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Merkblatt_fuer_Bauhe.. - Landratsamt Waldshut

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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Waldshut</strong> – Amt für Umweltschutz März 2011<br />

Bauen im landwirtschaftlichen Bereich<br />

<strong>Merkblatt</strong> für <strong>Bauhe</strong>rren und Planer<br />

Das <strong>Merkblatt</strong> soll Landwirten und Planern die Antragsstellung erleichtern, indem die Anforderungen<br />

an die Planunterlagen und die Ausführungsvorgaben in kurzer und übersichtlicher<br />

Form dargestellt werden. Damit werden zeitaufwendige Nachforderungen minimiert und das<br />

Verfahren beschleunigt.<br />

Allgemeines:<br />

- Auch wenn ein Projekt baurechtlich als verfahrensfrei eingestuft wird, sind die sonstigen<br />

gültigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten! (z.B. Naturschutz, Gewässerrandstreifen,<br />

etc.)<br />

- Gewässerrandstreifen: Im Außenbereich ist ein beidseitiger Gewässerrandstreifen von<br />

10m ab Oberkante der Uferböschung im Wassergesetz festgeschrieben. Diese Schutzstreifen<br />

dienen der Erhaltung und Entwicklung der ökologischen Funktion des Baches. Sie<br />

sind von baulichen und sonstigen Anlagen (z.B. auch Zäune, Auffüllungen, Gartenhütten)<br />

freizuhalten. Bäume und Sträucher sind zu erhalten.<br />

- Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen übernimmt der <strong>Bauhe</strong>rr die Verantwortung für<br />

die Anlagen. Als Sicherheit für seine getätigten Investitionen sollte er deshalb darauf<br />

achten, dass der verantwortliche Bauleiter die ordnungsgemäße und genehmigungskonforme<br />

Ausführung überwacht und diese schriftlich bestätigt.<br />

- Die Festlegung der Erforderlichkeit und Größe der Lagerkapazitäten (Gülle, Jauch, Festmist)<br />

liegt im Zuständigkeitsbereich des Landwirtschaftsamtes.<br />

Antragsunterlagen<br />

Anlagen Erforderliche Antragsunterlagen (Mindestanforderung)<br />

Allgemeines<br />

Stallgebäude<br />

(Rinder und<br />

Pferde)<br />

Güllekanäle<br />

- Deutliche Kennzeichnung Planung und Bestand<br />

- Lage im Wasserschutzgebiet und/oder Überschwemmungsgebiet<br />

angeben<br />

- Grundwasserstand und Gewässerabstand angeben<br />

- Beschreibung und Darstellung der Mist- und Güllelagerung sowie<br />

Entwässerung (Niederschlagswasser)<br />

- Bodenplatte: Bauweise, Material und Stärke angeben<br />

- Umschlagflächen: im Lageplan darstellen und Art der Befestigung<br />

angeben<br />

- Darstellung im Lageplan<br />

- Darstellung in Längsschnitt(en) und Querschnitt(en)<br />

- Angabe von Material, Stärke und Bauart (Ortbeton, Fertigteile, etc.)<br />

- Detailzeichnung der Anschlüsse<br />

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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Waldshut</strong> – Amt für Umweltschutz März 2011<br />

Gülleleitungen<br />

Güllebehälter<br />

Mistlager<br />

Jauchebehälter/<br />

Jauchegrube<br />

Unterstände<br />

Fahrsilos<br />

Maschinenhalle/<br />

Bergehalle<br />

- Darstellung im Lageplan<br />

- Angaben zu Material, Durchmesser und Verbindungen<br />

- Längsschnitt mit Anschlüssen (z.B. Rohrdurchführungen)<br />

- Darstellung im Lageplan mit Vermassung<br />

- Darstellung im Schnitt (evtl. auch schematisiert) mit Geländeverlauf<br />

und Leckerkennung<br />

- Detailzeichnung der Anschlüsse<br />

- Darstellung der Abfüllfläche mit Ableitung im Lageplan<br />

- Darstellung im Lageplan<br />

- Darstellung im Schnitt mit Jaucheableitung<br />

- Darstellung im Lageplan<br />

- Angaben zum Inhalt [m³], Material und Bauart (z.B. monolithisch)<br />

- Darstellung im Querschnitt mit Anschlüssen<br />

- Darstellung im Lageplan<br />

- Bodenplatte: Bauweise, Material und Stärke angeben<br />

- Darstellung im Lageplan<br />

- Beschreibung (Material, Bauweise)<br />

- Darstellung der Entwässerung im Lageplan (Leitungen; Schächte,<br />

Sickersaftbehälter)<br />

- Sickersaftbehälter: Inhalt, Material, Bauweise<br />

- Sickersaftbehälter: Beschreibung bzw. Prospekt<br />

- Darstellung im Lageplan<br />

- Bodenplatte: Bauweise, Material und Stärke angeben<br />

- Entwässerung darstellen (Niederschlagswasser)<br />

- Angabe der Lagermaterialien, Geräte, Maschinen, etc.<br />

Vorgaben bzw. fachliche Beurteilung:<br />

Anlagen Beurteilungen - Auflagen<br />

Allgemein<br />

- Die Anlagen sind nach den einschlägigen technischen Richtlinien und<br />

DIN-Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Bau-<br />

und Verfahrenstechnik zu errichten. Das JGS-<strong>Merkblatt</strong> des<br />

Umweltministeriums, Stand August 2008 sowie die DIN 11622 sind<br />

besonders zu beachten.<br />

- Zur Errichtung der Anlagen dürfen nur zuverlässige Fachkräfte<br />

beauftragt werden. Der Landwirt kann mithelfen.<br />

- Nicht verunreinigtes Niederschlagswasser kann flächenhaft oder in<br />

Mulden über eine belebte Bodenschicht (min. 30 cm Humus) versickert<br />

werden.<br />

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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Waldshut</strong> – Amt für Umweltschutz März 2011<br />

