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Bebauungsplan A 27 „Südlich Unterberg“ Stadt Leichlingen FFH ...

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Planungsbüro:<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong><br />

<strong>„Südlich</strong> <strong>Unterberg“</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong><br />

<strong>FFH</strong> – Verträglichkeits -<br />

Voruntersuchung<br />

Haan, 23. April 2008<br />

Memeler Straße 30<br />

4<strong>27</strong>81 Haan<br />

Fon: 02129-566 209 – 0<br />

Fax: 02129-566 209 – 16<br />

mail@isr-haan.de


<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 1<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Anlass, Aufgabenstellung, Vorhabenbeschreibung _______________________ 2<br />

2. Angrenzende Planungen ___________________________________________ 3<br />

3. Bau-, anlage- und betriebsbedingte Wirkungen __________________________ 3<br />

4. Wirkungen und Wirkintensität________________________________________ 5<br />

5. Maximaler Einflussbereich des Vorhabens in Bezug auf die Wirkungen _______ 6<br />

6. Prüfung nach dem Regelfall gem Nr. 5.5.2 VV-<strong>FFH</strong>_______________________ 7<br />

7. <strong>FFH</strong>-Gebiet innerhalb des max. Einflussbereiches________________________ 7<br />

8. Erhaltungsziele und Schutzzwecke des <strong>FFH</strong>-Gebietes ____________________ 8<br />

8.1 Erhaltungszweck und Entwicklungsziele des <strong>FFH</strong>-Gebietes gem. LANUV ____8<br />

8.2 Erhaltungszweck und Entwicklungsziele des <strong>FFH</strong>-Gebietes gemäß<br />

Landschaftsplan, Rheinisch-Bergischer-Kreis __________________________8<br />

9. Maßgebliche Bestandteile des <strong>FFH</strong>-Gebietes ___________________________ 8<br />

9.1 Schutzstatus, Erhaltungsziele, Gebietsbedeutung ______________________9<br />

9.2 Beschreibung maßgeblicher Bestandteile des <strong>FFH</strong>-Gebietes ______________9<br />

10. Einflussbereiche der Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens _____________ 11<br />

11. Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen ___________________ 12<br />

12. Zusammenfassung ______________________________________________ 14<br />

13. Quellen und Literaturverzeichnis ___________________________________ 15<br />

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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 2<br />

1. ANLASS, AUFGABENSTELLUNG, VORHABENBESCHREIBUNG<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> beabsichtigt, südlich der Ortslage Unterberg mit der Aufstellung des Be-<br />

bauungsplans A <strong>27</strong> <strong>„Südlich</strong> <strong>Unterberg“</strong> die städtebauliche Entwicklung auf Grundlage des<br />

Baugesetzbuches zu sichern und weiter zu entwickeln. Zeitgleich ändert die <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong><br />

den Flächennutzungsplan in der 8. Änderung, welcher für den Bereich südlich im Anschluss an<br />

die Siedlung Unterberg die bestehenden Strukturen für eine mögliche Wohnbaunutzung vorbe-<br />

reitet.<br />

Das Bebauungskonzept sieht die Entwicklung von insgesamt etwa 31 Wohneinheiten im Plan-<br />

gebiet vor. Durch die Entwicklung soll eine sinnvolle Arrondierung zur Ortslage Unterberg ge-<br />

funden werden. Es wird darauf Wert gelegt, dass der neu definierte Rand der Ortslage Unter-<br />

berg entsprechend adäquat landschaftsgerecht ausgebildet wird. Das Entwurfskonzept sieht die<br />

Anbindung des Plangebiets mit einer Wohnstraße an die Kreisstraße K 1 „<strong>Unterberg“</strong> vor. Die<br />

Wohnstraße führt ca. 150 m nach Osten, knickt dann nach Norden ab und endet nach ca. 80 m<br />

in einer Wendeanlage. Durchgangsverkehr wird durch die neue Erschließung nicht gefördert.<br />

Südwestlich und nördlich der Straße dient die Ausweisung eines Fuß- und Radweges als Ver-<br />

bindungsglied des an der Wupper geplanten Radweges im Rahmen der „REGIONALE 2010“.<br />

Es soll ein sehr aufgelockertes, stark durchgrüntes, landschaftsgerechtes und attraktives<br />

Wohngebiet entstehen. Die Grundstücksgrößen werden zwischen 350 und mehr als 700 m²<br />

liegen.<br />

Im Übergang der Bebauung in die freie Landschaft sind besonders detaillierte grünordnerische<br />

Festsetzungen im <strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen. Der südliche Ortsrand soll sich in Form eines<br />

Feldgehölzstreifens mit einem Wildobstanteil von mindestens 40 % entwickeln. Der westliche<br />

Ortsrand, welcher direkt an die Wupper grenzt, wird durch entsprechende Festsetzungen im<br />

