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Planungsbüro Holger Fischer - Beteiligungsverfahren

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Bauleitplanung der Gemeinde Buseck<br />

Ortsteil Großen-Buseck<br />

Begründung zur<br />

Flächennutzungsplanänderung im Bereich<br />

des Bebauungsplanes Nr.1.23 „Auf der Eselsweide“<br />

Vorentwurf 06/2009<br />

Bearbeiter FNP-Änderung: Dipl.-Geogr. M. Wolf (Stadtplaner AKH /SRL)<br />

Dipl.-Ing. S. Helmecke (Raumordnung)<br />

<strong>Planungsbüro</strong> <strong>Holger</strong> <strong>Fischer</strong><br />

Konrad-Adenauer-Straße 16, 35440 Linden, Tel. 06403/9537-0, Fax. 06403/9537-30,<br />

email: mwolf@fischer-plan.de / Internet: www.fischer-plan.de


Gemeinde Buseck, Ot. Großen-Buseck, FNP-Änderung im Bereich BP Nr.1.23 “Auf der Eselsweide“ 2<br />

Inhalt<br />

1 Vorbemerkungen ................................................................................................................................... 3<br />

1.1 Planziel und Planerfordernis.............................................................................................................. 3<br />

1.2 Umsetzung des Planziels .................................................................................................................. 4<br />

1.3 Verfahrensstand ................................................................................................................................ 4<br />

1.4 Lage, Größe und Nutzung des Plangebietes .................................................................................... 4<br />

1.5 Übergeordnete Planungen................................................................................................................. 5<br />

1.5.1 Regionalplan Mittelhessen 2001 und 2008 ................................................................................... 5<br />

1.5.2 Flächennutzungsplan – Darstellung alt ......................................................................................... 5<br />

2 Städtebauliche Aspekte und planerische Gesamtkonzeption.......................................................... 6<br />

3 Landschaftspflege und Naturschutz ................................................................................................... 9<br />

3.1 Umweltprüfung und Umweltbericht.................................................................................................... 9<br />

3.2 Artenschutz und Schutzgebiete....................................................................................................... 11<br />

4 Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz ..................................................................................... 11<br />

4.1 Wasserversorgung und Schonung der Grundwasservorkommen................................................... 11<br />

4.2 Abwasserbeseitigung....................................................................................................................... 12<br />

4.3 Abflussregelung ............................................................................................................................... 13<br />

4.4 Hinweise .......................................................................................................................................... 13<br />

5 Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Infrastruktur.................................................. 13<br />

5.1 Verkehrsanlagen.............................................................................................................................. 13<br />

5.2 Technische Infrastruktur .................................................................................................................. 13<br />

5.3 Brandschutz..................................................................................................................................... 14<br />

5.4 Abfälle .............................................................................................................................................. 14<br />

6 Bodenordnung, Bergrecht, Baugrund, Geologie ............................................................................. 14<br />

7 Denkmalschutz, Altlasten, Landwirtschaft ....................................................................................... 14<br />

<strong>Planungsbüro</strong> <strong>Holger</strong> <strong>Fischer</strong> – 35440 Linden Vorentwurf 06/2009


Gemeinde Buseck, Ot. Großen-Buseck, FNP-Änderung im Bereich BP Nr.1.23 “Auf der Eselsweide“ 3<br />

Übersichtskarte des Plangebietes<br />

Abb.1: Die Abbildung ist ohne Maßstab, die Karte genordet.<br />

1 Vorbemerkungen<br />

1.1 Planziel und Planerfordernis<br />

Zwischen den Ortslagen Gießen-Rödgen und Großen-Buseck befindet sich nördlich der Landesstraße L<br />

3126 ein Aussiedlerhof im Außenbereich, dessen Eigentümer Landwirtschaft (Ackerbau) betreiben. Die<br />

Großviehhaltung wurde weitestgehend vor kurzem aufgegeben. Um die langfristige Wirtschaftlichkeit des<br />

Hofes und somit der vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern, ist neben der Nutzung von Sonnenenergie (Pho-<br />

tovoltaik) auch die Errichtung einer Biogasanlage geplant. Das Vorhaben der Biogasanlage wird in Zusam-<br />

menarbeit mit einer dritten Person (Investor) geplant und durchgeführt. Der Investor wird auch die Antrags-<br />

unterlagen erarbeiten, den Bauantrag stellen und die Biogasanlage dann errichten, so dass das Vorhaben<br />

als nicht privilegiert gemäß § 35 BauGB einzustufen ist. Der landwirtschaftliche Hof wiederum wird die Bio-<br />

gasanlage mit Rohstoffen versorgen.<br />

Planziel der vorliegenden FNP-Änderung bzw. des Bebauungsplanes ist es, Bauplanungsrecht für die Errich-<br />

tung einer Biogasanlage mit den dazugehörigen Nebenanlagen und Lagerflächen zu schaffen, die der Er-<br />

zeugung erneuerbarer Energien dient. Hierzu soll gemäß § 11 Abs.2 BauNVO ein Sondergebiet Zweckbe-<br />

stimmung Biogasanlage in der Gemeinde Buseck, Ortsteil Großen-Buseck ausgewiesen werden.<br />

