Das Berufspraktikum - Bremen
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<strong>Das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong><br />
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• die Bereitschaft dazu, die eigenen fachlichen Handlungsweisen kritisch hinterfragen<br />
zu lassen,<br />
• das Erläutern von Konzepten, das Vermitteln methodischer Hinweise, das Empfehlen<br />
von Fachliteratur.<br />
8. Praxisbegleitende Fachveranstaltungen und -seminare<br />
Die Anerkennungsordnungen sehen für alle Praktikantinnen die obligatorische Teilnahme<br />
an sog. “praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen” vor, für die folgende<br />
Ziele formuliert wurden:<br />
• theoretische Aufarbeitung der Praxiserfahrungen,<br />
• Vertiefung der vorhandenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und<br />
• ausbildungsplatzübergreifende Information.<br />
Zum Erreichen dieser Ziele werden in zwölf sechsstündigen, von praxiserfahrenen<br />
Fachkräften geleiteten Praktikantinnentreffen (Begleitgruppen) Anstöße gegeben.<br />
Dabei werden insbesondere die individuellen Lernprozesse zur beruflichen Identitätsbildung<br />
unterstützt. Die Teilnehmerinnen erhalten Chancen zur gemeinsamen<br />
Reflektion der für sie neuen Rolle der professionellen Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin<br />
- Erzieherin. Die Gruppen werden arbeitsfeldübergreifend zusammengesetzt.<br />
Bewährt haben sich bei den Begleitgruppen insbesondere zwei Lernformen:<br />
• Die Gruppenberaterinnen geben strukturierende Hilfen für das Darstellen und Reflektieren<br />
der Erfahrungen der Praktikantinnen beim Einüben der beruflichen Rolle.<br />
• Regelmäßige Kleingruppen-Treffen der Praktikantinnen ermöglichen den (peergroup)<br />
- Erfahrungsaustausch und bieten Raum für kollegiale Unterstützungen und<br />
arbeitsplatzübergreifende Informationen.<br />
Bei den Zusammenkünften der Praktikantinnen geben sie (neben dem Ausbildungsplan)<br />
mündliche und/oder schriftliche Darstellungen<br />
• des Arbeitsplatzes und der Arbeitsaufgaben,<br />
• der Arbeitsplanung und des methodischen Vorgehens sowie<br />
• des eigenen Lernprozesses<br />
die Grundlage für die kollegialen Beratungsprozesse, die beruflichen Handlungskompetenzen<br />
der Beteiligten fördern sollen. Art und Umfang der Berichte und die<br />
methodischen Formen des Fachaustauschs darüber werden von den Gruppenberaterinnen<br />
in den Gruppen festgelegt.<br />
Die schriftliche Darstellung des Lernprozesses im <strong>Berufspraktikum</strong>, Erfahrungs- oder<br />
Kolloquiumsbericht genannt, ist zugleich eine wichtige Grundlage für das Kolloquium.<br />
Die Praktikantinnen werden rechtzeitig schriftlich zur Abgabe des Berichtes gebeten.<br />
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