Unterlage 1 - Landratsamt Waldshut
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Machbarkeitsuntersuchung<br />
Version 1<br />
1. März 2012<br />
Bericht-Nr. 4 / JB<br />
Auftraggebergemeinschaft: Landkreis <strong>Waldshut</strong>, Regionalverband Hochrhein-<br />
Bodensee, Stadt Bad Säckingen, Stadt Wehr und Schluchseewerk AG<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
Machbarkeitsuntersuchung für eine Konsenstrasse - Abschlussbericht
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 2<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1 Zusammenfassung 4<br />
2 Hintergrund 5<br />
3 Vorgehensweise 5<br />
4 Aufgabenstellung 6<br />
5 Grundlagen 6<br />
6 Ergebnisse der Einzelgespräche 7<br />
6.1 Schwörstadt 7<br />
6.2 Wehr 7<br />
6.3 Schluchseewerk AG 8<br />
6.4 Bad Säckingen 8<br />
7 Beschreibung der Trasse 8<br />
7.1 Linienführung 8<br />
7.2 Anschlussstelle 9<br />
8 Einschätzung zu den einzelnen Bewertungskriterien 9<br />
8.1 Bewertung im Abschnitt 5 9<br />
8.1.1 Raumordnung 10<br />
8.1.2 Städtebau 10<br />
8.1.3 Verkehr und Wirksamkeit 11<br />
8.1.4 Wirtschaftliche Flächennutzungen 11<br />
8.1.5 Umwelt, Schutzgüter UVP 12<br />
8.1.6 Zulassungshemmende Kriterien 12<br />
8.1.7 Kosten des Vorhabensträgers 13<br />
8.2 Bewertung im Abschnitt 6 13<br />
8.3 Zusammengefasste Darstellung der Bewertungskriterien 15<br />
9 Weiteres Vorgehen 15<br />
10 Empfehlung 16<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 3<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
Anlagenverzeichnis<br />
Graphik Projektstrukturplan<br />
Übersichtskarte Trassenverläufe ohne Maßstab<br />
Lageplan Konsenstrasse Maßstab 1 : 5.000<br />
Übersichtshöhenplan Konsenstrasse Maßstab 1 : 10.000/1.000<br />
Planausschnitt Verschiebung der Anschlussstelle Maßstab 1 : 2.500<br />
Planausschnitt Anschlussstelle Variante Kreisverkehr Maßstab 1 : 2.500<br />
Planausschnitt Anschlussstelle Variante Einmündungen Maßstab 1 : 2.500<br />
Umweltfachliche Einschätzung der Konsenstrasse<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 4<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
1 Zusammenfassung<br />
Die Konsenstrasse kombiniert eine Taltrasse im Bereich A 98.5 (Schwörstadt – Wehr) mit einer<br />
Bergtrasse im Bereich A 98.6 (Wehr – Bad Säckingen) und ermöglicht erstmals Einigkeit über eine<br />
mögliche Trassenführung der A 98 im Bereich zwischen Schwörstadt, Wehr und Bad Säckingen. Im<br />
Gegensatz zu den bisherigen Trassenüberlegungen des Vorhabensträgers (Regierungspräsidium<br />
Freiburg) ist eine Taltrasse unter Einhaltung aller Richtwerte für Autobahnen möglich. Dazu muss<br />
die Bahnstrecke auf ca. 1 km Länge um 50 m nach Süden verlegt werden.<br />
Die Taltrasse eröffnet neue Anschlussmöglichkeiten im Bereich des Knotens B 518/B 34. Das führt<br />
in allen Realisierungsstufen zu einer Erhöhung der Verkehrswirksamkeit gegenüber einer Bergtrasse<br />
mit Anschlussstelle bei Wallbach. Insbesondere wird die bestehende B 518 als leistungsfähige<br />
Verbindung zwischen Wiesental (B 317) und Hochrheinautobahn (A 98) deutlich gestärkt.<br />
Die Konsenstrasse vermeidet auf Gemarkung Wehr die Zerschneidung des FFH-Gebietes (Fauna-<br />
Flora-Habitate) „Dinkelberg“, den Neubau einer Wehratalbrücke und die Zerschneidung des Entwicklungsgebietes<br />
„Wihler“. Zudem wird die Trasse der Wehratalbahn offen gehalten. Auf Gemarkung<br />
Bad Säckingen werden die Auswirkungen auf die Heilquellen und auf die Natur durch die weit<br />
nach Norden abgerückte Tunnellage minimiert.<br />
Im Gegenzug müssen auf Gemarkung Wehr die Eingriffe in den Randbereich des Naturschutzgebietes<br />
„Wehramündung“ und die Auswirkungen auf den städtebaulichen Bestand im Ortsteil Brennet<br />
kompensiert werden.<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 5<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
2 Hintergrund<br />
Der Raumkonflikt zwischen den beiden Großprojekten Hochrheinautobahn im Abschnitt A 98.5 und<br />
dem Unterbecken des geplanten Pumpspeicherkraftwerkes (PWS) Atdorf machte eine Koordination<br />
der Planungen aus regionaler Sicht unabdingbar (siehe in der Anlage de Übersichtsplan Trassenverläufe<br />
mit Abbildung des geplanten Haselbeckens).<br />
Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee und der Landkreis <strong>Waldshut</strong> haben zusammen mit den<br />
Städten Bad Säckingen und Wehr sowie der Schluchseewerk AG die Initiative ergriffen, einen Konsens<br />