Da die Errichtung der Biogasanlage im unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem<br />

lw. Hof steht, wird neben der Sondergebietsausweisung Zweckbestimmung Biogasanlage auch der lw. Hof<br />

als Solches erfasst und festgesetzt.<br />

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Da das Planvorhaben wie oben geschildert kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs.1<br />

Nr.6 BauGB darstellt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungs-<br />

planes erforderlich.<br />

1.2 Umsetzung des Planziels<br />

Zur Umsetzung des Planziels und Schaffung von Bauplanungsrecht bedarf es daher aus formellen Gründen<br />

der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im regulären Verfahren (2 Verfahrensschritte und Um-<br />

weltprüfung) und der Änderung des Flächennutzungsplanes. Es erfolgte diesbezüglich bereits eine Abstim-<br />

mung mit dem Kreisbauamt. Aufgrund der vorhandenen und geplanten Nutzung im Plangebiet erfolgt die<br />

Ausweisung gemäß § 11 Abs.2 BauNVO als Sondergebiet Zweckbestimmung Biogasanlage und Landwirt-<br />

schaftlicher Hof.<br />

Da der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, muss<br />

dieser im Parallelverfahren geändert werden. Künftig ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan als Son-<br />

derbaufläche Zweckbestimmung Biogasanlage und lw. Hof gemäß § 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO darzustellen. Die<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren durchgeführt.<br />

1.3 Verfahrensstand<br />

Aufstellungsbeschluss gemäß<br />

§ 2(1) BauGB<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß<br />

§ 3(1) BauGB<br />

Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß<br />

§ 4(1) BauGB<br />

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange gemäß<br />

§ 4(2) BauGB<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß<br />

§ 3 (2) BauGB<br />

Feststellungsbeschluss gemäß<br />

§ 6 BauGB<br />

*Die Bekanntmachungen erfolgen in den Busecker Nachrichten.<br />

1.4 Lage, Größe und Nutzung des Plangebietes<br />

Größe: ca. 1,7ha<br />

13.05.2009<br />

Bekanntmachung 26.06.2009*<br />

29.06.2009 – 24.07.2009<br />

Bekanntmachung: 26.06.2009*<br />

Anschreiben 25.06.2009<br />

Frist 31.07.2009<br />

Anschreiben<br />

Frist analog § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Bekanntmachung *<br />

Lage: Westlich des Ortsteils Großen-Buseck, abgesetzt von der Ortslage ca. 500-600m.<br />

Flur: Flur 22, Gemarkung Großen-Buseck, Flurstücke 229/2 sowie 295tlw.<br />

Exposition: Das Plangebiet ist relativ eben, das Gelände fällt jedoch von West nach Ost bzw. Nord nach<br />

Süd.<br />

Nutzung: Das Gelände wird durch den lw Hof mit Nebenanlagen geprägt. Im Norden befinden sich Grünland-<br />

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flächen.<br />

Geplante Ausweisung: Sondergebiet gemäß § 11 Abs.2 BauNVO: Zweckbestimmung Biogasanlage und<br />

landwirtschaftlicher Hof.<br />

1.5 Übergeordnete Planungen<br />

1.5.1 Regionalplan Mittelhessen 2001 und 2008<br />

Im Regionalplan Mittelhessen 2001 wird der geplante Geltungsbereich als Bereich für die Landwirtschaft<br />

(B6.3-2) und als Regionaler Grünzug (B6.1-1) dargestellt. Im Regionalplan2008 (Planfassung für die Vorlage<br />

zur Genehmigung) wird der Bereich als Regionaler Grünzug, Vorrangfläche für die Landwirtschaft (B6.3-1),<br />

Vorbehaltsfläche für Klimafunktion (6.1.3-1) und angrenzend als Vorrangebiet für Natur und Landschaft<br />

(6.1.1-1).<br />

Aufgrund der besonderen örtlichen Konstellation wird die Biogasanlage auf dem unmittelbaren Betriebsge-<br />

lände des bestehenden lw. Hofes errichtet. Das Grundstück des lw. Hofes selbst wird durch konkrete Flä-<br />

chenausweisungen des Regionalplanes nicht erfasst. Die überlagernden Darstellungen wie Vorrangfläche<br />

