Planungsbüro Holger Fischer - Beteiligungsverfahren
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Bauleitplanung der Gemeinde Buseck<br />
Ortsteil Großen-Buseck<br />
Begründung zur<br />
Flächennutzungsplanänderung im Bereich<br />
des Bebauungsplanes Nr.1.23 „Auf der Eselsweide“<br />
Vorentwurf 06/2009<br />
Bearbeiter FNP-Änderung: Dipl.-Geogr. M. Wolf (Stadtplaner AKH /SRL)<br />
Dipl.-Ing. S. Helmecke (Raumordnung)<br />
<strong>Planungsbüro</strong> <strong>Holger</strong> <strong>Fischer</strong><br />
Konrad-Adenauer-Straße 16, 35440 Linden, Tel. 06403/9537-0, Fax. 06403/9537-30,<br />
email: mwolf@fischer-plan.de / Internet: www.fischer-plan.de
Gemeinde Buseck, Ot. Großen-Buseck, FNP-Änderung im Bereich BP Nr.1.23 “Auf der Eselsweide“ 2<br />
Inhalt<br />
1 Vorbemerkungen ................................................................................................................................... 3<br />
1.1 Planziel und Planerfordernis.............................................................................................................. 3<br />
1.2 Umsetzung des Planziels .................................................................................................................. 4<br />
1.3 Verfahrensstand ................................................................................................................................ 4<br />
1.4 Lage, Größe und Nutzung des Plangebietes .................................................................................... 4<br />
1.5 Übergeordnete Planungen................................................................................................................. 5<br />
1.5.1 Regionalplan Mittelhessen 2001 und 2008 ................................................................................... 5<br />
1.5.2 Flächennutzungsplan – Darstellung alt ......................................................................................... 5<br />
2 Städtebauliche Aspekte und planerische Gesamtkonzeption.......................................................... 6<br />
3 Landschaftspflege und Naturschutz ................................................................................................... 9<br />
3.1 Umweltprüfung und Umweltbericht.................................................................................................... 9<br />
3.2 Artenschutz und Schutzgebiete....................................................................................................... 11<br />
4 Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz ..................................................................................... 11<br />
4.1 Wasserversorgung und Schonung der Grundwasservorkommen................................................... 11<br />
4.2 Abwasserbeseitigung....................................................................................................................... 12<br />
4.3 Abflussregelung ............................................................................................................................... 13<br />
4.4 Hinweise .......................................................................................................................................... 13<br />
5 Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Infrastruktur.................................................. 13<br />
5.1 Verkehrsanlagen.............................................................................................................................. 13<br />
5.2 Technische Infrastruktur .................................................................................................................. 13<br />
5.3 Brandschutz..................................................................................................................................... 14<br />
5.4 Abfälle .............................................................................................................................................. 14<br />
6 Bodenordnung, Bergrecht, Baugrund, Geologie ............................................................................. 14<br />
7 Denkmalschutz, Altlasten, Landwirtschaft ....................................................................................... 14<br />
<strong>Planungsbüro</strong> <strong>Holger</strong> <strong>Fischer</strong> – 35440 Linden Vorentwurf 06/2009
Gemeinde Buseck, Ot. Großen-Buseck, FNP-Änderung im Bereich BP Nr.1.23 “Auf der Eselsweide“ 3<br />
Übersichtskarte des Plangebietes<br />