Bestand gesichert und soll sich weiter extensiv entwickeln. Der nördliche und östliche Plange-<br />

bietsrand ist durch die bestehende Bebauung eingegrenzt.<br />

Im nördlichen Plangebiet durchfließt der Hülstrunker Bach das Gelände. Dieser wird durch eine<br />

Ausweitung als private Grünfläche in seinem Bestand gesichert. Der Geltungsbereich des Be-<br />

bauungsplans grenzt an das <strong>FFH</strong>-Gebiet DE-4808-301 „Wupper von <strong>Leichlingen</strong> bis Solingen“.<br />

Nach § 48 des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen und § 19 c Bundesnaturschutzgesetz<br />

ist vor der Zulassung oder Durchführung eines Vorhabens dessen Verträglichkeit mit den Erhal-<br />

tungszielen des <strong>FFH</strong>-Gebietes zu überprüfen.<br />

Gemäß Nr. 5.2 der VV-<strong>FFH</strong> prüft und entscheidet die <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> als verfahrensführende<br />

Behörde im Benehmen mit der Landschaftsbehörde ihrer Verwaltungsebene, ob die Durchfüh-<br />

rung einer <strong>FFH</strong> - Verträglichkeitsprüfung notwendig ist. Dazu muss beurteilt werden, ob die<br />

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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 3<br />

Möglichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung eines <strong>FFH</strong> – Gebietes in seinen für die Erhal-<br />

tungsziele maßgeblichen Bestandteilen besteht.<br />

Für die Abschätzung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen werden die Punkte aus der Ar-<br />

beitshilfe zur Voruntersuchung -Checkliste der Arbeitsschritte zur Voruntersuchung - (Anlage 1<br />

des Leitfadens zur Durchführung von <strong>FFH</strong> - Verträglichkeitsuntersuchungen) im Detail geprüft<br />

und ausgewertet.<br />

Grundlage der folgenden Beschreibung sind die vom Landesamt für Natur, Umwelt und<br />

Verbraucherschutz (LANUV) bereitgestellten Daten zum vorliegenden <strong>FFH</strong> - Gebiet und die<br />

Ausführungen im Landschaftsplan Nr. 1 „Untere Wupper“ des Rheinisch-Bergischen Kreises.<br />

Bei dem Vorhaben handelt es sich gemäß der <strong>FFH</strong>-Verwaltungsvorschrift um einen Plan<br />

(vgl. 6.1a) <strong>FFH</strong>-Verwaltungsvorschrift).<br />

2. ANGRENZENDE PLANUNGEN<br />

Nördlich an das Plangebiet schließt der <strong>Bebauungsplan</strong> A 4 mit Rechtskraft vom 12.10.1974 an.<br />

In diesem ist die angrenzende Bebauung der Ortschaft Unterberg planungsrechtlich gesichert.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> setzt die Flächen als WA-Gebiet mit einer offenen Bauweise und einer<br />

GRZ von 0,4 fest. Die Grundstücke sind bis an die Wupper parzelliert.<br />

3. BAU-, ANLAGE- UND BETRIEBSBEDINGTE WIRKUNGEN<br />

Mit der Planung werden zusätzliche Bauflächen für Einfamilienhausbebauung in einem der<br />

Ortslage angemessenen Umfang entwickelt. Im <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> werden die Flächen als<br />

Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Die Flächen<br />

werden im Allgemeinen mit GRZ 0,4 (WA 1,2,4,5,6) und im Bereich der Wupper mit GRZ 0,3<br />

(WA 3) festgesetzt. In der eingeschossigen Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser zuläs-<br />

sig. Die maximale Firsthöhe ist in Abhängigkeit des Standorts festgesetzt und liegt bei ca. 9 m<br />

über dem natürlichen Gelände. Die 6 m breite Erschließungsstraße, welche von der Straße Un-<br />

terberg abführt, hat eine Länge von ca. 230 m. Hinzu kommen noch zwei Erschließungsstiche<br />

von 35 bzw. 45 m.<br />

Insgesamt sieht das Bebauungskonzept die Neu-Entwicklung von 23 freistehenden Einfamilien-<br />

häusern sowie 4 Doppelhäusern mit je 2 Wohneinheiten vor. Dadurch werden insgesamt etwa<br />

31 Wohneinheiten im Plangebiet entstehen. Daneben sind im Plangebiet 8 Wohneinheiten aus<br />

bestehender Bebauung vorhanden. Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze in Form von<br />

Garagen, Carports oder nicht überdachten Stellplätzen erfolgt auf den einzelnen Baugrundstü-<br />

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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 4<br />

cken. Die Mindestgrößen der Grundstücke sind so großzügig gewählt, dass auf jedem Bau-<br />

grundstück mindestens 2 Stellplätze untergebracht werden können. Des weiteren werden im<br />

