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Unterlage 1 - Landratsamt Waldshut

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Machbarkeitsuntersuchung<br />

Version 1<br />

1. März 2012<br />

Bericht-Nr. 4 / JB<br />

Auftraggebergemeinschaft: Landkreis <strong>Waldshut</strong>, Regionalverband Hochrhein-<br />

Bodensee, Stadt Bad Säckingen, Stadt Wehr und Schluchseewerk AG<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

Machbarkeitsuntersuchung für eine Konsenstrasse - Abschlussbericht


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 2<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Zusammenfassung 4<br />

2 Hintergrund 5<br />

3 Vorgehensweise 5<br />

4 Aufgabenstellung 6<br />

5 Grundlagen 6<br />

6 Ergebnisse der Einzelgespräche 7<br />

6.1 Schwörstadt 7<br />

6.2 Wehr 7<br />

6.3 Schluchseewerk AG 8<br />

6.4 Bad Säckingen 8<br />

7 Beschreibung der Trasse 8<br />

7.1 Linienführung 8<br />

7.2 Anschlussstelle 9<br />

8 Einschätzung zu den einzelnen Bewertungskriterien 9<br />

8.1 Bewertung im Abschnitt 5 9<br />

8.1.1 Raumordnung 10<br />

8.1.2 Städtebau 10<br />

8.1.3 Verkehr und Wirksamkeit 11<br />

8.1.4 Wirtschaftliche Flächennutzungen 11<br />

8.1.5 Umwelt, Schutzgüter UVP 12<br />

8.1.6 Zulassungshemmende Kriterien 12<br />

8.1.7 Kosten des Vorhabensträgers 13<br />

8.2 Bewertung im Abschnitt 6 13<br />

8.3 Zusammengefasste Darstellung der Bewertungskriterien 15<br />

9 Weiteres Vorgehen 15<br />

10 Empfehlung 16<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 3<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

Anlagenverzeichnis<br />

Graphik Projektstrukturplan<br />

Übersichtskarte Trassenverläufe ohne Maßstab<br />

Lageplan Konsenstrasse Maßstab 1 : 5.000<br />

Übersichtshöhenplan Konsenstrasse Maßstab 1 : 10.000/1.000<br />

Planausschnitt Verschiebung der Anschlussstelle Maßstab 1 : 2.500<br />

Planausschnitt Anschlussstelle Variante Kreisverkehr Maßstab 1 : 2.500<br />

Planausschnitt Anschlussstelle Variante Einmündungen Maßstab 1 : 2.500<br />

Umweltfachliche Einschätzung der Konsenstrasse<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 4<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

1 Zusammenfassung<br />

Die Konsenstrasse kombiniert eine Taltrasse im Bereich A 98.5 (Schwörstadt – Wehr) mit einer<br />

Bergtrasse im Bereich A 98.6 (Wehr – Bad Säckingen) und ermöglicht erstmals Einigkeit über eine<br />

mögliche Trassenführung der A 98 im Bereich zwischen Schwörstadt, Wehr und Bad Säckingen. Im<br />

Gegensatz zu den bisherigen Trassenüberlegungen des Vorhabensträgers (Regierungspräsidium<br />

Freiburg) ist eine Taltrasse unter Einhaltung aller Richtwerte für Autobahnen möglich. Dazu muss<br />

die Bahnstrecke auf ca. 1 km Länge um 50 m nach Süden verlegt werden.<br />

Die Taltrasse eröffnet neue Anschlussmöglichkeiten im Bereich des Knotens B 518/B 34. Das führt<br />

in allen Realisierungsstufen zu einer Erhöhung der Verkehrswirksamkeit gegenüber einer Bergtrasse<br />

mit Anschlussstelle bei Wallbach. Insbesondere wird die bestehende B 518 als leistungsfähige<br />

Verbindung zwischen Wiesental (B 317) und Hochrheinautobahn (A 98) deutlich gestärkt.<br />

Die Konsenstrasse vermeidet auf Gemarkung Wehr die Zerschneidung des FFH-Gebietes (Fauna-<br />

Flora-Habitate) „Dinkelberg“, den Neubau einer Wehratalbrücke und die Zerschneidung des Entwicklungsgebietes<br />

„Wihler“. Zudem wird die Trasse der Wehratalbahn offen gehalten. Auf Gemarkung<br />

Bad Säckingen werden die Auswirkungen auf die Heilquellen und auf die Natur durch die weit<br />

nach Norden abgerückte Tunnellage minimiert.<br />

Im Gegenzug müssen auf Gemarkung Wehr die Eingriffe in den Randbereich des Naturschutzgebietes<br />

„Wehramündung“ und die Auswirkungen auf den städtebaulichen Bestand im Ortsteil Brennet<br />

kompensiert werden.<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 5<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

2 Hintergrund<br />

Der Raumkonflikt zwischen den beiden Großprojekten Hochrheinautobahn im Abschnitt A 98.5 und<br />

dem Unterbecken des geplanten Pumpspeicherkraftwerkes (PWS) Atdorf machte eine Koordination<br />

der Planungen aus regionaler Sicht unabdingbar (siehe in der Anlage de Übersichtsplan Trassenverläufe<br />

mit Abbildung des geplanten Haselbeckens).<br />

Der Regionalverband Hochrhein-Bodensee und der Landkreis <strong>Waldshut</strong> haben zusammen mit den<br />

