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Bebauungsplan Nr. 125 - Cloppenburg.name

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STADT<br />

CLOPPENBURG<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong><br />

„Nördlich Emsteker Straße /<br />

Stadtgrenze“<br />

mit örtlichen Bauvorschriften<br />

Begründung<br />

(Teil I)<br />

Entwurf 18.12.2012<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach Oldenburger Straße 86 - 26180 Rastede<br />

Tel.: 04402/9116-30 - Fax:04402/9116-40<br />

e-mail: info@diekmann-mosebach.de


Stadt <strong>Cloppenburg</strong>: Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> I<br />

INHALTSÜBERSICHT<br />

1.0 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG 1<br />

2.0 RAHMENBEDINGUNGEN 1<br />

2.1 Kartenmaterial 1<br />

2.2 Räumlicher Geltungsbereich 2<br />

2.3 Städtebauliche Situation 2<br />

3.0 PLANERISCHE VORGABEN UND HINWEISE 2<br />

3.1 Landesraumordnungsprogramm (LROP) 2<br />

3.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2<br />

3.3 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung 3<br />

4.0 ÖFFENTLICHE BELANGE 3<br />

4.1 Belange von Natur und Landschaft 3<br />

4.2 Belange des Denkmalschutzes 4<br />

4.3 Altablagerungen 4<br />

4.4 Belange des Immissionsschutzes 5<br />

5.0 INHALT DES BEBAUUNGSPLANES 5<br />

5.1 Art der baulichen Nutzung 5<br />

5.2 Maß der baulichen Nutzung 6<br />

5.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen 6<br />

5.4 Verkehrsflächen 7<br />

5.4.1 Einfahrtsbereich, Ein- und Ausfahrtsverbot 7<br />

5.5 Öffentliche Grünfläche 7<br />

5.6 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den<br />

Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses 7<br />

5.7 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen 8<br />

5.8 Umgrenzung von Flächen mit Bindungen zur Bepflanzung und für die<br />

Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 8<br />

6.0 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN 8<br />

7.0 VERKEHRLICHE UND TECHNISCHE INFRASTRUKTUR 9<br />

VERFAHRENSGRUNDLAGEN/-ÜBERSICHT/-VERMERKE 10<br />

Rechtsgrundlagen 10<br />

Verfahrensübersicht 10<br />

Aufstellungsbeschluss 10<br />

Frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden 10<br />

Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden 10<br />

Planverfasser 11<br />

Planungsbüro Diekmann & Mosebach – Oldenburger Straße 86 – 26180 Rastede


Stadt <strong>Cloppenburg</strong>: Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> 1<br />

1.0 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG<br />

Die Stadt <strong>Cloppenburg</strong> beabsichtigt auf Grund der gestiegenen Nachfrage nach gewerblichen<br />

Bauflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche<br />

Entwicklung an der östlichen Stadtgrenze zu Emstek zu schaffen. Zu diesem Zweck<br />

stellt die Stadt den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> „Nördlich Emsteker Straße / Stadtgrenze“<br />

auf.<br />

Das Plangebiet liegt in einer Entfernung von rund 3,5 km Luftlinie östlich vom Ortszentrum,<br />

an der Grenze zu der Gemeinde Emstek.<br />

Durch diesen <strong>Bebauungsplan</strong> möchte die Stadt <strong>Cloppenburg</strong> die in der „Städtebauliche<br />

Entwicklung <strong>Cloppenburg</strong> Ost/West“ festgehaltenen Ziele, einer gewerblichen<br />

Entwicklung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung planungsrechtlich sichern.<br />

Die gewerbliche Entwicklung und die Erschließung dieses ca. 7,6 ha großen Areals erfolgt<br />

in Abstimmung mit der Gemeinde Emstek. Die angrenzenden Flächen der Gemeinde<br />

Emstek sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Emstek ebenfalls als gewerbliche<br />

Bauflächen dargestellt. Im Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Cloppenburg</strong> ist<br />

dieser Bereich als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Daher wird der Flächennutzungsplan<br />

parallel im Rahmen der 1.12. Flächennutzungsplanänderung „Nördlich<br />

Emsteker Straße / Stadtgrenze“ geändert.<br />

Zur planungsrechtlichen Vorbereitung des dargelegten Entwicklungsziels werden im<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> „Nördlich Emsteker Straße / Stadtgrenze“ die überwiegenden<br />

Flächen als Gewerbegebiet festgesetzt. Darüber hinaus werden Straßenverkehrsflächen<br />

zur Erschließung des Gebietes von Süden sowie vorhandene Gräben als Wasserflächen<br />

festgesetzt. Zur Regelung es Maßes der baulichen Nutzung wird eine<br />

Grundflächenzahl (GRZ) von = 0,8 und einer Geschossflächenzahl von (GFZ) von =<br />

1,6 festgesetzt. Zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen werden über die<br />

