Bebauungsplan A 27 „Südlich Unterberg“ Stadt Leichlingen FFH ...
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Planungsbüro:<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong><br />
<strong>„Südlich</strong> <strong>Unterberg“</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong><br />
<strong>FFH</strong> – Verträglichkeits -<br />
Voruntersuchung<br />
Haan, 23. April 2008<br />
Memeler Straße 30<br />
4<strong>27</strong>81 Haan<br />
Fon: 02129-566 209 – 0<br />
Fax: 02129-566 209 – 16<br />
mail@isr-haan.de
<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 1<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Anlass, Aufgabenstellung, Vorhabenbeschreibung _______________________ 2<br />
2. Angrenzende Planungen ___________________________________________ 3<br />
3. Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen __________________________ 3<br />
4. Wirkungen und Wirkintensität________________________________________ 5<br />
5. Maximaler Einflussbereich des Vorhabens in Bezug auf die Wirkungen _______ 6<br />
6. Prüfung nach dem Regelfall gem Nr. 5.5.2 VV-<strong>FFH</strong>_______________________ 7<br />
7. <strong>FFH</strong>-Gebiet innerhalb des max. Einflussbereiches________________________ 7<br />
8. Erhaltungsziele und Schutzzwecke des <strong>FFH</strong>-Gebietes ____________________ 8<br />
8.1 Erhaltungszweck und Entwicklungsziele des <strong>FFH</strong>-Gebietes gem. LANUV ____8<br />
8.2 Erhaltungszweck und Entwicklungsziele des <strong>FFH</strong>-Gebietes gemäß<br />
Landschaftsplan, Rheinisch-Bergischer-Kreis __________________________8<br />
9. Maßgebliche Bestandteile des <strong>FFH</strong>-Gebietes ___________________________ 8<br />
9.1 Schutzstatus, Erhaltungsziele, Gebietsbedeutung ______________________9<br />
9.2 Beschreibung maßgeblicher Bestandteile des <strong>FFH</strong>-Gebietes ______________9<br />
10. Einflussbereiche der Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens _____________ 11<br />
11. Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen ___________________ 12<br />
12. Zusammenfassung ______________________________________________ 14<br />
13. Quellen und Literaturverzeichnis ___________________________________ 15<br />
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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 2<br />
1. ANLASS, AUFGABENSTELLUNG, VORHABENBESCHREIBUNG<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> beabsichtigt, südlich der Ortslage Unterberg mit der Aufstellung des Be-<br />
bauungsplans A <strong>27</strong> <strong>„Südlich</strong> <strong>Unterberg“</strong> die städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des<br />
Baugesetzbuches zu sichern und weiter zu entwickeln. Zeitgleich ändert die <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong><br />
den Flächennutzungsplan in der 8. Änderung, welcher für den Bereich südlich im Anschluss an<br />
die Siedlung Unterberg die bestehenden Strukturen für eine mögliche Wohnbaunutzung vorbe-<br />
reitet.<br />
Das Bebauungskonzept sieht die Entwicklung von insgesamt etwa 31 Wohneinheiten im Plan-<br />
gebiet vor. Durch die Entwicklung soll eine sinnvolle Arrondierung zur Ortslage Unterberg ge-<br />
funden werden. Es wird darauf Wert gelegt, dass der neu definierte Rand der Ortslage Unter-<br />
berg entsprechend adäquat landschaftsgerecht ausgebildet wird. Das Entwurfskonzept sieht die<br />
Anbindung des Plangebiets mit einer Wohnstraße an die Kreisstraße K 1 „<strong>Unterberg“</strong> vor. Die<br />
Wohnstraße führt ca. 150 m nach Osten, knickt dann nach Norden ab und endet nach ca. 80 m<br />
in einer Wendeanlage. Durchgangsverkehr wird durch die neue Erschließung nicht gefördert.<br />
Südwestlich und nördlich der Straße dient die Ausweisung eines Fuß- und Radweges als Ver-<br />
bindungsglied des an der Wupper geplanten Radweges im Rahmen der „REGIONALE 2010“.<br />
Es soll ein sehr aufgelockertes, stark durchgrüntes, landschaftsgerechtes und attraktives<br />
Wohngebiet entstehen. Die Grundstücksgrößen werden zwischen 350 und mehr als 700 m²<br />
liegen.<br />
