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Umschlag - beim ZAS

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GEMEINDE HORMERSDORF<br />

Abfallart Wochentag / Kalenderwoche - Entsorgungstermine<br />

Restabfall<br />

Blaue Tonne<br />

(14-täglich)<br />

Gelber Sack<br />

(14-täglich)<br />

Freitag / gerade<br />

09.01./23.01./06.02./20.02./06.03./20.03./03.04./Sa.18.04./Sa.02.05./15.05./<br />

29.05./12.06./26.06./10.07./24.07./07.08./21.08./04.09./18.09./02.10./16.10./<br />

30.10./13.11./27.11./11.12./Mo.28.12.09<br />

Soweit nicht näher aufgeführt, erfolgt bei wöchentlich vereinbartem Entsorgungsrhythmus<br />

die Entsorgung jeweils am gleichen Wochentag, außer bei angegebener<br />

Feiertagsregelung.<br />

Verkaufsstelle Blaue Restabfallsäcke:<br />

- Gemeindeverwaltung, Auerbacher Straße 5<br />

Freitag / gerade<br />

09.01./23.01./06.02./20.02./06.03./20.03./03.04./17.04./Sa.02.05./15.05./29.05./<br />

12.06./26.06./10.07./24.07./07.08./21.08./04.09./18.09./02.10./16.10./30.10./<br />

13.11./27.11./11.12./Sa.19.12.09 (wichtiger Hinweis auf Seite 11)<br />

Fällt der Termin auf einen gesetzlichen Feiertag, erfolgt die Entsorgung jeweils am<br />

darauffolgenden Samstag.<br />

Ausgabestelle Gelbe Wertstoffsäcke:<br />

- Gemeindeverwaltung, Auerbacher Straße 5<br />

Weihnachtsbäume 09.01.2009<br />

Grünschnitt<br />

Frühjahr<br />

24.04.2009<br />

Herbst<br />

09.10.2009<br />

Verkaufsstelle Grünschnittsäcke/Banderolen:<br />

- Gemeindeverwaltung, Auerbacher Straße 5<br />

Schadstoffe Frühjahr<br />

09.04.2009<br />

Herbst<br />

17.09.2009<br />

Standplatz / Sammelzeitraum (Uhrzeit) Frühjahr Herbst<br />

Auerbacher Straße, gegenüber Gemeinde 16:30 – 17:30 09:00 – 10:00<br />

Wichtigkeit des Behälteretiketts<br />

Unterhalb des Randes ist seitlich an Ihrem Abfallbehälter ein weißes Etikett angebracht. Darauf sind unter anderem<br />

die Behälternummer und der Standort ausgewiesen. Sollte das Etikett beschädigt oder durch die langjährige Nutzung<br />

der Tonne nicht mehr lesbar sein bzw. ganz fehlen, bitten wir um umgehende Mitteilung zwecks Austauschs.<br />

Die eindeutige Zuordnung des Abfallbehälters, der auf Ihrem Grundstück genutzt wird, ist für eine korrekte Gebührenerhebung<br />

maßgeblich. Diese Behälternummer erscheint ebenfalls auf Ihrem Abfallgebührenbescheid. Es kann<br />

beispielsweise vorkommen, dass Abfallbehälter, die an einem Sammelstandplatz zur Entleerung bereitzustellen sind,<br />

bei der Rückholung auf das Grundstück vertauscht werden. Gleiches ist bei der Bereitstellung mehrerer Abfallbehälter<br />

zwischen benachbarten Grundstücken möglich. Bitte überprüfen Sie im eigenen Interesse Ihren aktuellen Gebührenbescheid<br />

mit den Angaben auf Ihrem Behälteretikett.

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