Abb.1: Die Abbildung ist ohne Maßstab, die Karte genordet.<br />
1 Vorbemerkungen<br />
1.1 Planziel und Planerfordernis<br />
Zwischen den Ortslagen Gießen-Rödgen und Großen-Buseck befindet sich nördlich der Landesstraße L<br />
3126 ein Aussiedlerhof im Außenbereich, dessen Eigentümer Landwirtschaft (Ackerbau) betreiben. Die<br />
Großviehhaltung wurde weitestgehend vor kurzem aufgegeben. Um die langfristige Wirtschaftlichkeit des<br />
Hofes und somit der vorhandenen Arbeitsplätze zu sichern, ist neben der Nutzung von Sonnenenergie (Pho-<br />
tovoltaik) auch die Errichtung einer Biogasanlage geplant. Das Vorhaben der Biogasanlage wird in Zusam-<br />
menarbeit mit einer dritten Person (Investor) geplant und durchgeführt. Der Investor wird auch die Antrags-<br />
unterlagen erarbeiten, den Bauantrag stellen und die Biogasanlage dann errichten, so dass das Vorhaben<br />
als nicht privilegiert gemäß § 35 BauGB einzustufen ist. Der landwirtschaftliche Hof wiederum wird die Bio-<br />
gasanlage mit Rohstoffen versorgen.<br />
Planziel der vorliegenden FNP-Änderung bzw. des Bebauungsplanes ist es, Bauplanungsrecht für die Errich-<br />
tung einer Biogasanlage mit den dazugehörigen Nebenanlagen und Lagerflächen zu schaffen, die der Er-<br />
zeugung erneuerbarer Energien dient. Hierzu soll gemäß § 11 Abs.2 BauNVO ein Sondergebiet Zweckbe-<br />
stimmung Biogasanlage in der Gemeinde Buseck, Ortsteil Großen-Buseck ausgewiesen werden.<br />
Da die Errichtung der Biogasanlage im unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit dem<br />
lw. Hof steht, wird neben der Sondergebietsausweisung Zweckbestimmung Biogasanlage auch der lw. Hof<br />
als Solches erfasst und festgesetzt.<br />
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Gemeinde Buseck, Ot. Großen-Buseck, FNP-Änderung im Bereich BP Nr.1.23 “Auf der Eselsweide“ 4<br />
Da das Planvorhaben wie oben geschildert kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs.1<br />
Nr.6 BauGB darstellt, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungs-<br />
planes erforderlich.<br />
1.2 Umsetzung des Planziels<br />
Zur Umsetzung des Planziels und Schaffung von Bauplanungsrecht bedarf es daher aus formellen Gründen<br />
der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im regulären Verfahren (2 Verfahrensschritte und Um-<br />
weltprüfung) und der Änderung des Flächennutzungsplanes. Es erfolgte diesbezüglich bereits eine Abstim-<br />
mung mit dem Kreisbauamt. Aufgrund der vorhandenen und geplanten Nutzung im Plangebiet erfolgt die<br />
Ausweisung gemäß § 11 Abs.2 BauNVO als Sondergebiet Zweckbestimmung Biogasanlage und Landwirt-<br />
schaftlicher Hof.<br />
Da der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, muss<br />
dieser im Parallelverfahren geändert werden. Künftig ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan als Son-<br />
derbaufläche Zweckbestimmung Biogasanlage und lw. Hof gemäß § 1 Abs.1 Nr.4 BauNVO darzustellen. Die<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren durchgeführt.<br />
1.3 Verfahrensstand<br />
Aufstellungsbeschluss gemäß<br />
§ 2(1) BauGB<br />
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß<br />
§ 3(1) BauGB<br />
Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß<br />
§ 4(1) BauGB<br />
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger<br />
öffentlicher Belange gemäß<br />
§ 4(2) BauGB<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß<br />
§ 3 (2) BauGB<br />
Feststellungsbeschluss gemäß<br />
§ 6 BauGB<br />
*Die Bekanntmachungen erfolgen in den Busecker Nachrichten.<br />
1.4 Lage, Größe und Nutzung des Plangebietes<br />
Größe: ca. 1,7ha<br />
13.05.2009<br />
Bekanntmachung 26.06.2009*<br />
29.06.2009 – 24.07.2009<br />
Bekanntmachung: 26.06.2009*<br />
Anschreiben 25.06.2009<br />
Frist 31.07.2009<br />
Anschreiben<br />
Frist analog § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Bekanntmachung *<br />
Lage: Westlich des Ortsteils Großen-Buseck, abgesetzt von der Ortslage ca. 500-600m.<br />
Flur: Flur 22, Gemarkung Großen-Buseck, Flurstücke 229/2 sowie 295tlw.<br />
Exposition: Das Plangebiet ist relativ eben, das Gelände fällt jedoch von West nach Ost bzw. Nord nach<br />
Süd.<br />
Nutzung: Das Gelände wird durch den lw Hof mit Nebenanlagen geprägt. Im Norden befinden sich Grünland-<br />
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Gemeinde Buseck, Ot. Großen-Buseck, FNP-Änderung im Bereich BP Nr.1.23 “Auf der Eselsweide“ 5<br />
flächen.<br />
