Das Berufspraktikum - Bremen
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<strong>Das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong><br />
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3. Regelung für den Einsatz von Berufspraktikantinnen (Erzieherinnen)<br />
bei veränderten Arbeitszeiten in Tageseinrichtungen für Kinder<br />
Die Veränderungen der Arbeitseinsatzzeiten für die Fachkräfte in den Bremer Tageseinrichtungen<br />
für Kinder (zuletzt im Zuge der Einführung der verlässlichen<br />
Grundschule) gaben Anlass für die nachstehenden Grundsätze:<br />
I. Um eine kontinuierliche und fachlich fundierte Anleitung zu gewährleisten, ist<br />
bei allen Praktikantinnen darauf zu achten, dass<br />
• der Schwerpunkt der Ausbildung so gewählt wird, dass eine kontinuierliche<br />
Anleitung durch eine Anleiterin in der Gruppe gewährleistet ist,<br />
• die Ausbildungsplanung die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen<br />
der Berufspraktikantin berücksichtigt und im Zusammenwirken von Anleiterin<br />
und Praktikantin erfolgt,<br />
• Tätigkeiten im <strong>Berufspraktikum</strong>, die nicht im direkten Zusammenhang mit<br />
der gruppenpädagogischen Arbeit stehen - z.B. intensive Einzelbetreuung -,<br />
in den Ausbildungsplan aufgenommen werden.<br />
II. Ein Jahrespraktikum für Erzieherinnen wird - unter dem Aspekt der zeitlichen<br />
Regelung - anerkannt, wenn<br />
• für die pädagogische Arbeit mit den Kindern wöchentlich i.d.R. 26,5 Stunden,<br />
mindestens aber 16 Stunden pro Woche (bei 4 Tagen) vorgesehen<br />
sind,<br />
• für die Planung der pädagogischen Arbeit, die Reflexion über die Ausbildung<br />
und die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen insgesamt mindestens<br />
6 Stunden pro Woche eingeplant werden,<br />
• der Praktikantin in verbindlicher Form ermöglicht wird, im Rahmen der Arbeitszeit<br />
wöchentlich mindestens 6 Stunden an den praxisbegleitenden<br />
Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die gemäß § 7 Abs. 3 der Anerkennungsordnung<br />
verpflichtend sind.<br />
Voraussetzung für die Anerkennung des Jahrespraktikums ist danach, dass der für<br />
den Ausbildungszeitraum geschlossene Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit<br />
von mindestens 28 Wochenstunden nicht unterschreitet. Bei Abweichungen sind<br />
entsprechende Verlängerungen des Praktikums zu vereinbaren.<br />
In Zweifelsfällen bitten wir um Rücksprache mit den vorne genannten Mitarbeiterinnen<br />
des Arbeitsbereichs Ausbildung.<br />
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