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Katalog 2012 - Frikarti Stauden AG

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Geschäftsbedingungen<br />

Jeder Käufer anerkennt die nachstehenden Bedingungen als rechtlich bindend. Mit<br />

Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle früheren Ausgaben ihre Gültigkeit.<br />

Preise und Zahlung<br />

1. Bei den Preisen handelt es sich um Nettopreise ab <strong>Stauden</strong>gärtnerei in<br />

Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben vorbehalten.<br />

Zahlungskonditionen: 30 Tage netto.<br />

2. Die Kosten für Verpackung und Transport werden separat in Rechnung gestellt.<br />

3. Rabatte gelten nur bei fristgerechter Bezahlung. Bei Betreibung, Nachlassverträgen<br />

und Konkursen geht jeder Anspruch auf die gewährten Rabatte verloren.<br />

4. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5% p.a. berechnet.<br />

5. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit dem Kaufpreis Forderungen irgendwelcher<br />

Art zu verrechnen.<br />

6. Zahlungs- und Erfüllungsort ist Grüningen.<br />

7. Extra starke und durch den Käufer persönlich ausgelesene Pflanzen werden<br />

entsprechend höher bewertet. Verlangen Pflanzen besondere Aufwendungen,<br />

so kann ein angemessener Zuschlag in Rechnung gestellt werden.<br />

8. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Pflanzen Eigentum der <strong>Frikarti</strong><br />

<strong>Stauden</strong> <strong>AG</strong>.<br />

Versand<br />

9. Mit Abschluss des Vertrages gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über.<br />

10. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine bereits zugesagte Lieferung auszuführen,<br />

wenn die Pflanzen als Folge höherer Gewalt ganz oder teilweise<br />

zerstört sind.<br />

Garantie<br />

11. Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Hingegen wird Gewähr<br />

geboten für wüchsige Ware. Es wird Garantie geleistet, wenn ein Schadorganismus<br />

Wachstum, Ertrag oder Zierwert einer Pflanze wesentlich beeinträchtigt.<br />

Der Käufer muss nachweisen, dass die Pflanze bereits beim Kauf vom<br />

Schadorganismus infiziert war. Die Garantie gilt längstens während einer<br />

Vegetationsperiode und höchstens bis zum Fakturawert.<br />

12. Garantie für Sortenechtheit wird nur bis zum Fakturawert übernommen.<br />

88 Geschäftsbedingungen<br />

Sortenersatz, Ersatz durch Pflanzen ähnlicher Grösse und Stärke<br />

13. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Sorte können durch ähnliche, gleichwertige<br />

Pflanzen ersetzt werden, es sei denn, der Besteller verbietet einen Ersatz.<br />

14. Bestellte Pflanzen einer bestimmten Grösse und Stärke können durch Pflanzen<br />

abweichender Grösse und Stärke ersetzt werden, es sei denn, ein Ersatz<br />

ist verbeten.<br />

Beschwerden<br />

15. Der Käufer muss die Pflanzen sofort nach Erhalt prüfen und allfällige Mängel<br />

unverzüglich mitteilen.<br />

Schlussbestimmungen<br />

16. Für Beratungen und Expertisen kann ein angemessenes Honorar berechnet<br />

werden.<br />

17. Gerichtsstand ist Grüningen.

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