Geplante Ausweisung: Sondergebiet gemäß § 11 Abs.2 BauNVO: Zweckbestimmung Biogasanlage und<br />
landwirtschaftlicher Hof.<br />
1.5 Übergeordnete Planungen<br />
1.5.1 Regionalplan Mittelhessen 2001 und 2008<br />
Im Regionalplan Mittelhessen 2001 wird der geplante Geltungsbereich als Bereich für die Landwirtschaft<br />
(B6.3-2) und als Regionaler Grünzug (B6.1-1) dargestellt. Im Regionalplan2008 (Planfassung für die Vorlage<br />
zur Genehmigung) wird der Bereich als Regionaler Grünzug, Vorrangfläche für die Landwirtschaft (B6.3-1),<br />
Vorbehaltsfläche für Klimafunktion (6.1.3-1) und angrenzend als Vorrangebiet für Natur und Landschaft<br />
(6.1.1-1).<br />
Aufgrund der besonderen örtlichen Konstellation wird die Biogasanlage auf dem unmittelbaren Betriebsge-<br />
lände des bestehenden lw. Hofes errichtet. Das Grundstück des lw. Hofes selbst wird durch konkrete Flä-<br />
chenausweisungen des Regionalplanes nicht erfasst. Die überlagernden Darstellungen wie Vorrangfläche<br />
Landwirtschaft oder Regionaler Grünzug werden in ihrer Raumbedeutsamkeit durch die Errichtung der bauli-<br />
chen Anlagen der Biogasanlagen im Bereich des lw. Hofes nicht maßgeblich beeinträchtigt, so dass die Ge-<br />
meinde Buseck zum jetzigen Planungszeitpunkt davon ausgeht, dass ein Abweichungsantrag zum Regio-<br />
nalplan Mittelhessen nicht erforderlich wird. Da die Flächen und Einrichtungen der Biogasanlage flächenan-<br />
teilig deutlich gegenüber dem lw. Hof als untergeordnet zu beurteilen sind und die Betreibung der Anlage auf<br />
lw. Produkte des Hofes basiert, werden auch hier die raumordnerischen Belange der Vorrangfläche Land-<br />
wirtschaft nicht maßgeblich beeinträchtigt. Die Gemeinde verweist in diesem Fall auf die Sicherung und Stär-<br />
kung der örtlichen Landwirtschaft hin.<br />
Im Vorfeld der Aufstellung des Bebauungsplanes sind mögliche Alternativflächen um den lw. Hof herum für<br />
die Errichtung einer Biogasanlage geprüft worden. Im Ergebnis stellt die Alternativenprüfung jedoch einen<br />
wesentlich höheren Eingriff in Natur und Landschaft dar, so dass man auf den Standort in Hofnähe zurück-<br />
gegriffen hat.<br />
1.5.2 Flächennutzungsplan – Darstellung alt<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Buseck weist das Plangebiet derzeit als lw. Fläche mit<br />
dem Zusatzsymbol Aussiedlerhof aus. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird daher eine Ände-<br />
rung des Flächennutzungsplanes vorgenommen, der den gesamten Bereich künftig als Sonderbaufläche<br />
Zweckbestimmung Biogasanlage und lw. Hof ausweist.<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass im<br />
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt.<br />
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2 Städtebauliche Aspekte und planerische Gesamtkonzeption<br />
Der lw. Betrieb hat in den letzten Jahren von der Viehhaltung in Ackerbauwirtschaft umgestellt. Derzeit be-<br />
wirtschaftet der lw. Hof ca. 220ha, wovon 80ha als Grünland bewirtschaftet werden. Die zu bewirtschafteten<br />
Flächen liegen in den Gemarkungen Rödgen, Buseck und Trohe in einem Umkreis von ca. 5km. Im Rahmen<br />
der Erntekampanien wird die Biogasanlage bzw. der lw. Hof in erster Linie von Norden über die Wirtschafts-<br />
wege angefahren. Da der lw. Hof selbst keine Viehhaltung mehr betreibt, wird die erforderliche Menge an<br />
Gülle in Kooperation mit einem Nachbarbetrieb zur Verfügung gestellt. .<br />
In der Biogasanlage soll durch Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen der NawaRo-Liste und Gülle<br />
(Wirtschaftsdünger) Biogas erzeugt werden. Das energetisch wertvolle Methangas, das in dem Fermenter<br />
produziert wird, wird in ein Blockheizkraftwerk (BHKW) in elektrische und thermische Energie umgewandelt.<br />
Diese elektrische und thermische Energie wird dann in das Versorgungsnetz der Stadtwerke Gießen einge-<br />
speist und die östlich angrenzende Ortslage von Großen-Buseck mit versorgt.<br />
Für die Errichtung der Biogasanlage sind folgende Bauwerke notwendig.<br />
• Fermenter mit einer Grundfläche von ca. 255m², einer Höhe von 5,80m und ein Volumen von rund<br />
1.500m³. Der Fermenter ist die bauliche Anlage, in dem der Biogasprozess durch Vergärung von<br />
Substraten stattfindet. Die Fermenter haben jeweils eine Gashaube, in der das Biogas zwischenge-<br />
speichert wird.<br />
• Als weitere bauliche Anlage wird ein Nachgärer errichtet, mit einer Grundfläche von 255m², ebenfalls<br />
