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15. Änderung des Flächen - Stadt Leichlingen

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Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung wurden die Auswirkungen einer Ansiedlung<br />

<strong>des</strong> geplanten Lebensmittelvollsortimenters auf den Verkehrsfluss der L 294 und die<br />

Verkehrsabwicklung am Knotenpunkt Reusrather Straße / Trompete / Opladener Straße<br />

/ Rothenberg durch das Büro Runge + Küchler, Düsseldorf (Juli 2011) überprüft.<br />

Für die Erschließung <strong>des</strong> Lebensmittelvollsortimenters wird eine Lichtsignalregelung<br />

der Parkplatzerschließung in Koordination mit der vorhandenen Signalregelung am<br />

Knotenpunkt Reusrather Straße / Trompete angestrebt.<br />

Die Machbarkeit und Funktionstüchtigkeit mit ausreichender Leistungsfähigkeit wurde<br />

im Gutachten rechnerisch nachgewiesen.<br />

5.0 Verträglichkeitsanalyse<br />

Das Plangebiet befindet sich außerhalb eines im Einzelhandelskonzept der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Leichlingen</strong> ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiches und wird somit im Realisierungsfall<br />

die Funktion eines Ergänzungsstandorts für die Nahversorgung übernehmen.<br />

Zur Vorbereitung der Bauleitplanung wurden im Rahmen einer Auswirkungsanalyse<br />

von der BBE Handelberatung, Köln die zu erwartenden versorgungsstrukturellen und<br />

städtebaulichen Auswirkungen der Ansiedlung <strong>des</strong> Lebensmittelvollsortimenters mit<br />

Shopzone bewertet.<br />

Hierbei ist insbesondere auf die Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche<br />

der Städte <strong>Leichlingen</strong> (Innenstadt bzw. Ortskern Witzhelden) und Langenfeld (vor allem<br />

Nahversorgungszentrum Reusrath) sowie die für die wohnungsnahe Versorgung<br />

bedeutsamen Nahversorgungsstrukturen abzustellen.<br />

Abschießende Bewertung (BBE, Ergänzung zur Auswirkungsanalyse, Juli / August<br />

2012: S.13f):<br />

...“Im Westen der Kernstadt <strong>Leichlingen</strong> besteht nachweislich eine deutliche<br />

Versorgungslücke auf der Ebene der wohnungsnahen Versorgung. Dies wurde<br />

auch von der GMA im Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept festgestellt.<br />

Es besteht Konsens, dass eine Angebotsergänzung in Wohnungsnähe<br />

erfolgen sollte. Da im zu versorgenden Gebiet kein Nahversorgungszentrum existiert,<br />

kann dieses Zusatzangebot auch nicht innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches<br />

erfolgen. Ein zusätzliches Angebot in der Innenstadt hilft<br />

hier nicht weiter, da die Innenstadt zu weit entfernt ist, um wohnungsnah mit<br />

täglichem Bedarf versorgen zu können.<br />

Eine Bauleitplanung ist zur Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung<br />

begründbar. Bis zu 5.000 Einwohner wohnen im Leichlinger Westen jenseits<br />

der Bahntrasse, die eine ausgeprägte städtebauliche Zäsur darstellt. Mit Netto<br />

befindet nur ein Lebensmittelmarkt in diesem unterversorgten Gebiet. Hinzu<br />

kommt, dass dieser Markt sich im äußersten Nordosten dieses <strong>Stadt</strong>quartiers<br />

befindet und dieser nur für einen Teil der hier wohnenden Bevölkerung fußläufig<br />

zu erreichen ist.<br />

Der geplante Supermarkt mit ca. 1.340 m² Verkaufsfläche zzgl. Vorkassenzone<br />

kann am Planstandort nur im Rahmen eines Sondergebietes genehmigt werden.<br />

[.....................]<br />

Abschließend lässt sich festhalten, dass im Realisierungsfall <strong>des</strong> Lebensmittelvollsortimentes<br />

in der Leichlinger Weststadt die prognostizierten Umsatzverlagerungen<br />

keine Größenordnungen erreichen, die mehr als unwesentliche Auswirkungen<br />

auf zentrale Versorgungsbereiche in <strong>Leichlingen</strong> und den Nachbar-<br />

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