Betriebliche Wiedereingliederung - Die BG ETEM
Betriebliche Wiedereingliederung - Die BG ETEM
Betriebliche Wiedereingliederung - Die BG ETEM
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bilder: <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>, Bellwinkel/DGUV, Fotolia, Fotosearch, Nitsche/UK Nord<br />
Berufsgenossenschaft<br />
Energie Textil Elektro<br />
Medienerzeugnisse<br />
Gustav-Heinemann-Ufer 130<br />
50968 Köln<br />
Telefon 0221 3778-0<br />
Telefax 0221 3778-1199<br />
E-Mail info@bgetem.de<br />
www.bgetem.de<br />
Bestell-Nr. D 034<br />
3 · 1 (3) · 10 · 11 · 3 – Alle Rechte beim Herausgeber<br />
Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft<br />
Service/Info<br />
Schritt für Schritt<br />
zurück in die Arbeitswelt<br />
<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong>
<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
Wenn Mitarbeiter für längere Zeit erkranken, geraten<br />
be triebliche Prozesse ins Stocken. Besonders in<br />
kleinen und mittel ständischen Unternehmen hängt<br />
viel vom Fachwissen Einzelner ab. Das fehlt im Krankheitsfall.<br />
Viele Betriebe haben so schon Aufträge und<br />
Kunden verloren.<br />
Seit Mai 2004 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet,<br />
für Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter, die innerhalb eines Jahres<br />
länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt<br />
arbeits unfähig sind, ein „betriebliches Eingliederungsmanage<br />
ment“ durch zuführen (§ 84 SGB IX) – auch dann,<br />
wenn die Arbeits unfähigkeit nicht betrieblich bedingt ist.<br />
Konkret heißt das: Sie als Arbeitgeber sollen gemeinsam mit<br />
dem Betroffenen nach Lösungen suchen, die der schnellstmöglichen<br />
Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit<br />
dienen sowie einer erneuten Erkrankung oder gar<br />
Behinderung vor beugen helfen.<br />
Ziel ist es, krankheitsbedingte Kündigungen und Frühverrentung<br />
zu vermeiden und Arbeitsplätze langfristig zu sichern.<br />
3
<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
<strong>Wiedereingliederung</strong> ist Pflicht,<br />
spart aber auch Kosten!<br />
Krankheitsbedingte Personalausfälle kosten den Betrieb<br />
rund 400 Euro pro Tag! Es lohnt sich also für Sie, Beschäftigte,<br />
die längere Zeit oder häufig wegen Krankheit<br />
ausfallen, mit Hilfe eines Eingliederungsmanagements<br />
wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren.<br />
Ihre Beschäftigten werden es Ihnen danken: mit mehr Firmenverbundenheit<br />
und Engagement. Außerdem präsentieren Sie<br />
sich auch nach außen als fairer Arbeitgeber, was Vorteile im<br />
Kundenkontakt und bei der Suche nach qualifizierten Arbeitskräften<br />
bringen kann.<br />
Und nicht zuletzt schaffen Sie dadurch Rechtssicherheit:<br />
Im Fall einer Klage gegen eine krankheitsbedingte Kündigung<br />
können Sie nachweisen, dass Sie im Rahmen des betrieblichen<br />
Eingliederungsmanagements alle Möglichkeiten geprüft und<br />
ausgeschöpft haben und die Kündigung unvermeidbar war.<br />
4<br />
<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
– die Grundlagen<br />
Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird<br />
in einem Großkonzern immer anders aussehen als<br />
in einem mittel ständischen oder kleinen Betrieb.<br />
In größeren Betrieben bietet es sich an, ein festes Team (Integra<br />
tionsteam) aus Arbeitgeber, Betriebs oder Personalrat,<br />
Schwer behindertenvertretung und Betriebsarzt zu bilden, das<br />
die Wieder eingliederung organisiert. In kleinen und mittleren<br />
Unternehmen genügt es oft, im Einzelfall tätig zu werden.<br />
