AMTSBLATT - Leichlingen
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Amtsblatt der Stadt <strong>Leichlingen</strong><br />
b<br />
c<br />
Fotoreproduktionen bis DIN A 5<br />
Fotoreproduktionen größer als DIN A 5<br />
Nummer<br />
d Bereitstellung von Archivalien per E-Mail oder Datenträger<br />
je angefangene halbe Stunde<br />
15 Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger<br />
je angefangene halbe Stunde<br />
16 Sonstige Leistungen der Verwaltung werden in Höhe der tatsächlichen<br />
Sach- und Personalkosten in Rechnung gestellt.<br />
21<br />
Datum<br />
18.12.2006<br />
Seite<br />
Artikel 2<br />
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren bei der<br />
Stadt <strong>Leichlingen</strong> vom 08.11.2001 tritt zum 01.01.2007 in Kraft.<br />
177<br />
1,00<br />
5,00<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) wird darauf<br />
hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NW gegen<br />
diese Satzung nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Verkündigung nicht mehr geltend gemacht<br />
werden kann, es sei denn<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die<br />
verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Leichlingen</strong>, den 15.12.2006<br />
gez. Ernst Müller<br />
Bürgermeister<br />
6,50<br />
6,50