Festsetzung einer zweigeschossigen und abweichenden Bauweise verbindliche Aussagen<br />

zur Dimensionierung getroffen. Um in dem Gewerbegebiet optische Fehlentwicklungen<br />

zu vermeiden und einen gestalterischen Rahmen zu schaffen, werden für<br />

den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es örtliche Bauvorschriften zur Regelung der<br />

Werbeanlagen festgesetzt.<br />

In der Bauleitplanung sind gem. § 1 (6) <strong>Nr</strong>. 7 BauGB gleichermaßen die Belange von<br />

Natur und Landschaft zu beachten. Im Rahmen der Neuaufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> wurden detaillierte Festsetzung zum erhalt vorhandener Grünstrukturen<br />

getroffen. Durch den teilweise Erhalt des im Plangebiet befindlichen Gehölzbestandes<br />

und einer weiteren Eingrünung kann eine verträgliche Einbindung des Gewerbegebietes<br />

in den Raum erzielt werden. Der mit dem Planvorhaben verbundene Kompensationsbedarf<br />

wird teilweise innerhalb des Plangebietes umgesetzt und über externe Ersatzmaßnahmen<br />

im „Flächenpool Staatsforsten“ sichergestellt.<br />

2.0 RAHMENBEDINGUNGEN<br />

2.1 Kartenmaterial<br />

Die Planzeichnung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> wurde auf der Grundlage der vom<br />

Katasteramt <strong>Cloppenburg</strong> zur Verfügung gestellten digitalen Kartengrundlage im Maßstab<br />

1 : 1000 erstellt.<br />

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Stadt <strong>Cloppenburg</strong>: Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> 2<br />

2.2 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> befindet sich nördlich der Emsteker<br />

Straße, an der Grenze zur Gemeinde Emstek und umfasst eine ca. 7,6 ha große<br />

Fläche. Den südlichen Abschluss des Plangebiets bildet die Emsteker Straße. Im<br />

Westen wird das Gebiet durch einen Gewerbebetrieb begrenzt. Im Norden und Osten<br />

grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Die exakte Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches<br />

ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />

2.3 Städtebauliche Situation<br />

Der Geltungsbereich befindet am Stadtrand der Kreisstadt <strong>Cloppenburg</strong> in einem<br />

Raum, der überwiegend durch landwirtschaftliche und gewerbliche Nutzungen vorgeprägt<br />

ist. Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich zwei Gebäude, Hausnummer<br />

137 mit gewerblicher Nutzung. Südliche der Emsteker Straße befindet sich ein weiteres<br />

Gebäude mit einer Wohnnutzung, im Westen grenzt der Gewerbebetrieb Grave<br />

(<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 64) an. Im südöstlichen Bereich des Plangebietes existieren<br />

Baum- und Strauchstrukturen. Im Norden und Osten wird das Plangebiet teilweise<br />

durch vorhandene Gräben begrenzt.<br />

3.0 PLANERISCHE VORGABEN UND HINWEISE<br />

3.1 Landesraumordnungsprogramm (LROP)<br />

Gemäß § 1 des BauGB müssen Bauleitpläne wie der hier vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong><br />

<strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> an die Ziele der Raumordnung angepasst werden. Aus den Vorgaben der übergeordneten<br />

Planungen ist die kommunale Planung zu entwickeln bzw. auf diese<br />

abzustimmen. Im rechtsgültigen Landesraumordnungsprogramm (LROP) des Landes<br />

Niedersachsen aus dem Jahr 2008 mit der Fortschreibung aus dem Jahr 2012 wird die<br />

Stadt <strong>Cloppenburg</strong> als Mittelzentrum dargestellt. Die Ortsumgehung <strong>Cloppenburg</strong> wird<br />

als vierstreifige Hauptverkehrsstraße und die Bahnlinien in Richtung Oldenburg,<br />

Friesoythe, Meppen und Quakenbrück als sonstige Eisenbahnstrecken<br />

gekennzeichnet. Die Funktionen der Mittelzentren sind zum Erhalt einer dauerhaften<br />

und ausgewogenen Siedlungs- und Versorgungsstruktur in allen Landesteilen zu<br />

sichern und zu entwickeln. Zentrale Orte sind in den Regionalen<br />

Raumordnungsprogrammen im Benehmen mit den Gemeinden räumlich als zentrale<br />

Siedlungsgebiete festzulegen.<br />

Art und Umfang der zentralörtlichen Einrichtungen und Angebote sind an der Nachfrage<br />

der zu versorgenden Bevölkerung und der Wirtschaft im Verflechtungsbereich auszurichten.<br />

