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Taschenlexikon des neuen Beihilferechts Ausgabe 2012

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Schnellübersicht Seite<br />

Abkürzungen 7<br />

Vorwort 12<br />

Grundsätzliches vorab 15<br />

Wissenswertes für Soldaten 23<br />

Alle Begriffe auf einen Blick 29<br />

LEXIKON 59<br />

Bun<strong>des</strong>beihilfeverordnung 805<br />

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Rechtsverordnung 885<br />

über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflegeund<br />

Geburtsfällen


Vorwort<br />

Vorwort<br />

Das „<strong>Taschenlexikon</strong> <strong>des</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Beihilferechts</strong>“ will Beamten,<br />

Richtern, Soldaten sowie Versorgungsempfängern in leicht verständlicher<br />

und dabei preiswerter Darstellung die Kranken- und<br />

Pflegefürsorge zugänglich machen. Auch Arbeitnehmer (Beschäftigte)<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Dienstes können die ihnen nach<br />

dem Beihilferecht zustehenden Ansprüche erkennen und ausschöpfen.<br />

Das <strong>Taschenlexikon</strong> dürfte weit über 90 v. H. der sich<br />

in der Praxis stellenden Fragen beantworten. Für besonders<br />

schwierige Rechtsfragen stehen der Rat der Verwaltung, aber<br />

auch umfängliche Beihilfe-Kommentare zur Verfügung.<br />

Das <strong>Taschenlexikon</strong> geht vom Beihilferecht <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> aus;<br />

vom Bun<strong>des</strong>recht abweichen<strong>des</strong> Beihilferecht wird in seinen<br />

Grundzügen wiedergegeben. Damit kann das <strong>Taschenlexikon</strong><br />

nicht nur von Bun<strong>des</strong>bediensteten, sondern auch von Bediensteten<br />

der Länder und Kommunen, aber auch von den zuständigen<br />

Verwaltungen genutzt werden.<br />

Das <strong>Taschenlexikon</strong> erläutert über 600 beihilferechtlich relevante<br />

Begriffe und weist den Weg zur Inanspruchnahme von<br />

Vergünstigungen und Nachteilsausgleichen.<br />

Es war politischer Wille, dass sich die in mehreren Schritten<br />

erfolgten Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

auch im Beihilferecht wiederfinden. Dies wurde<br />

umgesetzt und macht sich besonders bei der Beihilfe zu<br />

Arzneimitteln, Zahnersatz sowie bei Eigenanteilen und Zuzahlungen,<br />

aber auch bei Beihilfe in Geburts- und To<strong>des</strong>fällen<br />

bemerkbar. Positiv wirkten sich u. a. die Einbeziehung von<br />

Aufwendungen für Müttergenesungskuren, Mutter/Vater-Kind-<br />

Maßnahmen und der Palliativversorgung in die Beihilfe aus.<br />

In der privaten Krankenversicherung waren Folgerungen aus<br />

dem zum 1. 1. 2009 in Kraft getretenen Basistarif zu ziehen.<br />

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen integrierte Versorgungsformen,<br />

Disease-Management-Programme und Hausarzt-<br />

12 www.WALHALLA.de


Vorwort<br />

modelle anbieten. Sie können die Teilnahme an diesen Versorgungsformen<br />

finanziell fördern. Ferner können sie Wahltarife<br />

anbieten, verbunden mit einer i. d. R. einjährigen Bindungsfrist,<br />

gleich hohen Zusatzbeiträgen für Männer und Frauen,<br />

unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand der Versicherten.<br />

Es handelt sich dabei besonders um Tarife mit<br />

einkommensabhängigen Selbstbehalten, Kostenerstattung, Erstattung<br />

von nach der Regelversorgung ausgeschlossenen Arzneimitteln<br />

und Behandlungen, aber auch über Zusatzleistungen<br />

bei Zahnersatz. Naturheilverfahren und alternative Medizin<br />

können gegen einen Zusatzbeitrag für den Wahltarif mitversichert<br />

werden.<br />

Die 21., neu bearbeitete Auflage geht in einschlägigen und<br />

teilweise <strong>neuen</strong> Stichworten auf die wesentlichen Neuerungen<br />

durch die Reformmaßnahmen im Gesundheitswesen – zuletzt<br />

durch das GKV-Finanzierungsgesetz – ein, soweit sie für die<br />

Beihilfeberechtigten (auch als gesetzlich Versicherte) von Interesse<br />

sind. Ungeachtet der dort erfolgten Einschränkungen<br />

führt die Beihilfe zusammen mit Leistungen der Krankenversicherung<br />

durchweg zur völligen oder wesentlichen Freistellung<br />

von Krankheitskosten usw. Dazu muss bekannt sein, zu welchen<br />

Aufwendungen und in welcher Höhe Beihilfe zusteht. Hier sind<br />

besonders Kosten einer privatärztlichen oder der Behandlung<br />

durch Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Krankengymnasten<br />

usw., einer Krankenhausbehandlung oder Kosten von Zahnersatz,<br />

Arznei- und Hilfsmitteln, naturnaher oder neuer Heilverfahren<br />

und Behandlungsmethoden, Rehabilitationsmaßnahmen<br />

(einschl. Heilkuren), aber auch der Aufwendungen bei<br />

dauernder Pflegebedürftigkeit bedeutsam. Das <strong>Taschenlexikon</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>neuen</strong> <strong>Beihilferechts</strong> enthält hierzu zahlreiche aufschlussreiche<br />

Hinweise.<br />

Gestützt auf eine neu geschaffene gesetzliche Ermächtigungsvorschrift<br />

(§ 80 Abs. 4 BBG) erging die Bun<strong>des</strong>beihilfeverordnung<br />

vom 13. 2. 2009 (BGBl. I S. 326), zuletzt geändert durch<br />

www.WALHALLA.de<br />

13


Vorwort<br />

Verordnung vom 13. 7. 2011 (BGBl. I S. 1394). Die Beihilfevorschriften<br />

wurden systematisch völlig neu geordnet. Aus<br />

ehedem 19 wurden 59 Paragrafen, aus drei Anlagen sechs. Mit<br />

dieser die Lesbarkeit und folglich auch die Anwendbarkeit<br />

fördernden Neufassung sind zahlreiche inhaltliche Änderungen<br />

und Ergänzungen verbunden; sie dienen teilweise auch der<br />

Vereinfachung <strong>des</strong> Rechts. Zur Bun<strong>des</strong>beihilfeverordnung erging<br />

die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 14. 2. 2009<br />

(GMBl. S. 138), geändert durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

vom 17. 12. 2009 (GMBl. 2010 S. 319).<br />

Darüber hinaus sind die Neuerungen durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