einer Höhe von 5,80m und ein Volumen von rund 1.500m³. In dem Nachgärer wird das weitestge-<br />
hend vergorene Substrat aus dem Fermenter gefördert. Der Nachgärer hat die Aufgabe, das ausge-<br />
gorene Substrat -gleichzeitig hochwertige Dünger- bis zu dessen Ausbringung auf die Felder zwi-<br />
schenzuspeichern. Da das aus dem Fermenter entnommene Substrat noch über ein Restpotenzial<br />
an Biogasbildung (ca. 8-10% der Frischmasse) verfügt, wird der Nachgärer ebenfalls mit einer Gas-<br />
haube hergestellt. Fermenter und Nachgärer werden mit einer Rohrleitung hydraulisch verbunden,<br />
so dass das produzierte Gas sich gleichmäßig in dem Gasraum der beiden Behälterhauben verteilen<br />
kann.<br />
• Dem Fermenter vorgelagert ist eine Vorgrube mit ca. 30m³, die ebenerdig in den Boden eingelassen<br />
wird. Die Vorgrube dient zur Aufnahme, Lagerung und Anmaischung von Gülle. Die aus den Stallun-<br />
gen oder Anlieferung stammende Gülle wird durch zupumpen von Gärsubstrat aus dem Nachgärer<br />
angemaischt und dann in den Fermenter gepumpt.<br />
• Der dafür erforderliche Pumpraum (ca. 18m²) wird zwischen Fermenter und Nachgärer errichtet.<br />
Hierin befindet sich eine Drehkolbenpumpe, die das Gärsubstrat aus dem Fermenter in den Nachgä-<br />
rer und von dort aus in den Endlagerbehälter fördert.<br />
• Der Eintragbehälter (Lagerbehältervolumen ca. 15m³) wird zum Einbringen von Feststoffen (nicht<br />
fließfähiges Substrat) benötigt. Der Einbringbehälter wird an den Fermenter angeschlossen. Mit ei-<br />
nem Radlader wird der Vorlagebehälter des Eintragsystems befüllt, der Behälter ist mit einer Förder-<br />
schnecke ausgestattet, die das zu vergärende Substrat in den Fermenter fördert.<br />
• Auf eine Grundfläche von ca. 200m², einer Höhe von ca. 5m und einem Volumen von rund 1.000m³<br />
wird im Endlager das vollständig ausgegorene Substrat aus dem Nachgärer gefördert.<br />
• Das Blockheizkraftwerk mit einer Länge von 9m, Breite von 7m und Höhe von 2,75m veredelt das<br />
produzierte Biogas in elektrischer und thermischer Energie. Das Blochheizkraftwerk wird eine elekt-<br />
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rische Leistung von rund 190kW/h und eine thermische Leistung von 225kW/h bei Volllast erreichen<br />
können.<br />
• Die bereits am lw. Hof vorhandenen Anlageteile sind das Endlager und die Vorgrube. Ferner sind für<br />
die Lagerung von Substratrohstoffen zwei Fahrsilos auf dem Hof und weitere Silos vorhanden. Dar-<br />
über hinaus kann die Zufahrt zum Hof sowie die Verkehrsflächen auf dem Hof genutzt werden.<br />
Für die Beschickung der Biogasanlage werden Rohstoffe aus der Landwirtschaft benötigt. Diese Rohstoffe<br />
wird der lw. Betrieb anbauen und dann direkt der Biogasanlage zur Verfügung stellen. Der Landwirtschafts-<br />
betrieb verfügt über eine ausreichende Produktionskapazität, um die Biogasanlage mit nachwachsenden<br />
Rohstoffen zu versorgen. Dabei ergeben sich zu den heutigen Betriebsabläufen kaum Veränderungen, da<br />
die Rohstoffe nach der Ernte auf dem Hofgelände gelagert und verarbeitet werden können. Die vorhandene<br />
Hofinfrastruktur erfüllt nahezu alle Anforderungen, die für einen erfolgreichen Biogasanlagenbetrieb notwen-<br />
dig sind.<br />
Die täglich zu verarbeitende Menge an frischem Gärsubstrat beträgt rund 20t, davon 1/3 Gülle. Der Rest<br />
verteilt sich in etwa zu gleichen Teilen auf Gras- und Maissilage. Die daraus gewonnene Menge an Biogas<br />
beträgt ca. 2.400m³/t, was bei einem Methangehalt von ca. 55% eine Methanausbeute von ca. 1.300m³/t<br />
bedeutet. Das produzierte Biogas wird in den Gasraumhauben der Behälter (Fermenter und Nachgärer)<br />
gespeichert. Von dem Gasraum führt eine Gasleitung zum Blockheizkraftwerk, über die das Biogas ange-<br />
saugt wird. Der Druck des Gasraums stellt sich erfahrungsgemäß auf 10-15 mbar ein, was einer Wassersäu-<br />
le von rund 10-15cm entspricht. Der produzierte Strom wird über eine Trafostation in das Stromnetz der<br />
Stadtwerke Gießen eingespeist. Ebenso liegt eine Zusage der Stadtwerke Gießen vor, die produzierte Wär-<br />
me von den Stadtwerken in das nahegelegene Wärmenetz einzuspeisen.<br />
Das Plangebiet bietet aus städtebaulicher Sicht gegenüber anderen Standorten gewichtige Vorteile. Die<br />
baulichen Anlagen der Biogasanlage werden nördlich des Stalles errichtet, wobei bereits bestehende Bau-<br />
lichkeiten genutzt werden. Auf der Abb.2 wird der Bestand und die geplanten baulichen Anlagen dargestellt.<br />