Erfolgreiches betriebliches Eingliederungsmanagement setzt<br />
Vertrauen auf Seiten der Mitarbeiter voraus. Sorgen Sie deshalb<br />
für Transparenz und informieren Sie Ihre Mitarbeiter über Inhalt<br />
und Ablauf der betrieblichen <strong>Wiedereingliederung</strong>.<br />
Denn „Herr des Verfahrens“ ist der Mitarbeiter. Verweigert er<br />
die Zustimmung, werden keine weiteren Schritte eingeleitet.<br />
Kann er jedoch aufgrund der Leistungseinschränkun gen an<br />
seinem ehemaligen Arbeitsplatz nicht mehr eingesetzt werden,<br />
droht letztendlich eine krankheitsbedingte Kündigung. Auf<br />
das mangelnde betriebliche Eingliederungs management kann<br />
er sich dann in einem Kündigungsverfahren nicht mehr berufen.<br />
5
<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
Ein Mitarbeiter ist krank –<br />
das Vorgehen im Überblick<br />
Was ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter krank wird – plötzlich<br />
durch einen Unfall oder auch schleichend, zum<br />
Beispiel wegen zunehmender Rückenbeschwerden?<br />
6<br />
Mitarbeiter rechtzeitig ansprechen<br />
und informieren<br />
Dem Erstkontakt kommt eine große Be deutung<br />
zu, denn es gilt, das Vertrauen und die Kooperationsbereitschaft<br />
des Mit arbeiters zu gewinnen.<br />
Erklären Sie dem Mitarbeiter den gesetzlichen<br />
Hintergrund und das Ziel der <strong>Wiedereingliederung</strong>.<br />
Erst bei Zustimmung des Beschäftigten<br />
zur <strong>Wiedereingliederung</strong> geht es weiter.<br />
Ausgangslage erfassen<br />
Je nach Krankheitsbild empfiehlt es sich,<br />
den Betriebsarzt anzusprechen: Er kann die<br />
Leistungs fähigkeit des Mitarbeiters mit den<br />
Anforderun gen am Arbeitsplatz vergleichen<br />
(dabei gilt selbstverständlich die ärztliche<br />
Schweigepflicht!). In manchen Fällen genügt<br />
aber auch die Selbsteinschätzung des Beschäftigten.<br />
Maßnahmen planen<br />
Entscheiden Sie dann gemeinsam mit allen<br />
Beteiligten über das Machbare: Um ge stal tung<br />
des alten Arbeitsplatzes, technische Hilfsmittel,<br />
Veränderung der Arbeits orga nisation,<br />
Trainings und Rehabili tationsmaß nahmen.<br />
Bei Beratungs und Unter stützungs bedarf<br />
sollte der entsprechende Rehabilitations träger<br />
eingebunden werden.<br />
Maßnahmen durchführen und bewerten<br />
Anhand eines schriftlichen Eingliederungsplanes<br />
werden schließlich die ausgewählten<br />
Maßnahmen durchgeführt. Tauschen Sie<br />
sich dabei regel mäßig mit den Beteiligten<br />
aus, um den Erfolg der jeweiligen Maßnahme<br />
zu überprüfen bzw. bei Bedarf auch Ände rungen<br />
vornehmen zu können.<br />
<strong>Wiedereingliederung</strong>smöglichkeiten<br />
Je nach Ausgangslage stehen dem Mitarbeiter, aber<br />
auch Ihnen als Arbeitgeber, Leistungen zu. <strong>Die</strong> „Reha-<br />
Service stellen“ helfen dabei, den zuständigen Leistungsträger<br />
zu ermitteln.<br />
Möglich sind zum einen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation<br />
(Behandlung durch Ärzte, Arznei und Verbandmittel,<br />
Therapien …), aber auch „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“,<br />
zum Beispiel Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb,<br />
berufliche Anpassung und Weiterbildung …<br />
Eine weitere Möglichkeit, den Beschäftigten wieder in den<br />
Arbeits prozess zu integrieren, ist die der stufenweisen <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
(§ 74 SGB V). Dabei wird der Mitarbeiter entsprechend<br />
seines Gesundheitszustandes schrittweise an die volle<br />
Arbeitsbelastung am bisherigen Arbeitsplatz herangeführt.<br />