Die Leistungsfähigkeit der Zentralen Orte ist der jeweiligen Festlegung entsprechend<br />

zu sichern und zu entwickeln. Im Mittelzentrum sind zentralörtliche Einrichtungen<br />

und Angebote für den gehobenen Bedarf und den allgemeinen täglichen<br />

Grundbedarf zu sichern und zu entwickeln.<br />

Grundsätzlich ist das Ziel der gewerblichen Entwicklung mit den übergeordneten Zielen<br />

des Landesraumordnungsprogramms vereinbar.<br />

3.2 Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)<br />

Das aus dem Jahr 2005 stammende Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für<br />

den Landkreis <strong>Cloppenburg</strong> konkretisiert die auf Landesebene formulierten Zielsetzungen<br />

für das vorliegende Planungsgebiet. Generell sind die Mittelzentren des Landkreises<br />

<strong>Cloppenburg</strong> (<strong>Cloppenburg</strong> und Friesoythe) entsprechend ihrer mittelzentralen<br />

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Stadt <strong>Cloppenburg</strong>: Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> 3<br />

Funktion als Standorte mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von<br />

Arbeitsstätten festgelegt.<br />

Die im Süden verlaufende Emsteker Straße (L 836) ist als Hauptverkehrsstraße mit regionaler<br />

Bedeutung dargestellt. Darüber hinaus hat diese Straße im Bereich des Plangebietes<br />

die Kennzeichnung Regional Bedeutsamer Busverkehr. Regional bedeutsamer<br />

Busverkehr dient der Erschließung der Fläche in dünn besiedelten Räumen und<br />

der siedlungsnahen Erholungsschwerpunkte. Hierbei handelt es sich um regionale<br />

Schnellverbindungen oder um besonders herausgehobene Linien, die einen regional<br />

bedeutenden Erschließungs- und Anbindungseffekt haben. Durch die Aufnahme in die<br />

zeichnerische Darstellung des RROP soll dokumentiert werden, dass die Buslinien unter<br />

Berücksichtigung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen wegen ihrer Bedeutung regional<br />

gesichert, bezüglich der Ausstattung verbessert und durch weitere Fahrtenverbindung<br />

noch attraktiver werden. Im Landkreis <strong>Cloppenburg</strong> gibt es insgesamt 13 Linien<br />

dieser Kategorie. Im Süden des Plangebietes, auf der Emsteker Straße verläuft<br />

die Linie <strong>Cloppenburg</strong> – Emstek – Cappeln – Vechta.<br />

Innerhalb des Plangebietes ist eine kleine Fläche als Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft<br />

dargestellt. Um die Bedeutung des jeweiligen Gebietes zu erhalten, sind andere<br />

Planungen und Maßnahmen so abzustimmen, dass eine Beeinträchtigung der jeweiligen<br />

Zweckbestimmung möglichst ausgeschlossen wird.<br />

An die Vorranggebiete ist somit keine strikte bzw. absolute Vereinbarungsforderung<br />

geknüpft; deshalb hat ihre besondere Funktionsbestimmung nicht den Grundsätzlichen<br />

Ausschluss entgegenstehender Nutzungsarten zur Folge. Die mit Vorsorge versehenen<br />

Nutzungsart erhält aber einen hohen Stellenwert gegenüber konkurrierenden<br />

Raumansprüchen in dem betreffenden Gebiet. Die Biotoptypenkartierung im November<br />

2012 hat gezeigt, dass in dem im RROP als Vorsorgegebiet für Forstwirtschaft<br />

dargestellten Bereich keine Gehölze oder ähnliche Strukturen vorhanden sind.<br />

Das mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> verfolgte Planungsziel der Funktionsstärkung des<br />

Mittelzentrums <strong>Cloppenburg</strong> durch bedarfsgerechte Festsetzung eines Gewerbegebietes<br />

ist mit den Zielen des Regionalen Raumordnungsprogramms gem. § 1 Abs. 4<br />

BauGB vereinbar und steht diesen nicht entgegen.<br />

3.3 Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung<br />

Im Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Cloppenburg</strong> wird das Plangebiet insgesamt als<br />

Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes weicht vom<br />

Flächennutzungsplan ab. Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung wird im Parallelverfahren<br />

durchgeführt<br />

Für den Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> liegt derzeit keine verbindliche<br />

Bauleitplanung vor. Im Westen grenzt der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. 64 „Gewerbegebiet Grave,<br />

Emsteker Straße“ an das Plangebiet an.<br />

4.0 ÖFFENTLICHE BELANGE<br />

4.1 Belange von Natur und Landschaft<br />

Zur Beurteilung der Belange des Umweltschutzes (§ 1 (6) <strong>Nr</strong>. 7 BauGB i.V.m. § 1a<br />

BauGB) ist im Rahmen dieser Bauleitplanung eine Umweltprüfung durchzuführen. Ent-<br />

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Stadt <strong>Cloppenburg</strong>: Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> 4<br />

sprechend § 2 (4) BauGB und § 2a BauGB sind die ermittelten Umweltauswirkungen<br />

im Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten (§ 2 (4) Satz 1 BauGB). „Wird eine<br />