der bisher widerstrebenden Interessen vor allem zwischen den Städten Bad Säckingen und<br />
Wehr zu erreichen. Durch die Planungen des PWS Atdorf wird die einzige Autobahnvariante im Abschnitt<br />
A 98.6 mit Aussicht auf kommunale Einigung unmöglich. Es wurde daher ein Projekt einer<br />
Machbarkeitsstudie formuliert mit dem Ziel, eine Autobahntrasse zwischen Schwörstadt und Murg<br />
zu finden, die sowohl das Haselbecken des PSW Atdorf ermöglicht, gleichzeitig aber auch die Interessen<br />
der Städte Bad Säckingen und Wehr berücksichtigt.<br />
3 Vorgehensweise<br />
Die fünf oben genannten Partner haben im Frühjahr 2011 gemeinsam das Planungsbüro Rapp Regioplan<br />
GmbH mit einer Machbarkeitsuntersuchung beauftragt. Die Federführung der Auftraggeber<br />
lag beim Landkreis <strong>Waldshut</strong>, die operative Koordinierung des Projektfortlaufs wurde durch den<br />
Regionalverband Hochrhein-Bodensee durchgeführt.<br />
Zunächst wurde ein ergebnisoffen angelegter Prozess mit einer ingenieurtechnischen Überprüfung<br />
und Abwägung möglicher Berg- und Taltrassenvarianten unter Berücksichtigung aller Randbedingungen<br />
sowie die Prüfung von optimierten Trassenführungen im Untersuchungsraum gestartet. Im<br />
Rahmen der Untersuchung wurden die tatsächlichen Konfliktpunkte mit den einzelnen Beteiligten<br />
ausführlich analysiert und erörtert. Abschließend erfolgte eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung<br />
aller Interessen und die Ermittlung eines konsensfähigen Plankonzepts für die optimale<br />
Trassenführung.<br />
Die Erstellung der Machbarkeitsstudie erfolgte in vier Phasen (siehe beigefügte Graphik Projektstrukturplan):<br />
1. Vorbereitungsphase (April – Juni 2011)<br />
• Aufstellen des Pflichtenheftes<br />
• Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro Rapp Regioplan GmbH<br />
2. Diagnostische Phase (Juli – September 2011)<br />
• Fach- und Einzelgespräche mit allen Auftraggebern (inkl. Einbindung von Bürgerinteressen),<br />
der Gemeinde Schwörstadt, dem Landkreis Lörrach und dem Regierungspräsidium<br />
Freiburg<br />
• Bestandserhebung (Daten, Gutachten, etc), Klärung von Fragen und Wissenslücken<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 6<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
• Analyse und Ideenfindung bestehend aus Zusammenfassen der Ausgangslage und Entwickeln<br />
von ersten Lösungsansätzen mit Aussagen zu technischer Machbarkeit, Notwendigkeit,<br />
zeitlicher Umsetzbarkeit und Umweltverträglichkeit; Auflistung der Konfliktpunkte<br />
• Zwischenergebnis mit Präsentation der ersten Lösungsideen zur Trassenführung an die Auftraggeber;<br />
Rückkopplung Auftraggeber<br />
3. Konzeptionelle Phase (Oktober – Dezember 2011)<br />
• Konkretisierung und Ergänzung der Zwischenergebnisse<br />
• Gesamtabwägung unterschiedlicher Interessen<br />
• Konsens- und genehmigungsfähiges Konzept zur Linienführung<br />
• Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg<br />
• Diskussion der Lösungsidee mit den Auftraggebern sowie mit der Gemeinde Schwörstadt<br />
und dem Landkreis Lörrach mit dem Ziel der Konsensfindung<br />
4. Abschlussphase (Januar – März 2012)<br />
• Empfehlung an Politik (Vorschlag für optimierte Trassenführung Konsenstrasse)<br />
• Koordination des weiteren Vorgehens mit dem Regierungspräsidium Freiburg<br />
• Beratung und Beschlussfassung der Konsenstrasse in den politischen Gremien (kommunale,<br />
Kreis- und Regionsebene)<br />
• Abschlussbericht zur Machbarkeitsstudie<br />
4 Aufgabenstellung<br />
Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Wolfsgraben (im Westen, auf Gemarkung Schwörstadt)<br />
bis zum Heimbachtal (im Osten, auf Gemarkung Bad Säckingen). Die Untersuchung soll unter<br />
Berücksichtigung der Planungen des Pumpspeicherkraftwerks Atdorf und der Interessen der<br />
Städte Wehr und Bad Säckingen die tatsächlichen Konfliktpunkte mit den bisher vorliegenden Varianten<br />
des Regierungspräsidiums Freiburg herausarbeiten und eine Trassenführung aufzeigen, die<br />
unter allen Auftraggebern konsensfähig ist. Dabei ist am Ziel des Vorhabensträgers festzuhalten,<br />
unter Einhaltung aller Richtwerte eine vollwertige Autobahnverbindung zwischen der Anschlussstelle<br />
Karsau (Abschnitt 4) und der Anschlussstelle Rothaus (Abschnitt 7) zu realisieren.<br />
5 Grundlagen<br />
• Regierungspräsidium Freiburg: A 98 Hochrheinautobahn Rheinfelden – Schwörstadt – Wehr,<br />
Projektstand 24.11.2009, PowerPoint-Präsentation von Birgit Rabe-Lockhorn und Markus Zink.<br />
