Merkblatt zur Förderung (Richtlinie vom 29.08.2011) - LASA ...
Merkblatt zur Förderung (Richtlinie vom 29.08.2011) - LASA ...
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1. Allgemeines<br />
MERKBLATT<br />
zum „Programm <strong>zur</strong> qualifizierten Ausbildung im Verbundsystem“<br />
(Ausbildungsrichtlinie)<br />
Stand: 04.11.2011<br />
Die Gewährung der Zuwendung erfolgt auf Grundlage des Operationellen Programms des Landes Brandenburg<br />
für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Förderperiode 2007 bis 2013, Prioritätsachse B, der<br />
§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg (LHO) und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften<br />
(VV). Alle Projektteilnehmenden und die am Projekt Beteiligten sind über die <strong>Förderung</strong> durch<br />
den ESF und das Land Brandenburg zu informieren (Europäischer Mehrwert für Brandenburg). Das Gender<br />
Mainstreaming-Prinzip ist anzuwenden, d. h., für eine chancengerechte Teilhabe sind im Rahmen dieser Ausbildungsförderung<br />
insbesondere junge Frauen im dualen System der betrieblichen Ausbildung durch geeignete Angebote<br />
zu unterstützen.<br />
Durch gezielte Ansprache von jungen Frauen ist bei den einzelnen Förderelementen durch die Zuwendungsempfänger<br />
folgender Mindest-Frauenanteil anzustreben:<br />
1) Allgemeine Verbundausbildung 20%<br />
2) Spezifische Verbundausbildung 20%<br />
3) Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk *<br />
4) Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft 25%<br />
5) Externes Ausbildungsmanagement 20%<br />
6) Ausbildungserfolg durch Lernkompetenzen 10%<br />
* Aufgrund der vorab geschlossenen Ausbildungsverträge ist eine Beeinflussung des Frauenanteils nicht möglich.<br />
Zu einer guten Ausbildungsqualität und damit zu einer hohen Attraktivität der dualen Ausbildung trägt eine faire<br />
Ausbildungsvergütung bei. Daher ist eine tarifliche Ausbildungsvergütung auch im Rahmen der <strong>Richtlinie</strong>nförderung<br />
anzustreben. Auf die entsprechenden Regelungen des § 17 Abs. 1 BBiG wird verwiesen.<br />
In Bezug auf die Umsetzung der <strong>Förderung</strong>en sind die allgemeinen Hinweise der <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH:<br />
http://www.lasa-brandenburg.de/Allgemeine-Hinweise-fuer-Zuwendungsempfaenger.189.0.html<br />
und die ESF-Fördergrundsätze:<br />
http://www.esf.brandenburg.de/cms/detail.php/bb3.c.208827.de<br />
zu beachten. Darüber hinaus sind die nachfolgend jeweils dargestellten förderspezifischen Punkte zu beachten.<br />
2. Besondere Hinweise für die Beantragung der Fördermittel entsprechend den einzelnen<br />
Förderelementen<br />
1) Allgemeine Verbundausbildung – Ziffer III. 1. der Ausbildungsrichtlinie<br />
Mit der <strong>Förderung</strong> der allgemeinen Verbundausbildung wird der nach § 10 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBIG)<br />
möglichen Verbundausbildung <strong>zur</strong> Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Ausbildenden Rechnung getragen<br />
und den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Unterstützung gewährt.<br />
Ziel des Förderelements ist die Stärkung der Ausbildungsbereitschaft und der Ausbildungskompetenzen von<br />
KMU. Im Rahmen der betrieblichen <strong>Förderung</strong> der Berufsausbildung sind sowohl Erstausbildungen wie auch<br />
Zweitberufsausbildungen förderfähig.<br />
Ergänzend zu Punkt III. 1.4 Höhe der Zuwendung/Bemessungsgrundlage wird darauf hingewiesen, dass die<br />
Durchführung fachspezifischer Lehrgänge <strong>zur</strong> Prüfungsvorbereitung entsprechend dem Punkt III 1.4. a) <strong>Förderung</strong><br />
der Verbundausbildung geregelt ist. Unter Punkt III. 1.4 f) ist geregelt, dass die <strong>Förderung</strong> von Anträgen<br />
unter 1.000 Euro ausgeschlossen sind. Eine <strong>Förderung</strong> ist für die Dauer eines Ausbildungsjahres möglich<br />
(maximal 12 Monate).