berücksichtigt, soweit sie für die Beihilfe<br />

von Bedeutung sind. Entsprechen<strong>des</strong> gilt für Änderungen im<br />

Gebühren- und Versicherungsvertragsrecht, aber auch für die<br />

neuere Rechtsprechung. Änderungen im Beihilferecht von Bayern<br />

und die neu erlassene Beihilfenverordnung von Rheinland-<br />

Pfalz vom 22. 6. 2011 (GVBl. I S. 199) wurden berücksichtigt.<br />

Lebenspartner stehen künftig Ehegatten gleich, d. h. sie werden<br />

berücksichtigungsfähige Angehörige. Allerdings gilt auch<br />

hier die für Ehegatten geltende Einschränkung, dass die Einkunftsgrenze<br />

von 17.000 Euro nicht überschritten werden darf.<br />

Der Bemessungssatz zu Aufwendungen <strong>des</strong> Lebenspartners<br />

beträgt grundsätzlich 70 v. H. Diese und andere die Lebenspartner<br />

betreffenden Neuregelungen werden erläutert.<br />

Beim Gebrauch <strong>des</strong> <strong>Taschenlexikon</strong>s ist zu beachten, dass Verweisungen<br />

auf andere Stichwörter mit einem R angegeben<br />

werden. „R Beihilfebemessungssätze“ heißt somit, dass Ausführungen<br />

zum Begriff „Beihilfebemessungssätze“ unter diesem<br />

Stichwort zu finden sind. Innerhalb der einzelnen Abschnitte<br />

und Absätze wird das Auffinden der gesuchten Erläuterungen<br />

dadurch erleichtert, dass die den Inhalt wiedergebenden<br />

Begriffe usw. durch Fettdruck hervorgehoben sind.<br />

Wiesbaden Gottfried Nitze<br />

14 www.WALHALLA.de


Grundsätzliches vorab<br />

Grundsätzliches vorab<br />

In den Beihilfevorschriften wird die Kranken- und Pflegefürsorge<br />

für die Beamten, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf<br />

Zeit sowie für die Empfänger beamtenrechtlicher, soldatenrechtlicher<br />

und entsprechender Versorgungsbezüge geregelt.<br />

Außerdem enthalten sie Bestimmungen zur Fürsorge der<br />

Dienstherren in Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung<br />

von Krankheiten und Vorsorge gegen Krankheiten<br />

(einschl. Schutzimpfungen). Ferner ist ein Beihilfeanspruch zu<br />

Aufwendungen bei Empfängnisregelung sowie nicht rechtswidrigen<br />

und krankheitshalber erfolgten Sterilisationen eingeräumt.<br />

Leistungen nach den Beihilfevorschriften werden nur<br />

auf Antrag gewährt und sind an die Erfüllung bestimmter<br />

Voraussetzungen gebunden. In den vollen Genuss der in den<br />

Beihilfevorschriften vorgesehenen Leistungen kann <strong>des</strong>halb<br />

nur kommen, wer über ein gewisses Min<strong>des</strong>tmaß an Kenntnissen<br />

über das Beihilferecht verfügt. Hierzu will das <strong>Taschenlexikon</strong><br />

verhelfen, <strong>des</strong>sen sinnvolle Benutzung wiederum die<br />

Kenntnis der Grundzüge <strong>des</strong> <strong>Beihilferechts</strong> voraussetzt. Einen<br />

solchen Überblick vermitteln die folgenden Ausführungen.<br />

1. Wer ist beihilfeberechtigt?<br />

Für welche Personen kann eine Beihilfe beantragt werden?<br />

Die Beihilfevorschriften kennen den Begriff „beihilfeberechtigte<br />

Personen“. Auf diese Weise wird der Personenkreis eingegrenzt,<br />

der für sich und seine „berücksichtigungsfähigen“<br />

Familienangehörigen eine Beihilfe beanspruchen kann. Der<br />

Grundsatz ist einfach: Wer laufend Dienst-, Anwärter- oder<br />

Versorgungsbezüge erhält, der ist auch beihilfe- und zugleich<br />

antragsberechtigt, und wer zu dem Personenkreis gehört, dem<br />

der Beihilfeberechtigte laufend Unterhalt gewährt, für den<br />

können i. d. R. auch Beihilfen beantragt werden.<br />

Aber es gibt zahlreiche Ausnahmen von dieser Regel, so wenn<br />

der Ehegatte <strong>des</strong> Beihilfeberechtigten selbst (z. B. aufgrund<br />

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15


Grundsätzliches vorab<br />

eigener Berufstätigkeit) beihilfeberechtigt ist, höhere Einkünfte<br />

oder einen vorrangigen Anspruch auf Krankenversorgung<br />

nach anderen Vorschriften (z. B. als Pflichtmitglied der GKV)<br />

hat. Aber auch der Beihilfeberechtigte selbst kann andere<br />

– vorrangige – Ansprüche haben, so z. B. nach dem Bun<strong>des</strong>versorgungsgesetz<br />

oder als Berufssoldat oder Polizeibeamter<br />

auf freie Heilfürsorge nach den einschlägigen gesetzlichen<br />

Bestimmungen. Durch diese Vielfalt von Ausnahme- und Einzelregelungen<br />

führen die beiden Stichwörter „beihilfeberechtigte<br />

Personen“ und „berücksichtigungsfähige Angehörige“.<br />

Über tarifvertragliche Regelungen sind auch Arbeitnehmer und<br />

Auszubildende beihilfeberechtigt, nicht aber nach 1998 eingestellte<br />

Tarifvertragskräfte. Da diese jedoch i. d. R. in der GKV<br />

versichert sind, haben sie nur einen eingeschränkten Beihilfeanspruch<br />

(z. B. zu Zahnersatzkosten).<br />

2. Welche Aufwendungen sind beihilfefähig?<br />

Welche Auslagen werden teilweise erstattet?<br />

Eine Beihilfe gibt es nicht ohne weiteres zu allen Aufwendungen,<br />

die im Zusammenhang mit einer Erkrankung, einem Geburtsfall<br />

usw. entstanden sind, sondern nur zu den „beihilfefähigen<br />

Aufwendungen“, die in vielerlei Hinsicht gegenüber den<br />

tatsächlichen <strong>Ausgabe</strong>n abgegrenzt sind. Die Fragen „Was ist<br />

beihilfefähig?“ und „Ist die Beihilfefähigkeit bestimmter Aufwendungen<br />

eingegrenzt oder von der Erfüllung zusätzlicher<br />

Voraussetzungen abhängig?“ stellen sich <strong>des</strong>halb dem Beihilfeberechtigten<br />