• Initiative Kownatzki und Ernst: Planungen zur Taltrasse im Bereich Wehr und Bad Säckingen.<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 7<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
• Initiative Schmidt-Ott, Kaskel, Tröndle und Metzger: Planungen zur Röthekopfvariante im Bereich<br />
Wehr und Bad Säckingen.<br />
• Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen<br />
(RAA), Ausgabe 2008. Gewählte Einstufung: Entwurfsklasse 1 A.<br />
6 Ergebnisse der Einzelgespräche<br />
Um die tatsächlichen Konfliktpunkte mit den vorliegenden Varianten herauszuarbeiten, wurden<br />
Einzelgespräche mit den betroffenen Auftraggebern geführt.<br />
6.1 Schwörstadt<br />
Die Gemeinde Schwörstadt zählt nicht zu den Auftraggebern der Machbarkeitsstudie, ist aber als<br />
Nachbargemeinde von Wehr von der Trassenführung im Abschnitt 5 betroffen. Schwörstadt hat<br />
keine Kritikpunkte an der Vorzugstrasse des Regierungspräsidiums Freiburg und ist primär an einem<br />
zügigen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens interessiert.<br />
In das Einzelgespräch wurde auch das <strong>Landratsamt</strong> Lörrach eingebunden.<br />
Als Kernforderungen für eine allfällige Alternativplanung haben sich herauskristallisiert:<br />
• Die Gemeinde Schwörstadt drängt auf die schnelle Realisierung einer A 98 als Umfahrung von<br />
Schwörstadt. Die Belastungen durch die B 34 im Dorf sind unerträglich geworden.<br />
• Die Umfahrung muss bereits im Abschnitt 5 voll verkehrswirksam sein. Die Entlastung von<br />
Schwörstadt darf nicht erst dann eintreten, wenn auch der Abschnitt 6 gebaut ist.<br />
• Alternativen zur Vorzugstrasse des Regierungspräsidiums Freiburg dürfen keine Verschlechterungen<br />
für die sensiblen Bereiche Wolfsgraben und Oberdorf bringen. Hauptsächlich ist hier auf<br />
die Thematik Lärm und Luft zu achten.<br />
6.2 Wehr<br />
Die Stadt Wehr hat der Initiative pro Taltrasse die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelgespräch eigene<br />
Ideen vorzustellen.<br />
Als Kernforderungen der Stadt Wehr wurden formuliert:<br />
• Höchste Priorität hat die Schonung der Flächen auf dem Wihler. Diese Flächen sind laut Stadt<br />
Wehr die einzigen verbliebenen Entwicklungsflächen für Wohnen oder Gewerbe. Ein Zerschneiden<br />
dieses Gebietes durch die Röthekopfvariante wird kategorisch abgelehnt. Auf keinen Fall<br />
wird eine Trassenführung nördlich der südlichen Bergseevariante akzeptiert.<br />
• Eine Absenkung der Wehratalbrücke von ca. 60 m auf ca. 30 m (modifizierte Bergtrasse 1) wird<br />
nicht mitgetragen.<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 8<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
6.3 Schluchseewerk AG<br />
Die Schluchseewerk AG sind das einzige privatwirtschaftliche Mitglied der Auftraggeberrunde. Die<br />
Betroffenheit mit der A 98 liegt beim möglichen Raumkonflikt mit der eigenen Planung des Pumpspeicherkraftwerks<br />
Atdorf.<br />
Die einzige Kernforderung lautet:<br />
• Die Planung der A 98 muss mit der eigenen Planung für das Pumpspeicherkraftwerk verträglich<br />
sein. Insbesondere ist auf das geplante Haselbecken und die geplanten und bestehenden Stollen<br />
zu achten.<br />
6.4 Bad Säckingen<br />
Die Stadt Bad Säckingen hat der Initiative pro Röthekopfvariante die Möglichkeit eingeräumt, im<br />
Einzelgespräch eigene Ideen vorzustellen.<br />
Als Kernforderung der Stadt Bad Säckingen wurde formuliert:<br />
• Höchste Priorität hat die Schonung der Heilquellen. Dafür wird gefordert, die Trasse möglichst<br />
weit nördlich von Bad Säckingen zu schieben. Auf keinen Fall wird eine Trassenführung südlich<br />
der Röthekopfvariante akzeptiert (wie z. B. die südliche Bergseevariante).<br />
7 Beschreibung der Trasse<br />
7.1 Linienführung<br />
Aufgrund der Problematik Wihler war klar, dass eine konsensfähige Trasse im Bereich Wehr nur als<br />
Taltrasse konzipiert werden kann. Deshalb schwenkt die neue Trasse nach der Wolfsgrabenbrücke<br />
nach Süden ab und nimmt einen ähnlichen Verlauf wie die modifizierte Stefanslochtrasse. Allerdings<br />
wird die Höhenlage der Wolfsgrabenbrücke so belassen, wie bei der modifizierten Bergtrasse<br />
2. Dadurch kann im folgenden Verlauf auf einen Tunnel verzichtet werden. Nach Überquerung der<br />
B 34 verläuft die neue Trasse im Tal.<br />
Die Untersuchungen der bisherigen Taltrassen durch das Regierungspräsidium Freiburg brachten<br />
alle das gleiche Ergebnis: Aufgrund der bestehenden Zwangspunkte war eine Trassierung im Bereich<br />
