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Merkblatt zur Förderung (Richtlinie vom 29.08.2011) - LASA ...

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1. Allgemeines<br />

MERKBLATT<br />

zum „Programm <strong>zur</strong> qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“<br />

(Ausbildungsrichtlinie)<br />

Stand: 04.11.2011<br />

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf Grundlage des Operationellen Programms des Landes Brandenburg<br />

für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2007 bis 2013, Prioritätsachse B, der<br />

§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg (LHO) und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften<br />

(VV). Alle Projektteilnehmenden und die am Projekt Beteiligten sind über die <strong>Förderung</strong> durch<br />

den ESF und das Land Brandenburg zu informieren (Europäischer Mehrwert für Brandenburg). Das Gender<br />

Mainstreaming-Prinzip ist anzuwenden, d. h., für eine chancengerechte Teilhabe sind im Rahmen dieser Ausbildungsförderung<br />

insbesondere junge Frauen im dualen System der betrieblichen Ausbildung durch geeignete Angebote<br />

zu unterstützen.<br />

Durch gezielte Ansprache von jungen Frauen ist bei den einzelnen Förderelementen durch die Zuwendungsempfänger<br />

folgender Mindest-Frauenanteil anzustreben:<br />

1) Allgemeine Verbundausbildung 20%<br />

2) Spezifische Verbundausbildung 20%<br />

3) Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk *<br />

4) Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft 25%<br />

5) Externes Ausbildungsmanagement 20%<br />

6) Ausbildungserfolg durch Lernkompetenzen 10%<br />

* Aufgrund der vorab geschlossenen Ausbildungsverträge ist eine Beeinflussung des Frauenanteils nicht möglich.<br />

Zu einer guten Ausbildungsqualität und damit zu einer hohen Attraktivität der dualen Ausbildung trägt eine faire<br />

Ausbildungsvergütung bei. Daher ist eine tarifliche Ausbildungsvergütung auch im Rahmen der <strong>Richtlinie</strong>nförderung<br />

anzustreben. Auf die entsprechenden Regelungen des § 17 Abs. 1 BBiG wird verwiesen.<br />

In Bezug auf die Umsetzung der <strong>Förderung</strong>en sind die allgemeinen Hinweise der <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH:<br />

http://www.lasa-brandenburg.de/Allgemeine-Hinweise-fuer-Zuwendungsempfaenger.189.0.html<br />

und die ESF-Fördergrundsätze:<br />

http://www.esf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb3.c.208827.de<br />

zu beachten. Darüber hinaus sind die nachfolgend jeweils dargestellten förderspezifischen Punkte zu beachten.<br />

2. Besondere Hinweise für die Beantragung der Fördermittel entsprechend den einzelnen<br />

Förderelementen<br />

1) Allgemeine Verbundausbildung – Ziffer III. 1. der Ausbildungsrichtlinie<br />

Mit der <strong>Förderung</strong> der allgemeinen Verbundausbildung wird der nach § 10 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBIG)<br />

möglichen Verbundausbildung <strong>zur</strong> Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Ausbildenden Rechnung getragen<br />

und den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Unterstützung gewährt.<br />

Ziel des Förderelements ist die Stärkung der Ausbildungsbereitschaft und der Ausbildungskompetenzen von<br />

KMU. Im Rahmen der betrieblichen <strong>Förderung</strong> der Berufsausbildung sind sowohl Erstausbildungen wie auch<br />

Zweitberufsausbildungen förderfähig.<br />

Ergänzend zu Punkt III. 1.4 Höhe der Zuwendung/Bemessungsgrundlage wird darauf hingewiesen, dass die<br />

Durchführung fachspezifischer Lehrgänge <strong>zur</strong> Prüfungsvorbereitung entsprechend dem Punkt III 1.4. a) <strong>Förderung</strong><br />

der Verbundausbildung geregelt ist. Unter Punkt III. 1.4 f) ist geregelt, dass die <strong>Förderung</strong> von Anträgen<br />

unter 1.000 Euro ausgeschlossen sind. Eine <strong>Förderung</strong> ist für die Dauer eines Ausbildungsjahres möglich<br />

(maximal 12 Monate).