Städten Bad Säckingen und Wehr sowie der Schluchseewerk AG die Initiative ergriffen, einen Konsens<br />

der bisher widerstrebenden Interessen vor allem zwischen den Städten Bad Säckingen und<br />

Wehr zu erreichen. Durch die Planungen des PWS Atdorf wird die einzige Autobahnvariante im Abschnitt<br />

A 98.6 mit Aussicht auf kommunale Einigung unmöglich. Es wurde daher ein Projekt einer<br />

Machbarkeitsstudie formuliert mit dem Ziel, eine Autobahntrasse zwischen Schwörstadt und Murg<br />

zu finden, die sowohl das Haselbecken des PSW Atdorf ermöglicht, gleichzeitig aber auch die Interessen<br />

der Städte Bad Säckingen und Wehr berücksichtigt.<br />

3 Vorgehensweise<br />

Die fünf oben genannten Partner haben im Frühjahr 2011 gemeinsam das Planungsbüro Rapp Regioplan<br />

GmbH mit einer Machbarkeitsuntersuchung beauftragt. Die Federführung der Auftraggeber<br />

lag beim Landkreis <strong>Waldshut</strong>, die operative Koordinierung des Projektfortlaufs wurde durch den<br />

Regionalverband Hochrhein-Bodensee durchgeführt.<br />

Zunächst wurde ein ergebnisoffen angelegter Prozess mit einer ingenieurtechnischen Überprüfung<br />

und Abwägung möglicher Berg- und Taltrassenvarianten unter Berücksichtigung aller Randbedingungen<br />

sowie die Prüfung von optimierten Trassenführungen im Untersuchungsraum gestartet. Im<br />

Rahmen der Untersuchung wurden die tatsächlichen Konfliktpunkte mit den einzelnen Beteiligten<br />

ausführlich analysiert und erörtert. Abschließend erfolgte eine Gesamtabwägung unter Berücksichtigung<br />

aller Interessen und die Ermittlung eines konsensfähigen Plankonzepts für die optimale<br />

Trassenführung.<br />

Die Erstellung der Machbarkeitsstudie erfolgte in vier Phasen (siehe beigefügte Graphik Projektstrukturplan):<br />

1. Vorbereitungsphase (April – Juni 2011)<br />

• Aufstellen des Pflichtenheftes<br />

• Auftragsvergabe an das Ingenieurbüro Rapp Regioplan GmbH<br />

2. Diagnostische Phase (Juli – September 2011)<br />

• Fach- und Einzelgespräche mit allen Auftraggebern (inkl. Einbindung von Bürgerinteressen),<br />

der Gemeinde Schwörstadt, dem Landkreis Lörrach und dem Regierungspräsidium<br />

Freiburg<br />

• Bestandserhebung (Daten, Gutachten, etc), Klärung von Fragen und Wissenslücken<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 6<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

• Analyse und Ideenfindung bestehend aus Zusammenfassen der Ausgangslage und Entwickeln<br />

von ersten Lösungsansätzen mit Aussagen zu technischer Machbarkeit, Notwendigkeit,<br />

zeitlicher Umsetzbarkeit und Umweltverträglichkeit; Auflistung der Konfliktpunkte<br />

• Zwischenergebnis mit Präsentation der ersten Lösungsideen zur Trassenführung an die Auftraggeber;<br />

Rückkopplung Auftraggeber<br />

3. Konzeptionelle Phase (Oktober – Dezember 2011)<br />

• Konkretisierung und Ergänzung der Zwischenergebnisse<br />

• Gesamtabwägung unterschiedlicher Interessen<br />

• Konsens- und genehmigungsfähiges Konzept zur Linienführung<br />

• Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg<br />

• Diskussion der Lösungsidee mit den Auftraggebern sowie mit der Gemeinde Schwörstadt<br />

und dem Landkreis Lörrach mit dem Ziel der Konsensfindung<br />

4. Abschlussphase (Januar – März 2012)<br />

• Empfehlung an Politik (Vorschlag für optimierte Trassenführung Konsenstrasse)<br />

• Koordination des weiteren Vorgehens mit dem Regierungspräsidium Freiburg<br />

• Beratung und Beschlussfassung der Konsenstrasse in den politischen Gremien (kommunale,<br />

Kreis- und Regionsebene)<br />

• Abschlussbericht zur Machbarkeitsstudie<br />

4 Aufgabenstellung<br />

Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich vom Wolfsgraben (im Westen, auf Gemarkung Schwörstadt)<br />

bis zum Heimbachtal (im Osten, auf Gemarkung Bad Säckingen). Die Untersuchung soll unter<br />

Berücksichtigung der Planungen des Pumpspeicherkraftwerks Atdorf und der Interessen der<br />

Städte Wehr und Bad Säckingen die tatsächlichen Konfliktpunkte mit den bisher vorliegenden Varianten<br />

des Regierungspräsidiums Freiburg herausarbeiten und eine Trassenführung aufzeigen, die<br />

unter allen Auftraggebern konsensfähig ist. Dabei ist am Ziel des Vorhabensträgers festzuhalten,<br />

unter Einhaltung aller Richtwerte eine vollwertige Autobahnverbindung zwischen der Anschlussstelle<br />

Karsau (Abschnitt 4) und der Anschlussstelle Rothaus (Abschnitt 7) zu realisieren.<br />

5 Grundlagen<br />

• Regierungspräsidium Freiburg: A 98 Hochrheinautobahn Rheinfelden – Schwörstadt – Wehr,<br />