Straßenraum öffentliche Parkplätze angeordnet.<br />

Das Bruttobauland beträgt ca. 3,75 ha. Davon ist als Nettobauland 2,42 ha, also ca. 64 % aus-<br />

gewiesen. Von diesen Flächen sind 4.345 m² durch bestehendes Baurecht gem. dem geltenden<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es A 4 vom 12.10.1974 und des weiteren 3.965 m² als dem § 34 zuzuordnen.<br />

Die öffentlichen Verkehrsflächen haben eine Größe von etwa 4,950 m² (13,2 %), private Ver-<br />

kehrsflächen von etwa 500 m² (1,4 %). Die Festsetzungen der privaten und öffentlichen Grün-<br />

flächen haben eine Größenordnung von 8.350 m² (22,2 %).<br />

Regen- und Schmutzwasser werden nach § 51 a des Landeswassergesetzes NRW (LWG) und<br />

den allgemein anerkannten Regeln der Technik ordnungsgemäß entsorgt und einem Misch-<br />

wasserkanal zugeführt. Demnach kann ausgeschlossen werden, dass belastetes Wasser ins<br />

Grundwasser versickert oder in die Wupper gelangt. Durch die Einhaltung der Energiestandards<br />

wird von keinen weiteren Emissionen durch das Vorhaben ausgegangen.<br />

Durch das Vorhaben kommt es zu einer zusätzlichen Bodenversiegelung und damit einherge-<br />

hend zu einer Reduzierung der Grundwasserneubildung.<br />

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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 5<br />

4. WIRKUNGEN UND WIRKINTENSITÄT<br />

In Anlage 2 des Leitfadens zur Durchführung von <strong>FFH</strong> - Verträglichkeitsuntersuchungen in<br />

NRW sind für verschiedene Wirkungen Wirkfaktoren und die Wirkintensität aufgeführt. Bei dem<br />

oben beschriebenen Vorhaben handelt es sich um die „Neuanlage eines Wohngebietes“.<br />

Wirkung / Wirkfaktor Intensität<br />

Flächeninanspruchnahme Hoch<br />

Zerschneidung, Areal- und Habitatverkleine-<br />

rung sowie Kollision<br />

Mittel<br />

Stoffreiche Emissionen Gering<br />

Einleitungen Gering<br />

Akustische Wirkungen Gering<br />

Optische Wirkungen Hoch<br />

Veränderung des Meso- und Mikroklimas Hoch<br />

Grundwasserveränderungen Mittel<br />

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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 6<br />

5. MAXIMALER EINFLUSSBEREICH DES VORHABENS IN BEZUG AUF DIE<br />

WIRKUNGEN<br />

Für das Vorhaben lassen sich aus den Wirkfaktoren die Wirkintensitäten ableiten. Die Darstel-<br />

lung des maximalen Einflussbereiches des Vorhabens orientiert sich an den maßgeblichen Be-<br />

standteilen des <strong>FFH</strong>-Gebietes.<br />

In der folgenden Tabelle sind die maximalen Einflussbereiche für die maßgeblichen Bestandtei-<br />

le zusammengefasst:<br />

Wirkung / Wirkfaktor<br />

Maximaler Einflussbereich<br />

Flächeninanspruchnahme Betroffene Fläche<br />

Zerschneidung, Areal- und Habitat-<br />

verkleinerung, sowie Kollision<br />

Bis 20 km Fließstrecke<br />

Stoffreiche Emissionen 250 m<br />

Einleitungen 4.000 m in Strömungsrichtung<br />

Akustische Wirkungen 2.500 m<br />

Optische Wirkungen 1.000 m<br />

Veränderung des Meso- und Mikro-<br />

klimas<br />

Grundwasserveränderungen<br />

50 m<br />

1.000 m, bzw. in Fließrichtung bis zur Mündung<br />

in das nächstgrößere Gewässer,<br />

in Einzelfällen das gesamte Gewässer<br />

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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 7<br />

6. PRÜFUNG NACH DEM REGELFALL GEM NR. 5.5.2 VV-<strong>FFH</strong><br />

Das Vorhaben kann keinem der Fälle der Regelvermutung nach Nr. 5.5.2 der <strong>FFH</strong> – Verwal-<br />

tungsvorschrift NRW zugeordnet werden. Demnach handelt es sich um einen atypischen Fall.<br />

7. <strong>FFH</strong>-GEBIET INNERHALB DES MAX. EINFLUSSBEREICHES<br />

Innerhalb des max. Einflussbereiches liegt das <strong>FFH</strong>-Gebiet „DE 4808-301 Wupper von Lever-<br />

kusen bis Solingen“.<br />

Übersichtskarte Plangebiet auf Grundlage der DGK 5<br />

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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 8<br />