Durch die unmittelbare Angliederung der Biogasanlage an den lw. Hof, kann eine weitere Zersiedelung der<br />
Landschaft vermieden werden.<br />
Zudem ist durch die schon vorhandene Zufahrt zum lw. Hof (von zwei Seiten) die verkehrliche Erschließung<br />
bereits gesichert, wobei laut Auskunft der Hofbetreiber die Fahrten der Betriebsfahrzeuge überwiegend über<br />
lw. Wirtschaftswege von und in Richtung Norden abgewickelt werden.<br />
Des Weiteren befindet sich in unmittelbarer Nähe bereits ein Fernwärmenetz der Stadtwerke Gießen, in der<br />
die durch die Biogasanlage erzeugte Wärme eingespeist werden kann. Auch der Strom kann in diesem Be-<br />
reich abgenommen werden. Hierzu wurden bereits entsprechende Gespräche mit den Stadtwerken geführt.<br />
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Abbildung 2: Ausschnitt Biogasanlage Buseck, Konzeptplan<br />
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Als nachwachsende Rohstoffe sind insbesondere die Rohstoffe gemeint, die in der sogenannten Positivliste<br />
aufgeführt sind. Die Positivliste ist eine nicht rechtsverbindliche Liste von Stoffen, die zum Bezug des Nawa-<br />
Ro-Bonus 1 berechtigen. Auf dieser Positiv-Liste sind aufgeführt:<br />
- Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbau-<br />
lichen Betrieben anfallen<br />
- Pflanzen oder Pflanzenbestandteile, die im Rahmen der Landschaftspflege anfallen<br />
- Schlempe aus einer landwirtschaftlichen Brennerei<br />
- Kot und/oder Harn einschließlich Einstreu von Nutztieren<br />
Die benötigten Rohstoffe sollen in der Umgebung in einem Umkreis von ca. 5 km angebaut werden. Anbau<br />
und Ernte übernimmt der vorhandene lw. Hof. Die Betriebsgebäude und derzeitigen Nutzungen des Land-<br />
wirtschaftlichen Anwesens sind ebenfalls über die Plankarte und textlichen Festsetzungen erfasst. Erweite-<br />
rungsmöglichkeiten für die Gebäude und Nutzungen sind im Rahmen der Bauleitplanung ebenfalls vorgese-<br />
hen und beschränken sich auf das heutige Betriebsgelände. Außer dem umweltfreundlich erzeugten Strom<br />
und Biogas kann ein Beitrag zur Stabilisierung der Arbeitsplätze des ansässigen landwirtschaftlichen Betrie-<br />
bes geleistet werden.<br />
Es ist anzumerken, dass das Landschaftsbild durch die vorhandenen baulichen Anlagen des Hofes domi-<br />
niert wird und somit bereits vorbelastet ist. Die baulichen Anlagen der Biogasanlage sind im Umfang und<br />
Höhe den vorhandenen baulichen Anlagen untergeordnet. Dennoch ist das Planvorhaben so zu errichten,<br />
dass es sich in die umgebende Landschaft weitestgehend einfügt, da der Planstandort derzeit planungs-<br />
rechtlich als Außenbereich (i.S. § 35 BauGB) zu beurteilen ist. Dem wird insbesondere durch die gestalteri-<br />
schen und eingriffsminimierenden Festsetzungen im Bebauungsplan Rechnung getragen.<br />
3 Landschaftspflege und Naturschutz<br />
3.1 Umweltprüfung und Umweltbericht<br />
Bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen ist i.d.R. nach § 2 Abs.4 BauGB eine Umweltprüfung für<br />
die Belange des Umweltschutzes durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung sind die voraussichtlichen,<br />
erheblichen Umweltauswirkungen zu ermitteln und in einen Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten.<br />
Dabei legt die Kommune für jeden Bauleitplan fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung<br />
der Belange des Umweltschutzes für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltbelange werden im § 1<br />
Abs.6 Nr.7 BauGB2004/2007 neu strukturiert und insbesondere um die sich aus dem EU-Recht ergebenen Anforderungen<br />
fortentwickelt (insbesondere UVP und UP sowie FFH- und Luftqualitätsrichtlinien). Für den Bereich<br />
der Bauleitplanung enthält das Baugesetzbuch durch das EAG Bau (Europarechtsanpassungsgesetz<br />
Bau) eine gesonderte Umsetzung des EU Rechtes, mit dem die Durchführung der Umweltprüfung hier abschließend<br />
geregelt wird. Hierzu ist im Katalog der abwägungserheblichen Belange die Zusammenstellung<br />
der Umweltbelange in § 1 Abs.6 Nr.7 präzisiert worden, um den Überblick über die wesentlichen in der Umweltprüfung<br />
zu betrachtenden Umweltauswirkungen zu erleichtern. § 1a enthält ergänzende Vorschriften<br />
1 Der NawaRo-Bonus wurde bei der Novellierung des EEG aufgenommen und ist ein Energiepflanzenbonus, der unter<br />
anderem nur dann bewilligt wird, wenn der Strom ausschließlich aus nachwachsenden Rohstoffen und /oder Gülle gewonnen<br />