Landwirtschaft oder Regionaler Grünzug werden in ihrer Raumbedeutsamkeit durch die Errichtung der bauli-<br />

chen Anlagen der Biogasanlagen im Bereich des lw. Hofes nicht maßgeblich beeinträchtigt, so dass die Ge-<br />

meinde Buseck zum jetzigen Planungszeitpunkt davon ausgeht, dass ein Abweichungsantrag zum Regio-<br />

nalplan Mittelhessen nicht erforderlich wird. Da die Flächen und Einrichtungen der Biogasanlage flächenan-<br />

teilig deutlich gegenüber dem lw. Hof als untergeordnet zu beurteilen sind und die Betreibung der Anlage auf<br />

lw. Produkte des Hofes basiert, werden auch hier die raumordnerischen Belange der Vorrangfläche Land-<br />

wirtschaft nicht maßgeblich beeinträchtigt. Die Gemeinde verweist in diesem Fall auf die Sicherung und Stär-<br />

kung der örtlichen Landwirtschaft hin.<br />

Im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes sind mögliche Alternativflächen um den lw. Hof herum für<br />

die Errichtung einer Biogasanlage geprüft worden. Im Ergebnis stellt die Alternativenprüfung jedoch einen<br />

wesentlich höheren Eingriff in Natur und Landschaft dar, so dass man auf den Standort in Hofnähe zurück-<br />

gegriffen hat.<br />

1.5.2 Flächennutzungsplan – Darstellung alt<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Buseck weist das Plangebiet derzeit als lw. Fläche mit<br />

dem Zusatzsymbol Aussiedlerhof aus. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird daher eine Ände-<br />

rung des Flächennutzungsplanes vorgenommen, der den gesamten Bereich künftig als Sonderbaufläche<br />

Zweckbestimmung Biogasanlage und lw. Hof ausweist.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass im<br />

Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt.<br />

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2 Städtebauliche Aspekte und planerische Gesamtkonzeption<br />

Der lw. Betrieb hat in den letzten Jahren von der Viehhaltung in Ackerbauwirtschaft umgestellt. Derzeit be-<br />

wirtschaftet der lw. Hof ca. 220ha, wovon 80ha als Grünland bewirtschaftet werden. Die zu bewirtschafteten<br />

Flächen liegen in den Gemarkungen Rödgen, Buseck und Trohe in einem Umkreis von ca. 5km. Im Rahmen<br />

der Erntekampanien wird die Biogasanlage bzw. der lw. Hof in erster Linie von Norden über die Wirtschafts-<br />

wege angefahren. Da der lw. Hof selbst keine Viehhaltung mehr betreibt, wird die erforderliche Menge an<br />

Gülle in Kooperation mit einem Nachbarbetrieb zur Verfügung gestellt. .<br />

In der Biogasanlage soll durch Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen der NawaRo-Liste und Gülle<br />

(Wirtschaftsdünger) Biogas erzeugt werden. Das energetisch wertvolle Methangas, das in dem Fermenter<br />

produziert wird, wird in ein Blockheizkraftwerk (BHKW) in elektrische und thermische Energie umgewandelt.<br />

Diese elektrische und thermische Energie wird dann in das Versorgungsnetz der Stadtwerke Gießen einge-<br />

speist und die östlich angrenzende Ortslage von Großen-Buseck mit versorgt.<br />

Für die Errichtung der Biogasanlage sind folgende Bauwerke notwendig.<br />

• Fermenter mit einer Grundfläche von ca. 255m², einer Höhe von 5,80m und ein Volumen von rund<br />

1.500m³. Der Fermenter ist die bauliche Anlage, in dem der Biogasprozess durch Vergärung von<br />

Substraten stattfindet. Die Fermenter haben jeweils eine Gashaube, in der das Biogas zwischenge-<br />

speichert wird.<br />

• Als weitere bauliche Anlage wird ein Nachgärer errichtet, mit einer Grundfläche von 255m², ebenfalls<br />

einer Höhe von 5,80m und ein Volumen von rund 1.500m³. In dem Nachgärer wird das weitestge-<br />

hend vergorene Substrat aus dem Fermenter gefördert. Der Nachgärer hat die Aufgabe, das ausge-<br />

gorene Substrat -gleichzeitig hochwertige Dünger- bis zu dessen Ausbringung auf die Felder zwi-<br />

schenzuspeichern. Da das aus dem Fermenter entnommene Substrat noch über ein Restpotenzial<br />

an Biogasbildung (ca. 8-10% der Frischmasse) verfügt, wird der Nachgärer ebenfalls mit einer Gas-<br />

haube hergestellt. Fermenter und Nachgärer werden mit einer Rohrleitung hydraulisch verbunden,<br />

so dass das produzierte Gas sich gleichmäßig in dem Gasraum der beiden Behälterhauben verteilen<br />

kann.<br />

• Dem Fermenter vorgelagert ist eine Vorgrube mit ca. 30m³, die ebenerdig in den Boden eingelassen<br />

wird. Die Vorgrube dient zur Aufnahme, Lagerung und Anmaischung von Gülle. Die aus den Stallun-<br />

gen oder Anlieferung stammende Gülle wird durch zupumpen von Gärsubstrat aus dem Nachgärer<br />

angemaischt und dann in den Fermenter gepumpt.<br />

• Der dafür erforderliche Pumpraum (ca. 18m²) wird zwischen Fermenter und Nachgärer errichtet.<br />

