2010-2011 - Hans Thormählen GmbH & Co
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Blitznachrichten Ausgabe <strong>2011</strong><br />
4.7 Dokumentation<br />
Später nicht mehr zugängliche Teile sind gemäß Abschnitt 7 der DIN 18014 anhand von Fotoaufnahmen<br />
zu dokumentieren, damit die fachgerechte Installation auch nach dem Einbringen des<br />
Betons zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Baubegleitende Prüfungen und / oder Teilabnahmen<br />
während der Bauphase sind ein wirksames Mittel, um die Mangelfreiheit der Werkleistung<br />
zu belegen.<br />
Abschließend wird dem Auftraggeber ein Protokoll mit Angaben zum Gebäude, des Errichters<br />
und der Erdungsanlage (eingesetzte Werkstoffe und Form), eine Fotodokumentation, Plandokumentation<br />
und der messtechnische Nachweis wie Durchgangsmessung und ggf. auch Erdausbreitungswiderstand<br />
(abhängig von der Anlagendimension) übergeben. Ein Beispiel zeigen die<br />
Abbildungen 12.<br />
14<br />
Praxistipp 1: Der Errichter der Erdungsanlage muss die verwendeten Verbindungsbauteile<br />
und abgehenden Anschlussleitungen / Anschlussteile vor dem Verfüllen mit dem Beton fotografisch<br />
dokumentieren. Diese Stellen sind in der Ausführungszeichnung (Verlegeplan) eindeutig<br />
zu kennzeichnen.<br />
Praxistipp 2: Es wird allen Gewerken, z.B. Blitzschutzerrichtern oder PV-Installateuren, die<br />
auf die Erdungsanlage nach DIN 18014 zugreifen, dringend empfohlen sich vor Leistungsausführung<br />
die vollständige Erder-Dokumentation vorlegen zu lassen. Fehlt diese oder ist sie unvollständig,<br />
so ist der Kunde schriftlich darauf hinzuweisen. Liegen offensichtliche, schwerwiegende<br />
Mängel bei der Erdungsanlage vor, so wird empfohlen dem Kunden neben dem<br />
schriftlichem Hinweis auch Ersatzmaßnahmen (z.B. zusätzliche Ringerder) anzubieten.<br />
Abbildung 12a: Dokumentation der Erdungsanlage<br />
nach DIN 18014<br />
Abbildung 12b: Dokumentation der Erdungsanlage<br />
nach DIN 18014