8. ERHALTUNGSZIELE UND SCHUTZZWECKE DES <strong>FFH</strong>-GEBIETES<br />

8.1 Erhaltungszweck und Entwicklungsziele des <strong>FFH</strong>-Gebietes gem. LANUV<br />

Für das <strong>FFH</strong>-Gebiet werden in erster Linie der Erhalt und die Entwicklung der unten beschrie-<br />

benen Arten und Lebensgemeinschaften durch unterschiedliche Maßnahmen angestrebt. Eine<br />

naturnahe Entwicklung mit der jeweils typischen Flora und Fauna wird angestrebt. Dies ent-<br />

spricht den formulierten Leitbildern in den <strong>FFH</strong>-Richtlinien.<br />

Über die <strong>FFH</strong>-Richtlinie hinaus sind zwei nicht-<strong>FFH</strong>-Lebensraum oder -artbezogene Schutzziele<br />

in Gestalt der Erhaltung und Entwicklung von Nass- und Feuchtgrünland und feuchten Hoch-<br />

staudenfluren genannt, welche in der Betrachtung dieser <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung keine<br />

Bedeutung haben.<br />

8.2 Erhaltungszweck und Entwicklungsziele des <strong>FFH</strong>-Gebietes gemäß Land-<br />

schaftsplan, Rheinisch-Bergischer-Kreis<br />

Im Landschaftsplan des Rheinisch-Bergischen-Kreises wird das Entwicklungsziel 1.1 „Erhaltung<br />

von Landschaftsräumen mit Vorkommen seltener und gefährdeter naturraumtypischer Pflanzen<br />

und Tiere, deren Lebensräumen, sowie von Gebieten mit seltenen Böden“ beschrieben. Dar-<br />

über hinaus ist der Bereich der Wupper als § 62-Biotop mit der Kennziffer GB 4808-801 ge-<br />

schützt.<br />

Das Entwicklungsziel beinhaltet insbesondere die Erläuterungen zum <strong>FFH</strong>-Gebiet 4808-301<br />

„Erhaltung des wertvollen Fließgewässers der Wupper mit naturnahen Auenstrukturen als Le-<br />

bensraum und Wanderstrecke für bedrohte Fischarten sowie großflächige naturraumtypische<br />

Hangwälder sowie ihrer Nebenflüsse als naturnahe Lebensräume und Funktionsräume im Na-<br />

turhaushalt insbesondere auch im Hinblick auf die hier vorhandenen Lebensräume von gemein-<br />

schaftlichem Interesse gemäß Anhang I sowie die hier vorkommenden wildlebenden Tier- und<br />

Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG<br />

und Anhang I der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung<br />

der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen.“<br />

9. MAßGEBLICHE BESTANDTEILE DES <strong>FFH</strong>-GEBIETES<br />

Grundlage der Beschreibungen bilden die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher-<br />

schutz (LANUV) bereitgestellten Daten zum vorliegenden <strong>FFH</strong>-Gebiet.<br />

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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 9<br />

9.1 Schutzstatus, Erhaltungsziele, Gebietsbedeutung<br />

Das gesamte <strong>FFH</strong>-Gebiet erstreckt sich auf einer Fläche von 556 ha in den Orten <strong>Leichlingen</strong><br />

(Rheinland), Leverkusen, Remscheid und Solingen. Es handelt sich um den Mittel- und Unter-<br />

lauf der Wupper von der südl. Wuppertaler Kreisgrenze bis kurz vor die Mündung in den Rhein.<br />

Die Wupper fließt hier noch teilweise in einem naturnahen Flussbett. Auf den angrenzenden<br />

Hängen erstrecken sich teils ausgedehnte und naturraumtypische Waldbestände.<br />

Vorrangig sind der Erhalt des Gesamtcharakters dieser markanten Wupperabschnitte sowie die<br />

Förderung extensiver Wirtschaftsweisen anzustreben. Dem Fluss selbst kommt als Lebensraum<br />

für Fische, insbesondere wandernde Fischarten, eine hohe Bedeutung zu. Darüber hinaus ge-<br />

hört die Wupper zu einem großen Biotopnetzverbund vom Rhein über die Wupper bis zu ihrem<br />

Oberlauf.<br />

9.2 Beschreibung maßgeblicher Bestandteile des <strong>FFH</strong>-Gebietes<br />

Vorrangig handelt es sich um ein Gebiet mit wertvollen Fließgewässern, naturnahen Auenstruk-<br />

turen als Lebensraum und Wanderstrecken für bedrohte Fischarten. Auf den angrenzenden<br />

Hängen erstrecken sich teils ausgedehnte und naturraumtypische Waldbestände.<br />