Hierin befindet sich eine Drehkolbenpumpe, die das Gärsubstrat aus dem Fermenter in den Nachgä-<br />

rer und von dort aus in den Endlagerbehälter fördert.<br />

• Der Eintragbehälter (Lagerbehältervolumen ca. 15m³) wird zum Einbringen von Feststoffen (nicht<br />

fließfähiges Substrat) benötigt. Der Einbringbehälter wird an den Fermenter angeschlossen. Mit ei-<br />

nem Radlader wird der Vorlagebehälter des Eintragsystems befüllt, der Behälter ist mit einer Förder-<br />

schnecke ausgestattet, die das zu vergärende Substrat in den Fermenter fördert.<br />

• Auf eine Grundfläche von ca. 200m², einer Höhe von ca. 5m und einem Volumen von rund 1.000m³<br />

wird im Endlager das vollständig ausgegorene Substrat aus dem Nachgärer gefördert.<br />

• Das Blockheizkraftwerk mit einer Länge von 9m, Breite von 7m und Höhe von 2,75m veredelt das<br />

produzierte Biogas in elektrischer und thermischer Energie. Das Blochheizkraftwerk wird eine elekt-<br />

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rische Leistung von rund 190kW/h und eine thermische Leistung von 225kW/h bei Volllast erreichen<br />

können.<br />

• Die bereits am lw. Hof vorhandenen Anlageteile sind das Endlager und die Vorgrube. Ferner sind für<br />

die Lagerung von Substratrohstoffen zwei Fahrsilos auf dem Hof und weitere Silos vorhanden. Dar-<br />

über hinaus kann die Zufahrt zum Hof sowie die Verkehrsflächen auf dem Hof genutzt werden.<br />

Für die Beschickung der Biogasanlage werden Rohstoffe aus der Landwirtschaft benötigt. Diese Rohstoffe<br />

wird der lw. Betrieb anbauen und dann direkt der Biogasanlage zur Verfügung stellen. Der Landwirtschafts-<br />

betrieb verfügt über eine ausreichende Produktionskapazität, um die Biogasanlage mit nachwachsenden<br />

Rohstoffen zu versorgen. Dabei ergeben sich zu den heutigen Betriebsabläufen kaum Veränderungen, da<br />

die Rohstoffe nach der Ernte auf dem Hofgelände gelagert und verarbeitet werden können. Die vorhandene<br />

Hofinfrastruktur erfüllt nahezu alle Anforderungen, die für einen erfolgreichen Biogasanlagenbetrieb notwen-<br />

dig sind.<br />

Die täglich zu verarbeitende Menge an frischem Gärsubstrat beträgt rund 20t, davon 1/3 Gülle. Der Rest<br />

verteilt sich in etwa zu gleichen Teilen auf Gras- und Maissilage. Die daraus gewonnene Menge an Biogas<br />

beträgt ca. 2.400m³/t, was bei einem Methangehalt von ca. 55% eine Methanausbeute von ca. 1.300m³/t<br />

bedeutet. Das produzierte Biogas wird in den Gasraumhauben der Behälter (Fermenter und Nachgärer)<br />

gespeichert. Von dem Gasraum führt eine Gasleitung zum Blockheizkraftwerk, über die das Biogas ange-<br />

saugt wird. Der Druck des Gasraums stellt sich erfahrungsgemäß auf 10-15 mbar ein, was einer Wassersäu-<br />

le von rund 10-15cm entspricht. Der produzierte Strom wird über eine Trafostation in das Stromnetz der<br />

Stadtwerke Gießen eingespeist. Ebenso liegt eine Zusage der Stadtwerke Gießen vor, die produzierte Wär-<br />

me von den Stadtwerken in das nahegelegene Wärmenetz einzuspeisen.<br />

Das Plangebiet bietet aus städtebaulicher Sicht gegenüber anderen Standorten gewichtige Vorteile. Die<br />

baulichen Anlagen der Biogasanlage werden nördlich des Stalles errichtet, wobei bereits bestehende Bau-<br />

lichkeiten genutzt werden. Auf der Abb.2 wird der Bestand und die geplanten baulichen Anlagen dargestellt.<br />

Durch die unmittelbare Angliederung der Biogasanlage an den lw. Hof, kann eine weitere Zersiedelung der<br />