Wehr nur außerhalb der Richtwerte der RAA möglich. Bei jedem anschließenden Vergleich mit<br />
einer Bergtrasse musste die Taltrasse als Nicht-Autobahn zwangsläufig schlechter abschneiden als<br />
eine richtlinienkonforme Autobahn.<br />
Eine Möglichkeit, den Konflikt zu lösen, besteht darin, vermeintliche Zwangspunkte zu beseitigen.<br />
Durch eine Verlegung der bestehenden Eisenbahngleise im Umfeld des heutigen Haltepunktes<br />
Brennet nach Süden wird der notwendige Raum geschaffen, um eine Trassierung der A 98 im Tal<br />
unter Einhaltung aller Richtwerte zu ermöglichen. Die neue Trasse überquert die Wehra mit einer<br />
Brücke und taucht dann unter die bestehende B 34 ab.<br />
Anders als bei den bisher untersuchten Taltrassen schwenkt die neue Trasse viel früher nach Norden<br />
ab und unterquert das Wohngebiet Weckertsmatt und die stillgelegten Eisenbahngleise der<br />
alten Wehratalbahn mit einem Tunnel. Dafür wird ein Korridor ausgenutzt, der nahezu frei von<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 9<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
Bebauung ist. Dadurch wird eine Verbindung mit der Röthekopfvariante möglich, ohne den Wihler<br />
zu berühren.<br />
Die neue Trasse verläuft in einem Rechtsbogen im Tunnel um das geplante Haselbecken herum<br />
und schwenkt in eine nördliche Parallele zur Röthekopfvariante ein. Die Linienführung ist durch den<br />
Tiefpunkt der geplanten Stollen des Pumpspeicherkraftwerks Atdorf bestimmt. Hier ist der Abstand<br />
zwischen Tunnel A 98 und Stollen am größten.<br />
Die neue Trasse verläuft weiter im Tunnel und unterquert das Heilquellenschutzgebiet von Bad<br />
Säckingen. Nach Unterquerung der L 152 endet der Tunnel und die neue Trasse schwenkt vor dem<br />
Heimbachtal in offener Bauweise in die Linie ein, die bei allen bisherigen Varianten im Abschnitt 6<br />
gewählt wurde.<br />
Lage- und Höhenpläne liegen als Anlage bei. Es handelt sich um Pläne der Stufe „Machbarkeit“. Zu<br />
weiteren Optimierungen siehe Kapitel 9.<br />
7.2 Anschlussstelle<br />
Durch die veränderte Linienführung bietet sich die Möglichkeit, die geplante Anschlussstelle Wallbach<br />
vom Wihler ins Wehratal zu verlegen. A 98, B 34 und B 518 werden an einer zentralen Stelle<br />
direkt miteinander verknüpft, was zu einer Erhöhung der Verkehrswirksamkeit führt (siehe 8.1.3).<br />
Insbesondere wird durch die neue Lage der Anschlussstelle die Bedeutung der anbaufreien B 518<br />
als leistungsfähige Verbindung zwischen Wiesental (B 317) und Hochrheinautobahn (A 98) deutlich<br />
gestärkt.<br />
Die Trennlinie der Planfeststellungsabschnitte 5 und 6 verschiebt sich nach Südwesten. Der Abschnitt<br />
5 endet bereits vor der Unterquerung der B 34.<br />
Zudem entfällt die Notwendigkeit, die Anschlussstelle Wallbach als Provisorium auszubauen. Die<br />
neue Anschlussstelle bei der Wehra liegt ganz im Abschnitt 5 und könnte bereits für den Endzustand<br />
planfestgestellt und gebaut werden.<br />
Lagepläne zur Anschlussstelle liegen als Anlage bei. Es handelt sich um Pläne der Stufe „Machbarkeit“.<br />
Zu weiteren Optimierungen siehe Kapitel 9.<br />
8 Einschätzung zu den einzelnen Bewertungskriterien<br />
Die im folgenden behandelten Bewertungskriterien orientieren sich an der Vorlage „A 98 Hochrheinautobahn<br />
Rheinfelden – Schwörstadt – Bad Säckingen“, die am 24.11.2009 vom Regierungspräsidium<br />
Freiburg der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.<br />
Die Bewertung einer Trasse erfolgt erst im Zuge einer Linienplanung, die in der Zuständigkeit des<br />
Regierungspräsidiums Freiburg durchgeführt wird. Für die neue Trasse gibt es diese Linienplanung<br />
noch nicht. Die folgenden Ausführungen sollen eine erste Einschätzung geben.<br />
8.1 Bewertung im Abschnitt 5<br />
Die Linienführung der neuen Trasse im Abschnitt 5 ist ab dem Wolfsgraben ähnlich wie die Linienführung<br />
der modifizierten Stefanslochtrasse, für welche die Ergebnisse der Linienplanung vorliegen.<br />
Anhand der dort geäußerten Kritikpunkte ist eine Einschätzung für die neue Trasse möglich.<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 10<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
8.1.1 Raumordnung<br />
Bereits die Untersuchungen des Regierungspräsidiums Freiburg bescheinigen der Linienführung der<br />
modifizierte Stefanslochtrasse, dass alle übergeordneten Ziele der Raumordnung erfüllt werden. Da<br />