EU-<br />

Code<br />

Lebensraumtyp*/Art Maßgebliche Bestandteile<br />

3260 Flüsse der planaren bis<br />

montanen Stufe mit Vegeta-<br />

tion des Ranunculion fluitan-<br />

tis und des Callitricho-<br />

Batrachion<br />

8220 Silikatfelsen mit Felsspaltve-<br />

getation<br />

91E0 Auen-Wälder mit Alnus<br />

glutinosa und Fraxinus<br />

excelsior (Alno-Padion,<br />

Alnion incanae, Salicion<br />

albae)<br />

9110 Hainsimsen-Buchenwald<br />

(Luzulo-Fagatum)<br />

• Naturbelassene Sohlenstruktur und Ufer<br />

• Keine oder wenig Querbauten<br />

• Keine Stauhaltung<br />

• Geeignete Wasserqualität<br />

• Natürliche Felsen mit charakteristischen,<br />

ortstypischen Vegetations- und Felsstruktu-<br />

ren<br />

• Feucht-nasse, regelmäßig überflutete Stand-<br />

orte<br />

• Bodensaure, meist krautarme Buchenwälder<br />

6430 Feuchte Hochstaudenfluren • Feuchte, nährstoffreiche Standorte an Fließ-<br />

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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 10<br />

der planaren und montanen<br />

bis alpinen Stufe<br />

91F0 Hartholzauenwälder mit<br />

Quercus robur, Ulmus laevis,<br />

Ulmus minor, Fraxinus ex-<br />

celsior oder Fraxinus an-<br />

gustifolia (Ulenin minoris)<br />

gewässern oder Wäldern - Gebietsspezifisch<br />

• Extensive Nutzung<br />

• Waldtyp am Ufer großer Flüsse mit natürli-<br />

cher Überflutungsdynamik<br />

• Stickstoffreiche Standorte mit üppiger Kraut-<br />

schicht und gut ausgebildeter Strauchschicht<br />

A229 Eisvogel (Alcedo atthis) • Lebensraum an Fließ- und Stillgewässern mit<br />

1096 Bachneunauge (Lampetra<br />

planeri)<br />

1099 Flussneunauge (Lampetra<br />

fluviatilis)<br />

Abbruchkanten oder Steilufern vom mind.<br />

50 cm Höhe<br />

• Brut bevorzugt an vegetationsfreien Steil-<br />

wänden aus Lehm oder Sand<br />

• Lebensraum in sauerstoffreichen, mittelgro-<br />

ßen, schnellfließenden Gewässern der Mit-<br />

telgebirge<br />

• Bewohner der Oberläufe von Bächen und<br />

kleinen Flüssen<br />

• Lebensraum in sandig-kiesigen Fließgewäs-<br />

sern<br />

• Laichhabitate befinden sich in sandigen, kie-<br />

sigen, vorzugsweise beschatteten Bachberei-<br />

chen<br />

1163 Groppe (Cottus gobio) • Lebensraum in strukturreichen naturnahen<br />

1421 Prächtiger Dünnfarn<br />

(Trichomanes speciosum)<br />

* Fettdruck kennzeichnet prioritäre Lebensräume / Arten<br />

Fließgewässern mit hoher Wasserqualität<br />

und kühlem sauerstoffreichem Wasser<br />

• Steiniger Untergrund und Durchgängigkeit<br />

des Gewässers von Bedeutung<br />

• Lebensraum in extrem lichtarmen, tiefen,<br />

feuchten Spalten silikatischer, saurer Felsen<br />

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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 11<br />

10. EINFLUSSBEREICHE DER WIRKFAKTOREN DES GEPLANTEN VORHABENS<br />

Wirkung / Wirkfaktor<br />

Intensität<br />

projektspezifischer Einflussbereich<br />

Flächeninanspruchnahme Hoch Betroffene Fläche<br />

Zerschneidung, Areal- und<br />

Habitatverkleinerung, sowie<br />

Kollision<br />

Mittel<br />

2.000 m, bzw. in Fließrichtung bis zur<br />

Mündung in das nächstgrößere<br />

Gewässer<br />

Stoffreiche Emissionen Gering 50 m<br />

Einleitungen Gering 400 m in Strömungsrichtung<br />

Akustische Wirkungen Gering 500 m<br />

Optische Wirkungen Hoch 1.000 m<br />

Veränderung des Meso-<br />

und Mikroklimas<br />

Grundwasser-<br />

veränderungen<br />

Hoch 50 m<br />

Mittel betroffenes Gewässer<br />

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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 12<br />

11. BEURTEILUNG DER ERHEBLICHKEIT VON BEEINTRÄCHTIGUNGEN<br />

Das Planvorhaben wirkt in unterschiedlicher Weise auf die maßgeblichen Bestandteile des<br />

<strong>FFH</strong>-Gebietes.<br />

Es bleibt festzuhalten, dass die Lebensräume und bedeutende Arten<br />

- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum)<br />

- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)<br />

- Feuchte Hochstaudenfluren (6430)<br />

- Silikatfelsen mit Felsspaltvegetation (8220)<br />

- Hainsimsen-Buchenwald (9110)<br />

- Hartholz-Auenwälder (91F0)<br />

- Prächtiger Dünnfarn (1099)<br />

nicht in den definierten Einflussbereichen des Plangebietes anzutreffen sind. Somit ist keine<br />

