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Vortrag 3_Beispiele zur Durchgängigkeit_Paulus/Gleim | PDF 6,9

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Wasserrechtliche Vorprüfung<br />

Viele bauliche Anlagen sind im Zusammenhang mit der Ausübung alter<br />

Rechte und Befugnisse hergestellt worden.<br />

Bevor der Gewässerunterhaltungspflichtige die Umgestaltung aufgelassener<br />

Wehr– und Stauanlagen übernimmt, ist die daher die Eigentumsfrage und<br />

Unterhaltungspflicht z. B. auf der Grundlage des Wasserbuches zu prüfen.<br />

Der Widerruf alter Rechte und Befugnisse im Rahmen des § 20 WHG ist in<br />

der Regel immer mit einem wasserrechtlichen Verfahren mit der Festlegung<br />

von Folgemaßnahmen, wie dem Rückbau der Anlagen verbunden.<br />

Ob für die Umsetzung der Folgemaßnahmen ein wasserrechtliches<br />

Verfahren erforderlich wird ist im Einzelfall zu prüfen.<br />

Die Zulässigkeit der genehmigungsfreien Wiederherstellung der<br />

gewässerökologischen <strong>Durchgängigkeit</strong> von baulichen Anlagen im Rahmen<br />

der Unterhaltung ist grundsätzlich unabhängig von der Eigentumsfrage zu<br />

betrachten.<br />

6. April 2011 <strong>Beispiele</strong> für lineare <strong>Durchgängigkeit</strong> durch Unterhaltung<br />

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