die neue Trasse im Abschnitt 5 große Ähnlichkeiten mit der modifizierten Stefanslochtrasse hat,<br />
kann auch hier von einer Erfüllung der Kriterien ausgegangen werden.<br />
Wir sehen zusätzlich folgende Vorteile gegenüber der modifizierten Bergtrasse:<br />
• Die Erreichbarkeit wird durch eine Anschlussstelle im Tal aus Sicht der B 518 wesentlich verbessert.<br />
Die B 518 wird als leistungsfähige Verbindung zwischen Wiesental (B 317) und Hochrheinautobahn<br />
(A 98) aufgewertet.<br />
• Den entwicklungs- und strukturpolitischen Zielen der Stadt Wehr wird durch eine bessere Flächenvorsorge<br />
mehr entsprochen, weil durch Schonung der Flächen auf dem Wihler eine dort<br />
angestrebte Entwicklung uneingeschränkt möglich bleibt.<br />
• Es kommt zu einer Trassenbündelung mit B 34, B 518 und Eisenbahnlinie im Tal.<br />
Kriterium<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH<br />
modifizierte<br />
Bergtrasse 2<br />
modifizierte<br />
Stefansloch<br />
Konsenstrasse<br />
- erwartet -<br />
Raumordnung + + ++<br />
8.1.2 Städtebau<br />
Kritikpunkte an der modifizierten Stefanslochtrasse waren die extremen städtebaulichen Eingriffe<br />
(Hardsiedlung, Weckertsmatt) angesichts der bereits heute extremen städtebauliche Dichte in<br />
Brennet. Eingriffe in den städtebaulichen Bestand sind auch bei der neuen Trasse erforderlich (z. B.<br />
Abbruch von Gebäuden).<br />
Dem gegenüber stehen Vorteile durch eine Bündelung der Verkehrswege entlang des heute schon<br />
stark belasteten Umfeldes der B 34 und der Eisenbahnlinie. Hinzu kommen die Schaffung von städtebaulichen<br />
Entwicklungsmöglichkeiten durch die Verlegung der Eisenbahnlinie nach Süden, die<br />
Aufwertung des verlegten Haltpunktes Brennet, die Freihaltung des Wihlers für städtebauliche Entwicklungen<br />
(Wohnen oder Gewerbe) und der Wegfall der geplanten Talbrücke über die Wehra mit<br />
direkter Betroffenheit der Siedlung Öflingen.<br />
Eine Abwägung der einzelnen Belange (städtebauliche Entwicklungsziele, Werteveränderungen,<br />
soziale Veränderungen und Einflüsse auf vorhandene Strukturen) geht über das Fachgebiet des<br />
Objektplaners für Verkehrsanlagen hinaus und erfordert Kompetenzen aus dem Fachgebiet der<br />
Städteplanung. Wir empfehlen deshalb, das Bewertungskriterium „Städtebau“ durch ein entsprechendes<br />
Fachgutachten bearbeiten zu lassen. Die erwartete Bewertung ist in der nachfolgenden<br />
Tabelle mit „neutral“ ausgefüllt.<br />
Kriterium<br />
modifizierte<br />
Bergtrasse 2<br />
modifizierte<br />
Stefansloch<br />
Konsenstrasse<br />
- erwartet -<br />
Städtebau 0 - 0
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 11<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
8.1.3 Verkehr und Wirksamkeit<br />
Hauptkritikpunkte für die bisher vorgelegten Taltrassen waren: komplizierter Bau innerhalb städtebaulicher<br />
Infrastruktur und Trassierung lokal außerhalb der Richtwerte. Damit einhergehend lokal<br />
suboptimale Verkehrsqualität und -sicherheit.<br />
Durch die Einhaltung aller Richtwerte der RAA in der Entwurfsklasse 1 A (höchste Autobahnstufe)<br />
wird eine optimale Verkehrsqualität und -sicherheit erreicht (wie bei der modifizierten Bergtrasse).<br />
Durch die Verlegung der Eisenbahngleise und durch den Abbruch von Gebäuden wird Raum geschaffen.<br />
Dadurch wird der Bau innerhalb städtebaulicher Infrastruktur einfacher. Beide Kritikpunkte<br />
sind damit entschärft.<br />
Wir sehen zusätzlich folgende Vorteile gegenüber der modifizierten Bergtrasse:<br />
• Einfachere Baudurchführung, weil im Bereich von Wolfsgrabenbrücke bis Ende des Abschnittes<br />
5 keine Tunnelbauten mehr notwendig sind.<br />
• Wesentliche Erhöhung der Verkehrswirksamkeit durch die Verlegung der Anschlussstelle ins<br />
Tal. Die neue Anschlussstelle liegt direkt an den Bundesstraßen 34 und 518, dadurch entfallen<br />
Umwege über eine Anschlussstelle bei Wallbach. Das führt auch zu einer Verkürzung der Reisezeiten<br />
und zu einer Vermeidung von zusätzlichen Verkehrsemissionen.<br />
• Wesentliche Erhöhung der Verkehrswirksamkeit bereits beim Ausbau der Stufe 1 (dreistreifiger<br />
Ausbau der südlichen Fahrbahn), weil die A 98 nach der neuen Anschlussstelle direkt auf die B<br />
34 gelenkt werden kann. Dadurch wird die A 98 bereits in der ersten Ausbaustufe als Umfahrung<br />
von Schwörstadt voll wirksam.<br />
• Im Gegensatz zur modifizierten Bergtrasse liegt die Anschlussstelle bereits im Abschnitt 5 und<br />
kann planfestgestellt und gebaut werden. Ein Provisorium, dessen Endzustand erst nach der<br />