immer wieder.<br />

Dazu sollte man Folgen<strong>des</strong> wissen:<br />

K Die Generalregel lautet: „Beihilfefähig sind nur die notwendigen<br />

Aufwendungen in wirtschaftlich angemessenem Umfange“.<br />

Das bedeutet, dass vom Beihilfeberechtigten und<br />

seinen berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen eine<br />

vernünftige Sparsamkeit erwartet wird, ohne dass damit<br />

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Grundsätzliches vorab<br />

notwendige Maßnahmen eingeschränkt und eine angemessene<br />

Krankenfürsorge usw. infrage gestellt sein sollen.<br />

K Als wirtschaftlich „angemessen“ gelten Arzt- und Zahnarzthonorare<br />

i. d. R. nur bis zu einem mittleren Gebührensatz<br />

der (ausführlich dargestellten) Gebührenordnungen für Ärzte<br />

und Zahnärzte.<br />

K In vielen Fällen sehen die Beihilfevorschriften für bestimmte<br />

Aufwendungen Höchstbeträge und andere Begrenzungen<br />

vor. Das Stichwort „Höchstgrenzen“ zählt die infrage kommenden<br />

Behandlungsarten, Arznei- und Hilfsmittel usw. auf.<br />

K In einer Reihe anderer Fälle (z. B. bei Sanatoriumsbehandlung<br />

und Heilkuren) schreiben die Beihilfevorschriften die<br />

vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit vor. In Grenzfällen<br />

empfiehlt es sich, auch ohne eine solche Vorschrift die<br />

Beihilfestelle vorweg um Auskunft und Anerkennung der<br />

Beihilfefähigkeit bestimmter Aufwendungen zu bitten. Einzelheiten<br />

finden Sie unter dem Stichwort „Vorherige Anerkennung<br />

der Beihilfefähigkeit“ und an anderen Stellen <strong>des</strong><br />

<strong>Taschenlexikon</strong>s.<br />

K Recht unübersichtlich ist die Situation hinsichtlich der Beihilfefähigkeit<br />

der Aufwendungen für Hilfsmittel. Hierzu gibt<br />

es einen Katalog von über 160 beihilfefähigen und eine<br />

Negativliste von über 100 nicht beihilfefähigen Hilfsmitteln,<br />

Anl. 5 und 6 zur BBhV (R Hilfsmittel).<br />

K Kritisch ist auch die Beurteilung der Aufwendungen für<br />

Untersuchungen und Behandlungen nach einer wissenschaftlich<br />

nicht allgemein anerkannten Methode. Hier gibt<br />

es einen ganzen Katalog von Maßnahmen, die nicht als<br />

beihilfefähig anerkannt werden dürfen. Näheres finden Sie<br />

unter dem Stichwort „Wissenschaftlich nicht anerkannte<br />

Methoden“, der Anl. 1 zur BBhV sowie unter einer größeren<br />

Anzahl einzelner Stichwörter. Schlagen Sie im Zweifel nach,<br />

z. B. unter „Akupunkturbehandlung“, „Klimakammerbehandlungen“<br />

usw.<br />

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17


Grundsätzliches vorab<br />

K Eine Beihilfe wird im Übrigen nur gewährt, wenn nicht<br />

andere vorrangige Ansprüche auf Krankenversorgung usw.<br />

aufgrund von gesetzlichen oder anderen Rechtsvorschriften<br />

oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zustehen. Die<br />

K<br />

Fachleute sagen, das Beihilferecht wird vom „Subsidiaritätsprinzip“<br />

beherrscht, womit zugleich das Stichwort genannt<br />

ist, unter dem Sie zu dieser wichtigen Frage weitere Aufschlüsse<br />

finden. Klären Sie <strong>des</strong>halb vorweg – nicht erst dann,<br />

wenn ein Beihilfeantrag gestellt wird –, welche vorrangigen<br />

Ansprüche Ihnen und Ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen<br />

zustehen. Achten Sie bitte auch darauf, dass eine<br />

Beihilfe i. d. R. nur in Betracht kommt, wenn und soweit jene<br />

vorrangigen Ansprüche ausgeschöpft worden sind und dennoch<br />

beihilfefähige Aufwendungen übrig bleiben.<br />

Da der Anspruch auf Beihilfe somit nachrangig, also ergänzender<br />

Natur ist, ist für die Gewährung von Beihilfen kein<br />

Raum in den Fällen, in denen Mitglieder gesetzlicher Kranken-<br />

und Pflegeversicherung sog. Sach- und Dienstleistungen<br />

erhalten und <strong>des</strong>halb i. d. R. keine beihilfefähige Belastung<br />

<strong>des</strong> Beihilfeberechtigten verbleibt. Wenn Sie oder ein berücksichtigungsfähiger<br />

Angehöriger Mitglied einer gesetzlichen<br />

Krankenkasse (z. B. einer Allgemeinen Ortskrankenkasse<br />

oder Ersatzkasse) sind, sollten Sie sich näher unter den<br />

Stichwörtern „Gesetzliche Krankenversicherung“ sowie<br />

„Sach- und Dienstleistungen“ orientieren.<br />

K Wissen müssen Sie auch, dass Aufwendungen für die Behandlung<br />

durch nahe Angehörige in den meisten Fällen<br />

nicht beihilfefähig sind.<br />

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Gestrüpp <strong>des</strong> <strong>Beihilferechts</strong>,<br />

das in seiner Kompliziertheit vollständig nur von einem kleinen<br />

Kreis von Experten beherrscht wird. Aber mit dem vorliegenden<br />

<strong>Taschenlexikon</strong> kann auch der interessierte „Normalverbraucher“<br />

die Möglichkeiten <strong>des</strong> <strong>Beihilferechts</strong> ausschöpfen. Je<br />

häufiger er in dieses <strong>Taschenlexikon</strong> hineinschaut, umso schnel-<br />

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Grundsätzliches vorab<br />

ler wird er auch mit den Tücken <strong>des</strong> <strong>Beihilferechts</strong> fertig<br />

werden.<br />

3. Wie hoch ist die Beihilfe?<br />

Kernstück <strong>des</strong> <strong>Beihilferechts</strong> ist das Bemessungssystem, das für<br />

jede Person (den Beihilfeberechtigten selbst, den Ehegatten<br />

und die berücksichtigungsfähigen Kinder) je einen festen Bemessungssatz<br />

bezogen auf die Aufwendungen der jeweiligen<br />

Person vorsieht, der auch bei Änderung <strong>des</strong> Familienstan<strong>des</strong><br />

oder der Kinderzahl gleich bleibt und gleichermaßen für ambulante<br />

und stationäre Behandlung gilt. Allerdings gibt es von<br />

den starren Beihilfebemessungssätzen einige Ausnahmen, die<br />

sowohl eine Verminderung als auch eine Erhöhung <strong>des</strong> Bemessungssatzes<br />

zulassen. Diese Ausnahmen sollte man kennen,<br />

weshalb sich das Studium <strong>des</strong> Stichworts „Beihilfebemessungssätze“<br />

