Katalog 2012 - Frikarti Stauden AG
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Geschäftsbedingungen<br />
Jeder Käufer anerkennt die nachstehenden Bedingungen als rechtlich bindend. Mit<br />
Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle früheren Ausgaben ihre Gültigkeit.<br />
Preise und Zahlung<br />
1. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise ab <strong>Stauden</strong>gärtnerei in<br />
Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben vorbehalten.<br />
Zahlungskonditionen: 30 Tage netto.<br />
2. Die Kosten für Verpackung und Transport werden separat in Rechnung gestellt.<br />
3. Rabatte gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Bei Betreibung, Nachlassverträgen<br />
und Konkursen geht jeder Anspruch auf die gewährten Rabatte verloren.<br />
4. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. berechnet.<br />
5. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit dem Kaufpreis Forderungen irgendwelcher<br />
Art zu verrechnen.<br />
6. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Grüningen.<br />
7. Extra starke und durch den Käufer persönlich ausgelesene Pflanzen werden<br />
entsprechend höher bewertet. Verlangen Pflanzen besondere Aufwendungen,<br />
so kann ein angemessener Zuschlag in Rechnung gestellt werden.<br />
8. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Pflanzen Eigentum der <strong>Frikarti</strong><br />
<strong>Stauden</strong> <strong>AG</strong>.<br />
Versand<br />
9. Mit Abschluss des Vertrages gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über.<br />
10. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine bereits zugesagte Lieferung auszuführen,<br />
wenn die Pflanzen als Folge höherer Gewalt ganz oder teilweise<br />
zerstört sind.<br />
Garantie<br />
11. Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Hingegen wird Gewähr<br />
geboten für wüchsige Ware. Es wird Garantie geleistet, wenn ein Schadorganismus<br />
Wachstum, Ertrag oder Zierwert einer Pflanze wesentlich beeinträchtigt.<br />
Der Käufer muss nachweisen, dass die Pflanze bereits beim Kauf vom<br />
Schadorganismus infiziert war. Die Garantie gilt längstens während einer<br />
Vegetationsperiode und höchstens bis zum Fakturawert.<br />
12. Garantie für Sortenechtheit wird nur bis zum Fakturawert übernommen.<br />
88 Geschäftsbedingungen<br />
Sortenersatz, Ersatz durch Pflanzen ähnlicher Grösse und Stärke<br />
13. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Sorte können durch ähnliche, gleichwertige<br />
Pflanzen ersetzt werden, es sei denn, der Besteller verbietet einen Ersatz.<br />
14. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Grösse und Stärke können durch Pflanzen<br />
abweichender Grösse und Stärke ersetzt werden, es sei denn, ein Ersatz<br />
ist verbeten.<br />
Beschwerden<br />
15. Der Käufer muss die Pflanzen sofort nach Erhalt prüfen und allfällige Mängel<br />
unverzüglich mitteilen.<br />
Schlussbestimmungen<br />
16. Für Beratungen und Expertisen kann ein angemessenes Honorar berechnet<br />
werden.<br />
17. Gerichtsstand ist Grüningen.