Überlagerung der projektspezifischen Einflussbereiche zu bilanzieren, wodurch es hier zu kei-<br />

nen erheblichen Beeinträchtigungen kommt.<br />

In den Aufzeichnungen des Wupperverbandes über die Erfolgskontrolle der Wanderbewegun-<br />

gen von bestimmten Fischarten wurden Vorkommen des Lachses und der Forelle festgehalten.<br />

Detaillierte Daten liegen hier nicht vor.<br />

Daneben sind bedeutende Arten gem. Anhang 2 der <strong>FFH</strong>-Richtlinie als maßgebliche Bestand-<br />

teile des <strong>FFH</strong>-Gebietes potentiell vorhanden.<br />

- Eisvogel (A229)<br />

- Flussneunauge (1096)<br />

- Bachneunauge (1163)<br />

- Groppe (1421)<br />

Allgemein lässt sich sagen, dass für alle Arten die Wupper (<strong>FFH</strong>-Gebiet) potentieller Lebens-<br />

raum ist. Daher kann ein Vorkommen im relevanten Planungsbereich nicht ausgeschlossen<br />

werden. Im Einzelnen bedeutet dies:<br />

Fischarten:<br />

In den Aufzeichnungen des Wupperverbandes über die Erfolgskontrolle der Wanderbewegun-<br />

gen von bestimmten Fischarten wurden Vorkommen des Lachses und der Forelle festgehalten.<br />

Detaillierte Daten liegen, insbesondere für einen möglichen Einflussbereich des Plangebietes,<br />

nicht vor.<br />

Daneben sind bedeutende Arten gemäß Anhang 2 der <strong>FFH</strong>-Richtlinie als maßgebliche Be-<br />

standteile des <strong>FFH</strong>-Gebietes grundsätzlich potentiell vorhanden. Eine detaillierte Recherche<br />

beim Wupperverband und der LAFKAT (Kataster der Landesanstalt für Fischerei) hat ergeben,<br />

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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 13<br />

dass ca. 2 km oberhalb (entgegen der Fließgewässerrichtung) des <strong>Bebauungsplan</strong>-Gebietes<br />

bei Nesselrath im Jahr 2002 die Groppe festgestellt wurde. Vorkommen des Bachneunauges<br />

oder des Flussneunauges sind nicht festgestellt worden. Da jedoch der Einflussbereich für die<br />

o.g. Wirkfaktoren stets in Fließgewässerrichtung wirkt, ist ein Vorkommen entgegen der Fließ-<br />

gewässerrichtung nicht relevant.<br />

Aufgrund der Tatsache, dass die Bebauung von der Wupperaue wegrückt, ein naturnaher Ufer-<br />

bereich entwickelt wird und hier die GRZ mit 0,3 festgesetzt wird, kann ein direkter Einfluss auf<br />

die vorbeschriebenen Fischarten nahezu ausgeschlossen werden. Darüber hinaus wird ausge-<br />

schlossen, dass belastetes Wasser in die Wupper geleitet wird und es so zu einer Verunreini-<br />

gung kommt. Somit kann ausgeschlossen werden, dass eine unmittelbare Beeinträchtigung<br />

stattfindet.<br />

Eisvogel:<br />

Im planungsrelevanten Bereich liegen nach der Recherche durch das Büro ISR <strong>Stadt</strong> + Raum<br />

keine Erhebungen über das Vorkommen von Eisvögeln vor.<br />

Als Lebensraum wählt der Eisvogel Fließ- und Stillgewässer mit Abbruchkanten von mind.<br />

50 cm Höhe. Brutstätten liegen bevorzugt an vegetationsfreien Steilwänden aus Lehm oder<br />

Sand. In Nähe des Plangebietes sind keine der vorgenannten Faktoren, also der natürliche Le-<br />

bens- und Brutraum, vorhanden, weshalb ein Vorkommen unwahrscheinlich ist.<br />

Daher ist eine unmittelbare Beeinträchtigung des Eisvogels durch das Vorhaben nicht gegeben.<br />

Grundwasser:<br />

Die Grundwasserveränderungen weisen einen Einflussbereich für das gesamte Gewässer aus.<br />

