Die einzelnen Absatzmittler
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Einheit 09: Privatrechtliche Fragen des Marketing<br />
Franchisenehmer – Teil 1<br />
3. Höhere Motivation der Betreiber als bei Schaffung eines<br />
Filialnetzes<br />
a) Gesetzliche Rahmenbedingungen zum Funktionieren<br />
des Marktmechanismus, insbesondere kartellrechtliche<br />
Schranken<br />
(i) § 14 GWB (deutsches Recht)<br />
(ii) Art 81 EG (europäisches Kartellrecht)<br />
b) Daraus begrenztere Gestaltungsmöglichkeiten<br />
(i) Preis - unverbindlich empfohlener Richtpreis<br />
(ii) Konditionen – Verbot der Zweitkonditionenbindung,<br />
(iii) Keine Vorgabe von AGB im Verhältnis zwischen<br />
Franchisenehmer und dessen Kunden durch den<br />
Franchisegeber, bloß unverbindliche Empfehlung<br />
(iv) Bezugsbindung (Pflicht der Abnahme von Waren vom<br />
Franchisegeber oder einem von diesem namhaft<br />
gemachten Lieferanten) nur, soweit es um<br />
Qualitätssicherung geht, also Grundsortiment, nicht<br />
aber bei Zusatzsortiment oder<br />
Diversifikationsprodukten<br />
4. Unmittelbare Gegenleistung für Konzeption (know how)<br />
B. Für den Franchisenehmer<br />
1. Einbindung in größere Organisation<br />
a) Rascherer Marktzugang durch etabliertes und<br />
bekanntes System<br />
b) Kapitaleinsparungseffekte bei Einkauf (günstigere<br />
Konditionen), Marketing, Mitarbeiterschulung<br />
2. Erhöhung der Kreditwürdigkeit - geringere<br />
Insolvenzanfälligkeit, bei Franchisenehmern in den USA<br />
Insolvenzrisiko 1/8 gegenüber Nicht-Franchisenehmern<br />
3. Zum Teil Existenzgründer, zum Teil Umstellung auf<br />
Franchise-Basis<br />
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