Dem Antrag sind beizufügen:<br />

- eine Teilnahmeliste der beteiligten Betriebe, die den Ausbildungsvertrag abschließen mit Bestätigung des<br />

Vorliegens der Zuwendungsvoraussetzungen gemäß den Ziffern III. 1.3.2 und 1.3.3 der Ausbildungsrichtlinie<br />

durch die nach BBiG zuständige Stelle entsprechend dem Vordruck der <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH,<br />

- Kopien der Gewerbeanmeldung beziehungsweise eines geeigneten Registerauszuges zum Nachweis<br />

der Rechtsfähigkeit der Antragsteller, die erstmals an der Verbundausbildung teilnehmen;<br />

- Bei bereits bei der <strong>LASA</strong> hinterlegter Gewerbeanmeldung gilt: Änderungen der Gewerbeanmeldung beziehungsweise<br />

der Registereintragung sind umgehend ein<strong>zur</strong>eichen,<br />

- eine Bestätigung der nach BBiG zuständigen Stelle zum Sitz der Betriebsstätte im Land Brandenburg,<br />

- der Nachweis des den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebs, dass es sich nach der EU-Definition<br />

um ein kleines bzw. mittleres Unternehmen handelt (entsprechend dem Vordruck der <strong>LASA</strong> Brandenburg<br />

GmbH) und<br />

- die Konzeption eines zwischen den Partnern abzuschließenden Kooperationsvertrages, der nachfolgende<br />

Angaben enthalten muss:<br />

• Name und Anschrift des Maßnahmeträgers,<br />

• Name und Anschrift aller am Verbund/an der Vermittlung von Zusatzqualifikationen bzw. der Vermittlung<br />

von Schlüsselkompetenzen beteiligten Betriebe/Träger,<br />

• Maßnahmedauer, aufgeschlüsselt nach Ausbildungsjahren, unter Angabe der tatsächlichen Ausbildungstage<br />

im Verbund,<br />

• Darstellung der Dienstleistung und des Inhaltes der Maßnahme entsprechend dem Berufsfeld/ den<br />

Berufsfeldern,<br />

• Gesamtausgaben der Maßnahme pro Tag und Teilnehmer (ohne Lehrlingsentgelt).<br />

• Wenn die Ausbildung im Verbund für einen Auszubildenden/mehrere Auszubildende bei mehreren<br />

Maßnahmeträgern durchgeführt wird, ist zusätzlich ein Ablaufplan der Ausbildung im Verbund ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

Er beinhaltet:<br />

a) Zeitdauer und Bezeichnung des einzelnen Ausbildungsabschnittes,<br />

b) Ort und<br />

c) Name des/der Auszubildenden.<br />

• Inhaltliche Konzeption und Ablaufplan <strong>zur</strong> Erlangung von bedarfsorientierten Zusatzqualifikationen<br />

bzw. <strong>zur</strong> Vermittlung von Schlüsselkompetenzen mit Bestätigung der nach BBiG zuständigen Stelle.<br />

Diese beinhalten:<br />

a) Zeitdauer und Bezeichnung des Ausbildungsabschnittes,<br />

b) Ort und<br />

c) Name des/der Auszubildenden.<br />

- Zusatzqualifikationen<br />

Bei Zusatzqualifikationen handelt es sich um zusätzliche Ausbildungsinhalte, die flexibel auf veränderte<br />

Qualifikationsbedarfe und betriebliche Qualifikationserfordernisse reagieren können. Förderfähige Zusatzqualifikationen<br />

umfassen insbesondere die Themen internationale Qualifikationen (u. a. Fremdsprachenkurse,<br />

Auslandsaufenthalte und internationales Management), technische Zusatzqualifikationen sowie den Bereich<br />

Informations- und Kommunikationstechnik.<br />

- Schlüsselkompetenzen<br />

Förderfähig ist die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen (siehe Ziffer III. 1.1 der Ausbildungsrichtlinie),<br />

insbesondere zu den Schwerpunkten Interkulturalität und Toleranz. Die Kriterien für förderfähige Schlüsselkompetenzen<br />

orientieren sich an der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates <strong>vom</strong> 18.<br />

Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen. Entsprechend den Schwerpunkten<br />

Interkulturalität und Toleranz sind im Rahmen der <strong>Förderung</strong> vorrangig Schlüsselkompetenzen im Bereich<br />