Im Übergang der Bebauung in die freie Landschaft sind besonders detaillierte grünordnerische<br />
Festsetzungen im <strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen. Der südliche Ortsrand soll sich in Form eines<br />
Feldgehölzstreifens mit einem Wildobstanteil von mindestens 40 % entwickeln. Der westliche<br />
Ortsrand, welcher direkt an die Wupper grenzt, wird durch entsprechende Festsetzungen im<br />
Bestand gesichert und soll sich weiter extensiv entwickeln. Der nördliche und östliche Plange-<br />
bietsrand ist durch die bestehende Bebauung eingegrenzt.<br />
Im nördlichen Plangebiet durchfließt der Hülstrunker Bach das Gelände. Dieser wird durch eine<br />
Ausweitung als private Grünfläche in seinem Bestand gesichert. Der Geltungsbereich des Be-<br />
bauungsplans grenzt an das <strong>FFH</strong>-Gebiet DE-4808-301 „Wupper von <strong>Leichlingen</strong> bis Solingen“.<br />
Nach § 48 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen und § 19 c Bundesnaturschutzgesetz<br />
ist vor der Zulassung oder Durchführung eines Vorhabens dessen Verträglichkeit mit den Erhal-<br />
tungszielen des <strong>FFH</strong>-Gebietes zu überprüfen.<br />
Gemäß Nr. 5.2 der VV-<strong>FFH</strong> prüft und entscheidet die <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> als verfahrensführende<br />
Behörde im Benehmen mit der Landschaftsbehörde ihrer Verwaltungsebene, ob die Durchfüh-<br />
rung einer <strong>FFH</strong> - Verträglichkeitsprüfung notwendig ist. Dazu muss beurteilt werden, ob die<br />
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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 3<br />
Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung eines <strong>FFH</strong> – Gebietes in seinen für die Erhal-<br />
tungsziele maßgeblichen Bestandteilen besteht.<br />
Für die Abschätzung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen werden die Punkte aus der Ar-<br />
beitshilfe zur Voruntersuchung -Checkliste der Arbeitsschritte zur Voruntersuchung - (Anlage 1<br />
des Leitfadens zur Durchführung von <strong>FFH</strong> - Verträglichkeitsuntersuchungen) im Detail geprüft<br />
und ausgewertet.<br />
Grundlage der folgenden Beschreibung sind die vom Landesamt für Natur, Umwelt und<br />
Verbraucherschutz (LANUV) bereitgestellten Daten zum vorliegenden <strong>FFH</strong> - Gebiet und die<br />
Ausführungen im Landschaftsplan Nr. 1 „Untere Wupper“ des Rheinisch-Bergischen Kreises.<br />
Bei dem Vorhaben handelt es sich gemäß der <strong>FFH</strong>-Verwaltungsvorschrift um einen Plan<br />
(vgl. 6.1a) <strong>FFH</strong>-Verwaltungsvorschrift).<br />
2. ANGRENZENDE PLANUNGEN<br />
Nördlich an das Plangebiet schließt der <strong>Bebauungsplan</strong> A 4 mit Rechtskraft vom 12.10.1974 an.<br />
In diesem ist die angrenzende Bebauung der Ortschaft Unterberg planungsrechtlich gesichert.<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> setzt die Flächen als WA-Gebiet mit einer offenen Bauweise und einer<br />
GRZ von 0,4 fest. Die Grundstücke sind bis an die Wupper parzelliert.<br />
3. BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE WIRKUNGEN<br />
Mit der Planung werden zusätzliche Bauflächen für Einfamilienhausbebauung in einem der<br />
Ortslage angemessenen Umfang entwickelt. Im <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> werden die Flächen als<br />
Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Die Flächen<br />
werden im Allgemeinen mit GRZ 0,4 (WA 1,2,4,5,6) und im Bereich der Wupper mit GRZ 0,3<br />
(WA 3) festgesetzt. In der eingeschossigen Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zuläs-<br />
sig. Die maximale Firsthöhe ist in Abhängigkeit des Standorts festgesetzt und liegt bei ca. 9 m<br />
über dem natürlichen Gelände. Die 6 m breite Erschließungsstraße, welche von der Straße Un-<br />
terberg abführt, hat eine Länge von ca. 230 m. Hinzu kommen noch zwei Erschließungsstiche<br />
von 35 bzw. 45 m.<br />
Insgesamt sieht das Bebauungskonzept die Neu-Entwicklung von 23 freistehenden Einfamilien-<br />
häusern sowie 4 Doppelhäusern mit je 2 Wohneinheiten vor. Dadurch werden insgesamt etwa<br />