Dem Antrag sind beizufügen:<br />
- eine Teilnahmeliste der beteiligten Betriebe, die den Ausbildungsvertrag abschließen mit Bestätigung des<br />
Vorliegens der Zuwendungsvoraussetzungen gemäß den Ziffern III. 1.3.2 und 1.3.3 der Ausbildungsrichtlinie<br />
durch die nach BBiG zuständige Stelle entsprechend dem Vordruck der <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH,<br />
- Kopien der Gewerbeanmeldung beziehungsweise eines geeigneten Registerauszuges zum Nachweis<br />
der Rechtsfähigkeit der Antragsteller, die erstmals an der Verbundausbildung teilnehmen;<br />
- Bei bereits bei der <strong>LASA</strong> hinterlegter Gewerbeanmeldung gilt: Änderungen der Gewerbeanmeldung beziehungsweise<br />
der Registereintragung sind umgehend ein<strong>zur</strong>eichen,<br />
- eine Bestätigung der nach BBiG zuständigen Stelle zum Sitz der Betriebsstätte im Land Brandenburg,<br />
- der Nachweis des den Ausbildungsvertrag abschließenden Betriebs, dass es sich nach der EU-Definition<br />
um ein kleines bzw. mittleres Unternehmen handelt (entsprechend dem Vordruck der <strong>LASA</strong> Brandenburg<br />
GmbH) und<br />
- die Konzeption eines zwischen den Partnern abzuschließenden Kooperationsvertrages, der nachfolgende<br />
Angaben enthalten muss:<br />
• Name und Anschrift des Maßnahmeträgers,<br />
• Name und Anschrift aller am Verbund/an der Vermittlung von Zusatzqualifikationen bzw. der Vermittlung<br />
von Schlüsselkompetenzen beteiligten Betriebe/Träger,<br />
• Maßnahmedauer, aufgeschlüsselt nach Ausbildungsjahren, unter Angabe der tatsächlichen Ausbildungstage<br />
im Verbund,<br />
• Darstellung der Dienstleistung und des Inhaltes der Maßnahme entsprechend dem Berufsfeld/ den<br />
Berufsfeldern,<br />
• Gesamtausgaben der Maßnahme pro Tag und Teilnehmer (ohne Lehrlingsentgelt).<br />
• Wenn die Ausbildung im Verbund für einen Auszubildenden/mehrere Auszubildende bei mehreren<br />
Maßnahmeträgern durchgeführt wird, ist zusätzlich ein Ablaufplan der Ausbildung im Verbund ein<strong>zur</strong>eichen.<br />
Er beinhaltet:<br />
a) Zeitdauer und Bezeichnung des einzelnen Ausbildungsabschnittes,<br />
b) Ort und<br />
c) Name des/der Auszubildenden.<br />
• Inhaltliche Konzeption und Ablaufplan <strong>zur</strong> Erlangung von bedarfsorientierten Zusatzqualifikationen<br />
bzw. <strong>zur</strong> Vermittlung von Schlüsselkompetenzen mit Bestätigung der nach BBiG zuständigen Stelle.<br />
Diese beinhalten:<br />
a) Zeitdauer und Bezeichnung des Ausbildungsabschnittes,<br />
b) Ort und<br />
c) Name des/der Auszubildenden.<br />
- Zusatzqualifikationen<br />
Bei Zusatzqualifikationen handelt es sich um zusätzliche Ausbildungsinhalte, die flexibel auf veränderte<br />
Qualifikationsbedarfe und betriebliche Qualifikationserfordernisse reagieren können. Förderfähige Zusatzqualifikationen<br />
umfassen insbesondere die Themen internationale Qualifikationen (u. a. Fremdsprachenkurse,<br />
Auslandsaufenthalte und internationales Management), technische Zusatzqualifikationen sowie den Bereich<br />
Informations- und Kommunikationstechnik.<br />
- Schlüsselkompetenzen<br />
Förderfähig ist die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen (siehe Ziffer III. 1.1 der Ausbildungsrichtlinie),<br />
insbesondere zu den Schwerpunkten Interkulturalität und Toleranz. Die Kriterien für förderfähige Schlüsselkompetenzen<br />
orientieren sich an der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates <strong>vom</strong> 18.<br />
Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen. Entsprechend den Schwerpunkten<br />
