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Die voraussichtlichen Entgeltgrenzen 2013<br />

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch bekannt als die<br />

Krankenversicherungspflichtgrenze, gibt an, bis zu welchem<br />

Bruttoeinkommen Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

pflichtversichert sind. Die Beurteilung über das<br />

Ausscheiden aus der Versicherungspflicht erfolgt seitens des<br />

Arbeitgebers.<br />

Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, aus welchem<br />

Bruttoeinkommen maximal Beiträge zur Sozialversicherung<br />

(Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung und Arbeitsförderung)<br />

zu zahlen sind. Die Beitragsbemessungsgrenzen und<br />

Bezugsgrößen werden jährlich an die Entwicklung der Löhne<br />

und Gehälter angepasst.<br />

Auszubildende, die nicht mehr als 325,- a€im Monat verdienen<br />

(Geringverdiener im Sinne der Sozialversicherung), müssen<br />

keine Beiträge zahlen. Die Sozialversicherungsabgaben werden<br />

in vollem Umfang vom Arbeitgeber übernommen.<br />

Die Familienversicherungsgrenze, bis zu der eine kostenfreie<br />

Familienversicherung möglich ist, beträgt monatlich 385,- a.<br />

Gleiches gilt für Versicherte, die ein freiwilliges soziales Jahr<br />

oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes<br />

oder einen Bundesfreiwilligendienst<br />

nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten.<br />

Die Bezugsgröße ist eine Rechengröße (Ausnahme: Bezugsgröße<br />

Ost), mit deren Hilfe wichtige Grenzwerte der Sozialversicherung<br />

angepasst werden. In der Krankenversicherung<br />

sind dies zum Beispiel die Einkommensgrenze für die<br />

Familienversicherung oder die Bemessungsgrundlage für<br />

den Mindestbeitrag freiwillig Versicherter.<br />

Die Angaben für das Jahr 2013 beruhen auf einem Verordnungsentwurf<br />

und gelten somit unter Vorbehalt der Zustimmung<br />

des Bundesrates.<br />

Entgeltgrenzen jährlich monatlich<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenze einheitlich 52.200,- a 4.350,- a<br />

(Krankenversicherungspflichtgrenze)<br />

Beitragsbemessungsgrenzen West 69.600,- a 5.800,- a<br />

Rentenversicherung/Arbeitsförderung Ost 58.800,- a 4.900,- a<br />

Beitragsbemessungsgrenzen einheitlich 47.250,- a 3.937,50 a<br />

Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Geringfügigkeitsgrenze/Minijob einheitlich 450,- a<br />

zulässiges Gesamteinkommen einheitlich 385,- a<br />

Familienversicherung<br />

Geringverdienergrenze einheitlich 325,- a<br />

Bezugsgrößen einheitlich 32.340,- a 2.695,- a<br />

Kranken- und Pflegeversicherung<br />

Bezugsgrößen West 32.340,- a 2.695,- a<br />

Rentenversicherung/Arbeitsförderung Ost 27.300,- a 2.275,- a<br />

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