lohnt.<br />

In den Beihilfevorschriften gibt es eine Hundert-Prozent-Grenze.<br />

Das bedeutet, dass die nach den Beihilfevorschriften festgesetzte<br />

Beihilfe ggf. um den Betrag gekürzt wird, um den der<br />

Gesamtbetrag aus Beihilfe und Erstattung der Kranken(Pflege-)<br />

versicherung die tatsächlichen Aufwendungen, soweit diese<br />

„dem Grunde nach“ beihilfefähig sind, übersteigt. Für die<br />

Hundert-Prozent-Grenze gelten also andere Beschränkungen<br />

als für die beihilfefähigen Aufwendungen, was zwar sinnvoll<br />

ist, die einschlägigen Vorschriften aber für Nichtfachleute recht<br />

schwierig macht. Näheres finden Sie unter den Stichwörtern<br />

„Hundert-Prozent-Grenze“ und „Private Krankenversicherung“.<br />

Auch bei Ausschöpfung aller durch das Beihilferecht gegebenen<br />

Möglichkeiten verbleibt i. d. R. dem Beihilfeberechtigten<br />

eine Belastung, der am besten durch den Abschluss einer<br />

privaten Kranken- und Pflegeversicherung begegnet werden<br />

kann. Unter den Stichwörtern „Krankenversicherung“ und „Private<br />

Krankenversicherung“ sowie „Private Pflege-Pflichtver-<br />

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19


Grundsätzliches vorab<br />

sicherung“ gibt das <strong>Taschenlexikon</strong> Entscheidungshilfen für<br />

eine ungefähr beihilfenkonforme (restkostendeckende) Kranken-<br />

und Pflegeversicherung. Eine solche Eigenvorsorge gegen<br />

die Wechselfälle <strong>des</strong> Lebens kann dem Beihilfeberechtigten<br />

nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugemutet werden,<br />

weil in den Dienst- und Versorgungsbezügen die Mittel für<br />

eine angemessene Krankenversicherung enthalten sind. Warten<br />

Sie insbesondere mit einer ausreichenden Krankenversicherung<br />

nicht bis ins fortgeschrittene Alter. Die Höhe <strong>des</strong> Beitrags<br />

in der privaten Krankenversicherung richtet sich nämlich nach<br />

dem Eintrittsalter oder dem Alter bei Ausweitung <strong>des</strong> privaten<br />

Versicherungsschutzes, und bei schwerwiegenden Vorerkrankungen<br />

kann es vorkommen, dass entweder zum Normalbeitrag<br />

ein besonderer Risikozuschlag erhoben oder der Abschluss<br />

einer Krankenversicherung ganz abgelehnt wird.<br />

4. Beihilfen gibt es nur auf Antrag<br />

Auf die Gewährung von Beihilfen besteht – von wenigen relativ<br />

unbedeutenden Ausnahmen abgesehen – ein Rechtsanspruch.<br />

Die Beihilfe ist <strong>des</strong>halb keine Wohltat, sondern wird vom<br />

(ehemaligen) Dienstherrn in Erfüllung der ihm obliegenden<br />

Fürsorgepflicht gewährt. Der Beihilfeanspruch kann auch im<br />

Klageweg durchgesetzt werden, wozu Sie mehr unter dem<br />

Stichwort „Verwaltungsrechtsweg“ finden.<br />

Die Beihilfe muss auf einem vorgeschriebenen Formblatt, das<br />

bei der Beihilfe- oder Beschäftigungsbehörde angefordert werden<br />

kann, beantragt werden, wozu Sie mehr unter dem Stichwort<br />

„Antragstellung“ finden. Muss der Beihilfeberechtigte mit<br />

größeren Beträgen in Vorlage treten, was oft bei stationärer<br />

Behandlung in einem Krankenhaus der Fall ist, kann er auf die<br />

spätere Beihilfe eine „Abschlagzahlung“ beantragen. Wenn Sie<br />

von allen Belegen Duplikate aufbewahren, können diese Unterlagen<br />

später einmal nützlich sein, z. B. bei einem Antrag auf<br />

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Grundsätzliches vorab<br />

Anerkennung als behinderter Mensch oder bei der Steuererklärung.<br />

Sammeln Sie alle Belege, die Sie später im Rahmen eines<br />

Beihilfeantrages verwenden wollen. Außen auf den Umschlag<br />

schreiben Sie deutlich das Datum, bis zu dem spätestens eine<br />

Beihilfe beantragt werden muss, wenn Ihr Beihilfeanspruch<br />

nicht verfallen soll. Eine Beihilfe wird nämlich nur dann gewährt,<br />

wenn der Beihilfeberechtigte sie innerhalb eines Jahres<br />

nach Datum der Rechnung beantragt hat. Andererseits gibt es<br />

eine sog. Bagatellgrenze, die überschritten sein muss, wenn<br />

eine Beihilfe gewährt werden soll. Näheres finden Sie unter<br />

„Antragstellung“ und „Bagatellgrenze“.<br />

Sollten Sie einmal zu viel Beihilfe erhalten haben, werden Ihnen<br />

die Ausführungen unter dem Stichwort „Rückforderung zu viel<br />

gezahlter Beihilfen“ weiterhelfen. Wenn sich eine gerichtliche<br />

Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt, wird Ihnen sicherlich<br />

Ihre Gewerkschaft bzw. Ihr Berufsverband mit Rat und Tat<br />

zur Seite stehen. Aber auch sonst wird Ihre Gewerkschaft (Ihr<br />

Verband) sicherlich bereit sein, Sie zu beraten.<br />

5. Was kann man sonst tun?<br />

Wir leben in einem Rechtsstaat mit einem dicht geknüpften<br />

sozialen Netz. Die vom Gesetzgeber angebotenen Erleichterungen<br />

und Vergünstigungen auszuschöpfen, ist legal. Man sollte<br />

<strong>des</strong>halb auch die Möglichkeiten kennen, die zwar nicht direkt<br />

die Kranken- und Pflegefürsorge sowie das Beihilferecht betreffen,<br />

aber doch zum großen Komplex sozialer Sicherungsmaßnahmen<br />

gehören.<br />

Im Zusammenhang mit der Krankenfürsorge ist insbesondere<br />

an die Möglichkeiten zu denken, die das Einkommensteuerrecht<br />

und das Behindertenrecht bieten. Das <strong>Taschenlexikon</strong><br />

behandelt <strong>des</strong>halb auch diese Fragen, und zwar unter den<br />

Stichwörtern „Behindertenrecht“ und „Steuerermäßigungen“.<br />

Es kann für die Beihilfeberechtigten lohnend sein, sich auch mit<br />

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21


Grundsätzliches vorab<br />

diesen Fragen einmal näher zu befassen. Bescheid wissen kann<br />

hier – wie im Beihilferecht – bares Geld bedeuten.<br />

Der Ausschöpfung aller legalen Möglichkeiten, die es im Zusammenhang<br />

mit den unterschiedlichen Wechselfällen <strong>des</strong> Lebens<br />

gibt, sollte beim Bürger eine sparsame Grundhaltung<br />

gegenüberstehen. Mit der Auffassung „das kostet ja nicht mein<br />

Geld“ wird nämlich ein Weg beschritten, den auf Dauer das<br />

beste soziale Netz nicht aushält. Auch in Krankheits-, Pflege-,<br />

Geburts- und To<strong>des</strong>fällen sollten sich <strong>des</strong>halb die Bürger i. d. R.<br />

auf solche Maßnahmen beschränken, die sie auch dann nicht<br />

scheuen würden, wenn sie alles allein bezahlen müssten.<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