„soziale Kompetenzen und Bürgerkompetenz“ zu favorisieren. (Siehe auch Hinweise unter<br />

http://www.lasa-brandenburg.de/Allgemeine-Verbundausbildung.1519.0.html )<br />

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ist der Bewilligungsstelle eine Kopie des zwischen den Verbundpartnern<br />

abgeschlossenen Kooperationsvertrages vorzulegen.<br />

Bei der elektronischen Einreichung der Projektstammblätter über das <strong>LASA</strong> Portal zu Maßnahmebeginn, zum<br />

31.12. eines jeden Jahres und zum Maßnahmeende sind Angaben zu soziodemografischen Merkmalen der in<br />

das Projekt eintretenden Personen zu machen (z. B. Altersgruppe, Bildungsstand). Als Teilnehmende sind da-<br />

2


ei alle Auszubildenden zu berücksichtigen, die eine Verbundausbildung beginnen. Als Status vor Projektbeginn<br />

gilt: erwerbstätig. Für jeden Ausbildungsbetrieb im Verbund ist außerdem ein Unternehmensstammblatt<br />

ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

2) Spezifische Verbundausbildung – Ziffer III. 2. der Ausbildungsrichtlinie<br />

Eine gleichzeitige <strong>Förderung</strong> der allgemeinen Verbundausbildung bzw. der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung<br />

im Handwerk ist möglich.<br />

Im Ausbildungsjahr 2011/2012 gelten abweichend <strong>zur</strong> <strong>Richtlinie</strong> folgende Bestimmungen:<br />

• Anträge können bis 01.11.2011 gestellt werden, die Ausbildung muss bis spätestens 01.01.2012 beginnen.<br />

Die Akquise der Auszubildenden und der Unternehmen kann mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides<br />

beginnen. Es können jedoch nur die Ausgaben abgerechnet und erstattet werden,<br />

die nach Maßnahmebeginn entstehen.<br />

• Zur Teilnahme an der Maßnahme berechtigt sind nur Jugendliche, die nach dem 01.09. des Jahres<br />

von der Agentur für Arbeit, den Jobcentern oder den optierenden Kommunen zugewiesen werden. Die<br />

Zuweisung ist durch den Antragsteller im Antragsformular sowie im Rahmen der Mittelabrechnung zu<br />

bestätigen. Ausgeschlossen von der <strong>Förderung</strong> sind Jugendliche mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.<br />

• Das erste Ausbildungsjahr endet am 31.08.2012, das bedeutet: Auszubildende, unabhängig von der<br />

Einmündungszeit, werden ab 01.09.2012 in das zweite Ausbildungsjahr übergeleitet. In begründeten<br />

Fällen sind Abweichungen möglich (junge Mütter/Väter, Sportler).<br />

Zu Punkt 2.3 Zuwendungsvoraussetzungen: Die zuständigen Kammern prüfen, ob der Antragsteller die fachlichen<br />

Voraussetzungen als Ausbildungsstätte vorweist sowie die persönliche und fachliche Eignung des Ausbildungspersonals<br />

vorliegt.<br />

Zu Punkt 2.4 Höhe der Zuwendung: Eine Verlängerung der <strong>Förderung</strong> über den Regelzeitraum maximal von<br />

14 Monaten hinaus ist in begründeten Fällen möglich. Dazu zählen:<br />

• Die (Teilzeit-)Ausbildung von jungen Müttern/Vätern, bei denen aufgrund der besonderen Lebensumstände<br />

Ausfallzeiten anfallen bzw. eine andere Ausbildungsorganisation erforderlich ist.<br />

• Die Ausbildung von Leistungssportlern, bei denen ggf. eine Streckung der regulären Ausbildungsdauer<br />

und/oder eine individuelle Ausbildungsorganisation erforderlich sind.<br />

• Längerer krankheitsbedingter Ausfall.<br />

Erfolgsindikatoren sind:<br />

• Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge und<br />

• Abbruchsquote im 1. Ausbildungsjahr .<br />

Für den Nachweis der Mittelverwendung sind ein<strong>zur</strong>eichen:<br />

• Einnahmen-Ausgaben-Übersicht entsprechend dem Vordruck der <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH<br />