Interkulturalität und Toleranz sind im Rahmen der <strong>Förderung</strong> vorrangig Schlüsselkompetenzen im Bereich<br />
„soziale Kompetenzen und Bürgerkompetenz“ zu favorisieren. (Siehe auch Hinweise unter<br />
http://www.lasa-brandenburg.de/Allgemeine-Verbundausbildung.1519.0.html )<br />
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ist der Bewilligungsstelle eine Kopie des zwischen den Verbundpartnern<br />
abgeschlossenen Kooperationsvertrages vorzulegen.<br />
Bei der elektronischen Einreichung der Projektstammblätter über das <strong>LASA</strong> Portal zu Maßnahmebeginn, zum<br />
31.12. eines jeden Jahres und zum Maßnahmeende sind Angaben zu soziodemografischen Merkmalen der in<br />
das Projekt eintretenden Personen zu machen (z. B. Altersgruppe, Bildungsstand). Als Teilnehmende sind da-<br />
2
ei alle Auszubildenden zu berücksichtigen, die eine Verbundausbildung beginnen. Als Status vor Projektbeginn<br />
gilt: erwerbstätig. Für jeden Ausbildungsbetrieb im Verbund ist außerdem ein Unternehmensstammblatt<br />
ein<strong>zur</strong>eichen.<br />
2) Spezifische Verbundausbildung – Ziffer III. 2. der Ausbildungsrichtlinie<br />
Eine gleichzeitige <strong>Förderung</strong> der allgemeinen Verbundausbildung bzw. der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung<br />
im Handwerk ist möglich.<br />
Im Ausbildungsjahr 2011/2012 gelten abweichend <strong>zur</strong> <strong>Richtlinie</strong> folgende Bestimmungen:<br />
• Anträge können bis 01.11.2011 gestellt werden, die Ausbildung muss bis spätestens 01.01.2012 beginnen.<br />
Die Akquise der Auszubildenden und der Unternehmen kann mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides<br />
beginnen. Es können jedoch nur die Ausgaben abgerechnet und erstattet werden,<br />
die nach Maßnahmebeginn entstehen.<br />
• Zur Teilnahme an der Maßnahme berechtigt sind nur Jugendliche, die nach dem 01.09. des Jahres<br />
von der Agentur für Arbeit, den Jobcentern oder den optierenden Kommunen zugewiesen werden. Die<br />
Zuweisung ist durch den Antragsteller im Antragsformular sowie im Rahmen der Mittelabrechnung zu<br />
bestätigen. Ausgeschlossen von der <strong>Förderung</strong> sind Jugendliche mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.<br />
• Das erste Ausbildungsjahr endet am 31.08.2012, das bedeutet: Auszubildende, unabhängig von der<br />
Einmündungszeit, werden ab 01.09.2012 in das zweite Ausbildungsjahr übergeleitet. In begründeten<br />
Fällen sind Abweichungen möglich (junge Mütter/Väter, Sportler).<br />
Zu Punkt 2.3 Zuwendungsvoraussetzungen: Die zuständigen Kammern prüfen, ob der Antragsteller die fachlichen<br />
Voraussetzungen als Ausbildungsstätte vorweist sowie die persönliche und fachliche Eignung des Ausbildungspersonals<br />
vorliegt.<br />
Zu Punkt 2.4 Höhe der Zuwendung: Eine Verlängerung der <strong>Förderung</strong> über den Regelzeitraum maximal von<br />
14 Monaten hinaus ist in begründeten Fällen möglich. Dazu zählen:<br />
• Die (Teilzeit-)Ausbildung von jungen Müttern/Vätern, bei denen aufgrund der besonderen Lebensumstände<br />
Ausfallzeiten anfallen bzw. eine andere Ausbildungsorganisation erforderlich ist.<br />
• Die Ausbildung von Leistungssportlern, bei denen ggf. eine Streckung der regulären Ausbildungsdauer<br />
und/oder eine individuelle Ausbildungsorganisation erforderlich sind.<br />
• Längerer krankheitsbedingter Ausfall.<br />
Erfolgsindikatoren sind:<br />
• Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge und<br />
• Abbruchsquote im 1. Ausbildungsjahr .<br />
Für den Nachweis der Mittelverwendung sind ein<strong>zur</strong>eichen:<br />