31 Wohneinheiten im Plangebiet entstehen. Daneben sind im Plangebiet 8 Wohneinheiten aus<br />
bestehender Bebauung vorhanden. Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze in Form von<br />
Garagen, Carports oder nicht überdachten Stellplätzen erfolgt auf den einzelnen Baugrundstü-<br />
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cken. Die Mindestgrößen der Grundstücke sind so großzügig gewählt, dass auf jedem Bau-<br />
grundstück mindestens 2 Stellplätze untergebracht werden können. Des weiteren werden im<br />
Straßenraum öffentliche Parkplätze angeordnet.<br />
Das Bruttobauland beträgt ca. 3,75 ha. Davon ist als Nettobauland 2,42 ha, also ca. 64 % aus-<br />
gewiesen. Von diesen Flächen sind 4.345 m² durch bestehendes Baurecht gem. dem geltenden<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es A 4 vom 12.10.1974 und des weiteren 3.965 m² als dem § 34 zuzuordnen.<br />
Die öffentlichen Verkehrsflächen haben eine Größe von etwa 4,950 m² (13,2 %), private Ver-<br />
kehrsflächen von etwa 500 m² (1,4 %). Die Festsetzungen der privaten und öffentlichen Grün-<br />
flächen haben eine Größenordnung von 8.350 m² (22,2 %).<br />
Regen- und Schmutzwasser werden nach § 51 a des Landeswassergesetzes NRW (LWG) und<br />
den allgemein anerkannten Regeln der Technik ordnungsgemäß entsorgt und einem Misch-<br />
wasserkanal zugeführt. Demnach kann ausgeschlossen werden, dass belastetes Wasser ins<br />
Grundwasser versickert oder in die Wupper gelangt. Durch die Einhaltung der Energiestandards<br />
wird von keinen weiteren Emissionen durch das Vorhaben ausgegangen.<br />
Durch das Vorhaben kommt es zu einer zusätzlichen Bodenversiegelung und damit einherge-<br />
hend zu einer Reduzierung der Grundwasserneubildung.<br />
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4. WIRKUNGEN UND WIRKINTENSITÄT<br />
In Anlage 2 des Leitfadens zur Durchführung von <strong>FFH</strong> - Verträglichkeitsuntersuchungen in<br />
NRW sind für verschiedene Wirkungen Wirkfaktoren und die Wirkintensität aufgeführt. Bei dem<br />
oben beschriebenen Vorhaben handelt es sich um die „Neuanlage eines Wohngebietes“.<br />
Wirkung / Wirkfaktor Intensität<br />
Flächeninanspruchnahme Hoch<br />
Zerschneidung, Areal- und Habitatverkleine-<br />
rung sowie Kollision<br />
Mittel<br />
Stoffreiche Emissionen Gering<br />
Einleitungen Gering<br />
Akustische Wirkungen Gering<br />
Optische Wirkungen Hoch<br />
Veränderung des Meso- und Mikroklimas Hoch<br />
Grundwasserveränderungen Mittel<br />
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5. MAXIMALER EINFLUSSBEREICH DES VORHABENS IN BEZUG AUF DIE<br />
WIRKUNGEN<br />
Für das Vorhaben lassen sich aus den Wirkfaktoren die Wirkintensitäten ableiten. Die Darstel-<br />
lung des maximalen Einflussbereiches des Vorhabens orientiert sich an den maßgeblichen Be-<br />
standteilen des <strong>FFH</strong>-Gebietes.<br />
In der folgenden Tabelle sind die maximalen Einflussbereiche für die maßgeblichen Bestandtei-<br />
le zusammengefasst:<br />
Wirkung / Wirkfaktor<br />
Maximaler Einflussbereich<br />
Flächeninanspruchnahme Betroffene Fläche<br />
Zerschneidung, Areal- und Habitat-<br />
verkleinerung, sowie Kollision<br />
Bis 20 km Fließstrecke<br />
Stoffreiche Emissionen 250 m<br />
Einleitungen 4.000 m in Strömungsrichtung<br />
Akustische Wirkungen 2.500 m<br />
Optische Wirkungen 1.000 m<br />
Veränderung des Meso- und Mikro-<br />
klimas<br />
Grundwasserveränderungen<br />
50 m<br />
1.000 m, bzw. in Fließrichtung bis zur Mündung<br />
in das nächstgrößere Gewässer,<br />
in Einzelfällen das gesamte Gewässer<br />
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6. PRÜFUNG NACH DEM REGELFALL GEM NR. 5.5.2 VV-<strong>FFH</strong><br />
Das Vorhaben kann keinem der Fälle der Regelvermutung nach Nr. 5.5.2 der <strong>FFH</strong> – Verwal-<br />
tungsvorschrift NRW zugeordnet werden. Demnach handelt es sich um einen atypischen Fall.<br />
7. <strong>FFH</strong>-GEBIET INNERHALB DES MAX. EINFLUSSBEREICHES<br />
Innerhalb des max. Einflussbereiches liegt das <strong>FFH</strong>-Gebiet „DE 4808-301 Wupper von Lever-<br />
kusen bis Solingen“.<br />