wird.<br />
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zum Umweltschutz, die insbesondere nach Ermittlung des einschlägigen Materials in der Umweltprüfung zu<br />
beachten sind.<br />
Der neue § 2 Abs.4 BauGB stellt die Grundnorm für das Verfahren der Umweltprüfung dar. In dieser Vorschrift<br />
wird die Umweltprüfung in die zentralen Arbeitsschritte – Ermittlung, Beschreibung und Bewertung -<br />
definiert, wobei entsprechend der Systematik der Richtlinie für Einzelheiten auf die Anlage zum Baugesetzbuch<br />
verwiesen wird. Der § 2a BauGB ist zur einer allgemeinen Vorschrift über die Begründung von Bauleitplänen<br />
ausgestaltet worden, in dem verdeutlicht wird, dass der Umweltbericht einen Bestandteil der Begründung<br />
bildet, in dem die Ergebnisse der Ermittlung und Bewertung in einem eigenen Abschnitt dargestellt<br />
werden. Die einzelnen in den Umweltbericht aufzunehmenden Angaben, die aus den bisherigen Vorgaben<br />
des § 2a BauGBalt abgeleitet wurden ergeben sich aus der Anlage zum Baugesetzbuch. Sie bilden eine Orientierung<br />
für den Aufbau und die Gliederung des Umweltberichtes.<br />
Die Umweltprüfung ist durch die neuen Vorschriften als Regelverfahren für grundsätzlich alle Bauleitpläne<br />
(BP und FNP) eingeführt worden (Ausnahme vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB). Im Rahmen der<br />
frühzeitigen Trägerbeteiligung sind die Anforderungen an Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung<br />
zu ermitteln. Darauf aufbauend wird die Umweltprüfung durchgeführt, die mittels des Umweltberichts im<br />
Rahmen der Entwurfsoffenlage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Bei der Integration der Umweltprüfung<br />
in das Bauleitplanverfahren sind nach der EU-Richtlinie folgende Verfahrensschritte zu beachten:<br />
1. Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltprüfung<br />
2. Festlegung des Untersuchungsrahmens und der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen<br />
(sog. Scoping), dazu dient der Verfahrensschritt gemäß § 4 Abs.1 BauGB<br />
3. Erstellung eines Umweltberichtes<br />
4. Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung §§ 3 und 4 BauGB<br />
5. Berücksichtigung der Ergebnisse bei der weiteren Entscheidungsfindung (Abwägung)<br />
6. Bekanntgabe der Entscheidung § 10 Abs.4 BauGB (Bekanntmachung des Planes und Erlangung<br />
der Rechtskraft)<br />
7. Überwachung und Monitoring<br />
Die o.g. Vorgaben hat der Gesetzgeber bei der Integration der Umweltprüfung in das Deutsche Bauplanungsrecht<br />
berücksichtigt, ohne dass hierdurch eine wesentliche Änderung des Verfahrensablaufs erfolgt ist.<br />
Vielmehr geben die einzelnen Verfahrensschritte im Wesentlichen die Arbeitsschritte wieder, die bei der<br />
Zusammenstellung und Bewertung des umweltrelevanten Abwägungsmaterials ohnehin für eine sachgerechte<br />
Abwägung durchzuführen sind. Die zentrale Vorschrift der Umweltprüfung im Baugesetzbuch ist § 2<br />
Abs.4. Danach sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanverfahren die voraussichtlichen erheblichen<br />
Auswirkungen auf die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB zu ermitteln<br />
und in einem Umweltbericht zu beschreiben bzw. anschließend – im Rahmen der Abwägung - zu bewerten<br />
sind. Ob und inwieweit die im Umweltbericht aufgeführten Umweltbelange gegenüber anderen Belangen<br />
vorgezogen oder zurückgestellt werden, ist nicht mehr Bestandteil der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4<br />
BauGB, sondern der allgemeinen Abwägung nach § 2 Abs.3 i.V.m. § 1 Abs.7 BauGB. Diese erfolgt nicht<br />
mehr im Rahmen des Umweltberichtes, sondern ist - wie bisher - Bestandteil der weiteren Planbegründung.<br />
Der Umweltbericht kann auch nach den Verfahrenschritten gemäß §§ 3(1) und 4(1) BauGB erstellt und dann<br />
im Rahmen der Offenlage öffentlich ausgelegt werden, zumal die o.g. Verfahrensschritte dazu dienen, den<br />
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festzulegen. Vorliegend wird der Umweltbericht zum Entwurf erarbeitet<br />
und öffentlich ausgelegt.<br />
Die durch das Vorhaben vorbereiteten Eingriffe in Natur und Landschaft sind gemäß § 1a BauGB auszuglei-<br />
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chen. Die dafür vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen können gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 Hs. 1 BauGB den<br />
unterschiedlichen Eingriffen im Plangebiet zugeordnet werden.<br />