• Einnahmen-Ausgaben-Übersicht entsprechend dem Vordruck der <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH<br />
• Teilnehmerliste mit Angaben zu Namen, Geschlecht, Ausbildungsbeginn, Ausbildungsberuf und Ausbildungsbetrieb<br />
(Adresse) entsprechend dem Vordruck der <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH. (Ergänzender<br />
Hinweis: Es sind darüber hinaus Teilnehmerlisten taggenau von den Teilnehmern zu unterschreiben,<br />
diese Listen sind beim Träger vorzuhalten).<br />
• Vereinbarung zwischen Betreuer, Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden mit Betreuungsplan<br />
• Ausbildungsvertrag in Kopie<br />
• Nachweis der beteiligten Betriebe, die den Ausbildungsvertrag abschließen, dass sie nach der EU-<br />
Definition ein kleines oder mittleres Unternehmen sind (entsprechend dem Vordruck der <strong>LASA</strong> Brandenburg<br />
GmbH)<br />
Bei der elektronischen Einreichung der Projektstammblätter über das <strong>LASA</strong> Portal zu Maßnahmebeginn, zum<br />
31.12. eines jeden Jahres und zum Maßnahmeende sind Angaben zu soziodemografischen Merkmalen der in<br />
das Projekt eintretenden Personen zu machen (z. B. Altersgruppe, Erwerbsstatus vor Projekteintritt, Bildungsstand).<br />
Als Teilnehmende sind dabei alle zugewiesenen Jugendlichen zu berücksichtigen, die eine Ausbildung<br />
beginnen. Für jeden Ausbildungsbetrieb im Verbund ist außerdem ein Unternehmensstammblatt ein<strong>zur</strong>eichen.<br />
3
3) Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk – Ziffer III. 3. der Ausbildungsrichtlinie<br />
Die Kammern als Zuwendungsempfänger stellen sicher, dass die Erklärung der Ausbildungsbetriebe, deren<br />
Auszubildende an der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung teilnehmen, bezüglich ihres KMU-Status (vgl.<br />
Anlage der <strong>LASA</strong>) gegenüber den Kammern vorliegt.<br />
Die Zuordnung zu den Regionen Nordost und Südwest erfolgt nach dem Sitz der überbetrieblichen Berufsausbildungsstätten.<br />
Die Bagatellgrenze bezieht sich ausschließlich auf die Antragstellung der Kammern bei der <strong>LASA</strong> Brandenburg<br />
GmbH. Für die Mittelausreichung der Kammern an die einzelnen Berufsausbildungsstätten gilt die Bagatellgrenze<br />
nicht.<br />
Neue Anträge für die <strong>Förderung</strong> der ÜLU im Handwerk können frühestens für das Jahr 2012 gestellt werden.<br />
Die für 2011 ausgereichten Zuwendungsbescheide behalten ihre Bestandskraft.<br />
Zu Punkt 3.1 Gegenstand der <strong>Förderung</strong>: Überbetriebliche Lehrgänge in anerkannten Ausbildungsberufen für<br />
Lehrlinge<br />
• in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr),<br />
• in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr),<br />
• in der Grundstufe in handwerklichen Bauberufen und<br />
• eine erforderliche Unterbringung im Internat.<br />
Unter Punkt IV. 2.3 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren: Für Maßnahmen ab Dauer von 6 Monaten kann<br />
die Auszahlung jeweils alle 3 Monate im Erstattungsprinzip erfolgen. Die erste Mittelanforderung ist somit mit<br />
dem Vorliegen der ersten Lehrgangsbescheinigungen möglich.<br />
Für den Nachweis der Mittelverwendung sind folgende Unterlagen ein<strong>zur</strong>eichen:<br />
• Sachbericht,<br />
• Lehrgangsbescheinigung für jeden Lehrgang,<br />
• unterschriebene Teilnehmerlisten.<br />
Die durchführenden Bildungsdienstleister haben die Originalbelege bei Vor-Ort-Prüfungen vorzuhalten. Insbesondere<br />
sind taggenaue Teilnehmerlisten zu führen, die von den Teilnehmenden unterschrieben werden. Diese<br />
Listen sind beim Bildungsdienstleister vorzuhalten.<br />
