21.02.2013 Aufrufe

Bildung macht reich - Stiftung Grone-Schule

Bildung macht reich - Stiftung Grone-Schule

Bildung macht reich - Stiftung Grone-Schule

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wie kann sichergestellt werden, dass der Koalitionsstreit um<br />

die Organisation der Hartz-IV-Verwaltung nicht auf dem<br />

Rücken der Arbeitslosen ausgetragen wird?<br />

Im Interesse der Arbeitslosen, aber auch der<br />

Mitar beiter innen und Mitarbeiter der Arbeitsgemein<br />

schaften ist es erforderlich, möglichst<br />

rasch zu einer verfassungskonformen Neu regel<br />

ung zu kommen. Daher ist es wichtig, im ersten Schritt<br />

die grundsätzliche Richtung einer Lösung vorzugeben, damit<br />

die notwendige Verlässlich keit der Rahmenbedingungen<br />

gegeben ist.<br />

Die Zeit, die uns das Bundesverfassungsgericht gegeben<br />

hat, müssen wir aber nutzen, um Probleme, die es in der<br />

Zu sammenarbeit zwischen Agenturen und Kommunen gab,<br />

mit der nötigen Sorgfalt zu bereinigen. Schließlich geht es<br />

darum, vernünftige Strukturen für die Vermittlung von<br />

Langzeitarbeitslosen zu schaffen.<br />

Das wichtigste Ziel ist und bleibt: Arbeitsuchende<br />

bekommen einen leistungsfähigen<br />

und guten Service. Er gewährleistet die soziale<br />

Grundsicherung und fördert die Integration<br />

in Arbeit. Hierfür arbeiten wir zurzeit an verfassungsgemäßen<br />

Strukturen. Dabei stellen wir sicher, dass alle Beteiligten<br />

– Bund, Länder, Kommunen und Bundesagentur –<br />

einbezogen sind und die solidarische Finanzierung der<br />

Kosten der Arbeitslosigkeit durch den Bund nicht angetastet<br />

wird, damit es einen gerechten Ausgleich zwischen<br />

Regionen mit hoher und niedriger Arbeitslosigkeit gibt.<br />

Im Interesse der betroffenen Arbeitslosen ist<br />

eine rasche Einigung auf eine Neuregelung der<br />

Organisa ti on erforderlich. Dies ist auch im Interesse<br />

der Be schäftigten in den Arbeits ge meinschaften<br />

notwendig. Ich bin nicht der Auffassung, dass wir<br />

die vom Bundesverfass ungs gericht gesetzte Frist, bis zu der<br />

eine Neuregelung erfolgt sein muss, ausschöpfen sollten,<br />

sondern dass wir möglichst noch in diesem Jahr in der Koalition<br />

zu einer Einigung kommen. Eine genaue rechtliche<br />

und politische Analyse der vorliegenden Konzepte vor einer<br />

Gesetzesnovelle ist dabei dringend erforderlich. Gründlichkeit<br />

geht hier vor Schnelligkeit.<br />

3 |<br />

Die Zukunft der Jobcenter: Drei Positionen<br />

Ministerin Christa Stewens, Staatssekretär Detlef Scheele und CDU-Sozialexperte Ralf Brauksiepe antworten auf Fragen von <strong>Grone</strong><br />

Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2007 die im SGB II verankerte Zusammenlegung<br />

der Aufgaben von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit in<br />

gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) für verfassungswidrig erklärt. Wie soll<br />

es jetzt weitergehen mit den Jobcentern?<br />

Das <strong>Grone</strong> Magazin bat die Ministerin im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit­ und<br />

Sozialordnung, Familie und Frauen, Christa Stewens (CSU), den Staatssekretär im Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales, Detlef Scheele (SPD), und Ralf Brauksiepe, den<br />

V.l.n.r.: Christa Stewens, Ministerin im Bayerischen Staatsministerium<br />

für Arbeit- und Sozialforschung, Detlef Scheele, Staatssekretär im Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales und Ralf Bausiepe, Vorsitzender der<br />

Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion<br />

FOTOS: BMAS, CDU, BAYER. STAATSKANZLEI<br />

Wie soll die Hartz-IV-Verwaltung in Zukunft organisiert<br />

werden?<br />

Wir sollten den Kommunen die Möglichkeit,<br />

die Aufgabe der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen<br />

in eigener Zuständigkeit wahrzunehmen<br />

(sog. Option), künftig unbefristet einräumen<br />

und die Zahl der Options kommunen gleichzeitig<br />

deutlich erweitern. Die Option wird allerdings keine flächendeckende<br />

Lösung sein können. Deshalb sollte darüber<br />

hinaus die Aufgabe der Grund sicherung für Arbeitssuchende<br />

weiterhin zum einen von der Bundesagentur für Arbeit,<br />

zum anderen von den Komm u nen wahrgenommen werden.<br />

Die Schwierigkeit besteht darin, die bisherige Mischverwal<br />

tung soweit wie nötig zu entflechten, zugleich aber auch<br />

die notwendige Kooperation zwischen der Bundesagentur<br />

für Arbeit und den Kommunen zu ermöglichen. Dazu muss<br />

man meines Erachtens das Gesetz ändern, durch Verwaltungs<br />

vorschriften oder ähnlichem allein wird man dies<br />

nicht hinbekommen.<br />

Gemeinsam mit dem Vorstandsvorsitzenden<br />

der Bundesagentur für Arbeit, Frank­Jürgen<br />

Weise, habe ich am 12. Februar einen ersten<br />

Entwurf „Eckpunkte für ein kooperatives Jobcenter“<br />

vorgelegt. Hiermit wollen wir die guten Erfahrungen<br />

aus den bisherigen Arbeitsgemeinschaften auf der Basis von<br />

freiwilligen Kooperationen fortentwickeln. Wir wollen den<br />

Arbeitsuchenden auch weiterhin Dienstleistungen unter<br />

einem Dach anbieten.<br />

Den Kommunen bieten wir eine verlässliche Mitwirkung<br />

bei der Gestaltung und Durchführung der Programme. Der<br />

neue Kooperationsausschuss stellt das sicher.<br />

Mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsge<br />

richts hat der Bundesarbeitsminister den<br />

Vorschlag eines „kooperativen Jobcenters“ zur<br />

Diskussion gestellt. Ein Positionspapier der<br />

unionsgeführten Bundesländer zu dieser Frage liegt ebenfalls<br />

vor. Der Vorschlag des Bundes arbeitsministers, der<br />

ohne eine Änderung des sgbii auskommen soll, ist nach<br />

unserer Einschätzung rechtlich wie politisch nicht akzeptabel.<br />

Der Vorschlag berücksichtigt nicht in aus<strong>reich</strong>endem<br />

Maße die Bedeutung der Kommun en bei der Bekämpfung<br />

der Langzeitarbeitslosigkeit.<br />

IM GESPRÄCH<br />

Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU­Bundestagsfraktion,<br />

um ihre Einschätzung. Einig waren sich alle drei, dass nach dem Urteil im Interesse der<br />

Beteiligten eine schnelle Neuregelung erforderlich ist. Unterschiedliche Meinungen gibt<br />

es dagegen vor allem in der Frage, ob die Neuregelung eine Gesetzesänderung erfordert,<br />

wie das Land Bayern und die CDU meinen, oder ob neue Verwaltungsvorschriften<br />

aus<strong>reich</strong>en, wie es das Bundesarbeitsministerium befürwortet. Dieser Punkt war in der<br />

Koalition bereits vor dem Verfassungsgerichtsurteil umstritten.<br />

Sollte bei den Jobcentern die Stellung der Kommunen gestärkt<br />

werden und wie kann das geschehen?<br />

„Im Vorschlag des Bundesarbeitsministers zur<br />

Er rich tung von gemeinsamen Jobcentern ist<br />

eine Stärkung der Stellung der Kommunen<br />

meines Er ach tens kaum zu er<strong>reich</strong>en. Ohne<br />

Änderung der Aufgaben­ und Finanzverantwortung wird<br />

die Rolle der Kommune aus verfassungsrechtlichen Gründen<br />

eingeschränkt sein. Die Vermittlung der Arbeitslosen<br />

ist schließlich gesetzliche Aufgabe der Bundesagentur für<br />

Arbeit und wird – wie die Regelleistung (Arbeitslosengeld II<br />

und Sozialgeld) – vom Bund finanziert.<br />

Zum Verantwor tungs be<strong>reich</strong> der Kommu nen gehören<br />

neben den Auf wendungen von Langzeit ar beits losen für<br />

Unterkunft und Heizung die flankierenden Ein gliede rungsleistungen<br />

wie beispielsweise die Schuldner­ und Sucht beratung<br />

oder die Kinderbetreuung. Für Kommunen, die mehr<br />

Verantwortung übernehmen wollen, bleibt daher als Alternative<br />

zum gemeinsamen Jobcenter nur der Ausbau des<br />

Options modells.<br />

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts<br />

hat jeder Träger seine Aufgaben der Grundsiche<br />

rung eigenverantwortlich wahrzunehmen.<br />

Bei unserem Vorschlag für ein kooperatives<br />

Jobcenter setzen wir dabei auf eine sehr enge Zu sammen<br />

arbeit. So sollen die Partner in einem sogenannten<br />

Ko ope rationsausschuss ihr Wissen und ihre Fachkenntnisse<br />

einbringen und ihre Leistungen abstimmen.<br />

Das kooperative Jobcenter wird über größere dezentrale<br />

Entscheidungsspielräume verfügen als die ARGEn heute.<br />

Die Agentur für Arbeit wird für die Durchführung der Aufgaben<br />

des sgbii in Kooperation neue und zielgruppengerechte<br />

Verfahren entwickeln. Das betrifft sowohl lokale Ar beitsmarkt­<br />

und Integrationsprogramme, die Abstimmung mit<br />

Akteuren des lokalen Arbeitsmarktes bis hin zur Auswahl<br />

des Personals. Die kommunalen Partner werden bei der<br />

Entwicklung des kooperativen Jobcenters intensiv beteiligt,<br />

um möglichst viel Sachverstand und Erfahrungs wissen zu<br />

integrieren.<br />

Das von der Union favorisierte Optionsmodell<br />

gewinnt durch das Urteil des Bundesver fassungsgerichts<br />

neue Bedeutung, wir befürworten<br />

daher eine Ent fris tung und Ausweitung<br />

dieses Modells. Die Entwicklung der letzten Jahre hat gezeigt,<br />

dass die Kommunen in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit<br />

effektiv und erfolg<strong>reich</strong> arbeiten. Die Bilanz der<br />

69 Optionskommunen in Deutschland ist sehr erfreulich,<br />

daher möchten wir dieses freiwillige Modell weiter stärken.<br />

Es kann jedoch nicht zu einer flächendeckenden einheitlichen<br />

Lösung führen. Für die Kommunen, die sich gegen<br />

die Option entscheiden, muss dann eine getrennte Aufgaben<br />

wahrnehmung auf der Basis eines geänderten sgbii vorgesehen<br />

werden. Die geteilte Trägerschaft ist so effizient<br />

und bürgernah wie möglich zu gestalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!