für den neuen Ausleger müsse eigentlich ein<br />

Planfeststellungsverfahren vom RP Freiburg durchgeführt werden. Da der Ausbau der<br />

Freileitung jedoch eng im Zusammenhang mit dem PSW Atdorf stehe, werde die Gestattung<br />

zusammen mit dem Planfeststellungsbeschluss für das PSW erteilt.<br />

Frau Böttinger fragt nach, ob infolge der höheren Lasten nicht die Leitungen ab Kühmoos<br />

ausgebaut werden müssten? Für die Trasse Daxlanden – Kühmoos sei eine neue Leitung<br />

bzw. eine Leitungsverstärkung beantragt. Frau Rauchmaul erklärt, dass die Schluchseewerk<br />

AG dies bei den Netzbetreibern erfragt habe. Es bestehe nach deren Aussage kein Bedarf<br />

für einen Ausbau.<br />

Herr Peter fragte nach, wie mit der unter der Freileitungstrasse wachsende Vegetation<br />

umgegangen werde. Herr Dr. Mehlin stellte dar, dass hier, wie bei der bereits bestehenden<br />

Trasse auch, Pflegeschnitte zur Freihaltung der Leitung durchgeführt werden müssen.<br />

Herr Lutz fragt, wohin der Strom von Kühmoos aus transportiert werde. Herr Gantzer verwies<br />

auf die Betreiber des zukünftigen PSWs: Die RWS und EnBW. Diese rufen den Strom ab.


TOP 2: Veröffentlichung der <strong>Protokoll</strong>e<br />

- 7 -<br />

Das Gremium sprach sich für die Veröffentlichung der <strong>Protokoll</strong>e auf der Homepage des<br />

<strong>Landratsamt</strong>es aus.<br />

TOP 3: Sonstiges<br />

Die nächste Sitzung der ökologischen Begleitgruppe findet am 4.<strong>10</strong>.<strong>20<strong>11</strong></strong> statt.<br />

In den Sommerferien soll keine Tagung stattfinden.<br />

Frau Cremer-Ricken fordert, die Projekt-Visualisierung auch aus der Mensch-Perspektive<br />

statt nur aus der Vogelperspektive durchzuführen.<br />

Herr Peter fragt nach der Karte mit Darstellung der Verwerfungen.<br />

Sigg

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