• Teilnehmerliste mit Angaben zu Namen, Geschlecht, Ausbildungsbeginn, Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb<br />

(Adresse) entsprechend dem Vordruck der <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH. (Ergänzender<br />

Hinweis: Es sind darüber hinaus Teilnehmerlisten taggenau von den Teilnehmern zu unterschreiben,<br />

diese Listen sind beim Träger vorzuhalten).<br />

• Vereinbarung zwischen Betreuer, Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden mit Betreuungsplan<br />

• Ausbildungsvertrag in Kopie<br />

• Nachweis der beteiligten Betriebe, die den Ausbildungsvertrag abschließen, dass sie nach der EU-<br />

Definition ein kleines oder mittleres Unternehmen sind (entsprechend dem Vordruck der <strong>LASA</strong> Brandenburg<br />

GmbH)<br />

Bei der elektronischen Einreichung der Projektstammblätter über das <strong>LASA</strong> Portal zu Maßnahmebeginn, zum<br />

31.12. eines jeden Jahres und zum Maßnahmeende sind Angaben zu soziodemografischen Merkmalen der in<br />

das Projekt eintretenden Personen zu machen (z. B. Altersgruppe, Erwerbsstatus vor Projekteintritt, Bildungsstand).<br />

Als Teilnehmende sind dabei alle zugewiesenen Jugendlichen zu berücksichtigen, die eine Ausbildung<br />

beginnen. Für jeden Ausbildungsbetrieb im Verbund ist außerdem ein Unternehmensstammblatt ein<strong>zur</strong>eichen.<br />

3


3) Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk – Ziffer III. 3. der Ausbildungsrichtlinie<br />

Die Kammern als Zuwendungsempfänger stellen sicher, dass die Erklärung der Ausbildungsbetriebe, deren<br />

Auszubildende an der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung teilnehmen, bezüglich ihres KMU-Status (vgl.<br />

Anlage der <strong>LASA</strong>) gegenüber den Kammern vorliegt.<br />

Die Zuordnung zu den Regionen Nordost und Südwest erfolgt nach dem Sitz der überbetrieblichen Berufsausbildungsstätten.<br />

Die Bagatellgrenze bezieht sich ausschließlich auf die Antragstellung der Kammern bei der <strong>LASA</strong> Brandenburg<br />

GmbH. Für die Mittelausreichung der Kammern an die einzelnen Berufsausbildungsstätten gilt die Bagatellgrenze<br />

nicht.<br />

Neue Anträge für die <strong>Förderung</strong> der ÜLU im Handwerk können frühestens für das Jahr 2012 gestellt werden.<br />

Die für 2011 ausgereichten Zuwendungsbescheide behalten ihre Bestandskraft.<br />

Zu Punkt 3.1 Gegenstand der <strong>Förderung</strong>: Überbetriebliche Lehrgänge in anerkannten Ausbildungsberufen für<br />

Lehrlinge<br />

• in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr),<br />

• in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr),<br />

• in der Grundstufe in handwerklichen Bauberufen und<br />

• eine erforderliche Unterbringung im Internat.<br />

Unter Punkt IV. 2.3 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren: Für Maßnahmen ab Dauer von 6 Monaten kann<br />

die Auszahlung jeweils alle 3 Monate im Erstattungsprinzip erfolgen. Die erste Mittelanforderung ist somit mit<br />

dem Vorliegen der ersten Lehrgangsbescheinigungen möglich.<br />

Für den Nachweis der Mittelverwendung sind folgende Unterlagen ein<strong>zur</strong>eichen:<br />

• Sachbericht,<br />

• Lehrgangsbescheinigung für jeden Lehrgang,<br />

• unterschriebene Teilnehmerlisten.<br />

Die durchführenden Bildungsdienstleister haben die Originalbelege bei Vor-Ort-Prüfungen vorzuhalten. Insbesondere<br />

sind taggenaue Teilnehmerlisten zu führen, die von den Teilnehmenden unterschrieben werden. Diese<br />