Übersichtskarte Plangebiet auf Grundlage der DGK 5<br />
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8. ERHALTUNGSZIELE UND SCHUTZZWECKE DES <strong>FFH</strong>-GEBIETES<br />
8.1 Erhaltungszweck und Entwicklungsziele des <strong>FFH</strong>-Gebietes gem. LANUV<br />
Für das <strong>FFH</strong>-Gebiet werden in erster Linie der Erhalt und die Entwicklung der unten beschrie-<br />
benen Arten und Lebensgemeinschaften durch unterschiedliche Maßnahmen angestrebt. Eine<br />
naturnahe Entwicklung mit der jeweils typischen Flora und Fauna wird angestrebt. Dies ent-<br />
spricht den formulierten Leitbildern in den <strong>FFH</strong>-Richtlinien.<br />
Über die <strong>FFH</strong>-Richtlinie hinaus sind zwei nicht-<strong>FFH</strong>-Lebensraum oder -artbezogene Schutzziele<br />
in Gestalt der Erhaltung und Entwicklung von Nass- und Feuchtgrünland und feuchten Hoch-<br />
staudenfluren genannt, welche in der Betrachtung dieser <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung keine<br />
Bedeutung haben.<br />
8.2 Erhaltungszweck und Entwicklungsziele des <strong>FFH</strong>-Gebietes gemäß Land-<br />
schaftsplan, Rheinisch-Bergischer-Kreis<br />
Im Landschaftsplan des Rheinisch-Bergischen-Kreises wird das Entwicklungsziel 1.1 „Erhaltung<br />
von Landschaftsräumen mit Vorkommen seltener und gefährdeter naturraumtypischer Pflanzen<br />
und Tiere, deren Lebensräumen, sowie von Gebieten mit seltenen Böden“ beschrieben. Dar-<br />
über hinaus ist der Bereich der Wupper als § 62-Biotop mit der Kennziffer GB 4808-801 ge-<br />
schützt.<br />
Das Entwicklungsziel beinhaltet insbesondere die Erläuterungen zum <strong>FFH</strong>-Gebiet 4808-301<br />
„Erhaltung des wertvollen Fließgewässers der Wupper mit naturnahen Auenstrukturen als Le-<br />
bensraum und Wanderstrecke für bedrohte Fischarten sowie großflächige naturraumtypische<br />
Hangwälder sowie ihrer Nebenflüsse als naturnahe Lebensräume und Funktionsräume im Na-<br />
turhaushalt insbesondere auch im Hinblick auf die hier vorhandenen Lebensräume von gemein-<br />
schaftlichem Interesse gemäß Anhang I sowie die hier vorkommenden wildlebenden Tier- und<br />
Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG<br />
und Anhang I der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung<br />
der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.“<br />
9. MAßGEBLICHE BESTANDTEILE DES <strong>FFH</strong>-GEBIETES<br />
Grundlage der Beschreibungen bilden die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher-<br />
schutz (LANUV) bereitgestellten Daten zum vorliegenden <strong>FFH</strong>-Gebiet.<br />
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9.1 Schutzstatus, Erhaltungsziele, Gebietsbedeutung<br />
Das gesamte <strong>FFH</strong>-Gebiet erstreckt sich auf einer Fläche von 556 ha in den Orten <strong>Leichlingen</strong><br />
(Rheinland), Leverkusen, Remscheid und Solingen. Es handelt sich um den Mittel- und Unter-<br />
lauf der Wupper von der südl. Wuppertaler Kreisgrenze bis kurz vor die Mündung in den Rhein.<br />
Die Wupper fließt hier noch teilweise in einem naturnahen Flussbett. Auf den angrenzenden<br />
Hängen erstrecken sich teils ausgedehnte und naturraumtypische Waldbestände.<br />
Vorrangig sind der Erhalt des Gesamtcharakters dieser markanten Wupperabschnitte sowie die<br />
Förderung extensiver Wirtschaftsweisen anzustreben. Dem Fluss selbst kommt als Lebensraum<br />
für Fische, insbesondere wandernde Fischarten, eine hohe Bedeutung zu. Darüber hinaus ge-<br />
hört die Wupper zu einem großen Biotopnetzverbund vom Rhein über die Wupper bis zu ihrem<br />
Oberlauf.<br />
9.2 Beschreibung maßgeblicher Bestandteile des <strong>FFH</strong>-Gebietes<br />
Vorrangig handelt es sich um ein Gebiet mit wertvollen Fließgewässern, naturnahen Auenstruk-<br />
turen als Lebensraum und Wanderstrecken für bedrohte Fischarten. Auf den angrenzenden<br />
Hängen erstrecken sich teils ausgedehnte und naturraumtypische Waldbestände.<br />
EU-<br />
Code<br />
Lebensraumtyp*/Art Maßgebliche Bestandteile<br />
3260 Flüsse der planaren bis<br />
montanen Stufe mit Vegeta-<br />
tion des Ranunculion fluitan-<br />