Die Aufnahme der Ausgleichsmaßnahmen und deren Zuordnung werden bei vorliegender Planung zum<br />
Entwurf abschließend aufgenommen.<br />
3.2 Artenschutz und Schutzgebiete<br />
Der Gemeinde Buseck und dem Planverfasser liegen derzeit keine Erkenntnisse über geschützte Pflanzen-<br />
arten oder betroffene Schutzgebiete (LSG, NSG, FFH etc.) im Plangebiet vor. Die im Plangebiet möglich<br />
vorkommenden geschützten Arten werden in den Umweltbericht aufgenommen. Unmittelbar angrenzend<br />
zum Plangebiet ist das FFH-Gebiet 5318-302 (Wieseckaue und Josolleraue) ausgewiesen. Zum Entwurf<br />
wird daher zur Umweltprüfung eine FFH-Verträglichkeitsprognose erstellt.<br />
Im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens liegen zum jetzigen Zeitpunkt des Vorentwurfes<br />
keine Erkenntnisse über die Betroffenheit von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie oder europäischer<br />
Vogelarten vor. Dies betrifft auch die Vorgaben des § 42 Abs.1 Nr.1 bis Nr.3 BNatSchG: Erhebliche Störung,<br />
Entnahme, Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten sowie der Fang, Entnahme,<br />
Verletzung oder Tötung von Individuen.<br />
Die Erforderlichkeit einer von den konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls abhängigen artenschutzbezoge-<br />
nen Erhebung ist somit im Rahmen der vorliegenden Planung zunächst nicht erkennbar. Die Beachtung der<br />
Verbotstatbestände der §§ 19 und 42 BNatSchG gilt jedoch auch bei der nachfolgenden konkreten Planum-<br />
setzung. Der Vorhabenträger bzw. Bauherr muss dem Erfordernis des Artenschutzes ggf. auch hier Rech-<br />
nung tragen (Prüfung der Artenschutzbelange bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulas-<br />
sungsverfahren, gilt auch für Vorhaben nach § 55ff HBO).<br />
4 Wasserwirtschaft und Grundwasserschutz<br />
In Anlehnung an den Erlass zur Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange in der Bauleitplanung<br />
(Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 23.06.1997 S. 1803) wird die Wasserversorgung und Schonung<br />
der Grundwasservorkommen, Abwasserbeseitigung und Abflussregelung im Bebauungsplan wie folgt be-<br />
handelt:<br />
4.1 Wasserversorgung und Schonung der Grundwasservorkommen<br />
Bedarfsermittlung:<br />
Durch das Vorhaben entsteht ein geringer Mehrbedarf an Trinkwasser für den Betrieb der Anlagen, der aber<br />
über die bestehende Versorgung abgedeckt werden kann. Der Bedarf an Löschwasser wird derzeit geprüft.<br />
Im Rahmen des Bauantrages gilt die Löschwassersicherung entsprechend nachzuweisen.<br />
Deckungsnachweis:<br />
Die Deckung der Löschwasserversorgung wird derzeit geprüft. Die Trinkwasserversorgung kann durch die<br />
vorhandene Leitung gedeckt werden.<br />
<strong>Planungsbüro</strong> <strong>Holger</strong> <strong>Fischer</strong> – 35440 Linden Vorentwurf 06/2009
Gemeinde Buseck, Ot. Großen-Buseck, FNP-Änderung im Bereich BP Nr.1.23 “Auf der Eselsweide“ 12<br />
Sicherstellung der Wasserqualität<br />
Entfällt.<br />
Versickerung und Entsiegelung<br />
Die Möglichkeit der Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers auf dem bestehenden Betriebsge-<br />
lände wird durch den Bebauungsplan nicht weiter eingeschränkt. Ein Großteil der erfassten Betriebsflächen<br />
ist so befestigt, dass das Wasser Vorort versickern kann. Darüber hinaus kann das Niederschlagswasser auf<br />
die nördlich angrenzenden Wiesen geleitet werden und natürlich versickern.<br />
Betriebliche Anlagen<br />
Entfällt.<br />
Finanzierung<br />
Wird von der Gemeinde geprüft, sofern erforderlich.<br />
4.2 Abwasserbeseitigung<br />
Abwassermenge und -fracht<br />
Die im Plangebiet anfallende Abwassermenge kann derzeit nicht exakt quantifiziert werden. Für den Betrieb<br />
der Biogasanlage selbst fällt kein Abwasser an.<br />
Anschlussmöglichkeit an vorhandene oder geplante Abwasseranlagen<br />
Das im Plangebiet derzeit anfallende Abwasser des lw. Hofes wird in Gruben gesammelt und regelmäßig<br />
abgefahren. Das anfallende unverschmutzte Niederschlagswasser wird in einer Zisterne gesammelt oder<br />
Vorort versickert.<br />
Leistungsfähigkeit der Abwasseranlagen<br />
Die Abwasseranlagen sind ausreichend dimensioniert.<br />
Finanzierung<br />
Wird von der Gemeinde geprüft.<br />
Möglichkeiten der Reduzierung der Abwassermenge<br />
Entfällt.<br />
Nachweis der Gewässerbenutzung<br />
Entfällt.<br />
<strong>Planungsbüro</strong> <strong>Holger</strong> <strong>Fischer</strong> – 35440 Linden Vorentwurf 06/2009
