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Betriebliche Wiedereingliederung - Die BG ETEM

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Bilder: <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, Bellwinkel/DGUV, Fotolia, Fotosearch, Nitsche/UK Nord<br />

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Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft<br />

Service/Info<br />

Schritt für Schritt<br />

zurück in die Arbeitswelt<br />

<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong>


<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

Wenn Mitarbeiter für längere Zeit erkranken, geraten<br />

be triebliche Prozesse ins Stocken. Besonders in<br />

kleinen und mittel ständischen Unternehmen hängt<br />

viel vom Fachwissen Einzelner ab. Das fehlt im Krankheitsfall.<br />

Viele Betriebe haben so schon Aufträge und<br />

Kunden verloren.<br />

Seit Mai 2004 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet,<br />

für Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter, die innerhalb eines Jahres<br />

länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt<br />

arbeits unfähig sind, ein „betriebliches Eingliederungsmanage<br />

ment“ durch zuführen (§ 84 SGB IX) – auch dann,<br />

wenn die Arbeits unfähigkeit nicht betrieblich bedingt ist.<br />

Konkret heißt das: Sie als Arbeitgeber sollen gemeinsam mit<br />

dem Betroffenen nach Lösungen suchen, die der schnellstmöglichen<br />

Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit<br />

dienen sowie einer erneuten Erkrankung oder gar<br />

Behinderung vor beugen helfen.<br />

Ziel ist es, krankheitsbedingte Kündigungen und Frühverrentung<br />

zu vermeiden und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.<br />

3


<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

<strong>Wiedereingliederung</strong> ist Pflicht,<br />

spart aber auch Kosten!<br />

Krankheitsbedingte Personalausfälle kosten den Betrieb<br />

rund 400 Euro pro Tag! Es lohnt sich also für Sie, Beschäftigte,<br />

die längere Zeit oder häufig wegen Krankheit<br />

ausfallen, mit Hilfe eines Eingliederungsmanagements<br />

wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.<br />

Ihre Beschäftigten werden es Ihnen danken: mit mehr Firmenverbundenheit<br />

und Engagement. Außerdem präsentieren Sie<br />

sich auch nach außen als fairer Arbeitgeber, was Vorteile im<br />

Kundenkontakt und bei der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften<br />

bringen kann.<br />

Und nicht zuletzt schaffen Sie dadurch Rechtssicherheit:<br />

Im Fall einer Klage gegen eine krankheitsbedingte Kündigung<br />

können Sie nachweisen, dass Sie im Rahmen des betrieblichen<br />

Eingliederungsmanagements alle Möglichkeiten geprüft und<br />

ausgeschöpft haben und die Kündigung unvermeidbar war.<br />

4<br />

<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

– die Grundlagen<br />

Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird<br />

in einem Großkonzern immer anders aussehen als<br />

in einem mittel ständischen oder kleinen Betrieb.<br />

In größeren Betrieben bietet es sich an, ein festes Team (Integra<br />

tionsteam) aus Arbeitgeber, Betriebs­ oder Personalrat,<br />

Schwer behindertenvertretung und Betriebsarzt zu bilden, das<br />

die Wieder eingliederung organisiert. In kleinen und mittleren<br />

Unternehmen genügt es oft, im Einzelfall tätig zu werden.<br />

Erfolgreiches betriebliches Eingliederungsmanagement setzt<br />

Vertrauen auf Seiten der Mitarbeiter voraus. Sorgen Sie deshalb<br />

für Transparenz und informieren Sie Ihre Mitarbeiter über Inhalt<br />

und Ablauf der betrieblichen <strong>Wiedereingliederung</strong>.<br />

Denn „Herr des Verfahrens“ ist der Mitarbeiter. Verweigert er<br />

die Zustimmung, werden keine weiteren Schritte eingeleitet.<br />

Kann er jedoch aufgrund der Leistungseinschränkun gen an<br />

seinem ehemaligen Arbeitsplatz nicht mehr eingesetzt werden,<br />

droht letztendlich eine krankheitsbedingte Kündigung. Auf<br />

das mangelnde betriebliche Eingliederungs management kann<br />

er sich dann in einem Kündigungsverfahren nicht mehr berufen.<br />

5


<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

Ein Mitarbeiter ist krank –<br />

das Vorgehen im Überblick<br />

Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter krank wird – plötzlich<br />