tis und des Callitricho-<br />
Batrachion<br />
8220 Silikatfelsen mit Felsspaltve-<br />
getation<br />
91E0 Auen-Wälder mit Alnus<br />
glutinosa und Fraxinus<br />
excelsior (Alno-Padion,<br />
Alnion incanae, Salicion<br />
albae)<br />
9110 Hainsimsen-Buchenwald<br />
(Luzulo-Fagatum)<br />
• Naturbelassene Sohlenstruktur und Ufer<br />
• Keine oder wenig Querbauten<br />
• Keine Stauhaltung<br />
• Geeignete Wasserqualität<br />
• Natürliche Felsen mit charakteristischen,<br />
ortstypischen Vegetations- und Felsstruktu-<br />
ren<br />
• Feucht-nasse, regelmäßig überflutete Stand-<br />
orte<br />
• Bodensaure, meist krautarme Buchenwälder<br />
6430 Feuchte Hochstaudenfluren • Feuchte, nährstoffreiche Standorte an Fließ-<br />
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der planaren und montanen<br />
bis alpinen Stufe<br />
91F0 Hartholzauenwälder mit<br />
Quercus robur, Ulmus laevis,<br />
Ulmus minor, Fraxinus ex-<br />
celsior oder Fraxinus an-<br />
gustifolia (Ulenin minoris)<br />
gewässern oder Wäldern - Gebietsspezifisch<br />
• Extensive Nutzung<br />
• Waldtyp am Ufer großer Flüsse mit natürli-<br />
cher Überflutungsdynamik<br />
• Stickstoffreiche Standorte mit üppiger Kraut-<br />
schicht und gut ausgebildeter Strauchschicht<br />
A229 Eisvogel (Alcedo atthis) • Lebensraum an Fließ- und Stillgewässern mit<br />
1096 Bachneunauge (Lampetra<br />
planeri)<br />
1099 Flussneunauge (Lampetra<br />
fluviatilis)<br />
Abbruchkanten oder Steilufern vom mind.<br />
50 cm Höhe<br />
• Brut bevorzugt an vegetationsfreien Steil-<br />
wänden aus Lehm oder Sand<br />
• Lebensraum in sauerstoffreichen, mittelgro-<br />
ßen, schnellfließenden Gewässern der Mit-<br />
telgebirge<br />
• Bewohner der Oberläufe von Bächen und<br />
kleinen Flüssen<br />
• Lebensraum in sandig-kiesigen Fließgewäs-<br />
sern<br />
• Laichhabitate befinden sich in sandigen, kie-<br />
sigen, vorzugsweise beschatteten Bachberei-<br />
chen<br />
1163 Groppe (Cottus gobio) • Lebensraum in strukturreichen naturnahen<br />
1421 Prächtiger Dünnfarn<br />
(Trichomanes speciosum)<br />
* Fettdruck kennzeichnet prioritäre Lebensräume / Arten<br />
Fließgewässern mit hoher Wasserqualität<br />
und kühlem sauerstoffreichem Wasser<br />
• Steiniger Untergrund und Durchgängigkeit<br />
des Gewässers von Bedeutung<br />
• Lebensraum in extrem lichtarmen, tiefen,<br />
feuchten Spalten silikatischer, saurer Felsen<br />
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10. EINFLUSSBEREICHE DER WIRKFAKTOREN DES GEPLANTEN VORHABENS<br />
Wirkung / Wirkfaktor<br />
Intensität<br />
projektspezifischer Einflussbereich<br />
Flächeninanspruchnahme Hoch Betroffene Fläche<br />
Zerschneidung, Areal- und<br />
Habitatverkleinerung, sowie<br />
Kollision<br />
Mittel<br />
2.000 m, bzw. in Fließrichtung bis zur<br />
Mündung in das nächstgrößere<br />
Gewässer<br />
Stoffreiche Emissionen Gering 50 m<br />
Einleitungen Gering 400 m in Strömungsrichtung<br />
Akustische Wirkungen Gering 500 m<br />
Optische Wirkungen Hoch 1.000 m<br />
Veränderung des Meso-<br />
und Mikroklimas<br />
Grundwasser-<br />
veränderungen<br />
Hoch 50 m<br />
Mittel betroffenes Gewässer<br />
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11. BEURTEILUNG DER ERHEBLICHKEIT VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />
Das Planvorhaben wirkt in unterschiedlicher Weise auf die maßgeblichen Bestandteile des<br />
<strong>FFH</strong>-Gebietes.<br />
Es bleibt festzuhalten, dass die Lebensräume und bedeutende Arten<br />
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum)<br />
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)<br />
- Feuchte Hochstaudenfluren (6430)<br />
- Silikatfelsen mit Felsspaltvegetation (8220)<br />
- Hainsimsen-Buchenwald (9110)<br />
- Hartholz-Auenwälder (91F0)<br />
- Prächtiger Dünnfarn (1099)<br />
nicht in den definierten Einflussbereichen des Plangebietes anzutreffen sind. Somit ist keine<br />
Überlagerung der projektspezifischen Einflussbereiche zu bilanzieren, wodurch es hier zu kei-<br />
nen erheblichen Beeinträchtigungen kommt.<br />