A<br />

Abdingung R Gebührenordnung für Ärzte (Ziff. 6),<br />

Gebührenordnung für Zahnärzte (Ziff. 4)<br />

Abfindungsvereinbarungen RSchadensersatzansprüche<br />

Abgeordnete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />

Abmagerungsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />

Absauggeräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />

Abschläge bei Kostenerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59<br />

Abschlagzahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

Acarex-Test, Acarosan und andere Mittel gegen Hausstaubmilben<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65<br />

Adimed-Stabil-Sportschuhe R Orthopädische Schuhe oder<br />

Vorrichtungen<br />

Adipromed-Vario-Stabil-Schuh ROrthopädische Schuhe<br />

oder Vorrichtungen<br />

Adoptierte Kinder R Berücksichtigungsfähige Angehörige<br />

(Ziff. 4)<br />

Aerosolgeräte R Selbstbehandlung R Hilfsmittel<br />

Ärztliche Bescheinigungen R Gutachten<br />

Ärztliche Leistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66<br />

Ästhetische Operationen R Medizinisch nicht indizierte<br />

Maßnahmen<br />

AIDS-Test. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />

Akupunkturbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76<br />

Alarmgeräte für Epileptiker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76<br />

Alimentierung R Rechtsnatur der Beihilfe<br />

Alkoholentziehungskur R Trunksucht<br />

Altenheime. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77<br />

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29


Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Altenpflegeheime R Dauernde Pflegebedürftigkeit<br />

Alternative Medizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77<br />

Alterungsrückstellung R Private Krankenversicherung<br />

(Ziff. 2, Ziff. 3 Buchst. j) R Private Pflegepflichtversicherung<br />

(Ziff. 4 Buchst. a)<br />

Amalgam-Füllungen R Zahnärztliche Leistungen (Ziff. 8)<br />

Ambulante Krankenbehandlung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78<br />

Aminosäuremischungen R Arzneimittel (Ziff. 2)<br />

Amtsträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79<br />

Analoge Bewertung R Gebührenordnung für Ärzte<br />

(Ziff. 8) R Gebührenordnung für Zahnärzte (Ziff. 5)<br />

Angeborene Leiden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

Angehörige R Berücksichtigungsfähige Angehörige<br />

R Verwandte<br />

Angestellte R Tarifvertragskräfte<br />

Angorawäsche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

Anrechnung von Erstattungen und Sachleistungen<br />

R Subsidaritätsprinzip R Sach- und Dienstleistungen<br />

Anschlussheilbehandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

Anstaltsunterbringung R Dauernde Pflegebedürftigkeit<br />

Anti-Baby-Pillen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />

Anti-Varus-Schuhe R Orthopädische Schuhe oder Vorrichtungen<br />

Antiallergische Mittel R Acarex-Test<br />

Antragsformular . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81<br />

Antragsfrist R Antragstellung (Ziff. 6)<br />

Antragsgrenze R Antragstellung (Ziff. 7)<br />

Antragstellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

Anus-praeter-Versorgungsartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98<br />

Anzieh-/Ausziehhilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Apnoe R Schlafapnoe<br />

Arbeiter R Tarifvertragskräfte<br />

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98<br />

Armprothesen R Körperersatzstücke R Hilfsmittel<br />

Arthro<strong>des</strong>ensitzkissen/-koffer usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99<br />

Arzneikostenanteil R Kostenanteile R Eigenbehalte<br />

Arzneimittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99<br />

Arztabschlag R Gebührenordnung für Ärzte (Ziff. 5)<br />

R Gebührenordnung für Zahnärzte (Ziff. 3)<br />

Ärztliche Aufklärungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113<br />

Asthma R Höhenflüge R Selbstbehandlung<br />

Atemtherapiegeräte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114<br />

Atteste R Gutachten<br />

Audio-Psycho-Phonologische Therapie und Audiovokale<br />

Integration und Therapie R Tonmodulierte Verfahren<br />

Augenoperationen durch Laser (z. B. LASIK). . . . . . . . . . . . . 114<br />

Auslandsbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114<br />

Auslandskuren R Auslandsbehandlung<br />

Auslandsreiseversicherung R Private Krankenversicherung<br />

(Ziff. 3 Buchst. d)<br />

Ausschluss R Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden<br />

Ausschlussfrist R Antragstellung (Ziff. 6)<br />

Außenseitermethoden R Alternative Medizin<br />

Aussteuerung R Beihilfebemessungssätze (Ziff. 7)<br />

Auswärtige Unterbringung R Ambulante Krankenbehandlung<br />

Auszubildende R Tarifvertragskräfte<br />

Autogenes Training R Psychotherapeutische Behandlung<br />

(Ziff. 5)<br />

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31


Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Autohomologe Immuntherapien<br />

(z. B. ACTI-Cell-Therapie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127<br />

Autologe-Target-Cytokine-Therapie (ATC) nach Dr. Klehr. 127<br />

Autotraktionsbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127<br />

Ayurvedische Behandlungen (z. B. nach Maharishi) . . . . . . 127<br />

B<br />

Babynahrung R Arzneimittel (Ziff. 2)<br />

Badekuren R Heilkuren<br />

Baden-Württemberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128<br />

Badewannengleitschutz/-kopfstütze/-matte. . . . . . . . . . . . . 135<br />

Badewannensitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135<br />

Bäder R Hydrotherapie R Heilmittel (Ziff. 2)<br />

Bagatell-Arzneimittel R Arzneimittel (Ziff. 2)<br />

R Gesetzliche Krankenversicherung (Ziff. 4 Buchst. e)<br />

Bagatellgrenze R Antragstellung (Ziff. 7)<br />

Bahnbeamte R Bun<strong>des</strong>bahnbeamte<br />

Bandagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135<br />

Basistarif R Private Krankenversicherung<br />

(Ziff. 3 Buchst. h)<br />

Bayern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135<br />

Beamte R Beihilfeberechtigte Personen<br />

Beamtenanwärter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146<br />

Beamte auf Widerruf (Zahnersatz) R Zahnärztliche Leistungen<br />

(Ziff. 11)<br />

Beamtenversorgungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146<br />

Beförderungskosten R Fahrtkosten<br />

Begleitpersonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147<br />

Begutachtung R Ärztliche Leistungen R Gutachten<br />

R Krankenhausbehandlung<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Behandlung durch nahe Angehörige R Verwandte, nahe<br />

Angehörige<br />

Behindertenhilfe R Dauernde Pflegebedürftigkeit<br />

(Ziff. 11)<br />

Behindertenrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 147<br />

Behindertensport (Rehabilitationssport) . . . . . . . . . . . . . . . . 163<br />

Beihilfeanspruch R Rechtsnatur der Beihilfe<br />

Beihilfeantrag R Antragstellung<br />

Beihilfe-Ergänzungsversicherung R Private Krankenversicherung<br />

Beihilfebemessungssätze. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164<br />

