Das Berufspraktikum - Bremen
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<strong>Das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong><br />
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Zehn Qualitätsmerkmale<br />
Die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Lernprozesse von<br />
Berufspraktikantinnen im Anerkennungsjahr wird in <strong>Bremen</strong> vor allem durch diese<br />
zehn Qualitätsmerkmale bestimmt:<br />
♦ <strong>Das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong> umfasst zwölf Monate und gibt damit den Praktikantinnen<br />
Gelegenheit, längerfristig unter Ernstfallbedingungen die in der Fach(hoch)schule<br />
erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis zu erproben und zu<br />
vertiefen und dabei ein professionelles Selbstverständnis zu erlangen.<br />
♦ Die Anerkennung geeigneter Praktikumstellen erfolgt durch die Fachbehörde<br />
nach Kriterien, die in der Anerkennungsordnung festgelegt sind.<br />
♦ Die Praktikantinnen erhalten in den Praktikumstellen eine Anleitung durch erfahrene<br />
Fachkräfte, die für die Anleitungsaufgaben durch Fortbildungen unterstützt<br />
werden.<br />
♦ Für jede Praktikantin ist ein Ausbildungsplan zu erstellen, der Inhalte und Phasen<br />
des Lernprozesses beschreibt und als fachliche Folie für die Durchführung<br />
des Praktikums dient.<br />
♦ Die Praktikumstellen tragen Sorge dafür, dass Anleiterinnen wie Praktikantinnen<br />
ausreichend Zeit für die Durchführung regelmäßiger Anleitungsgespräche<br />
haben.<br />
♦ Die Praktikantinnen werden bis zu 38 Tagen im Jahr freigestellt für die Teilnahme<br />
an praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen, die auf vertiefende Fachinformation<br />
und die Unterstützung der Lernprozesse in den Praktikums- stellen<br />
ausgerichtet sind.<br />
♦ Im Zentrum der Lernprozesse in den von erfahrenen Fachkräften geleiteten Begleitveranstaltungen<br />
steht die Befähigung zur mündlichen wie schriftlichen Darstellung<br />
und zur fachlichen Reflexion des eigenen beruflichen Handelns.<br />
♦ Zum arbeitsfeldübergreifenden Informations- und Erfahrungsaustausch sowie<br />
zur kollegialen Beratung treffen sich die Praktikantinnen regelmäßig in<br />
selbstorganisierten Kleingruppen.<br />
♦ Vor und während des Praktikums kann Ausbildungsberatung, in besonderen<br />
Konflikt- und Problemsituationen Supervision in Anspruch genommen werden.<br />
♦ <strong>Das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong> erfolgt im Rahmen tariflich geregelter Praktikantinnenverträge;<br />
nach dem Abschluss des Praktikums haben die Praktikantinnen Ansprüche nach<br />
dem SGB III.<br />
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