Vortrag 3_Beispiele zur Durchgängigkeit_Paulus/Gleim | PDF 6,9
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Wasserrechtliche Vorprüfung<br />
Viele bauliche Anlagen sind im Zusammenhang mit der Ausübung alter<br />
Rechte und Befugnisse hergestellt worden.<br />
Bevor der Gewässerunterhaltungspflichtige die Umgestaltung aufgelassener<br />
Wehr– und Stauanlagen übernimmt, ist die daher die Eigentumsfrage und<br />
Unterhaltungspflicht z. B. auf der Grundlage des Wasserbuches zu prüfen.<br />
Der Widerruf alter Rechte und Befugnisse im Rahmen des § 20 WHG ist in<br />
der Regel immer mit einem wasserrechtlichen Verfahren mit der Festlegung<br />
von Folgemaßnahmen, wie dem Rückbau der Anlagen verbunden.<br />
Ob für die Umsetzung der Folgemaßnahmen ein wasserrechtliches<br />
Verfahren erforderlich wird ist im Einzelfall zu prüfen.<br />
Die Zulässigkeit der genehmigungsfreien Wiederherstellung der<br />
gewässerökologischen <strong>Durchgängigkeit</strong> von baulichen Anlagen im Rahmen<br />
der Unterhaltung ist grundsätzlich unabhängig von der Eigentumsfrage zu<br />
betrachten.<br />
6. April 2011 <strong>Beispiele</strong> für lineare <strong>Durchgängigkeit</strong> durch Unterhaltung<br />
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