Umweltprüfung für das Plangebiet oder für Teile davon in einem Raumordnungs-, Flächennutzungs-<br />

oder <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren durchgeführt, soll die Umweltprüfung in<br />

einem zeitlich nachfolgend oder gleichzeitig durchgeführten Bauleitplanverfahren auf<br />

zusätzliche oder andere erhebliche Umweltweltauswirkungen beschränkt werden“<br />

(§ 2 (4) Satz 5 BauGB).<br />

Im Rahmen der Neuaufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> wurden detaillierte<br />

Festsetzung zum erhalt vorhandener Grünstrukturen getroffen. Durch den teilweise<br />

Erhalt des im Plangebiet befindlichen Gehölzbestandes und einer weiteren Eingrünung<br />

kann eine verträgliche Einbindung des Gewerbegebietes in den Raum erzielt werden.<br />

Der mit dem Planvorhaben verbundene Kompensationsbedarf wird teilweise innerhalb<br />

des Plangebietes umgesetzt. Die verbleibenden Werteinheiten werden auf externen<br />

Ausgleichsflächen (52. Flächennutzungsplanänderung der Stadt <strong>Cloppenburg</strong>, „Flächenpool<br />

Staatsforsten“) über externe Ersatzmaßnahmen sichergestellt.<br />

Der Umweltbericht ist, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, mit einer umfassenden<br />

Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen<br />

für das gesamte Planvorhaben ist als Teil II verbindlicher Bestandteil der Begründung<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong>.<br />

4.2 Belange des Denkmalschutzes<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sind gem. § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 5 BauGB die Belange des<br />

Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zu beachten. Folglich wird nachrichtlich auf<br />

die Meldepflicht von ur- und frühgeschichtlichen Bodenfunden im Zuge von Bauausführungen<br />

mit folgendem Text hingewiesen: „Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten<br />

ur- oder frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u.a. sein: Tongefäßscherben,<br />

Holzkohleansammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen u.<br />

Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese<br />

gem. § 14 Abs. 1 des Nds. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig und<br />

müssen dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege – Stützpunkt Oldenburg<br />

– Archäologische Denkmalpflege oder der unteren Denkmalschutzbehörde der<br />

Stadt <strong>Cloppenburg</strong> unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig sind der Finder, der<br />

Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde und Fundstellen sind gem.<br />

§ 14 Abs. 2 des NDSchG bis zum Ablauf von 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert<br />

zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde<br />

vorher die Fortsetzung der Arbeit gestattet.“<br />

4.3 Altablagerungen<br />

Im Rahmen des Altlastenprogramms des Landes Niedersachsen haben die Landkreise<br />

gezielte Nachermittlungen über Altablagerungen innerhalb ihrer Grenzen durchgeführt<br />

und entsprechendes Datenmaterial gesammelt. Dieses wurde vom damaligen Niedersächsischen<br />

Landesamt für Wasser und Abfall (NLWA) (aktuell: Niedersächsischer<br />

Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bewertet.<br />

Hiernach liegen im Plangebiet keine Altablagerungen vor. Sollten allerdings bei den<br />

geplanten Bau- und Erdarbeiten Hinweise auf Altablagerungen zutage treten, so ist<br />

unverzüglich die untere Bodenschutzbehörde zu benachrichtigen.<br />

Grundsätzlich sind bei geplanten Baumaßnahmen oder Erdarbeiten die Vorschriften<br />

des vorsorgenden Bodenschutzes zu beachten, d. h. jeder, der auf den Boden einwirkt,<br />

hat sich so zu verhalten, dass schädliche Bodenveränderungen nicht hervorgerufen<br />

werden. Grundstückseigentümer bzw. Nutzer sind verpflichtet, Maßnahmen zur<br />

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Stadt <strong>Cloppenburg</strong>: Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> 5<br />

Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderung zu ergreifen<br />

(Grundpflichten gem. § 4 BBodSchG).<br />

4.4 Belange des Immissionsschutzes<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung sind die mit der Planung verbundenen, unterschiedlichen<br />

Belange untereinander und miteinander zu koordinieren, so dass Konfliktsituationen<br />

vermieden und die städtebauliche Ordnung sichergestellt wird. Demnach ist die<br />

Beurteilung der Immissionssituation ein wesentlicher Bestandteil der Bauleitplanung.<br />

Zu diesem Zweck wurde durch das Büro für Lärmschutz A. Jacobs, Papenburg, ein<br />

Lärmschutzgutachten erarbeitet, in dem untersucht wurde, wie sich eine geplante gewerbliche<br />

Nutzung auf die Umliegenden Nutzung auswirken würde bzw. welche Maßnahmen<br />

ergriffen werden müssten, um ein konfliktfreies Nebeneinander unterschiedlicher<br />

Nutzungen und Schutzansprüche zu gewährleisten.<br />

Zur Begrenzung der schalltechnischen Auswirkungen der geplanten gewerblichen<br />

Nutzungen auf die angrenzenden Nutzungen werden im Plangebiet entsprechend den<br />