Projektstand 24.11.2009, PowerPoint-Präsentation von Birgit Rabe-Lockhorn und Markus Zink.<br />

• Initiative Kownatzki und Ernst: Planungen zur Taltrasse im Bereich Wehr und Bad Säckingen.<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 7<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

• Initiative Schmidt-Ott, Kaskel, Tröndle und Metzger: Planungen zur Röthekopfvariante im Bereich<br />

Wehr und Bad Säckingen.<br />

• Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen: Richtlinien für die Anlage von Autobahnen<br />

(RAA), Ausgabe 2008. Gewählte Einstufung: Entwurfsklasse 1 A.<br />

6 Ergebnisse der Einzelgespräche<br />

Um die tatsächlichen Konfliktpunkte mit den vorliegenden Varianten herauszuarbeiten, wurden<br />

Einzelgespräche mit den betroffenen Auftraggebern geführt.<br />

6.1 Schwörstadt<br />

Die Gemeinde Schwörstadt zählt nicht zu den Auftraggebern der Machbarkeitsstudie, ist aber als<br />

Nachbargemeinde von Wehr von der Trassenführung im Abschnitt 5 betroffen. Schwörstadt hat<br />

keine Kritikpunkte an der Vorzugstrasse des Regierungspräsidiums Freiburg und ist primär an einem<br />

zügigen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens interessiert.<br />

In das Einzelgespräch wurde auch das <strong>Landratsamt</strong> Lörrach eingebunden.<br />

Als Kernforderungen für eine allfällige Alternativplanung haben sich herauskristallisiert:<br />

• Die Gemeinde Schwörstadt drängt auf die schnelle Realisierung einer A 98 als Umfahrung von<br />

Schwörstadt. Die Belastungen durch die B 34 im Dorf sind unerträglich geworden.<br />

• Die Umfahrung muss bereits im Abschnitt 5 voll verkehrswirksam sein. Die Entlastung von<br />

Schwörstadt darf nicht erst dann eintreten, wenn auch der Abschnitt 6 gebaut ist.<br />

• Alternativen zur Vorzugstrasse des Regierungspräsidiums Freiburg dürfen keine Verschlechterungen<br />

für die sensiblen Bereiche Wolfsgraben und Oberdorf bringen. Hauptsächlich ist hier auf<br />

die Thematik Lärm und Luft zu achten.<br />

6.2 Wehr<br />

Die Stadt Wehr hat der Initiative pro Taltrasse die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelgespräch eigene<br />

Ideen vorzustellen.<br />

Als Kernforderungen der Stadt Wehr wurden formuliert:<br />

• Höchste Priorität hat die Schonung der Flächen auf dem Wihler. Diese Flächen sind laut Stadt<br />

Wehr die einzigen verbliebenen Entwicklungsflächen für Wohnen oder Gewerbe. Ein Zerschneiden<br />

dieses Gebietes durch die Röthekopfvariante wird kategorisch abgelehnt. Auf keinen Fall<br />

wird eine Trassenführung nördlich der südlichen Bergseevariante akzeptiert.<br />

• Eine Absenkung der Wehratalbrücke von ca. 60 m auf ca. 30 m (modifizierte Bergtrasse 1) wird<br />

nicht mitgetragen.<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 8<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

6.3 Schluchseewerk AG<br />

Die Schluchseewerk AG sind das einzige privatwirtschaftliche Mitglied der Auftraggeberrunde. Die<br />

Betroffenheit mit der A 98 liegt beim möglichen Raumkonflikt mit der eigenen Planung des Pumpspeicherkraftwerks<br />

Atdorf.<br />

Die einzige Kernforderung lautet:<br />

• Die Planung der A 98 muss mit der eigenen Planung für das Pumpspeicherkraftwerk verträglich<br />

sein. Insbesondere ist auf das geplante Haselbecken und die geplanten und bestehenden Stollen<br />

zu achten.<br />

6.4 Bad Säckingen<br />

Die Stadt Bad Säckingen hat der Initiative pro Röthekopfvariante die Möglichkeit eingeräumt, im<br />

Einzelgespräch eigene Ideen vorzustellen.<br />

Als Kernforderung der Stadt Bad Säckingen wurde formuliert:<br />

• Höchste Priorität hat die Schonung der Heilquellen. Dafür wird gefordert, die Trasse möglichst<br />

weit nördlich von Bad Säckingen zu schieben. Auf keinen Fall wird eine Trassenführung südlich<br />

der Röthekopfvariante akzeptiert (wie z. B. die südliche Bergseevariante).<br />

7 Beschreibung der Trasse<br />

7.1 Linienführung<br />

Aufgrund der Problematik Wihler war klar, dass eine konsensfähige Trasse im Bereich Wehr nur als<br />

Taltrasse konzipiert werden kann. Deshalb schwenkt die neue Trasse nach der Wolfsgrabenbrücke<br />

nach Süden ab und nimmt einen ähnlichen Verlauf wie die modifizierte Stefanslochtrasse. Allerdings<br />

wird die Höhenlage der Wolfsgrabenbrücke so belassen, wie bei der modifizierten Bergtrasse<br />

2. Dadurch kann im folgenden Verlauf auf einen Tunnel verzichtet werden. Nach Überquerung der<br />

B 34 verläuft die neue Trasse im Tal.<br />

Die Untersuchungen der bisherigen Taltrassen durch das Regierungspräsidium Freiburg brachten<br />

alle das gleiche Ergebnis: Aufgrund der bestehenden Zwangspunkte war eine Trassierung im Bereich<br />

