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Das Berufspraktikum - Bremen

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<strong>Das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong><br />

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Zehn Qualitätsmerkmale<br />

Die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Lernprozesse von<br />

Berufspraktikantinnen im Anerkennungsjahr wird in <strong>Bremen</strong> vor allem durch diese<br />

zehn Qualitätsmerkmale bestimmt:<br />

♦ <strong>Das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong> umfasst zwölf Monate und gibt damit den Praktikantinnen<br />

Gelegenheit, längerfristig unter Ernstfallbedingungen die in der Fach(hoch)schule<br />

erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis zu erproben und zu<br />

vertiefen und dabei ein professionelles Selbstverständnis zu erlangen.<br />

♦ Die Anerkennung geeigneter Praktikumstellen erfolgt durch die Fachbehörde<br />

nach Kriterien, die in der Anerkennungsordnung festgelegt sind.<br />

♦ Die Praktikantinnen erhalten in den Praktikumstellen eine Anleitung durch erfahrene<br />

Fachkräfte, die für die Anleitungsaufgaben durch Fortbildungen unterstützt<br />

werden.<br />

♦ Für jede Praktikantin ist ein Ausbildungsplan zu erstellen, der Inhalte und Phasen<br />

des Lernprozesses beschreibt und als fachliche Folie für die Durchführung<br />

des Praktikums dient.<br />

♦ Die Praktikumstellen tragen Sorge dafür, dass Anleiterinnen wie Praktikantinnen<br />

ausreichend Zeit für die Durchführung regelmäßiger Anleitungsgespräche<br />

haben.<br />

♦ Die Praktikantinnen werden bis zu 38 Tagen im Jahr freigestellt für die Teilnahme<br />

an praxisbegleitenden Ausbildungsveranstaltungen, die auf vertiefende Fachinformation<br />

und die Unterstützung der Lernprozesse in den Praktikums- stellen<br />

ausgerichtet sind.<br />

♦ Im Zentrum der Lernprozesse in den von erfahrenen Fachkräften geleiteten Begleitveranstaltungen<br />

steht die Befähigung zur mündlichen wie schriftlichen Darstellung<br />

und zur fachlichen Reflexion des eigenen beruflichen Handelns.<br />

♦ Zum arbeitsfeldübergreifenden Informations- und Erfahrungsaustausch sowie<br />

zur kollegialen Beratung treffen sich die Praktikantinnen regelmäßig in<br />

selbstorganisierten Kleingruppen.<br />

♦ Vor und während des Praktikums kann Ausbildungsberatung, in besonderen<br />

Konflikt- und Problemsituationen Supervision in Anspruch genommen werden.<br />

♦ <strong>Das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong> erfolgt im Rahmen tariflich geregelter Praktikantinnenverträge;<br />

nach dem Abschluss des Praktikums haben die Praktikantinnen Ansprüche nach<br />

dem SGB III.<br />

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