<strong>Die</strong>ses Verfahren beruht auf Freiwilligkeit und bedarf der<br />
Zustimmung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber.<br />
• Technische Maßnahmen<br />
– Anpassung des Arbeitsplatzes,<br />
Ver änderung der Arbeitsumge<br />
bung, Anschaffung technischer<br />
Arbeitshilfen<br />
• Organisatorische Maßnahmen<br />
– Verän derungen der Tätigkeiten,<br />
der Arbeitszeit und Pausenregelungen<br />
bis hin zur Anpassung der<br />
Leistungsvorgaben, beispielsweise<br />
im Rahmen einer stufenweisen<br />
<strong>Wiedereingliederung</strong><br />
• Personenbezogene Maßnahmen<br />
– insbesondere Rehabilitationsmaßnahmen<br />
oder Qualifizierung,<br />
um andere Einsatzmöglichkeiten<br />
im Betrieb erschließen zu können<br />
<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
7
<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
Beratungs- und Unterstützungsangebote<br />
Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen<br />
sind die finanziellen, zeitlichen und personellen<br />
Ressourcen für die Durchführung einer betrieblichen<br />
<strong>Wiedereingliederung</strong> begrenzt. Sie werden jedoch<br />
nicht allein gelassen!<br />
Beratung und Unterstützung bieten die RehaServicestellen.<br />
Ihre Aufgaben liegen in der Klärung des Rehabilitationsbedarfs,<br />
in der Ermitt lung des zuständigen Leistungsträgers und<br />
in der Koordinierung bei der Zuständigkeit mehrerer Rehabilitationsträger.<br />
RehaSer vicestellen befinden sich in Ihrer Nähe:<br />
www.reha-servicestellen.de<br />
Rehabilitationsträger:<br />
• Krankenkasse<br />
• Unfallversicherung<br />
• Rentenversicherung<br />
Links und Literatur<br />
• Agentur für Arbeit<br />
• Integrationsamt<br />
• Integrationsfachdienst<br />
Gemeinsame Servicestellen der Rehabili tationsträger:<br />
www.rehaservicestellen.de ➞ Suche über<br />
PLZ und Ort (bundesweit in jedem Landkreis/jeder kreisfreien Stadt)<br />
Integrationsamt und Integrationsfachdienst:<br />
www.integrationsaemter.de ➞ Kontakte<br />
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation:<br />
www.barfrankfurt.de ➞ Publikationen ➞ Arbeitshilfen<br />
➞ Broschüre „Arbeitshilfe für die stufenweise <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
in den Arbeitsprozess“<br />
Initiative Gesundheit und Arbeit: www.igainfo.de<br />
➞ <strong>Betriebliche</strong> Eingliederung ➞ BEM Materialsammlung<br />
Rehadat Informationssystem zur beruflichen Rehabilitation:<br />
www.rehadat.de, Datenbank mit Hilfsmitteln, Literatur und<br />
Praxisbeispielen<br />
Projekt „Entwicklung und Integration eines betrieblichen Ein -<br />
glie de rungsmanagements (EIBE)“: www.eibeprojekt.de, Praxishilfen,<br />
Datenschutzkonzept und Musterbetriebsvereinbarung<br />
8<br />
Häufig gestellte Fragen<br />
<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
Wer gewährt Zuschüsse zu notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen<br />
für einen Beschäftigten, der seine vorherige Tätigkeit<br />
nicht mehr ausüben kann, durch eine Qualifizierungsmaßnahme<br />
aber an einen anderen Arbeitsplatz im Betrieb versetzt<br />
werden könnte?<br />
Sprechen Sie die für Ihren Bereich zuständige gemeinsame<br />
Service stelle an. <strong>Die</strong> Zuständigkeit für Leistungen zur Teilhabe<br />
am Arbeitsleben hängt z. B. von der Versicherungsdauer des<br />
Betroffenen, der Dauer der Arbeitsunfähigkeit und auch von<br />
einer ggf. bestehenden Schwerbehinderung ab.<br />
Wer kann eine Beurteilung abgeben, ob ein Mitarbeiter nach<br />
längerer Krankheit die vorher ausgeübte Tätigkeit weiterhin<br />