Landschaft vermieden werden.<br />

Zudem ist durch die schon vorhandene Zufahrt zum lw. Hof (von zwei Seiten) die verkehrliche Erschließung<br />

bereits gesichert, wobei laut Auskunft der Hofbetreiber die Fahrten der Betriebsfahrzeuge überwiegend über<br />

lw. Wirtschaftswege von und in Richtung Norden abgewickelt werden.<br />

Des Weiteren befindet sich in unmittelbarer Nähe bereits ein Fernwärmenetz der Stadtwerke Gießen, in der<br />

die durch die Biogasanlage erzeugte Wärme eingespeist werden kann. Auch der Strom kann in diesem Be-<br />

reich abgenommen werden. Hierzu wurden bereits entsprechende Gespräche mit den Stadtwerken geführt.<br />

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Abbildung 2: Ausschnitt Biogasanlage Buseck, Konzeptplan<br />

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Als nachwachsende Rohstoffe sind insbesondere die Rohstoffe gemeint, die in der sogenannten Positivliste<br />

aufgeführt sind. Die Positivliste ist eine nicht rechtsverbindliche Liste von Stoffen, die zum Bezug des Nawa-<br />

Ro-Bonus 1 berechtigen. Auf dieser Positiv-Liste sind aufgeführt:<br />

- Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbau-<br />

lichen Betrieben anfallen<br />

- Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die im Rahmen der Landschaftspflege anfallen<br />

- Schlempe aus einer landwirtschaftlichen Brennerei<br />

- Kot und/oder Harn einschließlich Einstreu von Nutztieren<br />

Die benötigten Rohstoffe sollen in der Umgebung in einem Umkreis von ca. 5 km angebaut werden. Anbau<br />

und Ernte übernimmt der vorhandene lw. Hof. Die Betriebsgebäude und derzeitigen Nutzungen des Land-<br />

wirtschaftlichen Anwesens sind ebenfalls über die Plankarte und textlichen Festsetzungen erfasst. Erweite-<br />

rungsmöglichkeiten für die Gebäude und Nutzungen sind im Rahmen der Bauleitplanung ebenfalls vorgese-<br />

hen und beschränken sich auf das heutige Betriebsgelände. Außer dem umweltfreundlich erzeugten Strom<br />

und Biogas kann ein Beitrag zur Stabilisierung der Arbeitsplätze des ansässigen landwirtschaftlichen Betrie-<br />

bes geleistet werden.<br />

Es ist anzumerken, dass das Landschaftsbild durch die vorhandenen baulichen Anlagen des Hofes domi-<br />

niert wird und somit bereits vorbelastet ist. Die baulichen Anlagen der Biogasanlage sind im Umfang und<br />

Höhe den vorhandenen baulichen Anlagen untergeordnet. Dennoch ist das Planvorhaben so zu errichten,<br />

dass es sich in die umgebende Landschaft weitestgehend einfügt, da der Planstandort derzeit planungs-<br />

rechtlich als Außenbereich (i.S. § 35 BauGB) zu beurteilen ist. Dem wird insbesondere durch die gestalteri-<br />

schen und eingriffsminimierenden Festsetzungen im Bebauungsplan Rechnung getragen.<br />

3 Landschaftspflege und Naturschutz<br />

3.1 Umweltprüfung und Umweltbericht<br />

Bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen ist i.d.R. nach § 2 Abs.4 BauGB eine Umweltprüfung für<br />

die Belange des Umweltschutzes durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung sind die voraussichtlichen,<br />

erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einen Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.<br />

Dabei legt die Kommune für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung<br />

der Belange des Umweltschutzes für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltbelange werden im § 1<br />

Abs.6 Nr.7 BauGB2004/2007 neu strukturiert und insbesondere um die sich aus dem EU-Recht ergebenen Anforderungen<br />

fortentwickelt (insbesondere UVP und UP sowie FFH- und Luftqualitätsrichtlinien). Für den Bereich<br />

der Bauleitplanung enthält das Baugesetzbuch durch das EAG Bau (Europarechtsanpassungsgesetz<br />

Bau) eine gesonderte Umsetzung des EU Rechtes, mit dem die Durchführung der Umweltprüfung hier abschließend<br />

geregelt wird. Hierzu ist im Katalog der abwägungserheblichen Belange die Zusammenstellung<br />

der Umweltbelange in § 1 Abs.6 Nr.7 präzisiert worden, um den Überblick über die wesentlichen in der Umweltprüfung<br />

zu betrachtenden Umweltauswirkungen zu erleichtern. § 1a enthält ergänzende Vorschriften<br />