Gemeinde Buseck, Ot. Großen-Buseck, FNP-Änderung im Bereich BP Nr.1.23 “Auf der Eselsweide“ 13<br />
4.3 Abflussregelung<br />
Vorflutverhältnisse<br />
Im Plangebiet selbst befindet sich kein Vorfluter.<br />
Dezentraler Hochwasserschutz<br />
Entfällt.<br />
Erforderliche Hochwasserschutzmaßnahmen<br />
Entfällt.<br />
4.4 Hinweise<br />
Das Plangebiet liegt in keinem Überschwemmungsgebiet und in keinem festgesetzten Wasserschutzgebiet.<br />
Nachrichtliche Übernahme gemäß § 9 Abs.6 BauGB, Hinweise und Empfehlungen verschiedener Träger öffentlicher<br />
Belange, die bei nachfolgenden Planungen (Bauantrag, Bauausführung, Erschließungsplanung usw.) beachtet werden<br />
müssen.<br />
Wasser- und Bodenschutz<br />
Gemäß § 42 Abs. 3 HWG ist Niederschlagswasser nicht begrünter Dachflächen von der Person, bei der es anfällt, zu<br />
sammeln und zu verwerten, sofern wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen.<br />
5 Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgungsleitungen, Infrastruktur<br />
5.1 Verkehrsanlagen<br />
Die Erschließung ist durch die vorhandene Zufahrt zum lw. Hof gesichert. Das Hofgelände kann von Süd-<br />
westen und Südosten über Wirtschaftswege angefahren werden. Die Biogasanlage wird durch den lw. Be-<br />
trieb selbst versorgt, so dass sich das Fahrzeugaufkommen zum jetzigen Zeitpunkt auf den bereits vorhan-<br />
denen lw. Verkehr des Betriebes selbst reduziert. Die Anlieferung von weiteren Rohstoffen durch Dritte ist<br />
nicht vorgesehen. Auch der Abtransport der anfallenden Gärreste wird ebenfalls von dem lw. Betrieb vorge-<br />
nommen, der die Reststoffe auf seine Felder als Dünger ausbringen wird.<br />
Der im Osten befindliche lw. Wirtschaftsweg wird als solches im Bebauungsplan festgesetzt. Der im Westen<br />
vorhandene und ausgebaute Weg liegt teilweise in der Gemarkung der Nachbarkommune (Stadt Gießen).<br />
Hier besteht kein städtebaulicher Handlungsbedarf der Beplanung und Erfassung über den Bebauungsplan.<br />
5.2 Technische Infrastruktur<br />
Leitungen der Ver- und Entsorgung (Telekom, Strom etc.) werden, sofern im Plangebiet vorhanden, im Rah-<br />
<strong>Planungsbüro</strong> <strong>Holger</strong> <strong>Fischer</strong> – 35440 Linden Vorentwurf 06/2009
Gemeinde Buseck, Ot. Großen-Buseck, FNP-Änderung im Bereich BP Nr.1.23 “Auf der Eselsweide“ 14<br />
men des Verfahrens nachrichtlich mit aufgenommen.<br />
5.3 Brandschutz<br />
Die Löschwasserversorgung wird im Rahmen der Erarbeitung der Bauantragsunterlagen geprüft. Entspre-<br />
chende Aussagen werden zum Entwurf mit aufgenommen.<br />
5.4 Abfälle<br />
Die eingesetzten Rohstoffsubstanzen können in der Biogasanlage nicht zu 100% abgebaut werden, so dass<br />
aus dem Verwertungsprozess ein Restbestand hervorgeht. Die verbleibenden Reststoffe werden vom an-<br />
sässigen Landwirt auf die Felder ausgebracht.<br />
6 Bodenordnung, Bergrecht, Baugrund, Geologie<br />
Ein Bodenordnungsverfahren gemäß §§ 45 und 80 BauGB ist nicht erforderlich.<br />
Zum Thema Baugrund und Geologie liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.<br />
7 Denkmalschutz, Altlasten, Landwirtschaft<br />
Der Gemeinde Buseck liegen keine Erkenntnisse über Altlasten oder Altstandorte im Plangebiet vor.<br />
Nachrichtliche Übernahme gemäß § 9 Abs.6 BauGB, Hinweise und Empfehlungen verschiedener Träger öffentlicher<br />
Belange, die bei nachfolgenden Planungen (Bauantrag, Bauausführung, Erschließungsplanung usw.) beachtet werden<br />
müssen.<br />
Landesamt für Denkmalpflege Hessen<br />
Bei Erdarbeiten können jederzeit Bodendenkmäler wie Mauern, Steinsetzungen, Bodenverfärbungen und andere Funde,<br />
wie z.B. Scherben, Steingeräte, Skelettreste entdeckt werden. Diese sind nach § 20 DSchG unverzüglich dem Lan-<br />
desamt für Denkmalpflege zu melden: Funde und Fundstellen sind in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeig-<br />
neter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen (§ 20 Abs. 3 DSchG). Bei sofortiger Meldung ist in der Regel nicht<br />
mit einer Verzögerung der Bauarbeiten zu rechnen.<br />
Verfahrensstand: Vorentwurf 06/2009<br />
Buseck und Linden, 24.06.2009<br />
Bearbeiter FNP-Änderung: DipI.-Geograph Mathias Wolf Stadtplaner (AKH / SRL)<br />
Dipl.-Ing. S. Helmecke (Raumordnung)<br />
Der Umweltbericht wird zum Entwurf des Bebauungsplanes erstellt.<br />
(BG_FNPÄ_Biogas3141.doc)<br />
<strong>Planungsbüro</strong> <strong>Holger</strong> <strong>Fischer</strong> – 35440 Linden Vorentwurf 06/2009