Empfehlungen des Schallgutachtens Emissionskontingente (LEK) festgesetzt.<br />

Innerhalb der festgesetzten Gewerbegebiete sind nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen)<br />

zulässig, deren Geräusche die in der Planzeichnung angegebenen Emissionskontingente<br />

(LEK) nach DIN 45691 weder tags (6:00 - 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 -<br />

6:00 Uhr) überschreiten. Im baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

ist die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens (Betrieb<br />

oder Anlage) zu prüfen. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691, Abschnitt<br />

5. Für ein Vorhaben ist somit zu überprüfen, ob die für das Betriebsgrundstück zugeordneten<br />

Emissionskontingente, durch die gemäß TA-Lärm berechneten Beurteilungspegel<br />

sämtlicher vom Vorhaben ausgehenden Geräusche an den benachbarten Immissionsorten<br />

eingehalten werden.<br />

Das vollständige Gutachten ist der Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> als Anlage<br />

beigefügt.<br />

5.0 INHALT DES BEBAUUNGSPLANES<br />

5.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Innerhalb des Plangebietes werden entsprechend den unter ANLASS UND ZIEL DER<br />

PLANUNG erläuterten Planungsziele zur Entwicklung eines Gewerbegebietes ausschließlich<br />

Gewerbegebiete gem. § 8 BauNVO festgesetzt.<br />

Zum Schutz der <strong>Cloppenburg</strong>er Innenstadt und zur planerischen Schaffung eines neuen<br />

Gewerbegebietes sind Einzelhandelsbetriebe als Gewerbebetriebe aller Art mit über<br />

100 m² Verkaufsfläche mit den zentren- / nahversorgungsrelevanten Einzelsortimenten<br />

der Sortimentsliste der Stadt <strong>Cloppenburg</strong> nicht zulässig (die Sortimentslisten<br />

sind den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es zu entnehmen). Die Stadt <strong>Cloppenburg</strong><br />

beabsichtigt durch diese Beschränkung eine Streuung von Einzelhandelsbetrieben über<br />

das gesamte Stadtgebiet zu vermeiden und die Ansiedlung und Entwicklung von<br />

Einzelhandelsbetrieben auf die Innenstadt und den Haupteinkaufsbereich der Emsteker<br />

Straße, im Umfeld des famila-Marktes zu konzentrieren.<br />

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Stadt <strong>Cloppenburg</strong>: Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> 6<br />

Darüber hinaus werden selbständige, gewerbliche Werbeanlagen, die nicht dem genehmigten<br />

Nutzungszweck des Grundstücks dienen ausgeschlossen, um zu verhindern,<br />

dass es zu städtebaulichen bzw. optischen Fehlentwicklungen kommt.<br />

Neben dem Ausschluss der genannten Einzelhandelsbetriebe sind ebenfalls gebietsuntypische<br />

und ggf. störende Nutzungen wie Anlagen für kirchliche und kulturelle, sozial<br />

und gesundheitliche Zwecke gem. § 8 (3) <strong>Nr</strong>. 2 BauNVO sowie Vergnügungsstätten<br />

gem. § 8 (3) <strong>Nr</strong>. 3 BauNVO unzulässig, da sich diese nicht in die angestrebte Gebietsstruktur<br />

einfügen würden.<br />

5.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird u. a. über die Festsetzung einer Grundflächenzahl<br />

(GRZ) gem. § 16 (2) <strong>Nr</strong>. 1 BauNVO bestimmt. Zur Schaffung der Voraussetzungen<br />

für einen möglichst optimalen Ausnutzungsgrad der angebotenen Gewerbeflächen<br />

wird die GRZ im Plangebiet mit 0,8 und die Geschossflächenzahl mit 1,6 festgesetzt.<br />

Zur Vermeidung von strukturuntypischen Höhenentwicklungen, um eine wirtschaftliche<br />

Nutzung der Gewerbegebietsflächen zu ermöglichen und eine flexible Gestaltung zu<br />

gewährleisten wird eine maximal zweigeschossige Bebauung festgesetzt (§ 20 BauN-<br />

VO).<br />

5.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

Zur Schaffung von bedarfsgerechten Entwicklungsmöglichkeiten für eine gewerbetypische<br />

Gebäudestruktur wird im Plangebiet eine abweichende Bauweise (a) gem. § 22<br />

(4) BauNVO festgesetzt. Demnach sind Gebäude zulässig wie in der offenen Bauweise<br />

(o) gem. § 22 (2) BauNVO, jedoch ohne Längenbegrenzung von 50 m. Die einzelnen<br />

Grenzabstände regeln sich nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).<br />

Die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen werden im <strong>Bebauungsplan</strong><br />

durch die Festsetzung der Baugrenzen gem. § 23 (1) BauNVO so dimensioniert,<br />

dass den künftigen Gewerbebetrieben ein flexibler Gestaltungsspielraum für eine<br />

intensive Flächennutzung bereitgestellt wird.<br />

Im Bereich entlang der Emsteker Straße sind entsprechend den Vorgaben des § 24<br />

des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in einem Abstand von bis zu<br />