In den Aufzeichnungen des Wupperverbandes über die Erfolgskontrolle der Wanderbewegun-<br />
gen von bestimmten Fischarten wurden Vorkommen des Lachses und der Forelle festgehalten.<br />
Detaillierte Daten liegen hier nicht vor.<br />
Daneben sind bedeutende Arten gem. Anhang 2 der <strong>FFH</strong>-Richtlinie als maßgebliche Bestand-<br />
teile des <strong>FFH</strong>-Gebietes potentiell vorhanden.<br />
- Eisvogel (A229)<br />
- Flussneunauge (1096)<br />
- Bachneunauge (1163)<br />
- Groppe (1421)<br />
Allgemein lässt sich sagen, dass für alle Arten die Wupper (<strong>FFH</strong>-Gebiet) potentieller Lebens-<br />
raum ist. Daher kann ein Vorkommen im relevanten Planungsbereich nicht ausgeschlossen<br />
werden. Im Einzelnen bedeutet dies:<br />
Fischarten:<br />
In den Aufzeichnungen des Wupperverbandes über die Erfolgskontrolle der Wanderbewegun-<br />
gen von bestimmten Fischarten wurden Vorkommen des Lachses und der Forelle festgehalten.<br />
Detaillierte Daten liegen, insbesondere für einen möglichen Einflussbereich des Plangebietes,<br />
nicht vor.<br />
Daneben sind bedeutende Arten gemäß Anhang 2 der <strong>FFH</strong>-Richtlinie als maßgebliche Be-<br />
standteile des <strong>FFH</strong>-Gebietes grundsätzlich potentiell vorhanden. Eine detaillierte Recherche<br />
beim Wupperverband und der LAFKAT (Kataster der Landesanstalt für Fischerei) hat ergeben,<br />
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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 13<br />
dass ca. 2 km oberhalb (entgegen der Fließgewässerrichtung) des <strong>Bebauungsplan</strong>-Gebietes<br />
bei Nesselrath im Jahr 2002 die Groppe festgestellt wurde. Vorkommen des Bachneunauges<br />
oder des Flussneunauges sind nicht festgestellt worden. Da jedoch der Einflussbereich für die<br />
o.g. Wirkfaktoren stets in Fließgewässerrichtung wirkt, ist ein Vorkommen entgegen der Fließ-<br />
gewässerrichtung nicht relevant.<br />
Aufgrund der Tatsache, dass die Bebauung von der Wupperaue wegrückt, ein naturnaher Ufer-<br />
bereich entwickelt wird und hier die GRZ mit 0,3 festgesetzt wird, kann ein direkter Einfluss auf<br />
die vorbeschriebenen Fischarten nahezu ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wird ausge-<br />
schlossen, dass belastetes Wasser in die Wupper geleitet wird und es so zu einer Verunreini-<br />
gung kommt. Somit kann ausgeschlossen werden, dass eine unmittelbare Beeinträchtigung<br />
stattfindet.<br />
Eisvogel:<br />
Im planungsrelevanten Bereich liegen nach der Recherche durch das Büro ISR <strong>Stadt</strong> + Raum<br />
keine Erhebungen über das Vorkommen von Eisvögeln vor.<br />
Als Lebensraum wählt der Eisvogel Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten von mind.<br />
50 cm Höhe. Brutstätten liegen bevorzugt an vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder<br />
Sand. In Nähe des Plangebietes sind keine der vorgenannten Faktoren, also der natürliche Le-<br />
bens- und Brutraum, vorhanden, weshalb ein Vorkommen unwahrscheinlich ist.<br />
Daher ist eine unmittelbare Beeinträchtigung des Eisvogels durch das Vorhaben nicht gegeben.<br />
Grundwasser:<br />
Die Grundwasserveränderungen weisen einen Einflussbereich für das gesamte Gewässer aus.<br />
Bei der dargestellten Größe der möglichen Wohnbauflächen kann es zu geringen Auswirkungen<br />
des Vorhabens auf das Grundwasser kommen.<br />
Mögliche Einleitungen von belastetem Niederschlagswasser in die Wupper können ausge-<br />
schlossen werden, da die Beseitigung des Niederschlagswassers nach § 51a des LWG und<br />
den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgt. Das Wasser wird in einem Mischwas-<br />
serkanal gesammelt und der Entsorgung zugeführt.<br />
Durch die vorbeschriebenen Sachverhalte kommt es zu keiner unmittelbaren Beeinträchtigung<br />
des <strong>FFH</strong>-Gebiets durch das Vorhaben.<br />
ISR <strong>Stadt</strong> + Raum, Memeler Str. 30, 4<strong>27</strong>81 Haan, Tel: 02129 / 566 209-0, Fax: -16 ,e-mail: mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de
<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 14<br />
