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Das Berufspraktikum - Bremen

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<strong>Das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong><br />

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

2. Regelung für Praktika von Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen<br />

in Tageseinrichtungen für Kinder<br />

Vor Abschluss von Ausbildungsverträgen mit SP/SA-Praktikantinnen in Tageseinrichtungen<br />

für Kinder ist allen Beteiligten deutlich zu machen, dass sich die Qualifikationsprofile<br />

der Berufsgruppen Erzieherinnen und Sozialpädagoginnen / Sozialarbeiterinnen<br />

(SP/SA) in wichtigen Punkten unterscheiden. Bei der Auswahl von<br />

Praktikantinnen und Anleiterinnen und im Zuge der Planung der verschiedenen Ausbildungsphasen<br />

sollten vor allem folgende Punkte beachtet werden:<br />

• Gruppenübergreifende Aspekte der Arbeit in Tageseinrichtungen sind als verbindlicher<br />

Bestandteil der Ausbildung von Fachkräften mit Hochschulabschluss zu betrachten,<br />

d.h. das Erproben professioneller Handlungsfähigkeiten darf sich nicht<br />

auf die direkte pädagogische Arbeit mit einzelnen Kindern und Kindergruppen beschränken.<br />

• <strong>Das</strong> intensive Kennen lernen der mit Leitungsfunktionen in Tageseinrichtungen<br />

verbundenen Aufgaben und Kompetenzen ist als integrales Element der Ausbildung<br />

von SP/SA zu verstehen. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, können<br />

kurzfristige Hospitationen im Arbeitsfeld der Heimleitung allein i.d.R. nicht ausreichen.<br />

• Die jeweiligen Anleiterinnen sollten für das breiter gefächerte Anforderungsprofil<br />

fachlich ausgewiesen und in der Lage sein, dafür die entsprechenden Lernchancen<br />

zu eröffnen und den Lernprozess zu begleiten.<br />

• Wert ist darauf zu legen, dass die SP/SA-Praktikantinnen Gelegenheit dazu erhalten,<br />

sich vertieft exemplarisch auseinander zu setzen mit Themen wie z.B. Konzeptentwicklung,<br />

Integrative Pädagogik, Personalführung, Budgetverantwortung,<br />

Qualitätssicherung, Verwaltungsreform, stadtteilorientiertes Arbeiten und Kooperation<br />

mit für die KTH-Arbeit relevanten Diensten und Instanzen u.ä.<br />

• Für Berufspraktikantinnen, die eine Erzieherinnen-Ausbildung und Berufspraxis<br />

haben, können besondere Lösungen gefunden werden, die sich an ihren speziellen<br />

Erfahrungen und Lernzielen ausrichten.<br />

Die Richtlinie orientiert sich an dem Anrecht von Praktikantinnen darauf, dass die<br />

spezifischen Kompetenzen der Berufsgruppen Sozialpädagogen/Sozialarbeiter und<br />

Erzieher im Anerkennungsjahr Beachtung finden. Auch wenn im Alltag von Kindertageseinrichtungen<br />

viele Gemeinsamkeiten der beiden Professionen augenfällig sind,<br />

ist bei der Ausbildung der beiden Professionen auf die notwendigen Differenzierungen<br />

zu achten.<br />

Wir würden es begrüßen, wenn die Einrichtungen in Zweifelsfällen möglichst vor der<br />

schriftlichen Fixierung des Ausbildungsplans die Ausbildungsberatung in Anspruch<br />

nähmen - Namen und Tel.-Nr. siehe vorn.<br />

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