20,00 m, ausgehend von der Fahrbahnkante, Hochbauten jeder Art sowie Aufschüttungen<br />

und Abgrabungen größeren Umfangs nicht zulässig. Dies wird durch die Festsetzung<br />

der Baugrenze in diesen Bereichen gewährleistet. Der 20,00 m Abstand der<br />

Baugrenze bezieht sich nicht auf die heutige Fahrbahnkante, sondern berücksichtigt<br />

die neue Ausbauplanung des Anschlusses des Gewerbegebietes an die Emsteker<br />

Straße.<br />

Zum Schutz der am östlichen Randbereich vorgesehenen Gehölzstrukturen erfolgt die<br />

Festlegung der Baugrenzen jeweils in einem Abstand von 5,00 m zu diesen Flächen.<br />

An der Westseite wird zu den bestehenden Gehölzstrukturen im Südwesten und den<br />

zu ergänzenden Gehölzstrukturen im Westen ein Abstand von 3,00 m festgesetzt. Der<br />

Abstand der überbaubaren Flächen zu der Hauptzufahrt des Plangebietes (Planstraße<br />

A) wird mit 5,00 m festgesetzt, um so einen großzügigen Eingansbereich in das neue<br />

Gewerbegebiet zu schaffen. In allen anderen Bereichen werden die Baugrenzen mit<br />

einem Abstand von 3,00 m zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen festgesetzt.<br />

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Stadt <strong>Cloppenburg</strong>: Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> 7<br />

5.4 Verkehrsflächen<br />

Der im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es gelegene Abschnitt der Emsteker Straße<br />

sowie die für die weitergehende Erschließung des Plangebietes vorgesehenen<br />

Straßen (Planstraßen) werden im <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> als Straßenverkehrsflächen<br />

gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 11 BauGB festgesetzt.<br />

Der Neuanschluss der Planstraße A im südlichen Plangebietsbereich an die Emsteker<br />

Straße erfolgt in Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau<br />

und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen (NLStBV-LIN). Im Zuge der Ausführungsplanung<br />

zu dieser Straße ist zwischen dem Planungsträger und der NLStBV-LIN eine<br />

Vereinbarung gem. § 34 und § 35 des Niedersächsischen Straßengesetztes abzuschließen.<br />

Für die Planstraße A werden Gesamtbreiten von 20,50 m bzw. 17,00 m und für die<br />

Planstraße B eine Gesamtbreite von 12,00 m festgelegt, wodurch die Unterbringung<br />

der notwendigen Erschließungsanlagen (z.B. Fahrbahn, Parkflächen, Trassen für Versorgungsleitungen)<br />

ermöglicht wird.<br />

5.4.1 Einfahrtsbereich, Ein- und Ausfahrtsverbot<br />

Entlang des im Plangebiet befindlichen Abschnitts der Emsteker Straße (L 836) ist eine<br />

direkte Erschließung der Grundstücksflächen gem. § 24 NStrG aus Gründen der Verkehrssicherheit<br />

nicht zulässig, weshalb entlang der L 836 die Festsetzung von Bereichen<br />

ohne Ein- und Ausfahrt gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 11 BauGB erfolgt.<br />

Zwei bestehende Zufahrten (Emsteker Straße 133 und 137) werden durch die Festsetzung<br />

von Einfahrtsbereichen gesichert. Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB wird bestimmt, dass<br />

eine Ausweitung der gewerblichen Nutzungen (GE i. S. des § 8 BauNVO) für die<br />

Grundstücke Emsteker Straße 133 und 137 über die straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis<br />

hinaus nur zulässig ist, wenn die verkehrliche Anbindung über die gewerbliche<br />

Planstraße A erfolgt.<br />

5.5 Öffentliche Grünfläche<br />

Zur Eingrünung des geplanten Gewerbeareals wird am östlichen Rand eine 10,00 m<br />

breite, zweigeteilte private Grünfläche gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 15 BauGB festgesetzt. Entsprechend<br />

der für den betreffenden Bereich bestehende planerischen Zielsetzungen zum<br />

Anpflanzen von Gehölzstrukturen soll die dem Gewerbegebiet zugewandten 5,00 m<br />

breiten Grünfläche nach Maßgabe des Umweltberichts Umweltbericht bepflanzt werden.<br />

Die östliche 5,00 m breite Hälfte der privaten Grünfläche dient als Räumstreifen<br />

für das östlich angrenzende Gewässer. Der Räumstreifen ist von jeglicher Bebauung<br />

und Bepflanzung freizuhalten, die einer ordnungsgemäßen Räumung des angrenzenden<br />

