Niederschlagswasserversickerung 2 - Leichlingen
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F . G . M . I n g e n i e u r g e s e l l s c h a f t M ü l l e r G e o t e c h n i k G r u n d b a u B o d e n m e c h a n i k<br />
4 0 7 2 1 H i l d e n P o s t s t r a ß e 1 2 a T e l . 0 2 1 0 3 / 5 6 0 4 7 F a x . 0 2 1 0 3 / 5 4 2 8 5 i n f o @ f g m - i n g . d e<br />
Seite 2 von 8 zur gutachterlichen Stellungnahme <strong>Leichlingen</strong>, Erschließung ῞Bennert῞ vom 12.07.2012<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Beauftragung und Aufgabenstellung<br />
Mit Datum vom 16.04.2012 wurde bereits eine gutachterliche Stellungnahme hinsichtlich<br />
der Wasseraufnahmefähigkeit bzw. Versickerungsfähigkeit von Oberflächenwasser auf<br />
diesem Gelände vorgelegt.<br />
Zu dem damaligen Zeitpunkt wurden insgesamt 5 Versickerungsversuche mit der Infiltra-<br />
tionsmethode bei konstantem Wasserstand im Bohrloch in den versickerungsrelevanten<br />
Tiefen durchgeführt. Die zu diesem Zeitpunkt festgestellten Durchlässigkeitskoeffizien-<br />
ten lagen zwischen 2,3 x 10 -7 m/s und 8,4 x 10 -7 m/s. Diese in situ ermittelten Durch-<br />
lässigkeiten wurden gemäß dem Regelwerk DWA - A 138, Planung, Bau und Betrieb von<br />
Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser (Ausgabe 04/2005) mit dem Korrek-<br />
turfaktor 2 für Feldversuche multipliziert. Danach gab sich ein maßgebender mittlerer<br />
Durchlässigkeitskoeffizient = 9 x 10 -7 m/s.<br />
In der damaligen Stellungannahme wurde erläutert, dass sich bei diesen Versuchen im<br />
Bohrloch ῞Verschmierungsflächen῞ sowie nicht zu vermeidende Verdichtung des anste-<br />
henden Bodens während der Bohrarbeiten einstellen, die zu einer Verschlechterung der<br />
Durchlässigkeitskoeffizienten führen.<br />
Es wurde daher in dieser Stellungnahme dargelegt, dass für weitere Betrachtungen bzw.<br />
für Berechnungen von Versickerungsanlagen ein Durchlässigkeitskoeffizient von<br />
kf = 1 x 10 -6 m/s in Ansatz zu bringen ist.<br />
Bei diesem Durchlässigkeitskoeffizient ist nach o.g. Regelwerk eine Versickerung mög-<br />
lich.<br />
Die Stadt <strong>Leichlingen</strong> beruft sich jedoch auf § 51a - Erlaß, bei dem ein Durchlässigkeits-<br />
koeffizient von kf ≥ 5 x 10 -6 m/s vorausgesetzt wird, um eine ausreichende Versicke-<br />
rungsleistung erzielen zu können.