1 Der NawaRo-Bonus wurde bei der Novellierung des EEG aufgenommen und ist ein Energiepflanzenbonus, der unter<br />

anderem nur dann bewilligt wird, wenn der Strom ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen und /oder Gülle gewonnen<br />

wird.<br />

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zum Umweltschutz, die insbesondere nach Ermittlung des einschlägigen Materials in der Umweltprüfung zu<br />

beachten sind.<br />

Der neue § 2 Abs.4 BauGB stellt die Grundnorm für das Verfahren der Umweltprüfung dar. In dieser Vorschrift<br />

wird die Umweltprüfung in die zentralen Arbeitsschritte – Ermittlung, Beschreibung und Bewertung -<br />

definiert, wobei entsprechend der Systematik der Richtlinie für Einzelheiten auf die Anlage zum Baugesetzbuch<br />

verwiesen wird. Der § 2a BauGB ist zur einer allgemeinen Vorschrift über die Begründung von Bauleitplänen<br />

ausgestaltet worden, in dem verdeutlicht wird, dass der Umweltbericht einen Bestandteil der Begründung<br />

bildet, in dem die Ergebnisse der Ermittlung und Bewertung in einem eigenen Abschnitt dargestellt<br />

werden. Die einzelnen in den Umweltbericht aufzunehmenden Angaben, die aus den bisherigen Vorgaben<br />

des § 2a BauGBalt abgeleitet wurden ergeben sich aus der Anlage zum Baugesetzbuch. Sie bilden eine Orientierung<br />

für den Aufbau und die Gliederung des Umweltberichtes.<br />

Die Umweltprüfung ist durch die neuen Vorschriften als Regelverfahren für grundsätzlich alle Bauleitpläne<br />

(BP und FNP) eingeführt worden (Ausnahme vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB). Im Rahmen der<br />

frühzeitigen Trägerbeteiligung sind die Anforderungen an Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />

zu ermitteln. Darauf aufbauend wird die Umweltprüfung durchgeführt, die mittels des Umweltberichts im<br />

Rahmen der Entwurfsoffenlage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Bei der Integration der Umweltprüfung<br />

in das Bauleitplanverfahren sind nach der EU-Richtlinie folgende Verfahrensschritte zu beachten:<br />

1. Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltprüfung<br />

2. Festlegung des Untersuchungsrahmens und der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen<br />

(sog. Scoping), dazu dient der Verfahrensschritt gemäß § 4 Abs.1 BauGB<br />

3. Erstellung eines Umweltberichtes<br />

4. Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung §§ 3 und 4 BauGB<br />

5. Berücksichtigung der Ergebnisse bei der weiteren Entscheidungsfindung (Abwägung)<br />

6. Bekanntgabe der Entscheidung § 10 Abs.4 BauGB (Bekanntmachung des Planes und Erlangung<br />

der Rechtskraft)<br />

7. Überwachung und Monitoring<br />

Die o.g. Vorgaben hat der Gesetzgeber bei der Integration der Umweltprüfung in das Deutsche Bauplanungsrecht<br />

berücksichtigt, ohne dass hierdurch eine wesentliche Änderung des Verfahrensablaufs erfolgt ist.<br />

Vielmehr geben die einzelnen Verfahrensschritte im Wesentlichen die Arbeitsschritte wieder, die bei der<br />

Zusammenstellung und Bewertung des umweltrelevanten Abwägungsmaterials ohnehin für eine sachgerechte<br />

Abwägung durchzuführen sind. Die zentrale Vorschrift der Umweltprüfung im Baugesetzbuch ist § 2<br />

Abs.4. Danach sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanverfahren die voraussichtlichen erheblichen<br />

Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB zu ermitteln<br />

und in einem Umweltbericht zu beschreiben bzw. anschließend – im Rahmen der Abwägung - zu bewerten<br />

sind. Ob und inwieweit die im Umweltbericht aufgeführten Umweltbelange gegenüber anderen Belangen<br />

vorgezogen oder zurückgestellt werden, ist nicht mehr Bestandteil der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4<br />

BauGB, sondern der allgemeinen Abwägung nach § 2 Abs.3 i.V.m. § 1 Abs.7 BauGB. Diese erfolgt nicht<br />

mehr im Rahmen des Umweltberichtes, sondern ist - wie bisher - Bestandteil der weiteren Planbegründung.<br />

Der Umweltbericht kann auch nach den Verfahrenschritten gemäß §§ 3(1) und 4(1) BauGB erstellt und dann<br />

im Rahmen der Offenlage öffentlich ausgelegt werden, zumal die o.g. Verfahrensschritte dazu dienen, den<br />

Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festzulegen. Vorliegend wird der Umweltbericht zum Entwurf erarbeitet<br />

und öffentlich ausgelegt.<br />

Die durch das Vorhaben vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB auszuglei-<br />

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chen. Die dafür vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen können gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 Hs. 1 BauGB den<br />

unterschiedlichen Eingriffen im Plangebiet zugeordnet werden.<br />

Die Aufnahme der Ausgleichsmaßnahmen und deren Zuordnung werden bei vorliegender Planung zum<br />