Planfeststellung des Abschnittes 6 bekannt ist, ist nicht mehr notwendig. Ein teurer Umbau<br />
oder gar Rückbau des Provisoriums entfällt.<br />
Kriterium<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH<br />
modifizierte<br />
Bergtrasse 2<br />
modifizierte<br />
Stefansloch<br />
Konsenstrasse<br />
- erwartet -<br />
Verkehr und Wirksamkeit + - ++<br />
8.1.4 Wirtschaftliche Flächennutzungen<br />
Kritikpunkte für die modifizierte Stefanslochtrasse waren die erhebliche Inanspruchnahme der wenigen<br />
vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen und das verbleibende Risiko für die Trinkwasserversorgung<br />
Wehr (Betrieb eines Tunnels innerhalb WSG II).<br />
Beide Kritikpunkte können entschärft werden. Durch die veränderte Linienführung werden landwirtschaftliche<br />
Flächen auf Gemarkung Schwörstadt und Wallbach geschont. Zudem schont die<br />
neue Trasse, im Gegensatz zur modifizierten Bergtrasse, alle heute noch landwirtschaftlich genutzten<br />
Flächen auf dem Wihler und hält sie offen für eine spätere Umnutzung (Wohnen oder Gewerbe).<br />
Die neue Trasse führt nicht mehr durch das Wasserschutzgebiet II, womit das Risiko für die<br />
Trinkwasserversorgung von Wehr minimiert ist.<br />
Wir sehen zusätzlich folgende Vorteile gegenüber der modifizierten Bergtrasse:
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 12<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
• Die Anschlussstelle wird in einen Bereich verlegt, der heute weder landwirtschaftlich noch<br />
forstwirtschaftlich genutzt wird.<br />
Kriterium<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH<br />
modifizierte<br />
Bergtrasse 2<br />
modifizierte<br />
Stefansloch<br />
Konsenstrasse<br />
- erwartet -<br />
wirtschaftliche Flächennutzung + - +<br />
8.1.5 Umwelt, Schutzgüter UVP<br />
Bereits bei der Bewertung vom 24.11.2009 schneidet die modifizierte Stefanslochtrasse vergleichsweise<br />
gut ab. Es wird lediglich die Durchschneidung eines Wildtierkorridors bemängelt. Dieser<br />
liegt durch die neue Trassierung jetzt außerhalb des Abschnittes 5 und bleibt auch bei Realisierung<br />
der Abschnittes 6 erhalten.<br />
Durch die Verlegung der Eisenbahnlinie nach Süden kommt es zu einem Eingriff in das Naturschutzgebiet<br />
„Wehramündung“. Der Eingriff erfolgt jedoch nur am nordöstlichen Rand des Gebietes<br />
und ist immer in Relation zu einer Durchschneidung des FFH-Gebietes „Dinkelberg“ bei Realisierung<br />
der modifizierten Bergtrasse zu sehen. Ein Ausgleich des Eingriffes in das Naturschutzgebiet kann<br />
durch eine Erweiterung des Gebietes in westlicher Richtung so erfolgen, dass eine zusammenhängende<br />
Fläche des Naturschutzgebietes in gleicher Größe bestehen bleibt. Bei einer Durchschneidung<br />
des FFH-Gebietes ist ein Ausgleich mit gleich großen zusammenhängenden Flächen nicht<br />
möglich.<br />
Bei Realisierung der Autobahntrasse im Tal ist die Einhaltung der aktuellen Richtwerte für Schallimmissionen<br />
erforderlich (der notwendige Schallschutz wurde in der Machbarkeitsstudie nicht berechnet<br />
und nicht dargestellt). Das gilt auch für die verlegte Eisenbahnlinie auf eine Länge von ca.<br />
1 km. Dadurch kommt es trotz des Neubaus einer Autobahn im Tal gegenüber dem heutigen Stand<br />
zu einer Reduzierung der verkehrsbedingten Lärmbelastung im Ortsteil Brennet. Abgesehen von<br />
der Hardsiedlung am westlichen Ortsrand hat der Ortsteil Brennet heute keinen aktiven Lärmschutz<br />
vor den Emissionen der B 34 und der Eisenbahnanlagen.<br />
Anhand einer umweltfachlichen Einschätzung der Trasse wurden die Betroffenheiten der für eine<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) relevanten Schutzgüter untersucht (die Einschätzung liegt als<br />
Anlage bei). Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass es sich trotz der ökologischen Hochwertigkeit<br />
des Gebietes um eine annehmbare Variante handelt, bei der alle Eingriffe ausgeglichen werden<br />
können.<br />
Kriterium<br />
modifizierte<br />
Bergtrasse 2<br />
modifizierte<br />
Stefansloch<br />
Konsenstrasse<br />
- erwartet -<br />
Umwelt und Schutzgüter -- - 0<br />
8.1.6 Zulassungshemmende Kriterien<br />
Die Linienführung der neuen Trasse ist so angelegt, dass im Untersuchungsraum zwischen Wolfsgraben<br />
und Heimbachtal keine FFH-Gebiete tangiert werden. Damit wird der Kritikpunkt an der<br />
modifizierten Stefanslochtrasse beseitigt, bei der ein Eingriff in das FFH-Gebiet bei Wallbach vorgesehen<br />
war.