Ställe (Rinder<br />

und Pferde)<br />

Güllekanäle<br />

Gülleleitungen<br />

Güllebehälter<br />

Mistlager<br />

Jauchebehälter/<br />

Gärsaftbehälter<br />

Unterstände<br />

Fahrsilos<br />

- Bodenplatte nach den statischen Erfordernissen standsicher, absolut<br />

dicht und dauerhaft beständig in wasserundurchlässigem Beton<br />

erstellen<br />

- Tiefstreustall/Tretmiststall nur mit Rampe ausführen<br />

- Dichtheitsprüfung ist immer erforderlich<br />

- Für die Ausführung ist ein Bauleiter (Gesamtbauleiter) zu benennen,<br />

der die korrekte Ausführung und die Dichtheitsprüfungen überwacht und<br />

die ordnungsgemäße Umsetzung gegenüber dem <strong>Landratsamt</strong> vor<br />

Inbetriebnahme schriftlich bestätigt.<br />

- Es dürfen nur wandverstärkte KG-Rohre mit eingebautem<br />

Dichtungselement (keine Rollgummis!) verwendet werden (z.B. KG<br />

2000)<br />

- Wanddurchführungen nur mit geeigneten, dicht eingebundenen<br />

Rohrdurchführungssystemen und nicht durch die Sohle.(entsp. JGS)<br />

- Druckleitungen nur aus höherwertigem Material (z.B. HDPE).<br />

Dichtheitsprüfung immer erforderlich.<br />

- Rissbreitenbeschränkung auf höchstens 0,2mm<br />

- Leckerkennung nach JGS-<strong>Merkblatt</strong> immer erforderlich!<br />

- Dichtheitsprüfung immer erforderlich<br />

- Für die Ausführung ist ein Bauleiter (Gesamtbauleiter) zu benennen,<br />

der die korrekte Ausführung und die Durchführung der<br />

Dichtheitsprüfungen überwacht und dies gegenüber dem <strong>Landratsamt</strong><br />

vor Inbetriebnahme schriftlich mit einem Prüfprotokoll bestätigt.<br />

- wasserundurchlässige und beständige Bodenplatte mit seitlichen<br />

Einfassungen, Jauche in Jauche- oder Güllebehälter ableiten.<br />

Alternativ zur Jaucheableitung kann die Mistplatte überdacht werden.<br />

- Pferde: wannenförmige Festmistlager für Pferdemist nicht zulässig, da<br />

erfahrungsgemäß die Dichtheit bautechnisch sehr schwierig<br />

herzustellen ist.<br />

- Pferde: abgedeckte oder unter Dach aufgestellte dichte Mulden<br />

(Mistwagen) in der Regel nicht zulässig.<br />

- Anforderungen wie Güllebehälter<br />

- Ausnahme: werksgefertigte, monolithische Behälter („aus einem<br />

Guß“), deren Beständigkeit gegenüber Jauche nachgewiesen ist und an<br />

denen die Rohreinbindungen werkseits mit Formstücken vorgefertigt<br />

sind. Dann kann auf die Leckerkennung verzichtet werden.<br />

- Wenn zugefüttert wird erfolgt die Beurteilung wie bei einem Stall,<br />

d.h. dichte Bodenplatte mit Aufkantung und fachgerechte<br />

Mistentsorgung<br />

- reine Unterstände sind sauber zu halten<br />

- wasserundurchlässige und beständige Bodenplatte<br />

- Ableitung Gärsaft in Güllebehälter oder Gärsaftbehälter<br />

- nicht verunreinigtes Niederschlagswasser kann flächenhaft oder in<br />

Mulden über eine belebte Bodenschicht (min. 30 cm Humus) versickert<br />

werden<br />

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<strong>Landratsamt</strong> <strong>Waldshut</strong> – Amt für Umweltschutz März 2011<br />

Maschinenhalle<br />

Betriebsflächen<br />

- flüssigkeitsdichte Bodenplatte<br />

- auf nicht flüssigkeitsdicht befestigten Flächen dürfen keine Maschinen<br />

oder Geräte mit eigenem Antrieb (Tank) oder Hydraulikeinrichtungen<br />

abgestellt werden<br />

- auf nicht flüssigkeitsdicht befestigten Flächen dürfen keine Maschinen<br />

oder Geräte mit eigenem Antrieb (Tank) oder Hydraulikeinrichtungen<br />

abgestellt werden<br />

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