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2010-2011 - Hans Thormählen GmbH & Co

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Blitznachrichten Ausgabe <strong>2011</strong><br />

3.2 Blitzschutz-Fachkraft<br />

Das für Blitzschutz zuständige deutsche Normenkomitee K251 (DKE) legte Ende 2006 den Begriff<br />

der Blitzschutz-Fachkraft mit seinem Anforderungsprofil in Anlehnung an die Elektro-Fachkraft<br />

fest. Erstmalig sind damit allgemeingültige Anforderungskriterien an die berufliche Qualifikation<br />

in der Definition zur Blitzschutz-Fachkraft im nationalen Vorwort der DIN EN 62305-3 bestimmt.<br />

Als Blitzschutz-Fachkraft wird demnach bezeichnet, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,<br />

Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme<br />

planen, errichten oder prüfen kann. Die einzelnen Fachgebiete Planung, Prüfung und Errichtung<br />

erfordern unterschiedliche Fähigkeiten.<br />

Eine Blitzschutz-Fachkraft muss sich laufend über die örtlich geltenden<br />

baurechtlichen Vorschriften und die einschlägigen, allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik informieren. Der Nachweis kann durch<br />

die regelmäßige Teilnahme an nationalen Weiterbildungsmaßnahmen<br />

geführt werden. Gemeint sind Maßnahmen, die von anerkannten Schulungsstätten<br />

durchgeführt werden. Eine Weiterbildungsmaßnahme zur<br />

VDB zertifizierten Blitzschutz-Fachkraft bietet der Verband Deutscher<br />

Blitzschutzfirmen e.V. an. Weitere Weiterbildungsmaßnahmen mit Abschlusszertifikat<br />

bieten Organisationen wie beispielsweise der VDE/<br />

ABB (Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung) sowie die VdS<br />

Schadenverhütung an. Seminare, die von Firmen durchgeführt werden, zählen nicht zu nationalen<br />

Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Norm, da hier i.d.R. kommerzielle Interessen im Vordergrund<br />

stehen. Zu dieser Gruppe gehören z.B. Hersteller, Großhändler oder Errichter-Unternehmen.<br />

Die Blitzschutz-Fachkraft verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche<br />

Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes. Als mehrjährige Berufserfahrung wird eine mindestens<br />

dreijährige Beschäftigung im Bereich Blitzschutz angesehen. Diese Tätigkeit muss den beruflichen<br />

Schwerpunkt bilden. Zum Beispiel zählt die dreieinhalbjährige Ausbildung zum Elektroinstallateur<br />

ebenso wenig wie die beiläufige Errichtung von Blitzschutzsystemen durch einen<br />

Dachdecker als Berufserfahrung in diesem Sinne. Zeitnah bedeutet, dass diese Tätigkeit innerhalb<br />

der letzten fünf Jahre ausgeübt wurde. Die ständige Weiterbildung ist eine wesentliche Forderung.<br />

Diese sollte mindestens alle fünf Jahre stattfinden.<br />

3.3 Weiterbildung durch den VDB<br />

Unmittelbar nach Erscheinen der Normenreihe DIN EN 62305 im Oktober 2006 begann der Verband<br />

Deutscher Blitzschutzfirmen e.V. damit Schulungsinhalte für eine VDB zertifizierte Blitzschutz-<br />

Fachkraft vorzubereiten (vgl. Abb. 6). Bei der Konzeption galt es zwei entscheidende Kriterien zu<br />

berücksichtigen:<br />

8<br />

Abb. 6:<br />

VDB-Markenzeichen<br />

• Die Weiterbildung sollte an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule erfolgen<br />

und auch im europäischen Ausland anerkannt werden können.<br />

• Die Weiterbildung sollte unter wissenschaftlicher Leitung eines renommierten deutschen<br />

Experten für das Fachgebiet Blitzschutz durchgeführt werden.<br />

Mit der Wahl der Fachhochschule Aachen, Campus Jülich, wurde die erste Forderung erfüllt. Als<br />

Mentor wurde Prof. Dr.-Ing. Alexander Kern, Lehrstuhlinhaber für Hochspannungstechnik an der<br />

FH Aachen, Campus Jülich, für die Schulungsmaßnahme gewonnen. Professor Kern genießt als

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