Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Nandlstadt
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<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />
über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />
des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />
am 17. September 2009<br />
Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />
Ergebnis<br />
jeweiligen Einzelfall abwägen will.<br />
Im Vergleich zu den <strong>zur</strong> Zeit in anderen Gemeinden im Bau<br />
befindlichen oder geplanten Anlagen handelt es sich hier um eine<br />
sehr kleine Anlage, die auf Grund ihrer Situierung und Eingrünung<br />
in das Landschaftsbild gut eingefügt und kaum einsehbar ist. Eine<br />
Anbindung an Siedlungseinheiten führt dagegen meist<br />
zu Problemen und Nachbarschaftskonflikten. Der <strong>Markt</strong><br />
<strong>Nandlstadt</strong> hält an der ausgewiesenen Fläche fest, da die Fläche<br />
zudem bereits erheblich vorbelastet ist durch<br />
a) massive, große Hallen und<br />
b) durch großflächige Photovoltaikanlagen.<br />
4. Regierung von Oberbayern – Brand- und Katastrophenschutz<br />
Bei der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes sind für den durch<br />
die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des<br />
Bayerischen Feuerwehrgesetzes – grundsätzlich folgende<br />
allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes<br />
(Durchführung wirksamer Löscharbeiten) zu überprüfen und bei<br />
Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen:<br />
1. Die Löschwasserversorgung <strong>zur</strong> Brandbekämpfung im<br />
Bereich der Photovoltaikanlage Airischwand muss<br />
sichergestellt sein. Der Bedarf ist durch die Feuerwehr im<br />
Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion zu ermitteln,<br />
gegebenenfalls nach dem Ermittlungs- und<br />
Richtwertverfahren des ehemaligen Bayer. Landesamtes für<br />
Brand- und Katastrophenschutz. Die Löschwassermenge, die<br />
mit Tanklöschfahrzeugen bzw. über „lange<br />
Schlauchstrecken“ der Feuerwehr nicht abgedeckt werden<br />
kann, ist bei Bedarf durch geeignete Maßnahmen, wie z. B.:<br />
unterirdischer Löschwasserbehälter nach DIN 14230, zu<br />
ergänzen.<br />
2. Die Zufahrt und die Verkehrsflächen für die Feuerwehr im<br />
Sondergebiet (Umfahrt) sind so anzulegen, dass sie<br />
hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien<br />
usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und<br />
ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit<br />
muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt<br />
sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die<br />
Feuerwehr auf Grundstücken“ verwiesen. Die Details