Wehr nur außerhalb der Richtwerte der RAA möglich. Bei jedem anschließenden Vergleich mit<br />

einer Bergtrasse musste die Taltrasse als Nicht-Autobahn zwangsläufig schlechter abschneiden als<br />

eine richtlinienkonforme Autobahn.<br />

Eine Möglichkeit, den Konflikt zu lösen, besteht darin, vermeintliche Zwangspunkte zu beseitigen.<br />

Durch eine Verlegung der bestehenden Eisenbahngleise im Umfeld des heutigen Haltepunktes<br />

Brennet nach Süden wird der notwendige Raum geschaffen, um eine Trassierung der A 98 im Tal<br />

unter Einhaltung aller Richtwerte zu ermöglichen. Die neue Trasse überquert die Wehra mit einer<br />

Brücke und taucht dann unter die bestehende B 34 ab.<br />

Anders als bei den bisher untersuchten Taltrassen schwenkt die neue Trasse viel früher nach Norden<br />

ab und unterquert das Wohngebiet Weckertsmatt und die stillgelegten Eisenbahngleise der<br />

alten Wehratalbahn mit einem Tunnel. Dafür wird ein Korridor ausgenutzt, der nahezu frei von<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 9<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

Bebauung ist. Dadurch wird eine Verbindung mit der Röthekopfvariante möglich, ohne den Wihler<br />

zu berühren.<br />

Die neue Trasse verläuft in einem Rechtsbogen im Tunnel um das geplante Haselbecken herum<br />

und schwenkt in eine nördliche Parallele zur Röthekopfvariante ein. Die Linienführung ist durch den<br />

Tiefpunkt der geplanten Stollen des Pumpspeicherkraftwerks Atdorf bestimmt. Hier ist der Abstand<br />

zwischen Tunnel A 98 und Stollen am größten.<br />

Die neue Trasse verläuft weiter im Tunnel und unterquert das Heilquellenschutzgebiet von Bad<br />

Säckingen. Nach Unterquerung der L 152 endet der Tunnel und die neue Trasse schwenkt vor dem<br />

Heimbachtal in offener Bauweise in die Linie ein, die bei allen bisherigen Varianten im Abschnitt 6<br />

gewählt wurde.<br />

Lage- und Höhenpläne liegen als Anlage bei. Es handelt sich um Pläne der Stufe „Machbarkeit“. Zu<br />

weiteren Optimierungen siehe Kapitel 9.<br />

7.2 Anschlussstelle<br />

Durch die veränderte Linienführung bietet sich die Möglichkeit, die geplante Anschlussstelle Wallbach<br />

vom Wihler ins Wehratal zu verlegen. A 98, B 34 und B 518 werden an einer zentralen Stelle<br />

direkt miteinander verknüpft, was zu einer Erhöhung der Verkehrswirksamkeit führt (siehe 8.1.3).<br />

Insbesondere wird durch die neue Lage der Anschlussstelle die Bedeutung der anbaufreien B 518<br />

als leistungsfähige Verbindung zwischen Wiesental (B 317) und Hochrheinautobahn (A 98) deutlich<br />

gestärkt.<br />

Die Trennlinie der Planfeststellungsabschnitte 5 und 6 verschiebt sich nach Südwesten. Der Abschnitt<br />

5 endet bereits vor der Unterquerung der B 34.<br />

Zudem entfällt die Notwendigkeit, die Anschlussstelle Wallbach als Provisorium auszubauen. Die<br />

neue Anschlussstelle bei der Wehra liegt ganz im Abschnitt 5 und könnte bereits für den Endzustand<br />

planfestgestellt und gebaut werden.<br />

Lagepläne zur Anschlussstelle liegen als Anlage bei. Es handelt sich um Pläne der Stufe „Machbarkeit“.<br />

Zu weiteren Optimierungen siehe Kapitel 9.<br />

8 Einschätzung zu den einzelnen Bewertungskriterien<br />

Die im folgenden behandelten Bewertungskriterien orientieren sich an der Vorlage „A 98 Hochrheinautobahn<br />

Rheinfelden – Schwörstadt – Bad Säckingen“, die am 24.11.2009 vom Regierungspräsidium<br />

Freiburg der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.<br />

Die Bewertung einer Trasse erfolgt erst im Zuge einer Linienplanung, die in der Zuständigkeit des<br />

Regierungspräsidiums Freiburg durchgeführt wird. Für die neue Trasse gibt es diese Linienplanung<br />

noch nicht. Die folgenden Ausführungen sollen eine erste Einschätzung geben.<br />

8.1 Bewertung im Abschnitt 5<br />

Die Linienführung der neuen Trasse im Abschnitt 5 ist ab dem Wolfsgraben ähnlich wie die Linienführung<br />

der modifizierten Stefanslochtrasse, für welche die Ergebnisse der Linienplanung vorliegen.<br />

Anhand der dort geäußerten Kritikpunkte ist eine Einschätzung für die neue Trasse möglich.<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 10<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

8.1.1 Raumordnung<br />

Bereits die Untersuchungen des Regierungspräsidiums Freiburg bescheinigen der Linienführung der<br />

modifizierte Stefanslochtrasse, dass alle übergeordneten Ziele der Raumordnung erfüllt werden. Da<br />

die neue Trasse im Abschnitt 5 große Ähnlichkeiten mit der modifizierten Stefanslochtrasse hat,<br />

kann auch hier von einer Erfüllung der Kriterien ausgegangen werden.<br />

Wir sehen zusätzlich folgende Vorteile gegenüber der modifizierten Bergtrasse:<br />

