26.02.2013 Aufrufe

Immobilienfinanzierung - Deutsch-Nordische Juristenvereinigung eV

Immobilienfinanzierung - Deutsch-Nordische Juristenvereinigung eV

Immobilienfinanzierung - Deutsch-Nordische Juristenvereinigung eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

16.10.06 |<br />

<strong>Immobilienfinanzierung</strong><br />

Wichtige Regelungen im Intercreditor Agreement<br />

� Erhält ein nachrangiger Gläubiger Zahlungen, die ihm nach dem IC nicht<br />

zustehen, muss er den sog. Sicherheitentreuhänder darüber informieren<br />

und die erhaltene Zahlung auskehren; da gemäß § 362 BGB die<br />

Forderung des ursprünglichen Zahlungsempfängers erloschen ist, treten<br />

diejenigen Gläubiger, an die ausgehrt wird, ihre Ansprüche gegen den<br />

Darlehensnehmer an den ursprünglichen Zahlungsempfänger ab<br />

� Nachrangige Gläubiger erhalten das Recht, im Fall von bestimmten<br />

schwerwiegenden Kündigungsgründen/Fehlverhalten, ihre unmittelbar<br />

vorrangigen Gläubiger unter Fristsetzung zur Kündigung des Darlehens<br />

aufzufordern; kommen diese der Aufforderung nicht fristgerecht nach,<br />

können die nachrangigen Gläubiger ungeachtet des vereinbarten<br />

Rangverhältnisses die den vorrangigen Gläubigern zustehenden Rechte<br />

geltend machen<br />

32 | 35

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!