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 13<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
Durch die neue Trasse ändert sich die Sachlage in Bezug auf zulassungshemmende Kriterien bei<br />
der Vorzugsvariante des Regierungspräsidiums Freiburg entscheidend. Die modifizierte Bergtrasse<br />
2 durchschneidet dass FFH-Gebiet am Dinkelberg westlich von Wehr, wobei festgestellt wurde,<br />
dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltung oder den<br />
Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Dadurch ergeben sich Verbotstatbestände<br />
nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).<br />
Das Regierungspräsidium Freiburg beruft sich deshalb auf eine Ausnahmeregelung in § 34 (3)<br />
BNatSchG. Dort heißt es:<br />
Abweichend von Absatz 2 darf ein Projekt nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit … zumutbare<br />
Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren<br />
Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind.<br />
So lange im Tal keine Autobahn trassiert war, konnte der mit dem Projekt verfolgte Zweck an anderer<br />
Stelle nicht erreicht werden. Es gab also keine Alternative zum Eingriff in das FFH-Gebiet und<br />
somit hatte ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung Aussicht auf Erfolg.<br />
Mit Vorlage der neuen Trasse ist der „mit dem Projekt verfolgte Zweck an anderer Stelle ohne Beeinträchtigung<br />
[des FFH-Gebietes] zu erreichen“, somit liegt ein echte Alternative vor. Die modifizierte<br />
Bergtrasse 2 kann damit nicht bzw. nur unter Schwierigkeiten mit den Regelungen des § 34<br />
BNatSchG noch in Einklang gebracht werden. Ob Ausnahmetatbestände nach § 34 (3) BNatSchG<br />
greifen, ist aus unserer Sicht zumindest problematisch.<br />
Kriterium<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH<br />
modifizierte<br />
Bergtrasse 2<br />
modifizierte<br />
Stefansloch<br />
Konsenstrasse<br />
- erwartet -<br />
zulassungshemmende Kriterien ! ? √<br />
8.1.7 Kosten des Vorhabensträgers<br />
Eine Kostenschätzung auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie muss noch erstellt werden. Wegen<br />
der Vergleichbarkeit mit den Kostenschätzungen für die bisher untersuchten Trassen ist vorher ein<br />
Abgleich der Einheitspreise mit dem Regierungspräsidium Freiburg erforderlich. Deshalb ist bei der<br />
erwarteten Bewertung „neutral“ eingetragen.<br />
Aufgrund der kleineren Länge von großen Bauwerken (Tunnel und Talbrücken) bei der neuen Trasse<br />
kann in erster Näherung davon ausgegangen werden, dass die neue Trasse im Abschnitt 5 günstiger<br />
ist als die modifizierte Bertrasse 2.<br />
Kriterium<br />
modifizierte<br />
Bergtrasse 2<br />
modifizierte<br />
Stefansloch<br />
Konsenstrasse<br />
- erwartet -<br />
Kosten des Vorhabensträgers + 0 0<br />
8.2 Bewertung im Abschnitt 6<br />
Die Linienführung im Abschnitt 6 ist ähnlich wie die Linienführung der Röthekopfvariante, für welche<br />
die Ergebnisse der Linienplanung vorliegen. In der Bewertung des Regierungspräsidiums Freiburg<br />
vom 24.11.2009 wurden keine einzelnen Kritikpunkte genannt. Deshalb fällt die Einschätzung<br />
hier globaler aus.
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 14<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
Hinsichtlich der Bewertungspunkte „Raumordnung“, „Städtebau“ und „Verkehr“ sind die neue Trasse<br />
und die Röthekopfvariante nahezu identisch.<br />
Kriterium<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH<br />
Röthekopf südliche<br />
Bergsee<br />
Konsenstrasse<br />
- erwartet -<br />
Raumordnung + + +<br />
Städtebau 0 - 0<br />
Verkehr und Wirksamkeit + + +<br />
Hinsichtlich der Bewertungspunkte „wirtschaftliche Flächen“ und „Umwelt“ gibt es bei der neuen<br />
Trasse dadurch Vorteile, dass der Tunnel länger ist. Somit werden weniger Flächen benötigt und es<br />
erfolgen weniger Eingriffe in die Umwelt.<br />
Kriterium<br />
Röthekopf südliche<br />
Bergsee<br />
Konsenstrasse<br />
- erwartet -<br />
wirtschaftliche Flächennutzung + + ++<br />
Umwelt und Schutzgüter 0 - 0<br />
Zulassungshemmende Kriterien gibt es im Bereich bis zum Heimbachtal nicht. Allerdings folgt in<br />
Richtung Osten ein FFH-Gebiet, bei dem alle bisherigen Varianten erhebliche Beeinträchtigungen<br />
des Gebietes vorsehen. Die grundsätzliche Unzulässigkeit nach § 34 (2) BNatSchG ist deshalb bei<br />
jeder Variante im Abschnitt 6 zu beachten.<br />
Kriterium<br />
Röthekopf südliche<br />
Bergsee<br />
Konsenstrasse<br />
- erwartet -<br />
zulassungshemmende Kriterien ! ! !<br />
Eine Kostenschätzung auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie muss noch erstellt werden. Wegen<br />