Bei der elektronischen Einreichung der Projektstammblätter über das <strong>LASA</strong> Portal zu Maßnahmebeginn und<br />
zum Maßnahmeende sind Angaben zu soziodemografischen Merkmalen der in das Projekt eintretenden Personen<br />
zu machen (z. B. Altersgruppe, Bildungsstand). Als Teilnehmende sind dabei alle Lehrlinge zu berücksichtigen,<br />
die einen überbetrieblichen Lehrgang beginnen.<br />
4) Ausbildungsförderung in der Landwirtschaft – Ziffer III. 4. der Ausbildungsrichtlinie<br />
Mit der <strong>Förderung</strong> soll die Ausbildungsqualität in KMU im Agrarbereich gefördert werden. Neben der Teilnahme<br />
von Auszubildenden an überbetrieblichen Lehrgängen unterstützt das Land anerkannte Ausbildungsbetriebe<br />
bei der Zusammenarbeit in Ausbildungsnetzwerken, die dazu beitragen, den Ausbildungserfolg in landwirtschaftlichen<br />
Berufen zu sichern. Damit wird sowohl den zum Teil nicht ausreichenden Ausbildungsvoraussetzungen<br />
der Jugendlichen als auch der Spezialisierungs- und Arbeitssituation in den Ausbildungsbetrieben<br />
Rechnung getragen. Mit dem Antrag ist die Erklärung der Betriebe bezüglich ihres KMU-Status (vgl. Anlage der<br />
<strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH) beizubringen.<br />
Bei der elektronischen Einreichung der Projektstammblätter über das <strong>LASA</strong> Portal zu Maßnahmebeginn, zum<br />
31.12. eines jeden Jahres und zum Maßnahmeende sind Angaben zu soziodemografischen Merkmalen der in<br />
das Projekt eintretenden Personen zu machen (z. B. Altersgruppe, Bildungsstand). Als Teilnehmende sind dabei<br />
alle Auszubildenden zu berücksichtigen, die einen überbetrieblichen Lehrgang beginnen.<br />
4
Folgende Förderbedingungen gelten für die Ausbildungsnetzwerke (Punkt III 4.1 b):<br />
• In dem Netzwerk müssen sich in der Regel mindestens 10 anerkannte Ausbildungsbetriebe mit Sitz<br />
im Land Brandenburg, die in einem landwirtschaftlichen Beruf ausbilden, zusammenschließen. Davon<br />
müssen mindestens 90 % ein KMU sein.<br />
• Die Koordination, d. h. die Funktion des „Netzwerkknotens“, übernimmt ein geeigneter Partner, z. B.<br />
ein Ausbildungsbetrieb, ein regionaler Bauernverband oder ein Bildungsträger mit Sitz im Land Brandenburg.<br />
• Die <strong>Förderung</strong> wird gewährt für den Aufwand, der für die Koordination der Zusammenarbeit entsteht,<br />
sowie Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen, die zusätzlich durchgeführt werden. Das können sowohl<br />
Maßnahmen für den Koordinator als auch für die Auszubildenden sein.<br />
• Für die ersten zwölf Monate der Zusammenarbeit im Netzwerk kann eine <strong>Förderung</strong> in Höhe von bis zu<br />
90 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben beantragt werden. Danach beträgt der Förderanteil 70 %.<br />
Maximal kann das Ausbildungsnetzwerk bis zu 3 Jahren gefördert werden, höchstens jedoch bis<br />
31.12.2014. Der Eigenanteil von 10 % bzw. von 30 % ist von allen beteiligten Ausbildungsbetrieben gemeinsam<br />
zu erbringen.<br />
• Antragsteller ist der „Netzwerkknoten“.<br />
• Ausgaben für externes Netzwerkmanagement können nur in den ersten 12 Monaten der Netzwerkarbeit<br />
gefördert werden.<br />
Dem Antrag <strong>zur</strong> <strong>Förderung</strong> der Koordinierung von Ausbildungsnetzwerken (Punkt III 4.1 b) sind beizufügen:<br />
• Das online ausgefüllte Antragsformular.<br />
• Konzept des Ausbildungsnetzwerkes und Absichtserklärungen der Netzwerkpartner.<br />
• Finanzplan<br />
Der Antrag wird online bei der Landesagentur für Struktur und Arbeit gestellt. Der Zugang zum <strong>LASA</strong> Portal erfolgt<br />