verrichten kann?<br />
Geeigneter Ansprechpartner ist hier der Betriebsarzt. Er kennt<br />
die Arbeitsplätze und kann auch die Leistungsfähigkeit des<br />
Mit arbeiters beurteilen.<br />
Ein Mitarbeiter will nach einem Schlaganfall und lang andauernder<br />
Arbeitsunfähigkeit wieder an seinem ehemaligen Arbeitsplatz<br />
im Betrieb oder auf der Baustelle arbeiten. Abgesehen<br />
von den Bewegungseinschränkungen, ist die Arbeitssicherheit<br />
überhaupt noch gewährleistet?<br />
Hier sollte unbedingt der Betriebsarzt eingeschaltet werden.<br />
Nachdem dieser alle notwendigen Informationen zum Krankheitsbild<br />
von dem behandelnden Arzt eingeholt hat, kann er<br />
eine Beurteilung über die weiteren Einsatzmöglichkeiten abgeben.<br />
Manchmal genügen schon kleine Veränderungen am<br />
Arbeitsplatz, um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.<br />
Wer bezahlt den Mitarbeiter bei einer stufenweisen <strong>Wiedereingliederung</strong>?<br />
Bei der stufenweisen <strong>Wiedereingliederung</strong> steht die Genesung<br />
im Vordergrund. Deshalb wird für diese Zeit (in der Regel sechs<br />
Wochen bis sechs Monate) das Krankengeld weitergezahlt.<br />
9
<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
Ein Beispiel aus der Praxis<br />
Bei einem Arbeitsunfall hat Franz G. seinen linken Unterarm<br />
verloren. Anfangs wusste er nicht, wie er damit klar kommen<br />
sollte. Am meisten plagte ihn die Frage, wie es beruflich<br />
weiter gehen würde. Mit nur einem Arm Paletten bewegen,<br />
das war doch unmöglich.<br />
Sehr geholfen hat ihm in<br />
dieser Situation der Rehaberater<br />
der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong>. Der hat<br />
ihn wenige Tage nach dem<br />
Unfall in der Klinik besucht.<br />
<strong>Die</strong> Reha berater helfen<br />
Menschen, die wegen eines<br />
schweren Arbeits unfalls oder<br />
einer Berufskrankheit nicht<br />
mehr oder nicht mehr problemlos<br />
an ihren alten Arbeitsplatz<br />
zurückkehren können.<br />
Sie begleiten und überwachen<br />
die medizinische Versorgung des Betroffenen, kümmern<br />
sich um die finanzielle Absicherung und managen und unterstützen<br />
die Rückkehr ins Berufsleben.<br />
Der Rehaberater hat auch mit Franz G.s Chef gesprochen.<br />
Beide über legten gemeinsam mit Franz G., wie er wieder an<br />
seinen Ar beits platz zurückkehren könnte. Sie fanden eine<br />
Lösung. Zuerst pro bierte Franz G. aus, wie er mit der Unterarmprothese<br />
bei der Arbeit zurechtkam. Bezahlt wurde er während<br />
dieser Zeit von der <strong>BG</strong>.<br />
Auch für das Bewegen schwerer Paletten wurde eine Lösung<br />
ge funden. Franz G. befördert heute Paletten schwerelos mit<br />
einem Roboter. Das Gerät wurde auf Franz G.s individuelle<br />
Greif und Hand habungsaufgaben zugeschnitten. Mit nur<br />
einer Hand kann er das Gerät führen. 20.000 EUR hat diese<br />
Arbeitshilfe gekostet – be zahlt von der <strong>BG</strong>. Eine lohnende<br />
Investition in Franz G.s Zukunft.<br />
10<br />
Kontakt:<br />
<strong>Betriebliche</strong> <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
Bei Arbeits und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten<br />
können die Betroffenen auf kompetente<br />
und schnelle Hilfe setzen. <strong>Die</strong> Rehaberater<br />
der <strong>BG</strong> unter stützen bei der <strong>Wiedereingliederung</strong><br />
in das berufliche und auch soziale Leben.<br />
Ihren persönlichen Ansprechpartner finden<br />
Sie unter: www.bgetem.de ➞ Kontakt.<br />
Geben Sie hier Ihre Postleitzahl ein und<br />
klicken Sie auf „Daten senden“.<br />
11