durch einen Unfall oder auch schleichend, zum<br />

Beispiel wegen zunehmender Rückenbeschwerden?<br />

6<br />

Mitarbeiter rechtzeitig ansprechen<br />

und informieren<br />

Dem Erstkontakt kommt eine große Be deutung<br />

zu, denn es gilt, das Vertrauen und die Kooperationsbereitschaft<br />

des Mit arbeiters zu gewinnen.<br />

Erklären Sie dem Mitarbeiter den gesetzlichen<br />

Hintergrund und das Ziel der <strong>Wiedereingliederung</strong>.<br />

Erst bei Zustimmung des Beschäftigten<br />

zur <strong>Wiedereingliederung</strong> geht es weiter.<br />

Ausgangslage erfassen<br />

Je nach Krankheitsbild empfiehlt es sich,<br />

den Betriebsarzt anzusprechen: Er kann die<br />

Leistungs fähigkeit des Mitarbeiters mit den<br />

Anforderun gen am Arbeitsplatz vergleichen<br />

(dabei gilt selbstverständlich die ärztliche<br />

Schweigepflicht!). In manchen Fällen genügt<br />

aber auch die Selbsteinschätzung des Beschäftigten.<br />

Maßnahmen planen<br />

Entscheiden Sie dann gemeinsam mit allen<br />

Beteiligten über das Machbare: Um ge stal tung<br />

des alten Arbeitsplatzes, technische Hilfsmittel,<br />

Veränderung der Arbeits orga nisation,<br />

Trainings­ und Rehabili tationsmaß nahmen.<br />

Bei Beratungs­ und Unter stützungs bedarf<br />

sollte der entsprechende Rehabilitations träger<br />

eingebunden werden.<br />

Maßnahmen durchführen und bewerten<br />

Anhand eines schriftlichen Eingliederungsplanes<br />

werden schließlich die ausgewählten<br />

Maßnahmen durchgeführt. Tauschen Sie<br />

sich dabei regel mäßig mit den Beteiligten<br />

aus, um den Erfolg der jeweiligen Maßnahme<br />

zu überprüfen bzw. bei Bedarf auch Ände rungen<br />

vornehmen zu können.<br />

<strong>Wiedereingliederung</strong>smöglichkeiten<br />

Je nach Ausgangslage stehen dem Mitarbeiter, aber<br />

auch Ihnen als Arbeitgeber, Leistungen zu. <strong>Die</strong> „Reha-<br />

Service stellen“ helfen dabei, den zuständigen Leistungsträger<br />

zu ermitteln.<br />

Möglich sind zum einen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />

(Behandlung durch Ärzte, Arznei­ und Verbandmittel,<br />

Therapien …), aber auch „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“,<br />

zum Beispiel Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb,<br />

berufliche Anpassung und Weiterbildung …<br />

Eine weitere Möglichkeit, den Beschäftigten wieder in den<br />

Arbeits prozess zu integrieren, ist die der stufenweisen <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