12. ZUSAMMENFASSUNG<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es grenzt an das <strong>FFH</strong>-Gebiet DE-4808-301 „Wupper<br />
von <strong>Leichlingen</strong> bis Solingen“. Vor diesem Hintergrund ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit<br />
den Erhaltungszielen des <strong>FFH</strong>-Gebietes zu überprüfen.<br />
Durch das Vorhaben sind unterschiedliche Wirkungen auf das <strong>FFH</strong>-Gebiet zu erwarten. Mit Hil-<br />
fe des Katalogs verschiedener vorhabenspezifischer Wirkungen / Wirkfaktoren wurden die Ein-<br />
flussbereiche des Vorhabens bestimmt und so die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung über-<br />
prüft.<br />
Insgesamt sieht das Bebauungskonzept die Neu-Entwicklung von etwa 31 Wohneinheiten im<br />
Plangebiet vor.<br />
Das Bruttobauland beträgt ca. 3,75 ha. Davon ist als Nettobauland 2,42 ha, also ca. 64 % aus-<br />
gewiesen. Von diesen Flächen sind 4.345 m² durch bestehendes Baurecht gem. dem geltenden<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>es A 4 vom 12.10.1974 und des weiteren 3.965 m² als dem § 34 zuzuordnen.<br />
Die öffentlichen Verkehrsflächen haben eine Größe von etwa 4,950 m² (13,2 %), private Ver-<br />
kehrsflächen von etwa 500 m² (1,4 %). Die Festsetzungen der privaten und öffentlichen Grün-<br />
flächen haben eine Größenordnung von 8.350 m² (22,2 %).<br />
In der vorliegenden Untersuchung ist im Ergebnis festzuhalten, dass auf Grund der Größe des<br />
Vorhabens mit geringen Auswirkungen auf das Grundwasser zu rechnen ist. Mögliche Einlei-<br />
tungen von belastetem Niederschlagswasser in die Wupper können ausgeschlossen werden,<br />
da die Beseitigung des Niederschlagswassers nach § 51a des LWG und den allgemein aner-<br />
kannten Regeln der Technik erfolgt.<br />
Im <strong>Bebauungsplan</strong> sind zwischen der geplanten Wohnbaunutzung und dem <strong>FFH</strong>-Gebiet Flä-<br />
chen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />
festgesetzt; hier soll ein naturnaher Auenbereich entwickelt werden. Gegenüber den Vorpla-<br />
nungen sind diese Flächen ausgeweitet worden und mit einer GRZ von 0,3 festgesetzt. Die Be-<br />
bauung reicht durch die eingeleiteten Maßnahmen nicht bis an die Wupperaue heran, wodurch<br />
eine Beeinflussung durch das Vorhaben minimiert werden kann. Die Möglichkeit erheblicher<br />
Beeinträchtigung der Arten gemäß Anhang 2 der <strong>FFH</strong>-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile<br />
des <strong>FFH</strong>-Gebietes ist als gering einzustufen.<br />
Die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile des Gebietes<br />
besteht auf der Ebene des <strong>Bebauungsplan</strong>es nicht.<br />
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13. QUELLEN UND LITERATURVERZEICHNIS<br />
BAUGB - BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom <strong>27</strong>.08.1997<br />
(BGBl. I S. 2141), geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718)<br />
BAUO NRW - BAUORDNUNG FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN - LANDESBAUORDNUNG –<br />
(BAUO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256 /<br />
SGV NRW 232), geändert durch Gesetze vom 09.05.2000 (GV NRW S. 439) und vom<br />
22.07.2003 (GV NRW S. 434)<br />
BNATSCHG – GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BNATSCHG - BUNDESNA-<br />
TURSCHUTZGESETZ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.03.2002 (BGBl. I S.<br />
1193), geändert durch Gesetz vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304)<br />
EG - WASSERRAHMENRICHTLINIE NR. 2000/60/EG: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Par-<br />
laments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemein-<br />
schaft im Bereich der Wasserpolitik vom 23. Oktober 2000<br />
EU-KOMMISSION – „Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1996 über das Formular<br />
für die Übermittlung von Informationen zu den im Rahmen von NATURA 2000 vorge-<br />
schlagenen Gebieten", Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 107, 40. Jg. vom<br />
24. April 1997<br />
<strong>FFH</strong>-RICHTLINIE (FAUNA-FLORA-HABITAT-RICHTLINIE) - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom<br />