unter www.lasa-brandenburg.de. Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Maßnahmebeginn<br />
gestellt werden.<br />
Hinweise <strong>zur</strong> Grundstruktur der Finanzplanung (bei allen Projektanträgen identisch):<br />
Personalausgaben für Personal <strong>zur</strong> Koordination des Netzwerkes (Koordinator/in und Verwaltung); Sachausgaben<br />
für die Koordinationsarbeit, z. B. Reisekosten (nach BRKG), Kommunikation, Büromiete, Material, Honorare<br />
für externe Dozenten für zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen für die Auszubildenden. Ausgaben für eine<br />
Weiterbildung der Koordinatorin/des Koordinators sind förderfähig, soweit diese/dieser von einem Netzwerkpartner,<br />
der Ausbildungsbetrieb ist, gestellt wird. Die Weiterbildung muss für die ordnungsgemäße Wahrnehmung<br />
der Netzwerkkoordinationsaufgaben erforderlich sein.<br />
Die Plausibilität der Ausgaben muss von der Bewilligungsbehörde geprüft werden können. Unbare Leistungen<br />
werden nicht anerkannt. Die <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH leitet den Antrag an das Fachreferat im Ministerium für<br />
Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) weiter. Von dort wird ggf. unter Hinzuziehung<br />
der zuständigen Stelle ein fachliches Votum abgegeben. Ist das Votum positiv, kann der Antrag in der <strong>LASA</strong><br />
Brandenburg GmbH geprüft und bewilligt werden. Von dort erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.<br />
Hinweise <strong>zur</strong> Durchführung der Maßnahme: Alle Zahlungsein- und -ausgänge müssen nachgewiesen werden.<br />
Wichtige Arbeitsschritte des Netzwerkes sind zu dokumentieren (z. B. unterschriebene taggenaue Teilnehmerlisten<br />
und nachvollziehbare Darstellung der Themen). Änderungen, die sich bei der Durchführung der<br />
Maßnahme ergeben, sind umgehend gegenüber der <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH anzuzeigen.<br />
Hinweise zum Verwendungsnachweis: Der Verwendungsnachweis wird gegenüber der <strong>LASA</strong> Brandenburg<br />
GmbH erbracht und richtet sich nach den ANBest-P. Er besteht aus dem zahlenmäßigen Nachweis und dem<br />
Sachbericht. Bei überjährigen <strong>Förderung</strong>en sind Zwischennachweise vorzulegen.<br />
Gliederung des Sachberichts: Darstellung des inhaltlichen Projektverlaufs mit Stand der Zielerreichung und<br />
finanzieller Projektumsetzung (siehe auch ANBest-P).<br />
5
Anlagen zum Verwendungsnachweis:<br />
• Liste der beteiligten Ausbildungsbetriebe (mit kompletter Anschrift) und schriftliche Vereinbarungen <strong>zur</strong><br />
Zusammenarbeit.<br />
• Anzahl der beteiligten Auszubildenden untergliedert nach Berufen und Geschlecht<br />
• Einschätzung der Netzwerksarbeit durch Beteiligte und Partner.<br />
• Liste der durchgeführten Unterweisungen mit folgenden Angaben:<br />
Datum Thema Durchführungsort Anzahl der TN<br />
Der Sachbericht wird dem Fachreferat im MIL <strong>zur</strong> Kenntnis gegeben und dort geprüft. Das Ergebnis der<br />
Prüfung wird der <strong>LASA</strong> Brandenburg GmbH mitgeteilt.<br />
5) Externes Ausbildungsmanagement (EXAM) – Ziffer III. 5. der Ausbildungsrichtlinie<br />
Neue Anträge für die <strong>Förderung</strong> des EXAM können frühestens für das Jahr 2012 gestellt werden. Die für 2011<br />
ausgereichten Zuwendungsbescheide behalten ihre Bestandskraft.<br />
Ergänzend <strong>zur</strong> <strong>Richtlinie</strong> gilt bezüglich der Erfolgskontrolle des Förderelements EXAM die tabellarische Darstellung<br />