Beihilfeberechtigte mit dienstlichem Wohnsitz im Ausland 190<br />

Beihilfeberechtigte Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193<br />

Beihilfefähige Aufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206<br />

Beihilfeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214<br />

Beihilfevorschriften. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215<br />

Beinprothesen R Körperersatzstücke R Hilfsmittel<br />

Beitragsbemessungsgrenze R Bemessungsgrenzen<br />

Beitragsrückerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216<br />

Beitragszuschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220<br />

Belastungsgrenzen R Eigenbehalte R Gesetzliche<br />

Krankenversicherung<br />

Bemessungsgrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220<br />

Bemessungssatz R Beihilfebemessungssatz<br />

Beratungsbesuche (Pflege) R Dauernde Pflegebedürftigkeit<br />

(Ziff. 7)<br />

Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 222<br />

Berücksichtigungsfähige Angehörige. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223<br />

Berufssoldaten R Beihilfeberechtigte Personen R Bun<strong>des</strong>wehr<br />

R Truppenärztliche Versorgung<br />

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33


Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Beschäftigungstherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236<br />

Bescheinigungen (ärztliche) R Gutachten<br />

Beschwerde R Verwaltungsrechtsweg<br />

Bestrahlungen R Heilmittel R Lichttherapie<br />

Bestrahlungsgeräte, -lampen und -masken für ambulante<br />

Strahlentherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236<br />

Betten- und Platzfreihaltegebühren R Unterbringungskosten<br />

bei ambulanter Behandlung<br />

Betreuungsbetrag (Pflege) R Dauernde Pflegebedürftigkeit<br />

(Ziff. 6)<br />

Bettnässer-Weckgerät R Nr. 1 der Anl. 3 zur BBhV<br />

Beurlaubung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237<br />

Bewegungstherapie R Heilmittel R Beschäftigungstherapie<br />

R Gymnastik<br />

Bewilligung von Beihilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238<br />

Biofokalbrillen R Sehhilfen<br />

Bioelektrisch-heilmagnetische Ganzheitsbehandlung<br />

R Ganzheitsbehandlungen<br />

Bionator-Therapie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 238<br />

Biophotonen-Therapie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239<br />

Bioresonatorentests/Bioresonanztherapie<br />

(Ganzheitsbehandlung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239<br />

Blinden-Hilfsmittel/Mobilitätstraining . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239<br />

Blutdruckmessgeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239<br />

Blutgruppenfeststellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240<br />

Blut-Kristall-Analyse unter Einsatz der Präparate<br />

Autohaemin, Antihaemin und Anhaemin . . . . . . . . . . . . . . . 240<br />

Blutkristallisationstest zur Erkennung von Krebserkrankungen<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Blutzuckermessgerät . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240<br />

Bogomoletz-Serum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 240<br />

Brandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Brechkraftverändernde Operation der Hornhaut<br />

240<br />

<strong>des</strong> Auges nach Prof. Barraquer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 241<br />

Bremen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Brillen R Sehhilfen<br />

241<br />

Bruchbänder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244<br />

Bruchheilung ohne Operation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244<br />

Brustprothesenhalter (orthopädische Büstenhalter) . . . . . .<br />

Bun<strong>des</strong>bahnbeamte R Krankenversorgung der Bun<strong>des</strong>bahnbeamten<br />

244<br />

Bun<strong>des</strong>minister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Bun<strong>des</strong>pflegesatzverordnung R Krankenhausbehandlung<br />

245<br />

Bun<strong>des</strong>versorgungsgesetz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245<br />

Bun<strong>des</strong>wehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255<br />

C<br />

Check-ups R Diagnose-Kliniken<br />

Chelat-Infusionstherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257<br />

Chirogymnastik R Gymnastik<br />

Chirurgische Hornhautkorrektur durch Laserbehandlung . 257<br />

Clustermedizin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257<br />

Colestemiebeutel R Arzneimittel (Ziff. 3)<br />

Colon-Hydro-Therapie und ihre Modifikationen . . . . . . . . . 257<br />

Computerspezialausstattung für Behinderte<br />

R Sehhilfen (Ziff. 7)<br />

Cytotoxologische Lebensmitteltests . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257<br />

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35


Alle Begriffe auf einen Blick<br />

D<br />

Dauernde Pflegebedürftigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258<br />

Decoderdermographie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281<br />

Dekubitus-Schutzmittel R Inkontinenzartikel<br />

Desinfektion R Entseuchung<br />

Diabetesschulung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 281<br />

Diätkost (einschl. Elementardiät) R Arzneimittel (Ziff. 2)<br />

Diagnose R Gebührenordnung für Ärzte (Ziff. 10)<br />

R Gebührenordnung für Zahnärzte (Ziff. 8) R Beihilfefähige<br />

Aufwendungen (Ziff. 5) R Zahnärztliche Leistungen<br />

(Ziff. 3)<br />

Diagnosekliniken. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 282<br />

Dialysebehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283<br />

Dienstbeschädigung R Beihilfebemessungssätze (Ziff. 12)<br />

Dienstunfähigkeitsbescheinigungen R Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen<br />

Dienstunfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283<br />

Disease-Management-Programme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284<br />

Drogenabhängigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284<br />

Druckbeatmungsgerät R Atemtherapiegerät<br />

Duschsitz/-stuhl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285<br />

E<br />

EAP R Erweiterte ambulante Physiotherapie<br />

Ehegatte R Berücksichtungsfähige Angehörige (Ziff. 3)<br />

Ehelich erklärte Kinder R Berücksichtigungsfähige Angehörige<br />

(Ziff. 4)<br />

Ehrenbeamte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286<br />

Eigenbehalte/Praxisgebühr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286<br />

Eigenblutbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Eigenvorsorge R Rechtsnatur der Beihilfe<br />

Einbettzimmer R Stationäre Krankenhausbehandlung<br />

(Ziff. 3)<br />

Einkommensteuer R Steuerermäßigung R Behindertenrecht<br />

Eingetragene Lebenspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 296<br />

Einlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297<br />

Eisbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297<br />

Elektro-Neural-Behandlungen nach Dr. Croon/Diagnostik 297<br />

Elektroakupunktur nach Dr. Voll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 297<br />

Elektronen-Behandlungen nach Dr. Nuhr . . . . . . . . . . . . . . . 297<br />

Elektronische Systemdiagnostik. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298<br />

Elektrotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298<br />

Elternzeit R Beurlaubung<br />

Empfängnisregelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 298<br />

Enkelkinder R Berücksichtigungsfähige Angehörige<br />

(Ziff. 4)<br />

Entseuchung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299<br />

Entziehungskuren R Suchtbehandlungen R Trunksucht<br />

R Drogenabhängigkeit<br />

Ergometer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299<br />

Ergotherapie R Beschäftigungstherapie<br />

Ernährungssonden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299<br />

Ersatzbeschaffung R Hilfsmittel<br />

Ersatzdienst R Grundwehrdienst<br />

Erste Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 299<br />

Erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) . . . . . . . . . . . . . 300<br />

