2010-2011 - Hans Thormählen GmbH & Co
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Blitznachrichten Ausgabe <strong>2011</strong><br />
5. Wartung und Prüfung von Blitzschutzsystemen<br />
Ein Blitzschutzsystem ist eine Sicherheitseinrichtung. Um die einwandfreie Funktionsfähigkeit<br />
über die gesamte Lebensdauer zu gewährleisten, sind Blitzschutzsysteme einem fortwährenden<br />
Prüf- und Wartungsprogramm zu unterziehen. Die mechanischen und elektrischen Kenngrößen<br />
eines Blitzschutzsystems müssen über die gesamte Lebensdauer des Blitzschutzsystems vollständig<br />
erhalten bleiben, um Übereinstimmung mit den Anforderungen der Reihe DIN EN 62305<br />
zu wahren.<br />
Die Ausführung der beiden Programme Prüfung und Wartung muss aufeinander abgestimmt werden.<br />
Die Prüf- und Wartungsprogramme sollten von einer Behörde, vom Blitzschutz-Planer oder<br />
Blitzschutz-Errichter in Verbindung mit dem Eigentümer der baulichen Anlage oder seinem autorisierten<br />
Vertreter festgelegt werden.<br />
Werden Änderungen an der baulichen Anlage oder deren Nutzung vorgenommen, kann es notwendig<br />
werden, das Blitzschutzsystem anzupassen.<br />
5.1 Wer darf prüfen?<br />
Gemäß Abschnitt 1 des dritten Beiblatts zur DIN EN 62305-3 dürfen Prüfungen<br />
ausschließlich von Blitzschutzfachkräften durchgeführt werden.<br />
Bei Wiederholungsprüfungen gilt dies sowohl für vollständige Prüfungen<br />
als auch für Sichtprüfungen.<br />
Ist eine Elektro-Fachkraft aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt?<br />
Nein. Die Norm lässt hier keinen Spielraum zu.<br />
Man muss zunächst die besonderen Anforderungen kennen, die eine<br />
Blitzschutz-Fachkraft erfüllen muss. Danach gilt: Eine Blitzschutz-Fachkraft<br />
ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und<br />
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsys-<br />
teme planen, errichten und prüfen kann. Die Bereiche Planung, Errichtung und Prüfung erfordern<br />
unterschiedliche Kenntnisse. Die Blitzschutz-Fachkraft verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung<br />
und zeitnahe berufliche Tätigkeit. Sie muss sich laufend über geltende baurechtliche Vorschriften<br />
sowie einschlägige, allgemein anerkannte Regeln der Technik informieren. Der Nachweis<br />
darüber kann durch eine regelmäßige Teilnahme an nationalen Weiterbildungsmaßnahmen<br />
geführt werden.<br />
Auch wenn eingesetzte Mitarbeiter Elektro-Fachkräfte im Sinne der DIN VDE 1000-10 sind, Erfahrungen<br />
auf dem Gebiet des Blitzschutzes sind damit nicht belegt. Und gerade diese werden unbedingt<br />
benötigt! Die Fachkraft muss die Auswirkungen technischer Veränderungen auf das Gewerk<br />
des Blitzschutzes sicher und qualifiziert beurteilen können. Hierzu ein Beispiel aus der Praxis:<br />
20 cm neben einer Ableitung wurde vor kurzem eine Steuereinheit für ein Rolltor installiert.<br />
Zur sicheren Beurteilung, ob dieses einen Mangel hinsichtlich des Blitzschutzes darstellt, sind erweiterte<br />
Kenntnisse über die Ermittlung von Trennungsabständen notwendig. Kennt der im Blitzschutz<br />
nicht Tätige das Vorgehen zur Berechnung von Trennungsabständen? Mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
nicht.<br />
16<br />
Abb. 13:<br />
VDB-Markenzeichen