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AMTSBLATT - Leichlingen

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74<br />

Amtsblatt der Stadt <strong>Leichlingen</strong><br />

Nummer<br />

21<br />

Datum<br />

18.12.2006<br />

Seite<br />

6. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt<br />

<strong>Leichlingen</strong> vom 21.12.2000<br />

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14. Juli<br />

1994 (GV NW S. 666), der §§ 53 ff des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom<br />

09. Juni 1989 (GV NW S. 384) sowie der §§ 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes<br />

vom 21. Oktober 1969 (GV NW S. 712), jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der<br />

Stadt <strong>Leichlingen</strong> in der Sitzung am 09. Nov. 2006 folgende 6. Änderung der Beitrags- und<br />

Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

§ 9 Abs. 8 erhält folgende Fassung:<br />

8. Die Gebühr beträgt<br />

für Schmutzwasser 3,25 €/cbm Abwasser<br />

für Niederschlagswasser 1,40 €/qm angeschlossene Fläche<br />

Artikel 2<br />

§ 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:<br />

3. Die Benutzungsgebühr beträgt für die Entsorgung von<br />

Artikel 3<br />

Kleinkläranlagen 38,71 €<br />

je Kubikmeter abgefahrenen Anlageninhaltes.<br />

Die Änderung tritt am 01.01.2007 in Kraft.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 7 Abs. 6 der<br />

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 kann die Verletzung von<br />

Verfahrens- oder Formvorschriften gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer<br />

Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />

a. eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />

b. die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c. der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d. der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei ist<br />

die verletzt Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel<br />

ergibt.<br />

<strong>Leichlingen</strong>, den 16.11.2006<br />

gez. Ernst Müller<br />

Bürgermeister<br />

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