• Die Erreichbarkeit wird durch eine Anschlussstelle im Tal aus Sicht der B 518 wesentlich verbessert.<br />

Die B 518 wird als leistungsfähige Verbindung zwischen Wiesental (B 317) und Hochrheinautobahn<br />

(A 98) aufgewertet.<br />

• Den entwicklungs- und strukturpolitischen Zielen der Stadt Wehr wird durch eine bessere Flächenvorsorge<br />

mehr entsprochen, weil durch Schonung der Flächen auf dem Wihler eine dort<br />

angestrebte Entwicklung uneingeschränkt möglich bleibt.<br />

• Es kommt zu einer Trassenbündelung mit B 34, B 518 und Eisenbahnlinie im Tal.<br />

Kriterium<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH<br />

modifizierte<br />

Bergtrasse 2<br />

modifizierte<br />

Stefansloch<br />

Konsenstrasse<br />

- erwartet -<br />

Raumordnung + + ++<br />

8.1.2 Städtebau<br />

Kritikpunkte an der modifizierten Stefanslochtrasse waren die extremen städtebaulichen Eingriffe<br />

(Hardsiedlung, Weckertsmatt) angesichts der bereits heute extremen städtebauliche Dichte in<br />

Brennet. Eingriffe in den städtebaulichen Bestand sind auch bei der neuen Trasse erforderlich (z. B.<br />

Abbruch von Gebäuden).<br />

Dem gegenüber stehen Vorteile durch eine Bündelung der Verkehrswege entlang des heute schon<br />

stark belasteten Umfeldes der B 34 und der Eisenbahnlinie. Hinzu kommen die Schaffung von städtebaulichen<br />

Entwicklungsmöglichkeiten durch die Verlegung der Eisenbahnlinie nach Süden, die<br />

Aufwertung des verlegten Haltpunktes Brennet, die Freihaltung des Wihlers für städtebauliche Entwicklungen<br />

(Wohnen oder Gewerbe) und der Wegfall der geplanten Talbrücke über die Wehra mit<br />

direkter Betroffenheit der Siedlung Öflingen.<br />

Eine Abwägung der einzelnen Belange (städtebauliche Entwicklungsziele, Werteveränderungen,<br />

soziale Veränderungen und Einflüsse auf vorhandene Strukturen) geht über das Fachgebiet des<br />

Objektplaners für Verkehrsanlagen hinaus und erfordert Kompetenzen aus dem Fachgebiet der<br />

Städteplanung. Wir empfehlen deshalb, das Bewertungskriterium „Städtebau“ durch ein entsprechendes<br />

Fachgutachten bearbeiten zu lassen. Die erwartete Bewertung ist in der nachfolgenden<br />

Tabelle mit „neutral“ ausgefüllt.<br />

Kriterium<br />

modifizierte<br />

Bergtrasse 2<br />

modifizierte<br />

Stefansloch<br />

Konsenstrasse<br />

- erwartet -<br />

Städtebau 0 - 0


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 11<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

8.1.3 Verkehr und Wirksamkeit<br />

Hauptkritikpunkte für die bisher vorgelegten Taltrassen waren: komplizierter Bau innerhalb städtebaulicher<br />

Infrastruktur und Trassierung lokal außerhalb der Richtwerte. Damit einhergehend lokal<br />

suboptimale Verkehrsqualität und -sicherheit.<br />

Durch die Einhaltung aller Richtwerte der RAA in der Entwurfsklasse 1 A (höchste Autobahnstufe)<br />

wird eine optimale Verkehrsqualität und -sicherheit erreicht (wie bei der modifizierten Bergtrasse).<br />

Durch die Verlegung der Eisenbahngleise und durch den Abbruch von Gebäuden wird Raum geschaffen.<br />

Dadurch wird der Bau innerhalb städtebaulicher Infrastruktur einfacher. Beide Kritikpunkte<br />

sind damit entschärft.<br />

Wir sehen zusätzlich folgende Vorteile gegenüber der modifizierten Bergtrasse:<br />

• Einfachere Baudurchführung, weil im Bereich von Wolfsgrabenbrücke bis Ende des Abschnittes<br />

5 keine Tunnelbauten mehr notwendig sind.<br />

• Wesentliche Erhöhung der Verkehrswirksamkeit durch die Verlegung der Anschlussstelle ins<br />

Tal. Die neue Anschlussstelle liegt direkt an den Bundesstraßen 34 und 518, dadurch entfallen<br />

Umwege über eine Anschlussstelle bei Wallbach. Das führt auch zu einer Verkürzung der Reisezeiten<br />

und zu einer Vermeidung von zusätzlichen Verkehrsemissionen.<br />

• Wesentliche Erhöhung der Verkehrswirksamkeit bereits beim Ausbau der Stufe 1 (dreistreifiger<br />

Ausbau der südlichen Fahrbahn), weil die A 98 nach der neuen Anschlussstelle direkt auf die B<br />

34 gelenkt werden kann. Dadurch wird die A 98 bereits in der ersten Ausbaustufe als Umfahrung<br />

von Schwörstadt voll wirksam.<br />

• Im Gegensatz zur modifizierten Bergtrasse liegt die Anschlussstelle bereits im Abschnitt 5 und<br />

kann planfestgestellt und gebaut werden. Ein Provisorium, dessen Endzustand erst nach der<br />

