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Fortsetzungsblatt zur Niederschrift - Markt Nandlstadt

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<strong>Fortsetzungsblatt</strong> <strong>zur</strong> <strong>Niederschrift</strong><br />

über die öffentliche Sitzung Nr. 10<br />

des <strong>Markt</strong>rates <strong>Nandlstadt</strong><br />

am 17. September 2009<br />

Lfd. Nr. Sachverhalt, Beschluss Abstimm.-<br />

Ergebnis<br />

jeweiligen Einzelfall abwägen will.<br />

Im Vergleich zu den <strong>zur</strong> Zeit in anderen Gemeinden im Bau<br />

befindlichen oder geplanten Anlagen handelt es sich hier um eine<br />

sehr kleine Anlage, die auf Grund ihrer Situierung und Eingrünung<br />

in das Landschaftsbild gut eingefügt und kaum einsehbar ist. Eine<br />

Anbindung an Siedlungseinheiten führt dagegen meist<br />

zu Problemen und Nachbarschaftskonflikten. Der <strong>Markt</strong><br />

<strong>Nandlstadt</strong> hält an der ausgewiesenen Fläche fest, da die Fläche<br />

zudem bereits erheblich vorbelastet ist durch<br />

a) massive, große Hallen und<br />

b) durch großflächige Photovoltaikanlagen.<br />

4. Regierung von Oberbayern – Brand- und Katastrophenschutz<br />

Bei der Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes sind für den durch<br />

die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz – Art. 1 des<br />

Bayerischen Feuerwehrgesetzes – grundsätzlich folgende<br />

allgemeine Belange des abwehrenden Brandschutzes<br />

(Durchführung wirksamer Löscharbeiten) zu überprüfen und bei<br />

Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat durchzuführen:<br />

1. Die Löschwasserversorgung <strong>zur</strong> Brandbekämpfung im<br />

Bereich der Photovoltaikanlage Airischwand muss<br />

sichergestellt sein. Der Bedarf ist durch die Feuerwehr im<br />

Einvernehmen mit der Kreisbrandinspektion zu ermitteln,<br />

gegebenenfalls nach dem Ermittlungs- und<br />

Richtwertverfahren des ehemaligen Bayer. Landesamtes für<br />

Brand- und Katastrophenschutz. Die Löschwassermenge, die<br />

mit Tanklöschfahrzeugen bzw. über „lange<br />

Schlauchstrecken“ der Feuerwehr nicht abgedeckt werden<br />

kann, ist bei Bedarf durch geeignete Maßnahmen, wie z. B.:<br />

unterirdischer Löschwasserbehälter nach DIN 14230, zu<br />

ergänzen.<br />

2. Die Zufahrt und die Verkehrsflächen für die Feuerwehr im<br />

Sondergebiet (Umfahrt) sind so anzulegen, dass sie<br />

hinsichtlich der Fahrbahnbreite, Kurvenkrümmungsradien<br />

usw. mit den Fahrzeugen der Feuerwehr jederzeit und<br />

ungehindert befahren werden können. Die Tragfähigkeit<br />

muss dazu für Fahrzeuge bis 16 t (Achslast 10 t) ausgelegt<br />

sein. Hierzu wird auch auf die DIN 14 090 „Flächen für die<br />

Feuerwehr auf Grundstücken“ verwiesen. Die Details

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