(§ 74 SGB V). Dabei wird der Mitarbeiter entsprechend<br />

seines Gesundheitszustandes schrittweise an die volle<br />

Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz herangeführt.<br />

<strong>Die</strong>ses Verfahren beruht auf Freiwilligkeit und bedarf der<br />

Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.<br />

• Technische Maßnahmen<br />

– Anpassung des Arbeitsplatzes,<br />

Ver änderung der Arbeitsumge­<br />

bung, Anschaffung technischer<br />

Arbeitshilfen<br />

• Organisatorische Maßnahmen<br />

– Verän derungen der Tätigkeiten,<br />

der Arbeitszeit­ und Pausenregelungen<br />

bis hin zur Anpassung der<br />

Leistungsvorgaben, beispielsweise<br />

im Rahmen einer stufenweisen<br />

<strong>Wiedereingliederung</strong><br />

• Personenbezogene Maßnahmen<br />

– insbesondere Rehabilitationsmaßnahmen<br />

oder Qualifizierung,<br />

um andere Einsatzmöglichkeiten<br />

im Betrieb erschließen zu können<br />

<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

7


<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

Beratungs- und Unterstützungsangebote<br />

Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen<br />

sind die finanziellen, zeitlichen und personellen<br />

Ressourcen für die Durchführung einer betrieblichen<br />

<strong>Wiedereingliederung</strong> begrenzt. Sie werden jedoch<br />

nicht allein gelassen!<br />

Beratung und Unterstützung bieten die Reha­Servicestellen.<br />

Ihre Aufgaben liegen in der Klärung des Rehabilitationsbedarfs,<br />

in der Ermitt lung des zuständigen Leistungsträgers und<br />

in der Koordinierung bei der Zuständigkeit mehrerer Rehabilitationsträger.<br />

Reha­Ser vicestellen befinden sich in Ihrer Nähe:<br />

www.reha-servicestellen.de<br />

Rehabilitationsträger:<br />

• Krankenkasse<br />

• Unfallversicherung<br />

• Rentenversicherung<br />

Links und Literatur<br />

• Agentur für Arbeit<br />

• Integrationsamt<br />

• Integrationsfachdienst<br />

Gemeinsame Servicestellen der Rehabili tationsträger:<br />

www.reha­servicestellen.de ➞ Suche über<br />

PLZ und Ort (bundesweit in jedem Landkreis/jeder kreisfreien Stadt)<br />

Integrationsamt und Integrationsfachdienst:<br />

www.integrationsaemter.de ➞ Kontakte<br />

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation:<br />

www.bar­frankfurt.de ➞ Publikationen ➞ Arbeitshilfen<br />

➞ Broschüre „Arbeitshilfe für die stufenweise <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

in den Arbeitsprozess“<br />

Initiative Gesundheit und Arbeit: www.iga­info.de<br />

➞ <strong>Betriebliche</strong> Eingliederung ➞ BEM Materialsammlung<br />

Rehadat Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation:<br />

www.rehadat.de, Datenbank mit Hilfsmitteln, Literatur und<br />

Praxisbeispielen<br />

Projekt „Entwicklung und Integration eines betrieblichen Ein -<br />

glie de rungsmanagements (EIBE)“: www.eibe­projekt.de, Praxishilfen,<br />

Datenschutzkonzept und Musterbetriebsvereinbarung<br />

8<br />

Häufig gestellte Fragen<br />

<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

Wer gewährt Zuschüsse zu notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen<br />

für einen Beschäftigten, der seine vorherige Tätigkeit<br />

nicht mehr ausüben kann, durch eine Qualifizierungsmaßnahme<br />

aber an einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb versetzt<br />

werden könnte?<br />

Sprechen Sie die für Ihren Bereich zuständige gemeinsame<br />

Service stelle an. <strong>Die</strong> Zuständigkeit für Leistungen zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben hängt z. B. von der Versicherungsdauer des<br />

Betroffenen, der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und auch von<br />

