15. Änderung des Flächen - Stadt Leichlingen
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Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung wurden die Auswirkungen einer Ansiedlung<br />
<strong>des</strong> geplanten Lebensmittelvollsortimenters auf den Verkehrsfluss der L 294 und die<br />
Verkehrsabwicklung am Knotenpunkt Reusrather Straße / Trompete / Opladener Straße<br />
/ Rothenberg durch das Büro Runge + Küchler, Düsseldorf (Juli 2011) überprüft.<br />
Für die Erschließung <strong>des</strong> Lebensmittelvollsortimenters wird eine Lichtsignalregelung<br />
der Parkplatzerschließung in Koordination mit der vorhandenen Signalregelung am<br />
Knotenpunkt Reusrather Straße / Trompete angestrebt.<br />
Die Machbarkeit und Funktionstüchtigkeit mit ausreichender Leistungsfähigkeit wurde<br />
im Gutachten rechnerisch nachgewiesen.<br />
5.0 Verträglichkeitsanalyse<br />
Das Plangebiet befindet sich außerhalb eines im Einzelhandelskonzept der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Leichlingen</strong> ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiches und wird somit im Realisierungsfall<br />
die Funktion eines Ergänzungsstandorts für die Nahversorgung übernehmen.<br />
Zur Vorbereitung der Bauleitplanung wurden im Rahmen einer Auswirkungsanalyse<br />
von der BBE Handelberatung, Köln die zu erwartenden versorgungsstrukturellen und<br />
städtebaulichen Auswirkungen der Ansiedlung <strong>des</strong> Lebensmittelvollsortimenters mit<br />
Shopzone bewertet.<br />
Hierbei ist insbesondere auf die Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche<br />
der Städte <strong>Leichlingen</strong> (Innenstadt bzw. Ortskern Witzhelden) und Langenfeld (vor allem<br />
Nahversorgungszentrum Reusrath) sowie die für die wohnungsnahe Versorgung<br />
bedeutsamen Nahversorgungsstrukturen abzustellen.<br />
Abschießende Bewertung (BBE, Ergänzung zur Auswirkungsanalyse, Juli / August<br />
2012: S.13f):<br />
...“Im Westen der Kernstadt <strong>Leichlingen</strong> besteht nachweislich eine deutliche<br />
Versorgungslücke auf der Ebene der wohnungsnahen Versorgung. Dies wurde<br />
auch von der GMA im Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept festgestellt.<br />
Es besteht Konsens, dass eine Angebotsergänzung in Wohnungsnähe<br />
erfolgen sollte. Da im zu versorgenden Gebiet kein Nahversorgungszentrum existiert,<br />
kann dieses Zusatzangebot auch nicht innerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches<br />
erfolgen. Ein zusätzliches Angebot in der Innenstadt hilft<br />
hier nicht weiter, da die Innenstadt zu weit entfernt ist, um wohnungsnah mit<br />
täglichem Bedarf versorgen zu können.<br />
Eine Bauleitplanung ist zur Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung<br />
begründbar. Bis zu 5.000 Einwohner wohnen im Leichlinger Westen jenseits<br />
der Bahntrasse, die eine ausgeprägte städtebauliche Zäsur darstellt. Mit Netto<br />
befindet nur ein Lebensmittelmarkt in diesem unterversorgten Gebiet. Hinzu<br />
kommt, dass dieser Markt sich im äußersten Nordosten dieses <strong>Stadt</strong>quartiers<br />
befindet und dieser nur für einen Teil der hier wohnenden Bevölkerung fußläufig<br />
zu erreichen ist.<br />
Der geplante Supermarkt mit ca. 1.340 m² Verkaufsfläche zzgl. Vorkassenzone<br />
kann am Planstandort nur im Rahmen eines Sondergebietes genehmigt werden.<br />
[.....................]<br />
Abschließend lässt sich festhalten, dass im Realisierungsfall <strong>des</strong> Lebensmittelvollsortimentes<br />
in der Leichlinger Weststadt die prognostizierten Umsatzverlagerungen<br />
keine Größenordnungen erreichen, die mehr als unwesentliche Auswirkungen<br />
auf zentrale Versorgungsbereiche in <strong>Leichlingen</strong> und den Nachbar-<br />
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