Bergisches Energiehaus - und TechnologieCentrum Gummersbach ...
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Inhalt der Beratung<br />
Am Anfang steht die umfassende Bestandsaufnahme. In einem schriftlichen<br />
Gutachten fasst der/die Ingenieur/in die Ergebnisse zusammen. Hier gibt<br />
er/sie Hinweise auf empfehlenswerte Energiesparmaßnahmen <strong>und</strong> prüft<br />
den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt<br />
es Tipps, wie der/die Eigentümer/in die vorgeschlagenen Maßnahmen<br />
am besten <strong>und</strong> kostengünstigsten umsetzen kann. Außerdem informiert<br />
die Energieberatung darüber, ob öffentliche Fördermittel gewährt werden<br />
könnten.<br />
Der/die Berater/in schließt mit Ihnen einen Vertrag, in dem die drei Phasen<br />
der Beratung festgeschrieben sind. In diesem verpflichtet er/sie sich,<br />
■ den Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort <strong>und</strong> Stelle<br />
zu erfassen, insbesondere der bautechnischen <strong>und</strong> – physikalischen<br />
sowie der heizungstechnischen Gegebenheiten<br />
■ einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen<br />
■ die aufgezeigten Maßnahmen zur Energieeinsparung mit<br />
Ihnen mündlich zu erläutern<br />
■ Erhebung des Ist-Zustandes<br />
■ Beratungsgespräch vor Ort<br />
■ Umfassender schriftlicher Beratungsbericht<br />
■ Beurteilung der Bausubstanz<br />
■ Beurteilung der Heizung<br />
■ Modernisierungsvorschläge<br />
■ Wirtschaftlichkeitsberechnungen der vorgeschlagenen Maßnahmen<br />
■ Beratung hinsichtlich der Förderprogramme<br />
Antragstellung<br />
Den Antrag auf einen Zuschuss zur vor-Ort-Beratung <strong>und</strong> die Abwicklung<br />
übernimmt der/die Berater/innen. Er/sie reicht vor Beginn der Beratung<br />
den Antrag beim B<strong>und</strong>esamt für Wirtschaft <strong>und</strong> Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />
ein. Dort wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über den Antrag<br />
entschieden.<br />
Eignung des Gutachtens als Nachweis im Sinne der KfW Förderung<br />
Die Energieeinspar-Beratung kann als Gr<strong>und</strong>lage für den Nachweis im<br />
Maßnahmenpaket 4 des CO 2 -Gebäudesanierungs-Programms dienen.<br />
Allerdings müssen weitere Formulare ausgefüllt werden <strong>und</strong> einzelne Vor-<br />
Ort-Berater verrechnen diese teilweise separat. Empfehlenswert ist es daher,<br />
sich im Vorfeld über die jeweiligen Kosten zu informieren. (hig)<br />
B<strong>und</strong>esamt für Wirtschaft<br />
<strong>und</strong> Ausfuhrkontrolle (BAFA)<br />
Referat 411<br />
Frankfurter Str. 29 – 35<br />
65760 Eschborn<br />
Tel.: 0 61 96 / 9 08 - 262,<br />
- 280, - 282, - 392,<br />
- 400, - 403, - 238<br />
Fax: 0 61 96 / 9 08 - 800<br />
Technische Fragen:<br />
Tel.: 0 61 96 / 9 08 - 211<br />
E-Mail: energiesparberatung@<br />
www.bafa.de<br />
bafa.b<strong>und</strong>.de<br />
Beratungsprogramme im Detail<br />
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