Erwerbsunfähige Kinder R Berücksichtigungsfähige<br />

Angehörige (Ziff. 4, 5)<br />

Europäische Gemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 300<br />

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37


Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Extensionsbehandlung R Gymnastik<br />

Extrakorporale Befruchtung R In-vitro-Fertilisation<br />

Extrakorporale Stoßwellentherapie (EWST) . . . . . . . . . . . . . 300<br />

F<br />

Fahrtkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 301<br />

Fallpauschalen R Stationäre Krankenhausbehandlung<br />

Familien- und Haushaltshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307<br />

Familienzuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312<br />

Fehlgeburten R Geburtsfälle<br />

Fernbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312<br />

Festbeträge. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313<br />

Festkostentarif R Private Krankenversicherung<br />

(Ziff. 3 Buchst. b, Ziff. 5)<br />

Festsetzungsstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 316<br />

Fieberthermometer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317<br />

Fitness-Studio R Behindertensport<br />

Freie Heilfürsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317<br />

Freiwillige GKV-Mitglieder R Beihilfebemessungssätze<br />

(Ziff. 8) R Gesetzliche Krankenversicherung (Ziff. 7)<br />

R Subsidiaritätsprinzip (Ziff. 5)<br />

Frischzellentherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 317<br />

Frist für Beihilfeantrag R Antragstellung (Ziff. 6)<br />

Früherkennung von Krankheiten R Vorsorgemaßnahmen<br />

Frühgeburten R Geburtsfälle<br />

Fürsorgepflicht R Rechtsnatur der Beihilfe<br />

Funktionsanalytische Maßnahmen R Zahnärztliche Leistungen<br />

(Ziff. 5)<br />

Funktionstraining R Behindertensport<br />

Fußpflege R Medizinische Fußpflege<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

G<br />

Ganzheitsbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Gasinsufflationen R Ozontherapie<br />

318<br />

Gebührenordnung für Ärzte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Gebührenordnung für Psychotherapeuten<br />

R Psychotherapeutische Behandlung (Ziff. 6)<br />

318<br />

Gebührenordnung für Zahnärzte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Gebührenrahmen R Gebührenordnung für Ärzte (Ziff. 3)<br />

R Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker<br />

341<br />

Geburtsfälle (einschl. Schwangerschaft). . . . . . . . . . . . . . . . . 353<br />

Gegensensibilisierung nach Theurer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357<br />

Gehhilfen und -übungsgeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Gemischte Krankenanstalten R Private Krankenversicherung<br />

(Ziff. 4)<br />

357<br />

Generika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358<br />

Gentests. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Gepäckbeförderung R Beförderungskosten<br />

359<br />

Gerätegestützte Krankengymnastik (MAT, MTT). . . . . . . . . 359<br />

Geriatrika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360<br />

Geschiedene Ehegatten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360<br />

Geschwister. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361<br />

Gesetz zu Artikel 131 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361<br />

Gesetzliche Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361<br />

Gesetzliche Rentenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 403<br />

Gesetzliche Unfallversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Gesundheitsfonds R Gesetzliche Krankenversicherung<br />

(Ziff. 1)<br />

406<br />

Getrennt lebender Ehegatte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407<br />

(Gezielte) vegetative Umstimmungsbehandlung . . . . . . . . 408<br />

Gipsbetten, Liegschale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408<br />

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39


Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Grundwehrdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408<br />

Gummistrümpfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 408<br />

Gutachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409<br />

Gymnastik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 410<br />

H<br />

Haarwuchsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411<br />

Häftlingshilfegesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411<br />

Hämatogene Oxydationstherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411<br />

Härten bei der Beihilfegewährung R Rechtsnatur der<br />

Beihilfe<br />

Härteregelungen für Eigenbehalte/Zuzahlungen<br />

R Eigenbehalte (Ziff. 5) R Gesetzliche Krankenversicherung<br />

(Ziff. 6)<br />

Häusliche Krankenpflege R Vorübergehende Pflegebedürftigkeit<br />

Häusliche Pflege R Dauernde Pflegebedürftigkeit<br />

R Vorübergehende Pflegebedürftigkeit<br />

Hallenbäder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 411<br />

Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 412<br />

Haushaltshilfen R Familien- und Haushaltshilfe<br />

R Vorübergehende Pflegebedürftigkeit<br />

Hausnotrufsystem . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417<br />

Hautschutzmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417<br />

Hebammengebühren R Geburtsfälle<br />

Heileurythmie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417<br />

Heilfürsorge R Freie Heilfürsorge<br />

Heilhilfsberufe (jetzt: Gesundheits- oder Medizinalfachberufe)<br />

R Heilmittel<br />

Heilimpfungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Heilkuren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417<br />

Heilmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 428<br />

Heilpädagogische Behandlung R Heilbehandlung (Ziff. 4)<br />

R Logopädie<br />

Heilpraktiker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 434<br />

Heilschlaf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438<br />

Heil- und Kostenpläne R Kostenpläne<br />

Heimdialysegeräte R Dialysebehandlung<br />

Heimtrainer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438<br />

Heimunterbringung R Dauernde Pflegebedürftigkeit<br />

Heißluftbehandlung R Wärmebehandlung<br />

Heizdecken/-kissen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438<br />

Helarien R Bestrahlungslampen R Hilfsmittel<br />

Helixor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438<br />

Herz-Atmungs-Überwachungsgerät R Schlafapnoe<br />

Hessen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 438<br />

Hilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 443<br />

Hilfsmittel bei Pflege R Dauernde Pflegebedürftigkeit<br />

(Ziff. 2)<br />

Hippotherapie R Therapeutisches Reiten<br />

HIV-Test . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448<br />

Hochschullehrer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 448<br />

Höchstbeträge R Höchstgrenzen<br />

Höchstgrenzen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 449<br />

Höhenflüge zur Asthma- und Keuchhustenbehandlung . . 453<br />

Höhensonnen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 454<br />

Hörgeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 454<br />

Hörtraining nach Dr. Volf R Tonmodulierte Verfahren<br />

Homologe In-vitro-Fertilisation R Sterilität<br />

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41


Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Honorarvereinbarung R Gebührenordnung für Ärzte<br />

(Ziff. 4) R Gebührenordnung für Zahnärzte (Ziff. 4)<br />

Hornhautkorrektur durch Laserbehandlung<br />

R Augenoperationen durch Laser<br />

Hospizbetreuung R Palliativversorgung<br />

Hundert-Prozent-Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 456<br />

Hydrotherapie (Packungen, Bäder) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466<br />

Hygienische Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466<br />

Hyperbare Sauerstofftherapie<br />

(Überdruckbehandlung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 467<br />

I<br />

IGeL-Liste. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 468<br />

Immuno-augmentative Therapie (IAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 468<br />

Immunseren (Serocytol-Präparate) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 469<br />

