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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Nandlstadt

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<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

- E.ON Bayern – Netz<br />

- E.ON Bayern<br />

- <strong>Markt</strong> Au und Gemeinde Rudelzhausen<br />

C) Von folgenden Trägern öffentlicher Belange wurden Anregungen<br />

vorgetragen:<br />

1. Landratsamt Freising – Bauamt<br />

Es fehlt eine Präambel. Im Übrigen sind die zitierten<br />

Rechtsvorschriften anzupassen.<br />

Zum Schreiben des Landratsamtes Freising – Bauamt nimmt der<br />

<strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis. Der<br />

Planer wird aufgefordert, den Bebauungsplan entsprechend zu<br />

ergänzen bzw. zu berichtigen.<br />

2. Wasserwirtschaftsamt München<br />

Durch die Nutzung als Photovoltaikanlage kann es zu einer<br />

derzeit nicht näher quantifizierbaren Abflussverschärfung<br />

kommen, da der Oberflächenabfluss von den Kollektoren<br />

schneller erfolgt als vom ursprünglichen Boden. Dies kann<br />

durch die im Bereich der Überbauung (unter den Kollektoren)<br />

vorgesehenen Magerrasenfläche sicher teilweise kompensiert<br />

werden. Zusätzlich empfehlen wir die ohnehin vorgesehene<br />

Randeingrünung auch zum Rückhalt von<br />

Oberflächenwasser zu nutzen.<br />

Darüber hinaus gehende Anregungen sind aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht nicht veranlasst. Bei Beachtung o. g.<br />

Empfehlung bestehen gegen den Erlass der Satzung keine<br />

Einwände.<br />

Zum Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes München nimmt der<br />

<strong>Markt</strong> wie folgt Stellung:<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Nandlstadt</strong> nimmt die Stellungnahme <strong>zur</strong> Kenntnis. Die<br />

vorgebrachten Anregungen werden beachtet und im Zuge der<br />

Baugenehmigung eingehalten.

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