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15. Änderung des Flächen - Stadt Leichlingen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong><br />

2.4 Bebauungsplan<br />

Für den <strong>Änderung</strong>sbereich gilt derzeit der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. V 2<br />

Schießzentrum und Hotel „Trompete“ aus dem Jahr 1998.<br />

2.5 Landschaftsplan<br />

Der <strong>Änderung</strong>sbereich befindet sich im Geltungsbereich <strong>des</strong> wirksamen Landschaftsplanes<br />

„Untere Wupper“ <strong>des</strong> Rheinisch-Bergischen Kreises.<br />

Teilbereiche <strong>des</strong> Plangeltungsbereiches sowie der angrenzende nördliche Bereich sind<br />

im Landschaftsplan als Naturdenkmal „Leichlinger Sandberge“ dargestellt.<br />

Laut LANUV Informationssystem handelt es sich bei dem Gebiet um ein ehemaliges<br />

Naturschutzgebiet (NSG) mit einer Fläche von ca. 2,2 ha. Das Gebiet besteht aus verschiedenen<br />

Biotoptypen, herausragend ist die Heideterrasse. Sie etablierte sich auf<br />

den Sanden der tertiären Meeresdüne. Die Düne gehört zum südlichen Ausläufer der<br />

Leichlinger Sandberge. Das Abgrabungsgelände schnitt die Düne an. Nach Beendigung<br />

der Abgrabungen zeigten sich unterhalb der Abgrabungskante trockene Wiesenbrachen,<br />

oberhalb der Hangkante Bereiche von Heide und Besenginstergebüsch. Nach<br />

Norden schließen sich ein kraut- und strauchschichtarmer Eichenhain und sperrige<br />

Gebüschbestände an. Die vergleichsweise hohe strukturelle Vielfalt auf der Fläche ist<br />

nicht nur für Hecken- und Gebüschbrüter von Bedeutung, sondern auch für Arten, die<br />

auf das trockene, nährstoffarme Milieu der Heideterrasse angewiesen sind.<br />

3.0 <strong>Flächen</strong>nutzungsplanänderung<br />

Zur Umsetzung der Ziele der Planung und um die Voraussetzung für die erforderliche<br />

verbindliche Bauleitplanung zu schaffen, soll die Darstellung <strong>des</strong> <strong>Flächen</strong>nutzungsplans<br />

in „Lebensmittelvollsortimenter und ergänzender Einzelhandel“. geändert werden.<br />

Unter Beachtung der Zielvorgaben <strong>des</strong> städtischen Einzelhandelskonzepts sowie der<br />

Auswirkungsanalyse der BBE Handelberatung werden zusätzlich Regelungen zu den<br />

zulässigen Sortimenten und Verkaufsflächen getroffen.<br />

Folgende Nutzungen werden festgesetzt:<br />

Lebensmittelvollsortimenter max. Verkaufsfläche 1.336 m²<br />

Bäckerei max. Verkaufsfläche 20 m²<br />

Ergänzender Einzelhandel mit einer max. Verkaufsfläche von 50 qm je Ladeneinheit.<br />

Zusätzlich sind Dienstleister, wie z.B. Reinigungsannahme, Reisebüro zulässig.<br />

4.0 Verkehrliche Anbindung<br />

Die Reusrather Straße (L 294) und die Straße Trompete (L 288) stellen Hauptanbindungen<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Leichlingen</strong> an das übergeordnete Straßennetz dar. Die Anbindung<br />

sowohl für den Lieferverkehr als auch den Kundenverkehr ist von der Reusrather Straße<br />

geplant.<br />

Der Knotenpunktbereich der beiden Landstraßen weist somit eine hohe Frequentierung<br />

auf.<br />

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