Gewässers (Gewässer III: Ordnung) entgegenstehen.<br />

5.6 Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz<br />

und die Regelung des Wasserabflusses<br />

Die innerhalb des Plangebietes vorhandenen Gewässer werden als Wasserflächen<br />

festgesetzt und somit in ihrem jetzigen Umfang gesichert. Der am östlichen Plangebietsrand<br />

verlaufende Graben übernimmt für das Gebiet eine wichtige Entwässerungsfunktion.<br />

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Stadt <strong>Cloppenburg</strong>: Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> 8<br />

5.7 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen<br />

Zur Eingrünung des geplanten Gewerbeareals wird am östlichen Rand eine 10,00 m<br />

breite, zweigeteilte private Grünfläche gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 15 BauGB festgesetzt. Die<br />

westliche Hälfe dieser Fläche wird durch die Festsetzung einer Flächen zum Anpflanzen<br />

von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 25a<br />

BauGB überlagert. Innerhalb dieser Fläche sind heimische, standortgerechte Gehölzpflanzungen<br />

nach Maßgabe des Umweltberichts zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> anzulegen<br />

und auf Dauer zu erhalten. Die Anpflanzungen sind in der auf die Fertigstellung<br />

der baulichen Maßnahmen folgenden Pflanzperiode durchzuführen.<br />

5.8 Umgrenzung von Flächen mit Bindungen zur Bepflanzung und für die Erhaltung<br />

von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

Als weitere grünordnerische Maßnahme zugunsten einer behutsamen Ausweitung der<br />

gewerblichen Nutzung werden im Plangebiet, vornehmlich in den Randbereichen vorhandene<br />

Gehölzstrukturen aufgrund ihrer orts- und landschaftsbildprägenden Wirkung<br />

sowie ihrer ökologischen Funktion in ihrem Bestand erhalten. Die betreffenden Bereiche<br />

werden entsprechend als Fläche mit der Bindung zu Bepflanzung und für die Erhaltung<br />

von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) <strong>Nr</strong>. 25b<br />

BauGB festgesetzt. Die Gehölze sind zu pflegen, zu entwickeln, auf Dauer zu erhalten<br />

und durch heimische, standortgerechte Gehölzpflanzungen nach Maßgabe des Umweltberichts<br />

zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> zu ergänzen. Wobei sich die Ergänzung vornehmlich<br />

auf die im Westen festgesetzte Fläche bezieht, da diese in dem festgesetzten<br />

Umfang noch nicht existiert. Im Bereich des Gebäudes Emsteker Straße 133 sind<br />

bereits Gehölzstrukturen entlang der Plangebietsgrenze vorhanden, die Strukturen sollen<br />

gesichert und durch Neuanpflanzungen entlang der westlichen Plangebietsgrenze<br />

ergänzt werden, so dass ein geschlossener Grüngürtel zwischen dem Gewerbegebiet<br />

Grave und dem neuen Gewerbegebiet entseht. Abgänge oder Beseitigungen von vorhandenen<br />

Gehölzen sind adäquat zu kompensieren.<br />

6.0 ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN<br />

Das unverwechselbare, eigenständige Ortsbild bebauter Räume wird über vielfältige<br />

Gestaltungselemente geprägt. Neben der Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen<br />

prägt die Architektur einzelner Gebäude und Gebäudeelemente das physische Erscheinungsbild<br />

eines Ortes. Planerische Aufgabe ist es, über örtliche Bauvorschriften<br />

den ablesbaren Ortsbildcharakter bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen<br />

und so gestalterische Fehlentwicklungen zu vermeiden.<br />

Der Bereich des Plangebietes wird durch gewerbliche Bebauungsstrukturen und landwirtschaftliche<br />

Flächen gekennzeichnet.<br />

Da die Emsteker Straße eine der Hauptzufahrtsstraßen der Stadt <strong>Cloppenburg</strong> darstellt<br />

und über diese Straße viele Menschen in die Stadt kommen bzw. die Stadt durch<br />

diese Straße passieren, möchte die Stadt dafür sorgen, dass das Gewerbegebiet entlang<br />

der Emsteker Straße eine gestalterischen Rahmen erhält. Aus diesem Grund hat<br />

sich Stadt <strong>Cloppenburg</strong> dazu entschlossen, im Rahmen des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>.<br />

<strong>125</strong>, örtliche Bauvorschriften zu definieren, welche die Gestaltung der Werbeanlagen<br />

regeln.<br />

Durch die örtlichen Bauvorschriften sollen unter anderem freistehende Schriftzüge auf<br />

Dächern und Fassaden ausgeschlossen, sowie ein „Fahnenwald“ und überdimensio-<br />

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Stadt <strong>Cloppenburg</strong>: Begründung zum <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> 9<br />

nierte Werbeanlagen vermieden werden. Ziel ist es einen Gestaltungsrahmen zu definieren<br />

und negative oder sogar störende Einflüsse innerhalb des Plangebiets auszuschließen.<br />

