Einfache Drachen zum Selbermachen - Verlag Erika Roch
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lich werden. Die Oberleitung der Bundesbahn führt aber 15000, eine Leitung am Hochspannungsmast<br />
bis zu 360000 Volt! Da schützt weder eine <strong>Drachen</strong>leine aus Kunstfasern (die zudem<br />
feucht sein kann) noch ein Handschuh. Gerät ein <strong>Drachen</strong> in eine Freileitung, auf keinen<br />
Fall herunterhängende Teile (<strong>Drachen</strong>leine, Schwanz) anfassen. Über Polizei oder Feuerwehr<br />
das zuständige Elektrizitätsunternehmen benachrichtigen, damit als erstes der Strom abgestellt<br />
wird.<br />
Dass ein abstürzender <strong>Drachen</strong> - und mit einem Absturz muss man immer rechnen! - einen<br />
Autofahrer, der ihn vor die Windschutzscheibe bekommt, erheblich verunsichert, braucht<br />
nicht näher erklärt zu werden.<br />
Dann gibt es noch gesetzliche Einschränkungen. Hundert Meter darf die Leine lang sein,<br />
keinen Zentimeter mehr. Man beachte: Die Leinenlänge ist festgelegt, nicht die Höhe über<br />
dem Boden. Da der <strong>Drachen</strong> mehr oder weniger schräg steht, sind also 100 Meter Höhe kaum<br />
zu erreichen.<br />
Ganz verboten ist das <strong>Drachen</strong>steigen in Tieffluggebieten und in 3 km Umkreis um einen<br />
Flugplatz. Als Flugplatz gilt auch der Hubschrauber-Landeplatz eines Krankenhauses.<br />
Wenn nun aber trotz aller Vorsicht etwas passiert? Dann besteht Hoffnung, dass - außer bei<br />
grober Fahrlässigkeit - die private Haftpflichtversicherung einspringt. Die meisten Versicherungen<br />
tun das, solange der <strong>Drachen</strong> weniger als 5 Kilo wiegt.<br />
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