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Festschrift - Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung

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einem Gespräch auf Einladung des Ministeriums<br />

am 29.9.1978 sehr einheitlich und sehr<br />

eindringlich davor gewarnt, solche Fördergruppen<br />

oder Förderstätten durch Richtlinien<br />

festzuschreiben. Die Freie Wohlfahrtspfl ege<br />

hat es sehr einheitlich und sehr eindringlich<br />

abgelehnt, Ausschlusskritierien wie unter<br />

Punkt 3 des Entwurfes aufgeführt, zu akzeptieren<br />

und ich selbst habe <strong>mit</strong> den beiden<br />

nachfolgenden Argumenten versucht, das<br />

Ministerium von der Festschreibung abgesonderter<br />

Einrichtungen <strong>für</strong> schwer geistig<br />

Behinderte abzuhalten:<br />

1. Wird jedem Träger <strong>mit</strong> den aufgelisteten<br />

Ausschlusskriterien ein Argument geliefert,<br />

<strong>mit</strong> dem er sich rechtfertigen kann,<br />

wenn er sich vor der Aufnahme auch<br />

schwer geistig Behinderter drücken will?<br />

2. Wird es uns nie gelingen, die öffentliche<br />

Sonderschule zur Aufnahme aller schulpfl<br />

ichtigen geistig Behinderten zu veranlassen,<br />

wenn wir unsererseits eine Gruppe<br />

aus dem allgemeinen Angebot ausschließen<br />

und etwa unterhalb der Werkstatt<br />

eine Restgruppe bilden?<br />

Wozu haben wir eigentlich <strong>mit</strong> bundesweiten<br />

Protesten den Referentenentwurf zur<br />

Rechtsverordnung zu § 55 SchwBG erfolgreich<br />

zurückgewiesen, und dabei hat uns der<br />

Nieders. Sozialminister unterstützt, wenn wir<br />

jetzt im Vorgriff auf den zu erwartenden neuen<br />

Referentenentwurf dem Bundesminister<br />

<strong>für</strong> Arbeit und Sozialordnung durch freiwillige<br />

Herausnahme der schwachen Gruppe aus<br />

der Werkstatt die Probleme und die Arbeit<br />

abnehmen?<br />

In Düsseldorf hat uns Frau Anke Fuchs vom<br />

BMA zugesagt, dass die Aufnahmekriterien<br />

<strong>für</strong> die WfB künftig so weit gefasst werden<br />

sollen, dass spezielle, besonders isolierte Fördergruppen<br />

nicht notwendig wären.<br />

16<br />

<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> schweren <strong>Behinderung</strong>en gehören dazu!<br />

Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages,<br />

Frau Annemarie Renger, hat in Hamburg<br />

u. a. folgendes ausgeführt: (Zitat)<br />

„Es gilt aber, geeignete Konzeptionen und<br />

Programme zu entwickeln, denn der geistig<br />

schwerst-, meist mehrfach behinderte<br />

Mensch darf nicht länger im Abseits stehen.<br />

Man darf ihn nicht als Pfl egefall abstempeln<br />

und daraus die Konsequenz ziehen, dass ein<br />

Anrecht auf Bildung und Förderung <strong>für</strong> ihn<br />

nicht abzuleiten sei. Auch er ist bildungsfähig<br />

und muss in eine ihn aktivierende Umgebung<br />

gestellt werden. Ich bitte hier alle,<br />

die hier bürokratische Aufgaben zu erfüllen<br />

haben, nicht eine Enge walten zu lassen, die<br />

besonders in diesem Bereich keineswegs angebracht<br />

ist.“ Zitat Ende.<br />

Dieses ist in Niedersachsen nicht gehört oder<br />

gelesen worden, bevor man diese Richtlinie<br />

verfasst hat. Und Frau Renger sagt weiter:<br />

„Diese individuelle Förderung des Schwerstbehinderten<br />

im körperlichen, psychischen<br />

und sozialen Bereich muss in enger Zusammenarbeit<br />

zwischen dem Elternhaus und<br />

ggf. stationären oder offenen Einrichtungen<br />

erfolgen.“ Hier ist nicht die Rede davon, dass<br />

unsere teilstationären Einrichtungen nur <strong>für</strong><br />

die <strong>mit</strong>telgradig Behinderten gedacht und<br />

geeignet sind und schwer geistig Behinderte<br />

grundsätzlich nur stationär zu versorgen<br />

sind. Und Frau Renger hält weiter – „ein Team<br />

von Fachleuten (Arzt, Psychologe, Pädagoge,<br />

Sozialarbeiter usw.) <strong>für</strong> erforderlich, um die<br />

individuellen Hilfen in Abstimmung <strong>mit</strong> den<br />

Eltern zu entwickeln und in einem möglichst<br />

normalen Lebensraum zu erproben. Eine effektive<br />

Förderung schwer geistig Behinderter<br />

lässt sich nur <strong>mit</strong> entsprechend qualifi -<br />

ziertem Fachpersonal und den notwendigen<br />

räumlichen, organisatorischen und fi nanziellen<br />

Voraussetzungen erreichen.“ Zitat Ende.<br />

Ich bestreite ganz entschieden, meine Damen<br />

und Herren, dass man dies, was hier gemeint<br />

und von höchsten Orten gefordert ist,

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