Listen sind beim Bildungsdienstleister vorzuhalten.<br />

Bei der elektronischen Einreichung der Projektstammblätter über das <strong>LASA</strong> Portal zu Maßnahmebeginn und<br />

zum Maßnahmeende sind Angaben zu soziodemografischen Merkmalen der in das Projekt eintretenden Personen<br />

zu machen (z. B. Altersgruppe, Bildungsstand). Als Teilnehmende sind dabei alle Lehrlinge zu berücksichtigen,<br />

die einen überbetrieblichen Lehrgang beginnen.<br />

4) Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft – Ziffer III. 4. der Ausbildungsrichtlinie<br />

Mit der <strong>Förderung</strong> soll die Ausbildungsqualität in KMU im Agrarbereich gefördert werden. Neben der Teilnahme<br />

von Auszubildenden an überbetrieblichen Lehrgängen unterstützt das Land anerkannte Ausbildungsbetriebe<br />

bei der Zusammenarbeit in Ausbildungsnetzwerken, die dazu beitragen, den Ausbildungserfolg in landwirtschaftlichen<br />

Berufen zu sichern. Damit wird sowohl den zum Teil nicht ausreichenden Ausbildungsvoraussetzungen<br />

der Jugendlichen als auch der Spezialisierungs- und Arbeitssituation in den Ausbildungsbetrieben<br />

Rechnung getragen. Mit dem Antrag ist die Erklärung der Betriebe bezüglich ihres KMU-Status (vgl. Anlage der<br />

<strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH) beizubringen.<br />

Bei der elektronischen Einreichung der Projektstammblätter über das <strong>LASA</strong> Portal zu Maßnahmebeginn, zum<br />

31.12. eines jeden Jahres und zum Maßnahmeende sind Angaben zu soziodemografischen Merkmalen der in<br />

das Projekt eintretenden Personen zu machen (z. B. Altersgruppe, Bildungsstand). Als Teilnehmende sind dabei<br />

alle Auszubildenden zu berücksichtigen, die einen überbetrieblichen Lehrgang beginnen.<br />

4


Folgende Förderbedingungen gelten für die Ausbildungsnetzwerke (Punkt III 4.1 b):<br />

• In dem Netzwerk müssen sich in der Regel mindestens 10 anerkannte Ausbildungsbetriebe mit Sitz<br />

im Land Brandenburg, die in einem landwirtschaftlichen Beruf ausbilden, zusammenschließen. Davon<br />

müssen mindestens 90 % ein KMU sein.<br />

• Die Koordination, d. h. die Funktion des „Netzwerkknotens“, übernimmt ein geeigneter Partner, z. B.<br />

ein Ausbildungsbetrieb, ein regionaler Bauernverband oder ein Bildungsträger mit Sitz im Land Brandenburg.<br />

• Die <strong>Förderung</strong> wird gewährt für den Aufwand, der für die Koordination der Zusammenarbeit entsteht,<br />

sowie Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen, die zusätzlich durchgeführt werden. Das können sowohl<br />

Maßnahmen für den Koordinator als auch für die Auszubildenden sein.<br />

• Für die ersten zwölf Monate der Zusammenarbeit im Netzwerk kann eine <strong>Förderung</strong> in Höhe von bis zu<br />

90 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben beantragt werden. Danach beträgt der Förderanteil 70 %.<br />

Maximal kann das Ausbildungsnetzwerk bis zu 3 Jahren gefördert werden, höchstens jedoch bis<br />

31.12.2014. Der Eigenanteil von 10 % bzw. von 30 % ist von allen beteiligten Ausbildungsbetrieben gemeinsam<br />

zu erbringen.<br />

• Antragsteller ist der „Netzwerkknoten“.<br />

• Ausgaben für externes Netzwerkmanagement können nur in den ersten 12 Monaten der Netzwerkarbeit<br />

gefördert werden.<br />

Dem Antrag <strong>zur</strong> <strong>Förderung</strong> der Koordinierung von Ausbildungsnetzwerken (Punkt III 4.1 b) sind beizufügen:<br />

• Das online ausgefüllte Antragsformular.<br />

• Konzept des Ausbildungsnetzwerkes und Absichtserklärungen der Netzwerkpartner.<br />

• Finanzplan<br />

Der Antrag wird online bei der Landesagentur für Struktur und Arbeit gestellt. Der Zugang zum <strong>LASA</strong> Portal erfolgt<br />

unter www.lasa-brandenburg.de. Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn<br />

gestellt werden.<br />

Hinweise <strong>zur</strong> Grundstruktur der Finanzplanung (bei allen Projektanträgen identisch):<br />