einer ggf. bestehenden Schwerbehinderung ab.<br />

Wer kann eine Beurteilung abgeben, ob ein Mitarbeiter nach<br />

längerer Krankheit die vorher ausgeübte Tätigkeit weiterhin<br />

verrichten kann?<br />

Geeigneter Ansprechpartner ist hier der Betriebsarzt. Er kennt<br />

die Arbeitsplätze und kann auch die Leistungsfähigkeit des<br />

Mit arbeiters beurteilen.<br />

Ein Mitarbeiter will nach einem Schlaganfall und lang andauernder<br />

Arbeitsunfähigkeit wieder an seinem ehemaligen Arbeitsplatz<br />

im Betrieb oder auf der Baustelle arbeiten. Abgesehen<br />

von den Bewegungseinschränkungen, ist die Arbeitssicherheit<br />

überhaupt noch gewährleistet?<br />

Hier sollte unbedingt der Betriebsarzt eingeschaltet werden.<br />

Nachdem dieser alle notwendigen Informationen zum Krankheitsbild<br />

von dem behandelnden Arzt eingeholt hat, kann er<br />

eine Beurteilung über die weiteren Einsatzmöglichkeiten abgeben.<br />

Manchmal genügen schon kleine Veränderungen am<br />

Arbeitsplatz, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.<br />

Wer bezahlt den Mitarbeiter bei einer stufenweisen <strong>Wiedereingliederung</strong>?<br />

Bei der stufenweisen <strong>Wiedereingliederung</strong> steht die Genesung<br />

im Vordergrund. Deshalb wird für diese Zeit (in der Regel sechs<br />

Wochen bis sechs Monate) das Krankengeld weitergezahlt.<br />

9


<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

Ein Beispiel aus der Praxis<br />

Bei einem Arbeitsunfall hat Franz G. seinen linken Unterarm<br />

verloren. Anfangs wusste er nicht, wie er damit klar kommen<br />

sollte. Am meisten plagte ihn die Frage, wie es beruflich<br />

weiter gehen würde. Mit nur einem Arm Paletten bewegen,<br />

das war doch unmöglich.<br />

Sehr geholfen hat ihm in<br />

dieser Situation der Rehaberater<br />

der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>. Der hat<br />

ihn wenige Tage nach dem<br />

Unfall in der Klinik besucht.<br />

<strong>Die</strong> Reha berater helfen<br />

Menschen, die wegen eines<br />

schweren Arbeits unfalls oder<br />

einer Berufskrankheit nicht<br />

mehr oder nicht mehr problemlos<br />

an ihren alten Arbeitsplatz<br />

zurückkehren können.<br />

Sie begleiten und überwachen<br />

die medizinische Versorgung des Betroffenen, kümmern<br />

sich um die finanzielle Absicherung und managen und unterstützen<br />

die Rückkehr ins Berufsleben.<br />

Der Rehaberater hat auch mit Franz G.s Chef gesprochen.<br />

Beide über legten gemeinsam mit Franz G., wie er wieder an<br />

seinen Ar beits platz zurückkehren könnte. Sie fanden eine<br />

Lösung. Zuerst pro bierte Franz G. aus, wie er mit der Unterarmprothese<br />

bei der Arbeit zurechtkam. Bezahlt wurde er während<br />

dieser Zeit von der <strong>BG</strong>.<br />

Auch für das Bewegen schwerer Paletten wurde eine Lösung<br />

ge funden. Franz G. befördert heute Paletten schwerelos mit<br />

einem Roboter. Das Gerät wurde auf Franz G.s individuelle<br />

Greif­ und Hand habungsaufgaben zugeschnitten. Mit nur<br />

einer Hand kann er das Gerät führen. 20.000 EUR hat diese<br />

Arbeitshilfe gekostet – be zahlt von der <strong>BG</strong>. Eine lohnende<br />

Investition in Franz G.s Zukunft.<br />

10<br />

Kontakt:<br />

<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

Bei Arbeits­ und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten<br />

können die Betroffenen auf kompetente<br />

und schnelle Hilfe setzen. <strong>Die</strong> Rehaberater<br />

der <strong>BG</strong> unter stützen bei der <strong>Wiedereingliederung</strong><br />

in das berufliche und auch soziale Leben.<br />

Ihren persönlichen Ansprechpartner finden<br />

Sie unter: www.bgetem.de ➞ Kontakt.<br />

Geben Sie hier Ihre Postleitzahl ein und<br />

klicken Sie auf „Daten senden“.<br />

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