Das Berufspraktikum - Bremen
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<strong>Das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong><br />
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2. Regelung für Praktika von Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen<br />
in Tageseinrichtungen für Kinder<br />
Vor Abschluss von Ausbildungsverträgen mit SP/SA-Praktikantinnen in Tageseinrichtungen<br />
für Kinder ist allen Beteiligten deutlich zu machen, dass sich die Qualifikationsprofile<br />
der Berufsgruppen Erzieherinnen und Sozialpädagoginnen / Sozialarbeiterinnen<br />
(SP/SA) in wichtigen Punkten unterscheiden. Bei der Auswahl von<br />
Praktikantinnen und Anleiterinnen und im Zuge der Planung der verschiedenen Ausbildungsphasen<br />
sollten vor allem folgende Punkte beachtet werden:<br />
• Gruppenübergreifende Aspekte der Arbeit in Tageseinrichtungen sind als verbindlicher<br />
Bestandteil der Ausbildung von Fachkräften mit Hochschulabschluss zu betrachten,<br />
d.h. das Erproben professioneller Handlungsfähigkeiten darf sich nicht<br />
auf die direkte pädagogische Arbeit mit einzelnen Kindern und Kindergruppen beschränken.<br />
• <strong>Das</strong> intensive Kennen lernen der mit Leitungsfunktionen in Tageseinrichtungen<br />
verbundenen Aufgaben und Kompetenzen ist als integrales Element der Ausbildung<br />
von SP/SA zu verstehen. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, können<br />
kurzfristige Hospitationen im Arbeitsfeld der Heimleitung allein i.d.R. nicht ausreichen.<br />
• Die jeweiligen Anleiterinnen sollten für das breiter gefächerte Anforderungsprofil<br />
fachlich ausgewiesen und in der Lage sein, dafür die entsprechenden Lernchancen<br />
zu eröffnen und den Lernprozess zu begleiten.<br />
• Wert ist darauf zu legen, dass die SP/SA-Praktikantinnen Gelegenheit dazu erhalten,<br />
sich vertieft exemplarisch auseinander zu setzen mit Themen wie z.B. Konzeptentwicklung,<br />
Integrative Pädagogik, Personalführung, Budgetverantwortung,<br />
Qualitätssicherung, Verwaltungsreform, stadtteilorientiertes Arbeiten und Kooperation<br />
mit für die KTH-Arbeit relevanten Diensten und Instanzen u.ä.<br />
• Für Berufspraktikantinnen, die eine Erzieherinnen-Ausbildung und Berufspraxis<br />
haben, können besondere Lösungen gefunden werden, die sich an ihren speziellen<br />
Erfahrungen und Lernzielen ausrichten.<br />
Die Richtlinie orientiert sich an dem Anrecht von Praktikantinnen darauf, dass die<br />
spezifischen Kompetenzen der Berufsgruppen Sozialpädagogen/Sozialarbeiter und<br />
Erzieher im Anerkennungsjahr Beachtung finden. Auch wenn im Alltag von Kindertageseinrichtungen<br />
viele Gemeinsamkeiten der beiden Professionen augenfällig sind,<br />
ist bei der Ausbildung der beiden Professionen auf die notwendigen Differenzierungen<br />
zu achten.<br />
Wir würden es begrüßen, wenn die Einrichtungen in Zweifelsfällen möglichst vor der<br />
schriftlichen Fixierung des Ausbildungsplans die Ausbildungsberatung in Anspruch<br />
nähmen - Namen und Tel.-Nr. siehe vorn.<br />
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