15. Änderung des Flächen - Stadt Leichlingen
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<strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong><br />
2.4 Bebauungsplan<br />
Für den <strong>Änderung</strong>sbereich gilt derzeit der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. V 2<br />
Schießzentrum und Hotel „Trompete“ aus dem Jahr 1998.<br />
2.5 Landschaftsplan<br />
Der <strong>Änderung</strong>sbereich befindet sich im Geltungsbereich <strong>des</strong> wirksamen Landschaftsplanes<br />
„Untere Wupper“ <strong>des</strong> Rheinisch-Bergischen Kreises.<br />
Teilbereiche <strong>des</strong> Plangeltungsbereiches sowie der angrenzende nördliche Bereich sind<br />
im Landschaftsplan als Naturdenkmal „Leichlinger Sandberge“ dargestellt.<br />
Laut LANUV Informationssystem handelt es sich bei dem Gebiet um ein ehemaliges<br />
Naturschutzgebiet (NSG) mit einer Fläche von ca. 2,2 ha. Das Gebiet besteht aus verschiedenen<br />
Biotoptypen, herausragend ist die Heideterrasse. Sie etablierte sich auf<br />
den Sanden der tertiären Meeresdüne. Die Düne gehört zum südlichen Ausläufer der<br />
Leichlinger Sandberge. Das Abgrabungsgelände schnitt die Düne an. Nach Beendigung<br />
der Abgrabungen zeigten sich unterhalb der Abgrabungskante trockene Wiesenbrachen,<br />
oberhalb der Hangkante Bereiche von Heide und Besenginstergebüsch. Nach<br />
Norden schließen sich ein kraut- und strauchschichtarmer Eichenhain und sperrige<br />
Gebüschbestände an. Die vergleichsweise hohe strukturelle Vielfalt auf der Fläche ist<br />
nicht nur für Hecken- und Gebüschbrüter von Bedeutung, sondern auch für Arten, die<br />
auf das trockene, nährstoffarme Milieu der Heideterrasse angewiesen sind.<br />
3.0 <strong>Flächen</strong>nutzungsplanänderung<br />
Zur Umsetzung der Ziele der Planung und um die Voraussetzung für die erforderliche<br />
verbindliche Bauleitplanung zu schaffen, soll die Darstellung <strong>des</strong> <strong>Flächen</strong>nutzungsplans<br />
in „Lebensmittelvollsortimenter und ergänzender Einzelhandel“. geändert werden.<br />
Unter Beachtung der Zielvorgaben <strong>des</strong> städtischen Einzelhandelskonzepts sowie der<br />
Auswirkungsanalyse der BBE Handelberatung werden zusätzlich Regelungen zu den<br />
zulässigen Sortimenten und Verkaufsflächen getroffen.<br />
Folgende Nutzungen werden festgesetzt:<br />
Lebensmittelvollsortimenter max. Verkaufsfläche 1.336 m²<br />
Bäckerei max. Verkaufsfläche 20 m²<br />
Ergänzender Einzelhandel mit einer max. Verkaufsfläche von 50 qm je Ladeneinheit.<br />
Zusätzlich sind Dienstleister, wie z.B. Reinigungsannahme, Reisebüro zulässig.<br />
4.0 Verkehrliche Anbindung<br />
Die Reusrather Straße (L 294) und die Straße Trompete (L 288) stellen Hauptanbindungen<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> an das übergeordnete Straßennetz dar. Die Anbindung<br />
sowohl für den Lieferverkehr als auch den Kundenverkehr ist von der Reusrather Straße<br />
geplant.<br />
Der Knotenpunktbereich der beiden Landstraßen weist somit eine hohe Frequentierung<br />
auf.<br />
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