Entwurf abschließend aufgenommen.<br />

3.2 Artenschutz und Schutzgebiete<br />

Der Gemeinde Buseck und dem Planverfasser liegen derzeit keine Erkenntnisse über geschützte Pflanzen-<br />

arten oder betroffene Schutzgebiete (LSG, NSG, FFH etc.) im Plangebiet vor. Die im Plangebiet möglich<br />

vorkommenden geschützten Arten werden in den Umweltbericht aufgenommen. Unmittelbar angrenzend<br />

zum Plangebiet ist das FFH-Gebiet 5318-302 (Wieseckaue und Josolleraue) ausgewiesen. Zum Entwurf<br />

wird daher zur Umweltprüfung eine FFH-Verträglichkeitsprognose erstellt.<br />

Im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens liegen zum jetzigen Zeitpunkt des Vorentwurfes<br />

keine Erkenntnisse über die Betroffenheit von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder europäischer<br />

Vogelarten vor. Dies betrifft auch die Vorgaben des § 42 Abs.1 Nr.1 bis Nr.3 BNatSchG: Erhebliche Störung,<br />

Entnahme, Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sowie der Fang, Entnahme,<br />

Verletzung oder Tötung von Individuen.<br />

Die Erforderlichkeit einer von den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls abhängigen artenschutzbezoge-<br />

nen Erhebung ist somit im Rahmen der vorliegenden Planung zunächst nicht erkennbar. Die Beachtung der<br />

Verbotstatbestände der §§ 19 und 42 BNatSchG gilt jedoch auch bei der nachfolgenden konkreten Planum-<br />

setzung. Der Vorhabenträger bzw. Bauherr muss dem Erfordernis des Artenschutzes ggf. auch hier Rech-<br />

nung tragen (Prüfung der Artenschutzbelange bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulas-<br />

sungsverfahren, gilt auch für Vorhaben nach § 55ff HBO).<br />

4 Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz<br />

In Anlehnung an den Erlass zur Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung<br />

(Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 23.06.1997 S. 1803) wird die Wasserversorgung und Schonung<br />

der Grundwasservorkommen, Abwasserbeseitigung und Abflussregelung im Bebauungsplan wie folgt be-<br />

handelt:<br />

4.1 Wasserversorgung und Schonung der Grundwasservorkommen<br />

Bedarfsermittlung:<br />

Durch das Vorhaben entsteht ein geringer Mehrbedarf an Trinkwasser für den Betrieb der Anlagen, der aber<br />

über die bestehende Versorgung abgedeckt werden kann. Der Bedarf an Löschwasser wird derzeit geprüft.<br />

Im Rahmen des Bauantrages gilt die Löschwassersicherung entsprechend nachzuweisen.<br />

Deckungsnachweis:<br />

Die Deckung der Löschwasserversorgung wird derzeit geprüft. Die Trinkwasserversorgung kann durch die<br />

vorhandene Leitung gedeckt werden.<br />

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Sicherstellung der Wasserqualität<br />

Entfällt.<br />

Versickerung und Entsiegelung<br />

Die Möglichkeit der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf dem bestehenden Betriebsge-<br />

lände wird durch den Bebauungsplan nicht weiter eingeschränkt. Ein Großteil der erfassten Betriebsflächen<br />

ist so befestigt, dass das Wasser Vorort versickern kann. Darüber hinaus kann das Niederschlagswasser auf<br />

die nördlich angrenzenden Wiesen geleitet werden und natürlich versickern.<br />

Betriebliche Anlagen<br />

Entfällt.<br />

Finanzierung<br />

Wird von der Gemeinde geprüft, sofern erforderlich.<br />

4.2 Abwasserbeseitigung<br />

Abwassermenge und -fracht<br />

Die im Plangebiet anfallende Abwassermenge kann derzeit nicht exakt quantifiziert werden. Für den Betrieb<br />

der Biogasanlage selbst fällt kein Abwasser an.<br />

Anschlussmöglichkeit an vorhandene oder geplante Abwasseranlagen<br />

Das im Plangebiet derzeit anfallende Abwasser des lw. Hofes wird in Gruben gesammelt und regelmäßig<br />

abgefahren. Das anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser wird in einer Zisterne gesammelt oder<br />

Vorort versickert.<br />

Leistungsfähigkeit der Abwasseranlagen<br />

Die Abwasseranlagen sind ausreichend dimensioniert.<br />

Finanzierung<br />

Wird von der Gemeinde geprüft.<br />

Möglichkeiten der Reduzierung der Abwassermenge<br />

Entfällt.<br />

Nachweis der Gewässerbenutzung<br />

Entfällt.<br />

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4.3 Abflussregelung<br />

Vorflutverhältnisse<br />

Im Plangebiet selbst befindet sich kein Vorfluter.<br />

Dezentraler Hochwasserschutz<br />

Entfällt.<br />

Erforderliche Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

Entfällt.<br />

4.4 Hinweise<br />

Das Plangebiet liegt in keinem Überschwemmungsgebiet und in keinem festgesetzten Wasserschutzgebiet.<br />

