Info Flyer öffnen - Klub Braunschweiger Fischer eV
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Aufwandsentschädigung bewilligt werden.<br />
Der Umfang der Entschädigung darf nicht<br />
unangemessen hoch sein. Maßstab der<br />
Angemessenheit ist die gemeinnützige<br />
Zielsetzung des Vereins. Die Höhe wird durch<br />
den Vorstand festgesetzt.<br />
§14<br />
Die Auflösung des Vereins kann nur durch<br />
Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen<br />
außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen.<br />
Zu diesem Beschluss ist eine Stimmenmehrheit<br />
von drei Vierteln der erschienen Mitglieder<br />
erforderlich. Bei Auflösung oder Aufhebung<br />
des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter<br />
Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den<br />
Landessportfischerverband Niedersachsen e.<br />
V., der es unmittelbar und ausschließlich für<br />
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche<br />
Zwecke zu verwenden hat.<br />
Begründung: Änderung der Abgabenordnung<br />
durchdas Jahressteuergesetz 2009<br />
13. Beschlussfassung über die Höhe von<br />
Beiträgen und Gebühren 2012<br />
Der geschäftsführende Vorstand schlägt der<br />
Versammlung zur Beschlussfassung vor:<br />
1. Höhe des vollen Beitrages: EURO 105,00<br />
2. Höhe des Jugendbeitrages: EURO 52,50<br />
3. Verwaltungskostenbeitrag für ruhende<br />
Mitglieder: EURO 27,00<br />
4. Höhe der Gebühren bei Neuaufnahmen:<br />
EURO 55,00<br />
5. Gebühren für Gastkarten pro Tag<br />
EURO 6,00<br />
6. Verzugsgebühren: 10% des fälligen Beitrages<br />
zzgl. Euro 2,00 Bearbeitungsgebühr<br />
7. Gebühren für nicht abgegebene oder nicht<br />
pünktlich abgegebene Fangkarte 2011<br />
EURO 30,00<br />
zzgl. Verzugsgebühren<br />
14. Beschlussfassung über die Haushaltsführung<br />
2012<br />
15. Beschlussfassung über den Haushaltsplan<br />
2011<br />
16. Beschlussfassung über den Besatzplan 2011<br />
Haushaltsführung 2012, Haushaltsplan 2011<br />
und Besatzplan 2011 sind in dieser <strong>Info</strong> im<br />
Originalwortlaut abgedruckt. Ein Verlesen<br />
erfolgt nicht. Bei Notwendigkeit kann eine<br />
Aussprache vor der satzungsgemäß vorgeschriebenen<br />
Beschlussfassung erfolgen.<br />
17. Verschiedenes<br />
18. Schlussworte des 1. Vorsitzenden<br />
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