der einzelnen Maßnahmen und Aktivitäten durch den Zuwendungsempfänger sowie Angaben <strong>zur</strong> Erreichung<br />
der zentralen Indikatoren der <strong>Förderung</strong>. Dem jährlichen Sachbericht ist die Tabelle beizufügen. Die vier<br />
Teilziele sind verbindlich mit entsprechenden Maßnahmen/Aktivitäten zu untersetzen. Der Antragsteller kann<br />
optional die entsprechenden Indikatoren zu den jeweiligen Teilzielen bedienen und mit Maßnahmen untersetzen,<br />
verbindlich gelten jedoch die beiden Indikatoren zu den Ziffern 1.3 und 2.1 (fett gedruckt).<br />
Zielindikatoren-Tabelle:<br />
Ziele Indikatoren (optional bzw. 1.3 und 2.1 verbindlich) Maßnahmen/<br />
Aktivitäten <strong>zur</strong><br />
Zielerreichung<br />
Oberziel: Nachhaltige Sicherung und Stabilisierung der betrieblichen Ausbildungsbasis in Brandenburg<br />
Teilziel 1: Fachkräftenachwuchssicherung<br />
durch Ausbildungsmarketing<br />
Teilziel 2: Erschließung von<br />
Ausbildungsplätzen – Betriebe<br />
motivieren und unterstüt-<br />
zen<br />
Teilziel 3: Unterstützung des<br />
Bewerberauswahlprozesses<br />
(Vermeidung von Passungsproblemen)<br />
1.1 Anzahl der Jugendlichen (nach Geschlecht), die informiert bzw.<br />
individuell über Ausbildungsberufe und Karrierechancen im<br />
Land Brandenburg beraten wurden<br />
1.2 Anzahl von durchgeführten Informationsveranstaltungen für<br />
Eltern über Ausbildungsmöglichkeiten für ihre Kinder<br />
1.3 Anzahl von Betrieben, die über Ausbildung als Nach-<br />
wuchssicherung informiert und beraten wurden<br />
2.1 Anzahl der Betriebe, die beraten wurden und bislang nicht<br />
ausgebildet haben 1<br />
2.2 Anzahl der neuen Ausbildungsplätze 2<br />
3.1 Anzahl der Jugendlichen (nach Geschlecht), die im Bewerbungsprozess<br />
beraten und begleitet wurden<br />
3.2 Anzahl der Betriebe, die bei der Bewerberauswahl unterstützt<br />
wurden<br />
3.3 Anzahl der Betriebe, in denen Praxischecks bzw. andere Auswahlverfahren<br />
eingesetzt wurden<br />
3.4 Anzahl der Jugendlichen, die an Praxischecks bzw. andern<br />
Auswahlverfahren teilgenommen haben (nach Geschlecht)<br />
1 Ein Betrieb gilt als nicht ausbildend, wenn er im Vorjahr keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat.<br />
2 Als neuer Ausbildungsplatz zählen ein Ausbildungsplatz in einem bisher nicht ausbildenden Betrieb und ein Ausbildungsplatz in<br />
einem im Betrieb bisher nicht ausgebildeten Beruf.<br />
6
Teilziel 4: Ausbildungsstabilität<br />
sichern und Ausbildungsabbrüche<br />
vermeiden (Qualitätssicherung)<br />
4.1 Anzahl und Art von Fortbildungsangeboten für Ausbildende<br />
4.2 Anzahl und Art von bereitgestellten Planungshilfen und Unterstützungsangeboten<br />
für Ausbildende während der Ausbildung<br />
4.3. Anzahl von Betrieben und Ausbildenden (nach Geschlecht), die<br />
während der Ausbildung über weitere Unterstützungsangebote<br />
informiert wurden<br />
4.4 Anzahl und Art der entwickelten Lernortkooperationen/<br />
Verbünde<br />
4.5. Anzahl der beteiligten Betriebe und der geschaffenen Ausbildungsplätze<br />
in Lernortkooperationen/Verbünden (nach Geschlecht)<br />
Bei der elektronischen Einreichung der Projektstammblätter über das <strong>LASA</strong> Portal zu Maßnahmebeginn und zum<br />
Maßnahmeende sind außerdem Angaben zu soziodemografischen Merkmalen der in das Projekt eintretenden Personen<br />
zu machen (z. B. Altersgruppe, Erwerbsstatus vor Projekteintritt, Bildungsstand). Als Teilnehmende sind dabei<br />
alle Jugendlichen zu berücksichtigen, die im Bewerbungsprozess begleitet werden, sowie alle Ausbildenden, die ein<br />
Fortbildungsangebot wahrnehmen.<br />
7