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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Nandlstadt

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<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

(Bewegungsflächen usw.) sind ebenfalls mit der Feuerwehr i<br />

im Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion festzulegen.<br />

3. Es ist sicherzustellen, dass der Bewuchs (Wiese) innerhalb<br />

des Sondergebiets nicht höher als 0,4 m wird. Die<br />

regelmäßige Mahd (bei Bedarf mehrere Schnitte jährlich) ist<br />

darauf abzustimmen. Die regelmäßige Mahd ist im Sinne<br />

einer Ausmagerungsmahd so durchzuführen, dass eine<br />

Extensivwiese entsteht.<br />

Im Übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die<br />

Bauleitplanung“, Fassung 2008/09, herausgegeben von der<br />

Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des<br />

Inneren, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 29 –<br />

Brandschutz -.<br />

Zum Schreiben der Regierung von Oberbayern – Brand- und<br />

Katastrophenschutz – nimmt der <strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis. Die<br />

von der Regierung von Oberbayern vorgebrachten Anregungen<br />

und Bedenken werden beachtet und im Rahmen des weiteren<br />

Verfahrens eingehalten.<br />

5. Landratsamt Freising – Untere Naturschutzbehörde<br />

- Der Umweltbericht ist nach dem Leitfaden <strong>zur</strong><br />

Umweltprüfung in der Bauleitplanung zu des StMUGV zu<br />

erstellen (online abrufbar unter:<br />

http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/staedtebau/15463/).<br />

Teil des Umweltberichts ist die Bilanzierung von Eingriff und<br />

Ausgleich. Dabei zu beachten ist, dass Flächen erst ab einer<br />

Mindestbreite von 10 m als Ausgleichsfläche bilanziert<br />

werden können. Ausgleichsflächen sind mit Angabe der<br />

Größe im Bebauungsplan darzustellen und zu kennzeichnen<br />

(T-Schraffur), neben den Entwicklungszielen (hier:<br />

artenreiche Frischwiese) sind auch die Pflegehinweise (incl.<br />

Mahdzeitpunkte, Verzicht auf Dünger- und Pestizideinsatz<br />

etc.) in die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

aufzunehmen.

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