Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Nandlstadt
Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Nandlstadt
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<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
- Zur geplanten Eingrünung: Eine Eingrünung nach Norden <strong>zur</strong><br />
Straße hin muss nicht erfolgen, da der vorhandene<br />
Gehölzbestand als Sichtschutz ausreichend ist. Die weitere<br />
Eingrünung ist mindestens dreireihig (bzw. 5 m breit)<br />
vorzunehmen. Bei der Bewertung des Landschaftsbildes und<br />
bei der Dimensionierung der Eingrünung sind auch<br />
Fernwirkungen zu berücksichtigen! Eine Höhenbegrenzung<br />
der Eingrünung ist möglichst durch die Auswahl geeigneter<br />
Arten zu erzielen, Schnittmaßnahmen sind nur außerhalb der<br />
Vogel-Brutzeiten vorzunehmen, der naturnaheCharakter der<br />
freiwachsenden Hecken ist dabei zu erhalten.<br />
- Der Bestand naturnaher Strukturen im Süden und Osten des<br />
Grundstückes ist vor Beeinträchtigungen zu schützen<br />
(Gehölze und Ranken, Nussbaum).<br />
- Bauliche Nebenanlagen sind auf das erforderliche<br />
Mindestmaß zu beschränken (100 m² erscheint hier relativ<br />
großzügig bemessen) und einzugrünen.<br />
Zum Schreiben des Landratsamtes Freising – Untere<br />
Naturschutzbehörde nimmt der <strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis.<br />
Der Planer wird aufgefordert, die Artenschutzprüfung und den<br />
Umweltbericht mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.<br />
Der <strong>Markt</strong> nimmt die Empfehlungen <strong>zur</strong> Randeingrünung, den<br />
angrenzenden naturnahen Strukturen und den baulichen<br />
Nebenanlagen <strong>zur</strong> Kenntnis und wird sie im Rahmen des weiteren<br />
Verfahrens soweit wie möglich umsetzen.<br />
6. Landratsamt Freising – Jagdbehörde<br />
Bei vorstehenden Grundstücken handelt es sich derzeit um<br />
jagdbare Flächen des Genossenschaftsreviers Airischwand. Nach<br />
Umsetzung der geplanten Maßnahme verlieren die Flächen ihre<br />
Eigenschaft als solche und werden kraft Gesetz umgewandelt in<br />
befriedete Grundstücke, auf welchen die Jagdausübung<br />
generell ruht. Diese Flächen sind folglich auch bei der Auszahlung<br />
evtl. Pachtschillings bzw. Abstimmungsmodalitäten dem<br />
Eigentümer entzogen. Im Übrigen führt die Maßnahme zu keinen<br />
weiteren rechtlichen Beeinträchtigungen. Bei der praktischen