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Bergisches Energiehaus - und TechnologieCentrum Gummersbach ...

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Inhalt der Beratung<br />

Am Anfang steht die umfassende Bestandsaufnahme. In einem schriftlichen<br />

Gutachten fasst der/die Ingenieur/in die Ergebnisse zusammen. Hier gibt<br />

er/sie Hinweise auf empfehlenswerte Energiesparmaßnahmen <strong>und</strong> prüft<br />

den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt<br />

es Tipps, wie der/die Eigentümer/in die vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

am besten <strong>und</strong> kostengünstigsten umsetzen kann. Außerdem informiert<br />

die Energieberatung darüber, ob öffentliche Fördermittel gewährt werden<br />

könnten.<br />

Der/die Berater/in schließt mit Ihnen einen Vertrag, in dem die drei Phasen<br />

der Beratung festgeschrieben sind. In diesem verpflichtet er/sie sich,<br />

■ den Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort <strong>und</strong> Stelle<br />

zu erfassen, insbesondere der bautechnischen <strong>und</strong> – physikalischen<br />

sowie der heizungstechnischen Gegebenheiten<br />

■ einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen<br />

■ die aufgezeigten Maßnahmen zur Energieeinsparung mit<br />

Ihnen mündlich zu erläutern<br />

■ Erhebung des Ist-Zustandes<br />

■ Beratungsgespräch vor Ort<br />

■ Umfassender schriftlicher Beratungsbericht<br />

■ Beurteilung der Bausubstanz<br />

■ Beurteilung der Heizung<br />

■ Modernisierungsvorschläge<br />

■ Wirtschaftlichkeitsberechnungen der vorgeschlagenen Maßnahmen<br />

■ Beratung hinsichtlich der Förderprogramme<br />

Antragstellung<br />

Den Antrag auf einen Zuschuss zur vor-Ort-Beratung <strong>und</strong> die Abwicklung<br />

übernimmt der/die Berater/innen. Er/sie reicht vor Beginn der Beratung<br />

den Antrag beim B<strong>und</strong>esamt für Wirtschaft <strong>und</strong> Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />

ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über den Antrag<br />

entschieden.<br />

Eignung des Gutachtens als Nachweis im Sinne der KfW Förderung<br />

Die Energieeinspar-Beratung kann als Gr<strong>und</strong>lage für den Nachweis im<br />

Maßnahmenpaket 4 des CO 2 -Gebäudesanierungs-Programms dienen.<br />

Allerdings müssen weitere Formulare ausgefüllt werden <strong>und</strong> einzelne Vor-<br />

Ort-Berater verrechnen diese teilweise separat. Empfehlenswert ist es daher,<br />

sich im Vorfeld über die jeweiligen Kosten zu informieren. (hig)<br />

B<strong>und</strong>esamt für Wirtschaft<br />

<strong>und</strong> Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />

Referat 411<br />

Frankfurter Str. 29 – 35<br />

65760 Eschborn<br />

Tel.: 0 61 96 / 9 08 - 262,<br />

- 280, - 282, - 392,<br />

- 400, - 403, - 238<br />

Fax: 0 61 96 / 9 08 - 800<br />

Technische Fragen:<br />

Tel.: 0 61 96 / 9 08 - 211<br />

E-Mail: energiesparberatung@<br />

www.bafa.de<br />

bafa.b<strong>und</strong>.de<br />

Beratungsprogramme im Detail<br />

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