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Das Berufspraktikum - Bremen

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<strong>Das</strong> <strong>Berufspraktikum</strong><br />

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3. Regelung für den Einsatz von Berufspraktikantinnen (Erzieherinnen)<br />

bei veränderten Arbeitszeiten in Tageseinrichtungen für Kinder<br />

Die Veränderungen der Arbeitseinsatzzeiten für die Fachkräfte in den Bremer Tageseinrichtungen<br />

für Kinder (zuletzt im Zuge der Einführung der verlässlichen<br />

Grundschule) gaben Anlass für die nachstehenden Grundsätze:<br />

I. Um eine kontinuierliche und fachlich fundierte Anleitung zu gewährleisten, ist<br />

bei allen Praktikantinnen darauf zu achten, dass<br />

• der Schwerpunkt der Ausbildung so gewählt wird, dass eine kontinuierliche<br />

Anleitung durch eine Anleiterin in der Gruppe gewährleistet ist,<br />

• die Ausbildungsplanung die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen<br />

der Berufspraktikantin berücksichtigt und im Zusammenwirken von Anleiterin<br />

und Praktikantin erfolgt,<br />

• Tätigkeiten im <strong>Berufspraktikum</strong>, die nicht im direkten Zusammenhang mit<br />

der gruppenpädagogischen Arbeit stehen - z.B. intensive Einzelbetreuung -,<br />

in den Ausbildungsplan aufgenommen werden.<br />

II. Ein Jahrespraktikum für Erzieherinnen wird - unter dem Aspekt der zeitlichen<br />

Regelung - anerkannt, wenn<br />

• für die pädagogische Arbeit mit den Kindern wöchentlich i.d.R. 26,5 Stunden,<br />

mindestens aber 16 Stunden pro Woche (bei 4 Tagen) vorgesehen<br />

sind,<br />

• für die Planung der pädagogischen Arbeit, die Reflexion über die Ausbildung<br />

und die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen insgesamt mindestens<br />

6 Stunden pro Woche eingeplant werden,<br />

• der Praktikantin in verbindlicher Form ermöglicht wird, im Rahmen der Arbeitszeit<br />

wöchentlich mindestens 6 Stunden an den praxisbegleitenden<br />

Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die gemäß § 7 Abs. 3 der Anerkennungsordnung<br />

verpflichtend sind.<br />

Voraussetzung für die Anerkennung des Jahrespraktikums ist danach, dass der für<br />

den Ausbildungszeitraum geschlossene Arbeitsvertrag eine wöchentliche Arbeitszeit<br />

von mindestens 28 Wochenstunden nicht unterschreitet. Bei Abweichungen sind<br />

entsprechende Verlängerungen des Praktikums zu vereinbaren.<br />

In Zweifelsfällen bitten wir um Rücksprache mit den vorne genannten Mitarbeiterinnen<br />

des Arbeitsbereichs Ausbildung.<br />

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