2010-2011 - Hans Thormählen GmbH & Co
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Blitznachrichten Ausgabe <strong>2011</strong><br />
3.2 Blitzschutz-Fachkraft<br />
Das für Blitzschutz zuständige deutsche Normenkomitee K251 (DKE) legte Ende 2006 den Begriff<br />
der Blitzschutz-Fachkraft mit seinem Anforderungsprofil in Anlehnung an die Elektro-Fachkraft<br />
fest. Erstmalig sind damit allgemeingültige Anforderungskriterien an die berufliche Qualifikation<br />
in der Definition zur Blitzschutz-Fachkraft im nationalen Vorwort der DIN EN 62305-3 bestimmt.<br />
Als Blitzschutz-Fachkraft wird demnach bezeichnet, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung,<br />
Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme<br />
planen, errichten oder prüfen kann. Die einzelnen Fachgebiete Planung, Prüfung und Errichtung<br />
erfordern unterschiedliche Fähigkeiten.<br />
Eine Blitzschutz-Fachkraft muss sich laufend über die örtlich geltenden<br />
baurechtlichen Vorschriften und die einschlägigen, allgemein anerkannten<br />
Regeln der Technik informieren. Der Nachweis kann durch<br />
die regelmäßige Teilnahme an nationalen Weiterbildungsmaßnahmen<br />
geführt werden. Gemeint sind Maßnahmen, die von anerkannten Schulungsstätten<br />
durchgeführt werden. Eine Weiterbildungsmaßnahme zur<br />
VDB zertifizierten Blitzschutz-Fachkraft bietet der Verband Deutscher<br />
Blitzschutzfirmen e.V. an. Weitere Weiterbildungsmaßnahmen mit Abschlusszertifikat<br />
bieten Organisationen wie beispielsweise der VDE/<br />
ABB (Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung) sowie die VdS<br />
Schadenverhütung an. Seminare, die von Firmen durchgeführt werden, zählen nicht zu nationalen<br />
Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Norm, da hier i.d.R. kommerzielle Interessen im Vordergrund<br />
stehen. Zu dieser Gruppe gehören z.B. Hersteller, Großhändler oder Errichter-Unternehmen.<br />
Die Blitzschutz-Fachkraft verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche<br />
Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes. Als mehrjährige Berufserfahrung wird eine mindestens<br />
dreijährige Beschäftigung im Bereich Blitzschutz angesehen. Diese Tätigkeit muss den beruflichen<br />
Schwerpunkt bilden. Zum Beispiel zählt die dreieinhalbjährige Ausbildung zum Elektroinstallateur<br />
ebenso wenig wie die beiläufige Errichtung von Blitzschutzsystemen durch einen<br />
Dachdecker als Berufserfahrung in diesem Sinne. Zeitnah bedeutet, dass diese Tätigkeit innerhalb<br />
der letzten fünf Jahre ausgeübt wurde. Die ständige Weiterbildung ist eine wesentliche Forderung.<br />
Diese sollte mindestens alle fünf Jahre stattfinden.<br />
3.3 Weiterbildung durch den VDB<br />
Unmittelbar nach Erscheinen der Normenreihe DIN EN 62305 im Oktober 2006 begann der Verband<br />
Deutscher Blitzschutzfirmen e.V. damit Schulungsinhalte für eine VDB zertifizierte Blitzschutz-<br />
Fachkraft vorzubereiten (vgl. Abb. 6). Bei der Konzeption galt es zwei entscheidende Kriterien zu<br />
berücksichtigen:<br />
8<br />
Abb. 6:<br />
VDB-Markenzeichen<br />
• Die Weiterbildung sollte an einer staatlich anerkannten deutschen Hochschule erfolgen<br />
und auch im europäischen Ausland anerkannt werden können.<br />
• Die Weiterbildung sollte unter wissenschaftlicher Leitung eines renommierten deutschen<br />
Experten für das Fachgebiet Blitzschutz durchgeführt werden.<br />
Mit der Wahl der Fachhochschule Aachen, Campus Jülich, wurde die erste Forderung erfüllt. Als<br />
Mentor wurde Prof. Dr.-Ing. Alexander Kern, Lehrstuhlinhaber für Hochspannungstechnik an der<br />
FH Aachen, Campus Jülich, für die Schulungsmaßnahme gewonnen. Professor Kern genießt als