Planfeststellung des Abschnittes 6 bekannt ist, ist nicht mehr notwendig. Ein teurer Umbau<br />

oder gar Rückbau des Provisoriums entfällt.<br />

Kriterium<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH<br />

modifizierte<br />

Bergtrasse 2<br />

modifizierte<br />

Stefansloch<br />

Konsenstrasse<br />

- erwartet -<br />

Verkehr und Wirksamkeit + - ++<br />

8.1.4 Wirtschaftliche Flächennutzungen<br />

Kritikpunkte für die modifizierte Stefanslochtrasse waren die erhebliche Inanspruchnahme der wenigen<br />

vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen und das verbleibende Risiko für die Trinkwasserversorgung<br />

Wehr (Betrieb eines Tunnels innerhalb WSG II).<br />

Beide Kritikpunkte können entschärft werden. Durch die veränderte Linienführung werden landwirtschaftliche<br />

Flächen auf Gemarkung Schwörstadt und Wallbach geschont. Zudem schont die<br />

neue Trasse, im Gegensatz zur modifizierten Bergtrasse, alle heute noch landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen auf dem Wihler und hält sie offen für eine spätere Umnutzung (Wohnen oder Gewerbe).<br />

Die neue Trasse führt nicht mehr durch das Wasserschutzgebiet II, womit das Risiko für die<br />

Trinkwasserversorgung von Wehr minimiert ist.<br />

Wir sehen zusätzlich folgende Vorteile gegenüber der modifizierten Bergtrasse:


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 12<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

• Die Anschlussstelle wird in einen Bereich verlegt, der heute weder landwirtschaftlich noch<br />

forstwirtschaftlich genutzt wird.<br />

Kriterium<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH<br />

modifizierte<br />

Bergtrasse 2<br />

modifizierte<br />

Stefansloch<br />

Konsenstrasse<br />

- erwartet -<br />

wirtschaftliche Flächennutzung + - +<br />

8.1.5 Umwelt, Schutzgüter UVP<br />

Bereits bei der Bewertung vom 24.11.2009 schneidet die modifizierte Stefanslochtrasse vergleichsweise<br />

gut ab. Es wird lediglich die Durchschneidung eines Wildtierkorridors bemängelt. Dieser<br />

liegt durch die neue Trassierung jetzt außerhalb des Abschnittes 5 und bleibt auch bei Realisierung<br />

der Abschnittes 6 erhalten.<br />

Durch die Verlegung der Eisenbahnlinie nach Süden kommt es zu einem Eingriff in das Naturschutzgebiet<br />

„Wehramündung“. Der Eingriff erfolgt jedoch nur am nordöstlichen Rand des Gebietes<br />

und ist immer in Relation zu einer Durchschneidung des FFH-Gebietes „Dinkelberg“ bei Realisierung<br />

der modifizierten Bergtrasse zu sehen. Ein Ausgleich des Eingriffes in das Naturschutzgebiet kann<br />

durch eine Erweiterung des Gebietes in westlicher Richtung so erfolgen, dass eine zusammenhängende<br />

Fläche des Naturschutzgebietes in gleicher Größe bestehen bleibt. Bei einer Durchschneidung<br />

des FFH-Gebietes ist ein Ausgleich mit gleich großen zusammenhängenden Flächen nicht<br />

möglich.<br />

Bei Realisierung der Autobahntrasse im Tal ist die Einhaltung der aktuellen Richtwerte für Schallimmissionen<br />

erforderlich (der notwendige Schallschutz wurde in der Machbarkeitsstudie nicht berechnet<br />

und nicht dargestellt). Das gilt auch für die verlegte Eisenbahnlinie auf eine Länge von ca.<br />

1 km. Dadurch kommt es trotz des Neubaus einer Autobahn im Tal gegenüber dem heutigen Stand<br />

zu einer Reduzierung der verkehrsbedingten Lärmbelastung im Ortsteil Brennet. Abgesehen von<br />

der Hardsiedlung am westlichen Ortsrand hat der Ortsteil Brennet heute keinen aktiven Lärmschutz<br />

vor den Emissionen der B 34 und der Eisenbahnanlagen.<br />

Anhand einer umweltfachlichen Einschätzung der Trasse wurden die Betroffenheiten der für eine<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) relevanten Schutzgüter untersucht (die Einschätzung liegt als<br />

Anlage bei). Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass es sich trotz der ökologischen Hochwertigkeit<br />

des Gebietes um eine annehmbare Variante handelt, bei der alle Eingriffe ausgeglichen werden<br />

können.<br />

Kriterium<br />

modifizierte<br />

Bergtrasse 2<br />

modifizierte<br />

Stefansloch<br />

Konsenstrasse<br />

- erwartet -<br />

Umwelt und Schutzgüter -- - 0<br />

8.1.6 Zulassungshemmende Kriterien<br />

Die Linienführung der neuen Trasse ist so angelegt, dass im Untersuchungsraum zwischen Wolfsgraben<br />

und Heimbachtal keine FFH-Gebiete tangiert werden. Damit wird der Kritikpunkt an der<br />

modifizierten Stefanslochtrasse beseitigt, bei der ein Eingriff in das FFH-Gebiet bei Wallbach vorgesehen<br />

war.