Personalausgaben für Personal <strong>zur</strong> Koordination des Netzwerkes (Koordinator/in und Verwaltung); Sachausgaben<br />

für die Koordinationsarbeit, z. B. Reisekosten (nach BRKG), Kommunikation, Büromiete, Material, Honorare<br />

für externe Dozenten für zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen für die Auszubildenden. Ausgaben für eine<br />

Weiterbildung der Koordinatorin/des Koordinators sind förderfähig, soweit diese/dieser von einem Netzwerkpartner,<br />

der Ausbildungsbetrieb ist, gestellt wird. Die Weiterbildung muss für die ordnungsgemäße Wahrnehmung<br />

der Netzwerkkoordinationsaufgaben erforderlich sein.<br />

Die Plausibilität der Ausgaben muss von der Bewilligungsbehörde geprüft werden können. Unbare Leistungen<br />

werden nicht anerkannt. Die <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH leitet den Antrag an das Fachreferat im Ministerium für<br />

Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) weiter. Von dort wird ggf. unter Hinzuziehung<br />

der zuständigen Stelle ein fachliches Votum abgegeben. Ist das Votum positiv, kann der Antrag in der <strong>LASA</strong><br />

Brandenburg GmbH geprüft und bewilligt werden. Von dort erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.<br />

Hinweise <strong>zur</strong> Durchführung der Maßnahme: Alle Zahlungsein- und -ausgänge müssen nachgewiesen werden.<br />

Wichtige Arbeitsschritte des Netzwerkes sind zu dokumentieren (z. B. unterschriebene taggenaue Teilnehmerlisten<br />

und nachvollziehbare Darstellung der Themen). Änderungen, die sich bei der Durchführung der<br />

Maßnahme ergeben, sind umgehend gegenüber der <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH anzuzeigen.<br />

Hinweise zum Verwendungsnachweis: Der Verwendungsnachweis wird gegenüber der <strong>LASA</strong> Brandenburg<br />

GmbH erbracht und richtet sich nach den ANBest-P. Er besteht aus dem zahlenmäßigen Nachweis und dem<br />

Sachbericht. Bei überjährigen <strong>Förderung</strong>en sind Zwischennachweise vorzulegen.<br />

Gliederung des Sachberichts: Darstellung des inhaltlichen Projektverlaufs mit Stand der Zielerreichung und<br />

finanzieller Projektumsetzung (siehe auch ANBest-P).<br />

5


Anlagen zum Verwendungsnachweis:<br />

• Liste der beteiligten Ausbildungsbetriebe (mit kompletter Anschrift) und schriftliche Vereinbarungen <strong>zur</strong><br />

Zusammenarbeit.<br />

• Anzahl der beteiligten Auszubildenden untergliedert nach Berufen und Geschlecht<br />

• Einschätzung der Netzwerksarbeit durch Beteiligte und Partner.<br />

• Liste der durchgeführten Unterweisungen mit folgenden Angaben:<br />

Datum Thema Durchführungsort Anzahl der TN<br />

Der Sachbericht wird dem Fachreferat im MIL <strong>zur</strong> Kenntnis gegeben und dort geprüft. Das Ergebnis der<br />

Prüfung wird der <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH mitgeteilt.<br />

5) Externes Ausbildungsmanagement (EXAM) – Ziffer III. 5. der Ausbildungsrichtlinie<br />

Neue Anträge für die <strong>Förderung</strong> des EXAM können frühestens für das Jahr 2012 gestellt werden. Die für 2011<br />

ausgereichten Zuwendungsbescheide behalten ihre Bestandskraft.<br />

Ergänzend <strong>zur</strong> <strong>Richtlinie</strong> gilt bezüglich der Erfolgskontrolle des Förderelements EXAM die tabellarische Darstellung<br />

der einzelnen Maßnahmen und Aktivitäten durch den Zuwendungsempfänger sowie Angaben <strong>zur</strong> Erreichung<br />

der zentralen Indikatoren der <strong>Förderung</strong>. Dem jährlichen Sachbericht ist die Tabelle beizufügen. Die vier<br />

