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2010-2011 - Hans Thormählen GmbH & Co

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Blitznachrichten Ausgabe <strong>2011</strong><br />

5. Wartung und Prüfung von Blitzschutzsystemen<br />

Ein Blitzschutzsystem ist eine Sicherheitseinrichtung. Um die einwandfreie Funktionsfähigkeit<br />

über die gesamte Lebensdauer zu gewährleisten, sind Blitzschutzsysteme einem fortwährenden<br />

Prüf- und Wartungsprogramm zu unterziehen. Die mechanischen und elektrischen Kenngrößen<br />

eines Blitzschutzsystems müssen über die gesamte Lebensdauer des Blitzschutzsystems vollständig<br />

erhalten bleiben, um Übereinstimmung mit den Anforderungen der Reihe DIN EN 62305<br />

zu wahren.<br />

Die Ausführung der beiden Programme Prüfung und Wartung muss aufeinander abgestimmt werden.<br />

Die Prüf- und Wartungsprogramme sollten von einer Behörde, vom Blitzschutz-Planer oder<br />

Blitzschutz-Errichter in Verbindung mit dem Eigentümer der baulichen Anlage oder seinem autorisierten<br />

Vertreter festgelegt werden.<br />

Werden Änderungen an der baulichen Anlage oder deren Nutzung vorgenommen, kann es notwendig<br />

werden, das Blitzschutzsystem anzupassen.<br />

5.1 Wer darf prüfen?<br />

Gemäß Abschnitt 1 des dritten Beiblatts zur DIN EN 62305-3 dürfen Prüfungen<br />

ausschließlich von Blitzschutzfachkräften durchgeführt werden.<br />

Bei Wiederholungsprüfungen gilt dies sowohl für vollständige Prüfungen<br />

als auch für Sichtprüfungen.<br />

Ist eine Elektro-Fachkraft aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt?<br />

Nein. Die Norm lässt hier keinen Spielraum zu.<br />

Man muss zunächst die besonderen Anforderungen kennen, die eine<br />

Blitzschutz-Fachkraft erfüllen muss. Danach gilt: Eine Blitzschutz-Fachkraft<br />

ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und<br />

Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsys-<br />

teme planen, errichten und prüfen kann. Die Bereiche Planung, Errichtung und Prüfung erfordern<br />

unterschiedliche Kenntnisse. Die Blitzschutz-Fachkraft verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung<br />

und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Sie muss sich laufend über geltende baurechtliche Vorschriften<br />

sowie einschlägige, allgemein anerkannte Regeln der Technik informieren. Der Nachweis<br />

darüber kann durch eine regelmäßige Teilnahme an nationalen Weiterbildungsmaßnahmen<br />

geführt werden.<br />

Auch wenn eingesetzte Mitarbeiter Elektro-Fachkräfte im Sinne der DIN VDE 1000-10 sind, Erfahrungen<br />

auf dem Gebiet des Blitzschutzes sind damit nicht belegt. Und gerade diese werden unbedingt<br />

benötigt! Die Fachkraft muss die Auswirkungen technischer Veränderungen auf das Gewerk<br />

des Blitzschutzes sicher und qualifiziert beurteilen können. Hierzu ein Beispiel aus der Praxis:<br />

20 cm neben einer Ableitung wurde vor kurzem eine Steuereinheit für ein Rolltor installiert.<br />

Zur sicheren Beurteilung, ob dieses einen Mangel hinsichtlich des Blitzschutzes darstellt, sind erweiterte<br />

Kenntnisse über die Ermittlung von Trennungsabständen notwendig. Kennt der im Blitzschutz<br />

nicht Tätige das Vorgehen zur Berechnung von Trennungsabständen? Mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

nicht.<br />

16<br />

Abb. 13:<br />

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