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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Nandlstadt

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<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

- Zur geplanten Eingrünung: Eine Eingrünung nach Norden <strong>zur</strong><br />

Straße hin muss nicht erfolgen, da der vorhandene<br />

Gehölzbestand als Sichtschutz ausreichend ist. Die weitere<br />

Eingrünung ist mindestens dreireihig (bzw. 5 m breit)<br />

vorzunehmen. Bei der Bewertung des Landschaftsbildes und<br />

bei der Dimensionierung der Eingrünung sind auch<br />

Fernwirkungen zu berücksichtigen! Eine Höhenbegrenzung<br />

der Eingrünung ist möglichst durch die Auswahl geeigneter<br />

Arten zu erzielen, Schnittmaßnahmen sind nur außerhalb der<br />

Vogel-Brutzeiten vorzunehmen, der naturnaheCharakter der<br />

freiwachsenden Hecken ist dabei zu erhalten.<br />

- Der Bestand naturnaher Strukturen im Süden und Osten des<br />

Grundstückes ist vor Beeinträchtigungen zu schützen<br />

(Gehölze und Ranken, Nussbaum).<br />

- Bauliche Nebenanlagen sind auf das erforderliche<br />

Mindestmaß zu beschränken (100 m² erscheint hier relativ<br />

großzügig bemessen) und einzugrünen.<br />

Zum Schreiben des Landratsamtes Freising – Untere<br />

Naturschutzbehörde nimmt der <strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis.<br />

Der Planer wird aufgefordert, die Artenschutzprüfung und den<br />

Umweltbericht mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.<br />

Der <strong>Markt</strong> nimmt die Empfehlungen <strong>zur</strong> Randeingrünung, den<br />

angrenzenden naturnahen Strukturen und den baulichen<br />

Nebenanlagen <strong>zur</strong> Kenntnis und wird sie im Rahmen des weiteren<br />

Verfahrens soweit wie möglich umsetzen.<br />

6. Landratsamt Freising – Jagdbehörde<br />

Bei vorstehenden Grundstücken handelt es sich derzeit um<br />

jagdbare Flächen des Genossenschaftsreviers Airischwand. Nach<br />

Umsetzung der geplanten Maßnahme verlieren die Flächen ihre<br />

Eigenschaft als solche und werden kraft Gesetz umgewandelt in<br />

befriedete Grundstücke, auf welchen die Jagdausübung<br />

generell ruht. Diese Flächen sind folglich auch bei der Auszahlung<br />

evtl. Pachtschillings bzw. Abstimmungsmodalitäten dem<br />

Eigentümer entzogen. Im Übrigen führt die Maßnahme zu keinen<br />

weiteren rechtlichen Beeinträchtigungen. Bei der praktischen

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