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 13<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

Durch die neue Trasse ändert sich die Sachlage in Bezug auf zulassungshemmende Kriterien bei<br />

der Vorzugsvariante des Regierungspräsidiums Freiburg entscheidend. Die modifizierte Bergtrasse<br />

2 durchschneidet dass FFH-Gebiet am Dinkelberg westlich von Wehr, wobei festgestellt wurde,<br />

dass es zu erheblichen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes in seinen für die Erhaltung oder den<br />

Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Dadurch ergeben sich Verbotstatbestände<br />

nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).<br />

Das Regierungspräsidium Freiburg beruft sich deshalb auf eine Ausnahmeregelung in § 34 (3)<br />

BNatSchG. Dort heißt es:<br />

Abweichend von Absatz 2 darf ein Projekt nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit … zumutbare<br />

Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren<br />

Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind.<br />

So lange im Tal keine Autobahn trassiert war, konnte der mit dem Projekt verfolgte Zweck an anderer<br />

Stelle nicht erreicht werden. Es gab also keine Alternative zum Eingriff in das FFH-Gebiet und<br />

somit hatte ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung Aussicht auf Erfolg.<br />

Mit Vorlage der neuen Trasse ist der „mit dem Projekt verfolgte Zweck an anderer Stelle ohne Beeinträchtigung<br />

[des FFH-Gebietes] zu erreichen“, somit liegt ein echte Alternative vor. Die modifizierte<br />

Bergtrasse 2 kann damit nicht bzw. nur unter Schwierigkeiten mit den Regelungen des § 34<br />

BNatSchG noch in Einklang gebracht werden. Ob Ausnahmetatbestände nach § 34 (3) BNatSchG<br />

greifen, ist aus unserer Sicht zumindest problematisch.<br />

Kriterium<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH<br />

modifizierte<br />

Bergtrasse 2<br />

modifizierte<br />

Stefansloch<br />

Konsenstrasse<br />

- erwartet -<br />

zulassungshemmende Kriterien ! ? √<br />

8.1.7 Kosten des Vorhabensträgers<br />

Eine Kostenschätzung auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie muss noch erstellt werden. Wegen<br />

der Vergleichbarkeit mit den Kostenschätzungen für die bisher untersuchten Trassen ist vorher ein<br />

Abgleich der Einheitspreise mit dem Regierungspräsidium Freiburg erforderlich. Deshalb ist bei der<br />

erwarteten Bewertung „neutral“ eingetragen.<br />

Aufgrund der kleineren Länge von großen Bauwerken (Tunnel und Talbrücken) bei der neuen Trasse<br />

kann in erster Näherung davon ausgegangen werden, dass die neue Trasse im Abschnitt 5 günstiger<br />

ist als die modifizierte Bertrasse 2.<br />

Kriterium<br />

modifizierte<br />

Bergtrasse 2<br />

modifizierte<br />

Stefansloch<br />

Konsenstrasse<br />

- erwartet -<br />

Kosten des Vorhabensträgers + 0 0<br />

8.2 Bewertung im Abschnitt 6<br />

Die Linienführung im Abschnitt 6 ist ähnlich wie die Linienführung der Röthekopfvariante, für welche<br />

die Ergebnisse der Linienplanung vorliegen. In der Bewertung des Regierungspräsidiums Freiburg<br />

vom 24.11.2009 wurden keine einzelnen Kritikpunkte genannt. Deshalb fällt die Einschätzung<br />

hier globaler aus.


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 14<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

Hinsichtlich der Bewertungspunkte „Raumordnung“, „Städtebau“ und „Verkehr“ sind die neue Trasse<br />

und die Röthekopfvariante nahezu identisch.<br />

Kriterium<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH<br />

Röthekopf südliche<br />

Bergsee<br />

Konsenstrasse<br />

- erwartet -<br />

Raumordnung + + +<br />

Städtebau 0 - 0<br />

Verkehr und Wirksamkeit + + +<br />

Hinsichtlich der Bewertungspunkte „wirtschaftliche Flächen“ und „Umwelt“ gibt es bei der neuen<br />

Trasse dadurch Vorteile, dass der Tunnel länger ist. Somit werden weniger Flächen benötigt und es<br />

erfolgen weniger Eingriffe in die Umwelt.<br />

Kriterium<br />

Röthekopf südliche<br />

Bergsee<br />

Konsenstrasse<br />

- erwartet -<br />

wirtschaftliche Flächennutzung + + ++<br />

Umwelt und Schutzgüter 0 - 0<br />

Zulassungshemmende Kriterien gibt es im Bereich bis zum Heimbachtal nicht. Allerdings folgt in<br />

Richtung Osten ein FFH-Gebiet, bei dem alle bisherigen Varianten erhebliche Beeinträchtigungen<br />

des Gebietes vorsehen. Die grundsätzliche Unzulässigkeit nach § 34 (2) BNatSchG ist deshalb bei<br />

jeder Variante im Abschnitt 6 zu beachten.<br />

Kriterium<br />

Röthekopf südliche<br />

Bergsee<br />

Konsenstrasse<br />

- erwartet -<br />

zulassungshemmende Kriterien ! ! !<br />

Eine Kostenschätzung auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie muss noch erstellt werden. Wegen<br />

der Vergleichbarkeit mit den Kostenschätzungen für die bisher untersuchten Varianten ist vorher<br />

ein Abgleich der Einheitspreise mit dem Regierungspräsidium Freiburg erforderlich. Deshalb ist bei<br />

der erwarteten Bewertung „neutral“ eingetragen.<br />

Aufgrund der größeren Länge von großen Bauwerken (Tunnel und Talbrücken) bei der neuen Trasse<br />

kann in erster Näherung davon ausgegangen werden, dass die neue Trasse im Abschnitt 6 teurer<br />

ist als die Röthekopfvariante.<br />

Kriterium<br />

Röthekopf südliche<br />

Bergsee<br />

Konsenstrasse<br />

- erwartet -<br />

Kosten des Vorhabensträgers 0 0 0


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 15<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