der Vergleichbarkeit mit den Kostenschätzungen für die bisher untersuchten Varianten ist vorher<br />
ein Abgleich der Einheitspreise mit dem Regierungspräsidium Freiburg erforderlich. Deshalb ist bei<br />
der erwarteten Bewertung „neutral“ eingetragen.<br />
Aufgrund der größeren Länge von großen Bauwerken (Tunnel und Talbrücken) bei der neuen Trasse<br />
kann in erster Näherung davon ausgegangen werden, dass die neue Trasse im Abschnitt 6 teurer<br />
ist als die Röthekopfvariante.<br />
Kriterium<br />
Röthekopf südliche<br />
Bergsee<br />
Konsenstrasse<br />
- erwartet -<br />
Kosten des Vorhabensträgers 0 0 0
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 15<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
8.3 Zusammengefasste Darstellung der Bewertungskriterien<br />
A 98.5 von Karsau bis Wehr<br />
Kriterium<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH<br />
modifizierte<br />
Bergtrasse 2<br />
modifizierte<br />
Stefansloch<br />
Konsenstrasse<br />
- erwartet -<br />
Raumordnung + + ++<br />
Städtebau 0 - 0<br />
Verkehr und Wirksamkeit + - ++<br />
wirtschaftliche Flächennutzung + - +<br />
Umwelt und Schutzgüter -- - 0<br />
zulassungshemmende Kriterien ! ? √<br />
Kosten des Vorhabensträgers + 0 0<br />
A 98.6 von Wehr bis Rothaus<br />
Kriterium<br />
Röthekopf südliche<br />
Bergsee<br />
Konsenstrasse<br />
- erwartet -<br />
Raumordnung + + +<br />
Städtebau 0 - 0<br />
Verkehr und Wirksamkeit + + +<br />
wirtschaftliche Flächennutzung + + ++<br />
Umwelt und Schutzgüter 0 - 0<br />
zulassungshemmende Kriterien ! ! !<br />
Kosten des Vorhabensträgers 0 0 0<br />
9 Weiteres Vorgehen<br />
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden dem Regierungspräsidium Freiburg vorgestellt und<br />
übergeben. „Das Regierungspräsidium wird den neuen Trassenvorschlag in der gleichen Tiefe wie<br />
die bereits geprüften Varianten untersuchen. Die in der Machbarkeitsstudie vorgesehenen Geländeeinschnitte,<br />
Dammlagen und Stützmauern werden im Hinblick auf die städtebaulichen und naturschutzfachlichen<br />
Erfordernisse geprüft und eventuelle Optimierungen ausgearbeitet, Lärm- und<br />
Schadstoffeinwirkungen ermittelt und die Notwendigkeit von Lärmschutzwänden und Einhausungen<br />
untersucht. Weiter sind die Eingriffe in das Naturschutzgebiet „Wehramündung“ und in die ökologischen<br />
Funktionsbeziehungen zu bewerten und schließlich die Kosten u. a. für den Tunnelaufstieg<br />
zum Röthekopf sowie für die Verlegung der Bahnlinien zu ermitteln.“<br />
„Das Ergebnis des Variantenvergleichs wird das Regierungspräsidium nach Ostern den Auftraggebern,<br />
Kommunalvertretern, Abgeordneten und Bürgerinitiativen vorstellen.“<br />
(Zitate aus Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27.01.2012)
Landkreis <strong>Waldshut</strong> 16<br />
A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />
10 Empfehlung<br />
Wir empfehlen, die neue Trasse zwischen Wolfsgraben und Heimbachtal als Vorzugstrasse in ein<br />
Planfeststellungsverfahren aufzunehmen. Wir begründen die Empfehlung im Wesentlichen mit drei<br />
Punkten:<br />
1. Politische Dimension: Die Konsenstrasse erfüllt alle im Rahmen der Einzelgespräche von den<br />
betroffenen Kommunen geäußerten Kernforderungen. Gleichzeitig wird der mit dem Projekt<br />
verfolgte Zweck (die Realisierung einer vollwertigen Autobahnverbindung zwischen den Anschlussstellen<br />
Karsau und Rothaus) richtlinienkonform erreicht. Im Gegensatz zur modifizierten<br />
Bergtrasse kann sich die Konsenstrasse damit auf die Akzeptanz aller politischen Verantwortlichen<br />
der Region stützen.<br />
2. Rechtliche Dimension: Die Konsenstrasse tangiert keine FFH-Gebiete, es gibt keine Verbotstatbestände<br />
nach § 34 BNatSchG. Im Gegensatz dazu kann die modifizierten Bergtrasse 2 nicht<br />
bzw. nur mit Schwierigkeiten mit den Regelungen des § 34 BNatSchG noch in Einklang gebracht<br />
werden. Ob Ausnahmetatbestände nach § 34 (3) BNatSchG für die modifizierte Bergtrasse<br />
2 greifen, ist aus unserer Sicht zumindest problematisch.<br />
3. Fachliche Dimension: Die Konsenstrasse führt durch die verlegte Anschlussstelle zu einer wesentlichen<br />
Erhöhung der Verkehrswirksamkeit im Endausbau, vor allem aber bereits im Ausbau<br />
der 1 Stufe (dreistreifige südliche Fahrbahn) im Abschnitt 5. Zudem wird durch die neue Lage<br />
der Anschlussstelle die Bedeutung der anbaufreien B 518 als leistungsfähige Verbindung zwischen<br />
Wiesental (B 317) und Hochrheinautobahn (A 98) deutlich gestärkt.<br />
Rapp Regioplan GmbH<br />
Johannes Brandsch<br />
Lörrach, 1. März 2012 / 2392<br />
Bericht-Nr. 4<br />
1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />
Rapp Regioplan GmbH