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Bessere ärztliche Versorgung in den Pflegeheimen<br />

Die fachärztliche Versorgung in Pflegeheimen (etwa durch<br />

Gynäkologen oder Zahnärzte) soll dadurch verbessert werden,<br />

dass ihnen für Hausbesuche höhere Honorare zugestanden<br />

werden. Das soll die häufigere Bereitschaft wecken,<br />

Patienten in Pflegeheimen aufzusuchen.<br />

Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen,<br />

die mehr als einen Pflegebedürftigen betreuen<br />

Wer mehr als einen Angehörigen oder Bekannten betreut,<br />

der mindestens der Pflegestufe I angehört, dies aber jeweils<br />

unter 14 Stunden wöchentlich, für den sah das Gesetz bisher<br />

keine Beitragszahlung an die gesetzliche Rentenversicherung<br />

vor. Das ändert sich ab Januar 2013: Die zum Beispiel<br />

wöchentlich jeweils 10 Stunden betragende Betreuung<br />

von zwei Pflegebedürftigen ergibt 20 Pflegestunden – mit der<br />

Folge, dass die Pflegetätigkeit nun auch hilft, die Rente zu<br />

steigern.<br />

Änderungen im Ablauf bei den Pflegekassen<br />

Die Pflegekassen haben ihren Versicherten künftig nach Eingang<br />

eines Antrags auf Pflegeleistungen direkt einen konkreten<br />

Beratungstermin, auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause<br />

anzubieten oder einen Beratungsgutschein auszustellen, der<br />

innerhalb von zwei Wochen bei einem anderen unabhängigen<br />

Gutachter (der unter drei Vorschlägen ausgewählt werden<br />

kann), eingelöst werden kann.<br />

Die Pflegekassen stellen – über die allgemeine Beratung hinaus<br />

– auf Wunsch das für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit<br />

angefertigte Gutachten des Medizinischen Dienstes<br />

zur Verfügung.<br />

Die neuen Leistungsbeiträge in der Übersicht:<br />

Die Pflegekasse ist verpflichtet, innerhalb von 5 Wochen<br />

nach Antragseingang über die Leistung zu entscheiden. Wird<br />

diese Frist nicht eingehalten ohne dass den Antragsteller ein<br />

Verschulden trifft, drohen der Pflegekasse Strafzahlungen.<br />

Leistungen zur sog. Wohnumfeldverbesserung<br />

Für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen (etwa der Einbau<br />

breiterer Türen für Rollstuhlfahrer) gibt es die Neuerung,<br />

dass es für die finanzielle Beteiligung der Pflegekassen nicht<br />

mehr auf die Höhe des Einkommens der Pflegebedürftigen<br />

ankommt.<br />

Finanzielle Förderung der privaten Pflegevorsorge<br />

Es wird eine private Pflegezusatzversicherung eingerichtet,<br />

an der sich der Staat mit einem Zuschuss für die Beiträge<br />

der Versicherten beteiligt. Dieser Zuschuss beträgt 5 € pro<br />

Monat, 60 € im Jahr.<br />

Gezahlt wird der Zuschuss nur für private Pflege-Tagegeld-<br />

Versicherungen mit einem monatlichen Mindestbeitrag von<br />

10 €. Die Privatversicherer dürfen wegen gesundheitlicher<br />

Risiken keinen Antragsteller ablehnen. Auch Leistungsausschlüsse<br />

oder Risikozuschläge sind für solche Versicherungen<br />

ausgeschlossen. Der Leistungsanspruch muss spätestens<br />

nach fünf Jahren Beitragszahlung gegeben sein<br />

(Wartezeit) – wenn die Pflegekasse die Pflegebedürftigkeit<br />

festgestellt hat. Bestehende private Pflegezusatzversicherungen<br />

werden vom Staat nicht bezuschusst. Spezielle Tarife<br />

dazu werden im kommenden Jahr von den Privatversicherern<br />

angeboten.<br />

Pflegegeld Sachleistungen durch Pflegedienste<br />

Stufe 0 mit EdA 120,- € 225,- €<br />

EdA = Einschränkung der Alltagskompetenz<br />

Stufe 1 ohne EdA 235,- € 450,- €<br />

Stufe 1 mit EdA 305,- € 665,- €<br />

Stufe 2 ohne EdA 440,- € 1.100,- €<br />

Stufe 2 mit EdA 525,- € 1.250,- €<br />

Stufe 3 mit/ohne EdA 700,- € 1.550,- €<br />

Zusätzlich wird von der Pflegekasse bei eingeschränkter Alltagskompetenz ein Zuschuss für besondere Betreuungsleistungen<br />

in Höhe von 100,- € oder 200,- € Monatlich (je nach Ausprägung der Einschränkung) geleistet (z. B. für Tagespflege oder<br />

soziale Betreuung).<br />

Ihre Ansprechpartnerinnen der Pflegekasse: Annette Leismann 05241 89 2161<br />

Nicole Recker 05241 89 2168<br />

Heike Schalück 05241 89 2186<br />

Nicola Wegener 05241 89 2186<br />

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