8.3 Zusammengefasste Darstellung der Bewertungskriterien<br />

A 98.5 von Karsau bis Wehr<br />

Kriterium<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH<br />

modifizierte<br />

Bergtrasse 2<br />

modifizierte<br />

Stefansloch<br />

Konsenstrasse<br />

- erwartet -<br />

Raumordnung + + ++<br />

Städtebau 0 - 0<br />

Verkehr und Wirksamkeit + - ++<br />

wirtschaftliche Flächennutzung + - +<br />

Umwelt und Schutzgüter -- - 0<br />

zulassungshemmende Kriterien ! ? √<br />

Kosten des Vorhabensträgers + 0 0<br />

A 98.6 von Wehr bis Rothaus<br />

Kriterium<br />

Röthekopf südliche<br />

Bergsee<br />

Konsenstrasse<br />

- erwartet -<br />

Raumordnung + + +<br />

Städtebau 0 - 0<br />

Verkehr und Wirksamkeit + + +<br />

wirtschaftliche Flächennutzung + + ++<br />

Umwelt und Schutzgüter 0 - 0<br />

zulassungshemmende Kriterien ! ! !<br />

Kosten des Vorhabensträgers 0 0 0<br />

9 Weiteres Vorgehen<br />

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden dem Regierungspräsidium Freiburg vorgestellt und<br />

übergeben. „Das Regierungspräsidium wird den neuen Trassenvorschlag in der gleichen Tiefe wie<br />

die bereits geprüften Varianten untersuchen. Die in der Machbarkeitsstudie vorgesehenen Geländeeinschnitte,<br />

Dammlagen und Stützmauern werden im Hinblick auf die städtebaulichen und naturschutzfachlichen<br />

Erfordernisse geprüft und eventuelle Optimierungen ausgearbeitet, Lärm- und<br />

Schadstoffeinwirkungen ermittelt und die Notwendigkeit von Lärmschutzwänden und Einhausungen<br />

untersucht. Weiter sind die Eingriffe in das Naturschutzgebiet „Wehramündung“ und in die ökologischen<br />

Funktionsbeziehungen zu bewerten und schließlich die Kosten u. a. für den Tunnelaufstieg<br />

zum Röthekopf sowie für die Verlegung der Bahnlinien zu ermitteln.“<br />

„Das Ergebnis des Variantenvergleichs wird das Regierungspräsidium nach Ostern den Auftraggebern,<br />

Kommunalvertretern, Abgeordneten und Bürgerinitiativen vorstellen.“<br />

(Zitate aus Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27.01.2012)


Landkreis <strong>Waldshut</strong> 16<br />

A 98.5/6 Schwörstadt - Wehr - Bad Säckingen<br />

10 Empfehlung<br />

Wir empfehlen, die neue Trasse zwischen Wolfsgraben und Heimbachtal als Vorzugstrasse in ein<br />

Planfeststellungsverfahren aufzunehmen. Wir begründen die Empfehlung im Wesentlichen mit drei<br />

Punkten:<br />

1. Politische Dimension: Die Konsenstrasse erfüllt alle im Rahmen der Einzelgespräche von den<br />

betroffenen Kommunen geäußerten Kernforderungen. Gleichzeitig wird der mit dem Projekt<br />

verfolgte Zweck (die Realisierung einer vollwertigen Autobahnverbindung zwischen den Anschlussstellen<br />

Karsau und Rothaus) richtlinienkonform erreicht. Im Gegensatz zur modifizierten<br />

Bergtrasse kann sich die Konsenstrasse damit auf die Akzeptanz aller politischen Verantwortlichen<br />

der Region stützen.<br />

2. Rechtliche Dimension: Die Konsenstrasse tangiert keine FFH-Gebiete, es gibt keine Verbotstatbestände<br />

nach § 34 BNatSchG. Im Gegensatz dazu kann die modifizierten Bergtrasse 2 nicht<br />

bzw. nur mit Schwierigkeiten mit den Regelungen des § 34 BNatSchG noch in Einklang gebracht<br />

werden. Ob Ausnahmetatbestände nach § 34 (3) BNatSchG für die modifizierte Bergtrasse<br />

2 greifen, ist aus unserer Sicht zumindest problematisch.<br />

3. Fachliche Dimension: Die Konsenstrasse führt durch die verlegte Anschlussstelle zu einer wesentlichen<br />

Erhöhung der Verkehrswirksamkeit im Endausbau, vor allem aber bereits im Ausbau<br />

der 1 Stufe (dreistreifige südliche Fahrbahn) im Abschnitt 5. Zudem wird durch die neue Lage<br />

der Anschlussstelle die Bedeutung der anbaufreien B 518 als leistungsfähige Verbindung zwischen<br />

Wiesental (B 317) und Hochrheinautobahn (A 98) deutlich gestärkt.<br />

Rapp Regioplan GmbH<br />

Johannes Brandsch<br />

Lörrach, 1. März 2012 / 2392<br />

Bericht-Nr. 4<br />

1. März 2012 / Bericht 04.doc<br />

Rapp Regioplan GmbH

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