21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere<br />
und Pflanzen<br />
FRÖHLICH UND SPORBECK: Leitfaden zur Durchführung von <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchungen<br />
in NRW, Bochum 2002<br />
ISR STADT + RAUM (2007): Entwurfsbegründung zum Flächennutzungsplan „Südl. <strong>Unterberg“</strong>,<br />
Haan<br />
ISR STADT + RAUM (2007): Umweltbericht zum Flächennutzungsplan „Südl. <strong>Unterberg“</strong>, Haan<br />
LANA (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND ERHOLUNG),<br />
o. J.: Empfehlungen der LANA zu „Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von<br />
Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer<br />
<strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung (<strong>FFH</strong>-VP)"<br />
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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 16<br />
LANUV (LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NRW):<br />
Internetrecherche – Quelle: http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de, re-<br />
cherchiert am 13.09.2007<br />
LG NW - GESETZ ZUR SICHERUNG DES NATURHAUSHALTS UND ZUR ENTWICKLUNG DER<br />
LANDSCHAFT (LANDSCHAFTSGESETZ - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />
21.07.2000 (GV NRW S. 568)<br />
MURL (MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES<br />
NORDRHEIN-WESTFALEN), 2000: Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung<br />
und Landwirtschaft vom 26.04.2000, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationa-<br />
len Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien EWG 92/43/EWG (<strong>FFH</strong>-RL) und<br />
79/409/EWG (Vogelschutz-RL) (VV-<strong>FFH</strong>). MBl. Nr. 35 vom 16.06.2000, S. 624<br />
PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT GMBH, 2003: Ermittlung von erheblichen Beeinträchti-<br />
gungen im Rahmen der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung. Endbericht. F+E-Vorhaben<br />
im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-<br />
schutz und Reaktorsicherheit. Entwurf<br />
RHEINISCH-BERGISCHER-KREIS – DER LANDRAT: Landschaftsplan Nr. 1 „Untere Wupper“, 2004<br />
ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZENGESELLSCHAFTEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN, 1. Fas-<br />
sung 1999, Verbücheln et al. in: Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nord-<br />
rhein-Westfalen, 3. Fassung 1999<br />
ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN BIOTOPE IN NORDRHEIN-WESTFALEN, 2. Fassung 1999, Verbü-<br />
cheln et al. in: Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 3.<br />
Fassung 1999<br />
VOGELSCHUTZRICHTLINIe – Richtlinie des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wildle-<br />
benden Vogelarten (79/409/EWG)<br />
VERWALTUNGSVORSCHRIFT ZU ANWENDUNG DER NATIONALEN VORSCHRIFTEN ZUR UMSETZUNG DER<br />
RICHTLINIEN 92/43/EWG (<strong>FFH</strong>-RL) UND 79/409/EWG (VOGELSCHUTZ-RL) (VV-<strong>FFH</strong>) gem.<br />
RdErl. D. MURL v. 26.04.2000, -III B 2-616.06.01.10- in Verbindung mit Rd.Erl. d.<br />
MUNLV v. 11.12.2006 –III-6-616.06.01.10- und in Verbindung mit dem Leitfaden zur<br />
Durchführung von <strong>FFH</strong>-Berträglichekitsuntersuchungen in NW, Stand 2002<br />
WASSERGESETZ FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN - LANDESWASSERGESETZ – LWG:<br />
vom 25. Juni 1995; Stand 3.5.2005<br />
ISR <strong>Stadt</strong> + Raum, Memeler Str. 30, 4<strong>27</strong>81 Haan, Tel: 02129 / 566 209-0, Fax: -16 ,e-mail: mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de
<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 17<br />
WHG GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS (WASSERHAUSHALTSGESETZ – WHG) vom<br />
<strong>27</strong>. Juli 1957, neugefasst durch Bekanntmachung vom 19. August 2002I 3245, geändert<br />
durch Art. 6 G vom 06. Januar 2004 I 2; BGBII 1957, 1110, 1386.<br />
WUPPERVERBAND: Umweltbericht – Nachhaltige Entwicklung Flussgebietsmanagement – 2003,<br />
Wuppertal<br />
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