Versichertenmagazin
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Die voraussichtlichen Entgeltgrenzen 2013<br />
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch bekannt als die<br />
Krankenversicherungspflichtgrenze, gibt an, bis zu welchem<br />
Bruttoeinkommen Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
pflichtversichert sind. Die Beurteilung über das<br />
Ausscheiden aus der Versicherungspflicht erfolgt seitens des<br />
Arbeitgebers.<br />
Die Beitragsbemessungsgrenzen legen fest, aus welchem<br />
Bruttoeinkommen maximal Beiträge zur Sozialversicherung<br />
(Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung und Arbeitsförderung)<br />
zu zahlen sind. Die Beitragsbemessungsgrenzen und<br />
Bezugsgrößen werden jährlich an die Entwicklung der Löhne<br />
und Gehälter angepasst.<br />
Auszubildende, die nicht mehr als 325,- a€im Monat verdienen<br />
(Geringverdiener im Sinne der Sozialversicherung), müssen<br />
keine Beiträge zahlen. Die Sozialversicherungsabgaben werden<br />
in vollem Umfang vom Arbeitgeber übernommen.<br />
Die Familienversicherungsgrenze, bis zu der eine kostenfreie<br />
Familienversicherung möglich ist, beträgt monatlich 385,- a.<br />
Gleiches gilt für Versicherte, die ein freiwilliges soziales Jahr<br />
oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes<br />
oder einen Bundesfreiwilligendienst<br />
nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz leisten.<br />
Die Bezugsgröße ist eine Rechengröße (Ausnahme: Bezugsgröße<br />
Ost), mit deren Hilfe wichtige Grenzwerte der Sozialversicherung<br />
angepasst werden. In der Krankenversicherung<br />
sind dies zum Beispiel die Einkommensgrenze für die<br />
Familienversicherung oder die Bemessungsgrundlage für<br />
den Mindestbeitrag freiwillig Versicherter.<br />
Die Angaben für das Jahr 2013 beruhen auf einem Verordnungsentwurf<br />
und gelten somit unter Vorbehalt der Zustimmung<br />
des Bundesrates.<br />
Entgeltgrenzen jährlich monatlich<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenze einheitlich 52.200,- a 4.350,- a<br />
(Krankenversicherungspflichtgrenze)<br />
Beitragsbemessungsgrenzen West 69.600,- a 5.800,- a<br />
Rentenversicherung/Arbeitsförderung Ost 58.800,- a 4.900,- a<br />
Beitragsbemessungsgrenzen einheitlich 47.250,- a 3.937,50 a<br />
Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Geringfügigkeitsgrenze/Minijob einheitlich 450,- a<br />
zulässiges Gesamteinkommen einheitlich 385,- a<br />
Familienversicherung<br />
Geringverdienergrenze einheitlich 325,- a<br />
Bezugsgrößen einheitlich 32.340,- a 2.695,- a<br />
Kranken- und Pflegeversicherung<br />
Bezugsgrößen West 32.340,- a 2.695,- a<br />
Rentenversicherung/Arbeitsförderung Ost 27.300,- a 2.275,- a<br />
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