Nachrichtliche Übernahme gemäß § 9 Abs.6 BauGB, Hinweise und Empfehlungen verschiedener Träger öffentlicher<br />

Belange, die bei nachfolgenden Planungen (Bauantrag, Bauausführung, Erschließungsplanung usw.) beachtet werden<br />

müssen.<br />

Wasser- und Bodenschutz<br />

Gemäß § 42 Abs. 3 HWG ist Niederschlagswasser nicht begrünter Dachflächen von der Person, bei der es anfällt, zu<br />

sammeln und zu verwerten, sofern wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen.<br />

5 Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Infrastruktur<br />

5.1 Verkehrsanlagen<br />

Die Erschließung ist durch die vorhandene Zufahrt zum lw. Hof gesichert. Das Hofgelände kann von Süd-<br />

westen und Südosten über Wirtschaftswege angefahren werden. Die Biogasanlage wird durch den lw. Be-<br />

trieb selbst versorgt, so dass sich das Fahrzeugaufkommen zum jetzigen Zeitpunkt auf den bereits vorhan-<br />

denen lw. Verkehr des Betriebes selbst reduziert. Die Anlieferung von weiteren Rohstoffen durch Dritte ist<br />

nicht vorgesehen. Auch der Abtransport der anfallenden Gärreste wird ebenfalls von dem lw. Betrieb vorge-<br />

nommen, der die Reststoffe auf seine Felder als Dünger ausbringen wird.<br />

Der im Osten befindliche lw. Wirtschaftsweg wird als solches im Bebauungsplan festgesetzt. Der im Westen<br />

vorhandene und ausgebaute Weg liegt teilweise in der Gemarkung der Nachbarkommune (Stadt Gießen).<br />

Hier besteht kein städtebaulicher Handlungsbedarf der Beplanung und Erfassung über den Bebauungsplan.<br />

5.2 Technische Infrastruktur<br />

Leitungen der Ver- und Entsorgung (Telekom, Strom etc.) werden, sofern im Plangebiet vorhanden, im Rah-<br />

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men des Verfahrens nachrichtlich mit aufgenommen.<br />

5.3 Brandschutz<br />

Die Löschwasserversorgung wird im Rahmen der Erarbeitung der Bauantragsunterlagen geprüft. Entspre-<br />

chende Aussagen werden zum Entwurf mit aufgenommen.<br />

5.4 Abfälle<br />

Die eingesetzten Rohstoffsubstanzen können in der Biogasanlage nicht zu 100% abgebaut werden, so dass<br />

aus dem Verwertungsprozess ein Restbestand hervorgeht. Die verbleibenden Reststoffe werden vom an-<br />

sässigen Landwirt auf die Felder ausgebracht.<br />

6 Bodenordnung, Bergrecht, Baugrund, Geologie<br />

Ein Bodenordnungsverfahren gemäß §§ 45 und 80 BauGB ist nicht erforderlich.<br />

Zum Thema Baugrund und Geologie liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.<br />

7 Denkmalschutz, Altlasten, Landwirtschaft<br />

Der Gemeinde Buseck liegen keine Erkenntnisse über Altlasten oder Altstandorte im Plangebiet vor.<br />

Nachrichtliche Übernahme gemäß § 9 Abs.6 BauGB, Hinweise und Empfehlungen verschiedener Träger öffentlicher<br />

Belange, die bei nachfolgenden Planungen (Bauantrag, Bauausführung, Erschließungsplanung usw.) beachtet werden<br />

müssen.<br />

Landesamt für Denkmalpflege Hessen<br />

Bei Erdarbeiten können jederzeit Bodendenkmäler wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und andere Funde,<br />

wie z.B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden. Diese sind nach § 20 DSchG unverzüglich dem Lan-<br />

desamt für Denkmalpflege zu melden: Funde und Fundstellen sind in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeig-<br />

neter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen (§ 20 Abs. 3 DSchG). Bei sofortiger Meldung ist in der Regel nicht<br />

mit einer Verzögerung der Bauarbeiten zu rechnen.<br />

Verfahrensstand: Vorentwurf 06/2009<br />

Buseck und Linden, 24.06.2009<br />

Bearbeiter FNP-Änderung: DipI.-Geograph Mathias Wolf Stadtplaner (AKH / SRL)<br />

Dipl.-Ing. S. Helmecke (Raumordnung)<br />

Der Umweltbericht wird zum Entwurf des Bebauungsplanes erstellt.<br />

(BG_FNPÄ_Biogas3141.doc)<br />

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