Bei der dargestellten Größe der möglichen Wohnbauflächen kann es zu geringen Auswirkungen<br />

des Vorhabens auf das Grundwasser kommen.<br />

Mögliche Einleitungen von belastetem Niederschlagswasser in die Wupper können ausge-<br />

schlossen werden, da die Beseitigung des Niederschlagswassers nach § 51a des LWG und<br />

den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgt. Das Wasser wird in einem Mischwas-<br />

serkanal gesammelt und der Entsorgung zugeführt.<br />

Durch die vorbeschriebenen Sachverhalte kommt es zu keiner unmittelbaren Beeinträchtigung<br />

des <strong>FFH</strong>-Gebiets durch das Vorhaben.<br />

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12. ZUSAMMENFASSUNG<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es grenzt an das <strong>FFH</strong>-Gebiet DE-4808-301 „Wupper<br />

von <strong>Leichlingen</strong> bis Solingen“. Vor diesem Hintergrund ist die Verträglichkeit des Vorhabens mit<br />

den Erhaltungszielen des <strong>FFH</strong>-Gebietes zu überprüfen.<br />

Durch das Vorhaben sind unterschiedliche Wirkungen auf das <strong>FFH</strong>-Gebiet zu erwarten. Mit Hil-<br />

fe des Katalogs verschiedener vorhabenspezifischer Wirkungen / Wirkfaktoren wurden die Ein-<br />

flussbereiche des Vorhabens bestimmt und so die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung über-<br />

prüft.<br />

Insgesamt sieht das Bebauungskonzept die Neu-Entwicklung von etwa 31 Wohneinheiten im<br />

Plangebiet vor.<br />

Das Bruttobauland beträgt ca. 3,75 ha. Davon ist als Nettobauland 2,42 ha, also ca. 64 % aus-<br />

gewiesen. Von diesen Flächen sind 4.345 m² durch bestehendes Baurecht gem. dem geltenden<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>es A 4 vom 12.10.1974 und des weiteren 3.965 m² als dem § 34 zuzuordnen.<br />

Die öffentlichen Verkehrsflächen haben eine Größe von etwa 4,950 m² (13,2 %), private Ver-<br />

kehrsflächen von etwa 500 m² (1,4 %). Die Festsetzungen der privaten und öffentlichen Grün-<br />

flächen haben eine Größenordnung von 8.350 m² (22,2 %).<br />

In der vorliegenden Untersuchung ist im Ergebnis festzuhalten, dass auf Grund der Größe des<br />

Vorhabens mit geringen Auswirkungen auf das Grundwasser zu rechnen ist. Mögliche Einlei-<br />

tungen von belastetem Niederschlagswasser in die Wupper können ausgeschlossen werden,<br />

da die Beseitigung des Niederschlagswassers nach § 51a des LWG und den allgemein aner-<br />

kannten Regeln der Technik erfolgt.<br />

Im <strong>Bebauungsplan</strong> sind zwischen der geplanten Wohnbaunutzung und dem <strong>FFH</strong>-Gebiet Flä-<br />

chen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

festgesetzt; hier soll ein naturnaher Auenbereich entwickelt werden. Gegenüber den Vorpla-<br />

nungen sind diese Flächen ausgeweitet worden und mit einer GRZ von 0,3 festgesetzt. Die Be-<br />

bauung reicht durch die eingeleiteten Maßnahmen nicht bis an die Wupperaue heran, wodurch<br />

eine Beeinflussung durch das Vorhaben minimiert werden kann. Die Möglichkeit erheblicher<br />

Beeinträchtigung der Arten gemäß Anhang 2 der <strong>FFH</strong>-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile<br />

des <strong>FFH</strong>-Gebietes ist als gering einzustufen.<br />

Die Möglichkeit erheblicher Beeinträchtigungen maßgeblicher Bestandteile des Gebietes<br />

besteht auf der Ebene des <strong>Bebauungsplan</strong>es nicht.<br />

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13. QUELLEN UND LITERATURVERZEICHNIS<br />

BAUGB - BAUGESETZBUCH (BAUGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom <strong>27</strong>.08.1997<br />

(BGBl. I S. 2141), geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBl. I S. 718)<br />

BAUO NRW - BAUORDNUNG FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN - LANDESBAUORDNUNG –<br />

(BAUO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV NRW S. 256 /<br />

SGV NRW 232), geändert durch Gesetze vom 09.05.2000 (GV NRW S. 439) und vom<br />

22.07.2003 (GV NRW S. 434)<br />

BNATSCHG – GESETZ ÜBER NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPFLEGE (BNATSCHG - BUNDESNA-<br />

TURSCHUTZGESETZ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.03.2002 (BGBl. I S.<br />

1193), geändert durch Gesetz vom 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304)<br />

EG - WASSERRAHMENRICHTLINIE NR. 2000/60/EG: Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Par-<br />

laments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemein-<br />

schaft im Bereich der Wasserpolitik vom 23. Oktober 2000<br />

EU-KOMMISSION – „Entscheidung der Kommission vom 18. Dezember 1996 über das Formular<br />

für die Übermittlung von Informationen zu den im Rahmen von NATURA 2000 vorge-<br />

schlagenen Gebieten", Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 107, 40. Jg. vom<br />

24. April 1997<br />

<strong>FFH</strong>-RICHTLINIE (FAUNA-FLORA-HABITAT-RICHTLINIE) - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom<br />