7.0 VERKEHRLICHE UND TECHNISCHE INFRASTRUKTUR<br />

�� Äußere Erschließung<br />

Die Anbindung des Planungsgebietes an das übergeordnete Verkehrsnetz erfolgt<br />

über die Emsteker Straße - Landesstraße L 836.<br />

�� Gas- und Stromversorgung<br />

Die Gasversorgung und die Versorgung mit elektrischer Energie erfolgt durch den<br />

Anschluss an die Versorgernetze der Energieversorgung Weser-Ems (EWE).<br />

�� Schmutz- und Abwasserentsorgung<br />

Die Schmutz- und Abwasserentsorgung erfolgt durch den Anschluss an das zu erweiternde<br />

Abwassernetz.<br />

�� Wasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung des Plangebietes erfolgt über das vorhandene Versorgungssystem<br />

des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV).<br />

�� Abfallbeseitigung<br />

Die Abfallentsorgung wird vom Landkreis <strong>Cloppenburg</strong> durchgeführt.<br />

�� Oberflächenentwässerung<br />

Langfristig soll nördlich des Plangebietes, an der Soeste ein größeres Regenrückhaltebecken,<br />

für den gesamten östlichen Stadtbereich zwischen Emsteker Straße<br />

im Süden, der B 72 im Norden und der Grenze zu Emstek (ggf. darüber hinaus in<br />

Abstimmung mit der Gemeinde Emstek) hergestellt werden. Bis diese Entwässerungsplanung<br />

erstellt und mit allen Beteiligten abgestimmt ist, erfolgt die Oberflächenentwässerung<br />

über eine vorläufige Regenrückhaltung, in Form eines provisorischen<br />

Regenrückhaltebeckens innerhalb des Plangebietes. Das Wasser wird in<br />

dem Regenrückhaltebecken gesammelt und gedrosselt an den östlich des Plangebietes<br />

verlaufenden Graben abgegeben. Von dort wird das Wasser dann weiter in<br />

Richtung Soeste abgeleitet. Die Herstellung des Regenrückhaltebeckens wird im<br />

Rahmen eigenes Bauantrages geregelt.<br />

�� Fernmeldetechnische Versorgung<br />

Die fernmeldetechnische Versorgung des Plangebietes erfolgt über verschiedene<br />

Telekommunikationsanbieter.<br />

�� Brandschutz<br />

Die Löschwasserversorgung des Plangebietes wird entsprechend den jeweiligen<br />

Anforderungen sichergestellt.<br />

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VERFAHRENSGRUNDLAGEN/-ÜBERSICHT/-VERMERKE<br />

Rechtsgrundlagen<br />

Dem <strong>Bebauungsplan</strong> liegen zugrunde (in der jeweils aktuellen Fassung):<br />

�� BauGB (Baugesetzbuch),<br />

�� BauNVO (Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke: Baunutzungsverordnung<br />

1990),<br />

�� PlanzV (Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die<br />

Darstellung des Planinhaltes: Planzeichenverordnung),<br />

�� NBauO (Niedersächsische Bauordnung),<br />

�� NAGBNatSchG (Nieders. Ausführungsgesetz z. Bundesnaturschutzgesetz),<br />

�� BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz),<br />

�� NKomVG (Nieders. Kommunalverfassungsgesetz).<br />

Verfahrensübersicht<br />

Aufstellungsbeschluss<br />

Der Rat der Stadt <strong>Cloppenburg</strong> hat in seiner Sitzung am .......................... gem.<br />

§ 2 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> mit örtlichen<br />

Bauvorschriften gefasst.<br />

Frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden<br />

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

(öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung<br />

der Bürger) erfolgten am ........................... Die Bekanntmachung hierzu erfolgte am<br />

........................... Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4<br />

Abs. 1 BauGB fand im Rahmen eines Scoping-Termins am .......................... statt. Die<br />

Bekanntmachung hierzu erfolgte am ...........................<br />

Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden<br />

Die Begründung hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom .......................... bis zum<br />

.......................... zusammen mit der Planzeichnung öffentlich ausgelegen. Die Bekanntmachung<br />

hierzu erfolgte am .......................... durch Hinweis in der Tagesspresse.<br />

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte vom<br />

.......................... bis zum ...........................<br />

<strong>Cloppenburg</strong>, ..........................<br />

Bürgermeister<br />

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Planverfasser<br />

Die Ausarbeitung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>125</strong> erfolgte im Auftrag der Stadt <strong>Cloppenburg</strong><br />

vom Planungsbüro:<br />

Diekmann<br />

Mosebach<br />

Regionalplanung<br />

Stadt- und Landschaftsplanung<br />

Entwicklungs- und Projektmanagement<br />

Oldenburger Straße 86· 26180 Rastede<br />

Telefon (0 44 02) 91 16-30<br />

Telefax (0 44 02) 91 16-40<br />

&<br />

Dipl.-Ing. Olaf Mosebach<br />

(Planverfasser)<br />

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