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Info Flyer öffnen - Klub Braunschweiger Fischer eV

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Aufwandsentschädigung bewilligt werden.<br />

Der Umfang der Entschädigung darf nicht<br />

unangemessen hoch sein. Maßstab der<br />

Angemessenheit ist die gemeinnützige<br />

Zielsetzung des Vereins. Die Höhe wird durch<br />

den Vorstand festgesetzt.<br />

§14<br />

Die Auflösung des Vereins kann nur durch<br />

Beschluss einer zu diesem Zweck einberufenen<br />

außerordentlichen Hauptversammlung erfolgen.<br />

Zu diesem Beschluss ist eine Stimmenmehrheit<br />

von drei Vierteln der erschienen Mitglieder<br />

erforderlich. Bei Auflösung oder Aufhebung<br />

des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter<br />

Zwecke fällt das Vereinsvermögen an den<br />

Landessportfischerverband Niedersachsen e.<br />

V., der es unmittelbar und ausschließlich für<br />

gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche<br />

Zwecke zu verwenden hat.<br />

Begründung: Änderung der Abgabenordnung<br />

durchdas Jahressteuergesetz 2009<br />

13. Beschlussfassung über die Höhe von<br />

Beiträgen und Gebühren 2012<br />

Der geschäftsführende Vorstand schlägt der<br />

Versammlung zur Beschlussfassung vor:<br />

1. Höhe des vollen Beitrages: EURO 105,00<br />

2. Höhe des Jugendbeitrages: EURO 52,50<br />

3. Verwaltungskostenbeitrag für ruhende<br />

Mitglieder: EURO 27,00<br />

4. Höhe der Gebühren bei Neuaufnahmen:<br />

EURO 55,00<br />

5. Gebühren für Gastkarten pro Tag<br />

EURO 6,00<br />

6. Verzugsgebühren: 10% des fälligen Beitrages<br />

zzgl. Euro 2,00 Bearbeitungsgebühr<br />

7. Gebühren für nicht abgegebene oder nicht<br />

pünktlich abgegebene Fangkarte 2011<br />

EURO 30,00<br />

zzgl. Verzugsgebühren<br />

14. Beschlussfassung über die Haushaltsführung<br />

2012<br />

15. Beschlussfassung über den Haushaltsplan<br />

2011<br />

16. Beschlussfassung über den Besatzplan 2011<br />

Haushaltsführung 2012, Haushaltsplan 2011<br />

und Besatzplan 2011 sind in dieser <strong>Info</strong> im<br />

Originalwortlaut abgedruckt. Ein Verlesen<br />

erfolgt nicht. Bei Notwendigkeit kann eine<br />

Aussprache vor der satzungsgemäß vorgeschriebenen<br />

Beschlussfassung erfolgen.<br />

17. Verschiedenes<br />

18. Schlussworte des 1. Vorsitzenden<br />

- 9 - info 1/2011

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