21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere<br />

und Pflanzen<br />

FRÖHLICH UND SPORBECK: Leitfaden zur Durchführung von <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchungen<br />

in NRW, Bochum 2002<br />

ISR STADT + RAUM (2007): Entwurfsbegründung zum Flächennutzungsplan „Südl. <strong>Unterberg“</strong>,<br />

Haan<br />

ISR STADT + RAUM (2007): Umweltbericht zum Flächennutzungsplan „Südl. <strong>Unterberg“</strong>, Haan<br />

LANA (LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR NATURSCHUTZ, LANDSCHAFTSPFLEGE UND ERHOLUNG),<br />

o. J.: Empfehlungen der LANA zu „Anforderungen an die Prüfung der Erheblichkeit von<br />

Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer<br />

<strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsprüfung (<strong>FFH</strong>-VP)"<br />

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<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 16<br />

LANUV (LANDESAMT FÜR NATURSCHUTZ, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NRW):<br />

Internetrecherche – Quelle: http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de, re-<br />

cherchiert am 13.09.2007<br />

LG NW - GESETZ ZUR SICHERUNG DES NATURHAUSHALTS UND ZUR ENTWICKLUNG DER<br />

LANDSCHAFT (LANDSCHAFTSGESETZ - LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

21.07.2000 (GV NRW S. 568)<br />

MURL (MINISTERIUM FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES<br />

NORDRHEIN-WESTFALEN), 2000: Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung<br />

und Landwirtschaft vom 26.04.2000, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationa-<br />

len Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien EWG 92/43/EWG (<strong>FFH</strong>-RL) und<br />

79/409/EWG (Vogelschutz-RL) (VV-<strong>FFH</strong>). MBl. Nr. 35 vom 16.06.2000, S. 624<br />

PLANUNGSGRUPPE ÖKOLOGIE + UMWELT GMBH, 2003: Ermittlung von erheblichen Beeinträchti-<br />

gungen im Rahmen der <strong>FFH</strong>-Verträglichkeitsuntersuchung. Endbericht. F+E-Vorhaben<br />

im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-<br />

schutz und Reaktorsicherheit. Entwurf<br />

RHEINISCH-BERGISCHER-KREIS – DER LANDRAT: Landschaftsplan Nr. 1 „Untere Wupper“, 2004<br />

ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN PFLANZENGESELLSCHAFTEN IN NORDRHEIN-WESTFALEN, 1. Fas-<br />

sung 1999, Verbücheln et al. in: Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nord-<br />

rhein-Westfalen, 3. Fassung 1999<br />

ROTE LISTE DER GEFÄHRDETEN BIOTOPE IN NORDRHEIN-WESTFALEN, 2. Fassung 1999, Verbü-<br />

cheln et al. in: Rote Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen, 3.<br />

Fassung 1999<br />

VOGELSCHUTZRICHTLINIe – Richtlinie des Rates vom 02.04.1979 über die Erhaltung der wildle-<br />

benden Vogelarten (79/409/EWG)<br />

VERWALTUNGSVORSCHRIFT ZU ANWENDUNG DER NATIONALEN VORSCHRIFTEN ZUR UMSETZUNG DER<br />

RICHTLINIEN 92/43/EWG (<strong>FFH</strong>-RL) UND 79/409/EWG (VOGELSCHUTZ-RL) (VV-<strong>FFH</strong>) gem.<br />

RdErl. D. MURL v. 26.04.2000, -III B 2-616.06.01.10- in Verbindung mit Rd.Erl. d.<br />

MUNLV v. 11.12.2006 –III-6-616.06.01.10- und in Verbindung mit dem Leitfaden zur<br />

Durchführung von <strong>FFH</strong>-Berträglichekitsuntersuchungen in NW, Stand 2002<br />

WASSERGESETZ FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN - LANDESWASSERGESETZ – LWG:<br />

vom 25. Juni 1995; Stand 3.5.2005<br />

ISR <strong>Stadt</strong> + Raum, Memeler Str. 30, 4<strong>27</strong>81 Haan, Tel: 02129 / 566 209-0, Fax: -16 ,e-mail: mail@isr-haan.de, www.isr-haan.de


<strong>FFH</strong>-Verträglichkeits Vorprüfung <strong>Bebauungsplan</strong> A <strong>27</strong> , <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> Seite 17<br />

WHG GESETZ ZUR ORDNUNG DES WASSERHAUSHALTS (WASSERHAUSHALTSGESETZ – WHG) vom<br />

<strong>27</strong>. Juli 1957, neugefasst durch Bekanntmachung vom 19. August 2002I 3245, geändert<br />

durch Art. 6 G vom 06. Januar 2004 I 2; BGBII 1957, 1110, 1386.<br />

WUPPERVERBAND: Umweltbericht – Nachhaltige Entwicklung Flussgebietsmanagement – 2003,<br />

Wuppertal<br />

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