Teilziele sind verbindlich mit entsprechenden Maßnahmen/Aktivitäten zu untersetzen. Der Antragsteller kann<br />

optional die entsprechenden Indikatoren zu den jeweiligen Teilzielen bedienen und mit Maßnahmen untersetzen,<br />

verbindlich gelten jedoch die beiden Indikatoren zu den Ziffern 1.3 und 2.1 (fett gedruckt).<br />

Zielindikatoren-Tabelle:<br />

Ziele Indikatoren (optional bzw. 1.3 und 2.1 verbindlich) Maßnahmen/<br />

Aktivitäten <strong>zur</strong><br />

Zielerreichung<br />

Oberziel: Nachhaltige Sicherung und Stabilisierung der betrieblichen Ausbildungsbasis in Brandenburg<br />

Teilziel 1: Fachkräftenachwuchssicherung<br />

durch Ausbildungsmarketing<br />

Teilziel 2: Erschließung von<br />

Ausbildungsplätzen – Betriebe<br />

motivieren und unterstüt-<br />

zen<br />

Teilziel 3: Unterstützung des<br />

Bewerberauswahlprozesses<br />

(Vermeidung von Passungsproblemen)<br />

1.1 Anzahl der Jugendlichen (nach Geschlecht), die informiert bzw.<br />

individuell über Ausbildungsberufe und Karrierechancen im<br />

Land Brandenburg beraten wurden<br />

1.2 Anzahl von durchgeführten Informationsveranstaltungen für<br />

Eltern über Ausbildungsmöglichkeiten für ihre Kinder<br />

1.3 Anzahl von Betrieben, die über Ausbildung als Nach-<br />

wuchssicherung informiert und beraten wurden<br />

2.1 Anzahl der Betriebe, die beraten wurden und bislang nicht<br />

ausgebildet haben 1<br />

2.2 Anzahl der neuen Ausbildungsplätze 2<br />

3.1 Anzahl der Jugendlichen (nach Geschlecht), die im Bewerbungsprozess<br />

beraten und begleitet wurden<br />

3.2 Anzahl der Betriebe, die bei der Bewerberauswahl unterstützt<br />

wurden<br />

3.3 Anzahl der Betriebe, in denen Praxischecks bzw. andere Auswahlverfahren<br />

eingesetzt wurden<br />

3.4 Anzahl der Jugendlichen, die an Praxischecks bzw. andern<br />

Auswahlverfahren teilgenommen haben (nach Geschlecht)<br />

1 Ein Betrieb gilt als nicht ausbildend, wenn er im Vorjahr keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat.<br />

2 Als neuer Ausbildungsplatz zählen ein Ausbildungsplatz in einem bisher nicht ausbildenden Betrieb und ein Ausbildungsplatz in<br />

einem im Betrieb bisher nicht ausgebildeten Beruf.<br />

6


Teilziel 4: Ausbildungsstabilität<br />

sichern und Ausbildungsabbrüche<br />

vermeiden (Qualitätssicherung)<br />

4.1 Anzahl und Art von Fortbildungsangeboten für Ausbildende<br />

4.2 Anzahl und Art von bereitgestellten Planungshilfen und Unterstützungsangeboten<br />

für Ausbildende während der Ausbildung<br />

4.3. Anzahl von Betrieben und Ausbildenden (nach Geschlecht), die<br />

während der Ausbildung über weitere Unterstützungsangebote<br />

informiert wurden<br />

4.4 Anzahl und Art der entwickelten Lernortkooperationen/<br />

Verbünde<br />

4.5. Anzahl der beteiligten Betriebe und der geschaffenen Ausbildungsplätze<br />

in Lernortkooperationen/Verbünden (nach Geschlecht)<br />

Bei der elektronischen Einreichung der Projektstammblätter über das <strong>LASA</strong> Portal zu Maßnahmebeginn und zum<br />

Maßnahmeende sind außerdem Angaben zu soziodemografischen Merkmalen der in das Projekt eintretenden Personen<br />

zu machen (z. B. Altersgruppe, Erwerbsstatus vor Projekteintritt, Bildungsstand). Als Teilnehmende sind dabei<br />

alle Jugendlichen zu berücksichtigen, die im Bewerbungsprozess begleitet werden, sowie alle Ausbildenden, die ein<br />

Fortbildungsangebot wahrnehmen.<br />

7

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