Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Nandlstadt
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<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
(Bewegungsflächen usw.) sind ebenfalls mit der Feuerwehr i<br />
im Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion festzulegen.<br />
3. Es ist sicherzustellen, dass der Bewuchs (Wiese) innerhalb<br />
des Sondergebiets nicht höher als 0,4 m wird. Die<br />
regelmäßige Mahd (bei Bedarf mehrere Schnitte jährlich) ist<br />
darauf abzustimmen. Die regelmäßige Mahd ist im Sinne<br />
einer Ausmagerungsmahd so durchzuführen, dass eine<br />
Extensivwiese entsteht.<br />
Im Übrigen verweisen wir auf die „Planungshilfen für die<br />
Bauleitplanung“, Fassung 2008/09, herausgegeben von der<br />
Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des<br />
Inneren, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 29 –<br />
Brandschutz -.<br />
Zum Schreiben der Regierung von Oberbayern – Brand- und<br />
Katastrophenschutz – nimmt der <strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis. Die<br />
von der Regierung von Oberbayern vorgebrachten Anregungen<br />
und Bedenken werden beachtet und im Rahmen des weiteren<br />
Verfahrens eingehalten.<br />
5. Landratsamt Freising – Untere Naturschutzbehörde<br />
- Der Umweltbericht ist nach dem Leitfaden <strong>zur</strong><br />
Umweltprüfung in der Bauleitplanung zu des StMUGV zu<br />
erstellen (online abrufbar unter:<br />
http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/staedtebau/15463/).<br />
Teil des Umweltberichts ist die Bilanzierung von Eingriff und<br />
Ausgleich. Dabei zu beachten ist, dass Flächen erst ab einer<br />
Mindestbreite von 10 m als Ausgleichsfläche bilanziert<br />
werden können. Ausgleichsflächen sind mit Angabe der<br />
Größe im Bebauungsplan darzustellen und zu kennzeichnen<br />
(T-Schraffur), neben den Entwicklungszielen (hier:<br />
artenreiche Frischwiese) sind auch die Pflegehinweise (incl.<br />
Mahdzeitpunkte, Verzicht auf Dünger- und Pestizideinsatz<br />
etc.) in die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
aufzunehmen.