Impfungen R Schutzimpfungen R Heilimpfungen<br />

Implantationen R Zahnärztliche Leistungen (Ziff. 6)<br />

Impulsvibratoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 469<br />

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)<br />

R IGeL-Liste<br />

Informationen über das Gesundheitswesen<br />

R Private Krankenversicherung (Ziff. 14)<br />

In-vitro-Fertilisation R Künstliche Befruchtung<br />

Inhalationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 469<br />

Inkontinenzartikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 469<br />

Insulinapplikationshilfen und Zubehör . . . . . . . . . . . . . . . . . 470<br />

Integrierte Versorgung R Gesetzliche Krankenversicherung<br />

(Ziff. 5 Buchst. v) R Private Krankenversicherung<br />

(Ziff. 4)<br />

Iscadortherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 470<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Iso- oder hyperbare Inhalationstherapie mit ionisiertem<br />

oder nichtionisiertem Sauerstoff/Ozon . . . . . . . . . . . . . . . . . 470<br />

K<br />

Kältebehandlung R Eisbehandlung<br />

Kaltdampfvernebler R Selbstbehandlung (Ziff. 3)<br />

R Inhalationen R Hilfsmittel<br />

Kariesdetektor-Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471<br />

Kasernierte Beamte R Freie Heilfürsorge<br />

Katheter und Zubehör (auch Ballonkatheter). . . . . . . . . . . . 471<br />

Katzenfell . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471<br />

Keuchhusten R Höhenflüge<br />

Kiefermissbildungen R Kieferorthopädische Behandlung<br />

Kieferorthopädische Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 471<br />

Kinder R Berücksichtigungsfähige Angehörige (Ziff. 4, 5)<br />

Kinesiologische Behandlung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474<br />

Kirlian-Fotografie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474<br />

Klagen R Verwaltungsrechtsweg<br />

Klimakammerbehandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474<br />

Klumpfußschiene, Klumphandschiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474<br />

Kneippbäder R Heilbehandlung (Ziff. 2)<br />

R Hydrotherapie<br />

Knie- und Knöchel-Hilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474<br />

Körperersatzstücke einschl. Zubehör . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 474<br />

Körperpflege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475<br />

Kohlensäurebäder R Heilmittel (Ziff. 2) R Hydrotherapie<br />

Kombinierte Serumtherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475<br />

Kommunaler Bereich R Beihilfevorschriften<br />

Kommunikationshilfen für gehörlose Personen usw. . . . . . 475<br />

Komplextherapien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 475<br />

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43


Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Kompressionstherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 476<br />

Kontaktlinsen R Sehhilfen (Ziff. 6–8)<br />

Konduktive Förderung nach Petö . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477<br />

Konkurrenzverhältnisse R Beihilfeberechtigte Personen<br />

(Ziff. 6)<br />

Kopfschützer, Kopfringe mit Stab, Kopfschreiber . . . . . . . . 477<br />

Kosmetische Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477<br />

Kostenanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 477<br />

Kostendämpfungspauschalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 478<br />

Kostenerstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 478<br />

Kostenpläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 482<br />

Kraftfahrzeuge R Hilfsmittel (Ziff. 1)<br />

Kraftfahrzeugsteuer R Behindertenrecht (Ziff. 11)<br />

Krampfaderbinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483<br />

Krankenbesuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483<br />

Krankenbetten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483<br />

Krankenfahrzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483<br />

Krankengymnastik R Gymnastik R Heilbehandlung<br />

Krankenhausbehandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485<br />

Krankenhausentgeltgesetz R Krankenhausbehandlung<br />

Krankenhaustagegeldversicherung<br />

R Private Krankenversicherung (Ziff. 3 Buchst. c)<br />

Krankenlifter (Lifter, Multilift, Bad-Helfer, Krankenheber,<br />

Badewannenlift) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511<br />

Krankenpflege (häusliche) R Vorübergehende Pflegebedürftigkeit<br />

(Ziff. 2)<br />

Krankentagegeldversicherung R Private Krankenversicherung<br />

(Ziff. 3)<br />

Krankenunterlagen R Inkontinenzartikel<br />

Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Krankenversicherung der Rentner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 515<br />

Krankenversicherungspflicht R Versicherungspflicht in<br />

der Krankenversicherung<br />

Kranken- und Pflegeversicherung der Studenten und<br />

Praktikanten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523<br />

Krankenversorgung der Bun<strong>des</strong>bahnbeamten. . . . . . . . . . . 528<br />

Krankenwagen R Beförderungskosten<br />

Krankheitsfälle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538<br />

Krebsvorsorgeuntersuchungen R Vorsorgemaßnahmen<br />

Kriegsopferversorgung R Bun<strong>des</strong>versorgungsgesetz<br />

Krücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539<br />

Künstliche Augen R Körperersatzstücke R Hilfsmittel<br />

Künstliche Befruchtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539<br />

Künstliche Niere R Dialysebehandlung<br />

Kuren R Heilkuren<br />

Kurorte R Heilkuren (Ziff. 7) R Auslandsbehandlung<br />

(Ziff. 9)<br />

L<br />

Lan<strong>des</strong>recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 542<br />

Lanthasol-Aerosol-Inhalationskuren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 542<br />

Laser-Behandlung im Bereich der physikalischen Therapie 543<br />

Lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende<br />

Krankheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 543<br />

Lebenspartner R Eingetragene Lebenspartner<br />

Legasthenie R Heilmittel (Ziff. 6)<br />

Leibbinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544<br />

Leistungseinstellung R Beihilfebemessungssätze (Ziff. 7)<br />

Lesehilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544<br />

Lichtsignalanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Lichttherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544<br />

(Funk-)Lichtwecker . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 544<br />

Liegeschalen R Gipsbetten<br />

Lifter R Krankenlifter<br />

Logopädie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 545<br />

M<br />

Magnetfeldtherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 547<br />

Malariaprophylaxe R Schutzimpfungen (Ziff. 3)<br />

Mammographie-Screening . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 547<br />

Manuelle Lymphdrainage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548<br />

Massagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548<br />

Matratzenüberzüge R Acarex-Test usw.<br />

Maßschuhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548<br />

Mayo-Klinik R Diagnosekliniken<br />

Mecklenburg-Vorpommern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548<br />

Medikamente R Arzneimittel<br />

Medikamententests nach der Bioelektrischen Funktionsdiagnostik<br />

(BFD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 549<br />

Medizinische Bäder R Heilmittel (Ziff. 2)<br />

Medizinische Fußpflege (Podologische Therapie) . . . . . . . . 549<br />

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) . . . . . . . . . . . . . . . 549<br />

Medizinisches Aufbautraining (MAT, MTT) . . . . . . . . . . . . . . 550<br />

Medizinisch nicht indizierte Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . 551<br />

Mehrwertsteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551<br />

Mietgebühren für Hilfsmittel und Geräte zur Selbstbehandlung<br />

und -kontrolle. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551<br />

Mikrowellenbehandlung R Elektrotherapie<br />

Mineralwässer R Arzneimittel (Ziff. 2)<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Modifizierte Eigenblutbehandlung R Eigenblutbehandlung<br />

Moorbäder R Heilmittel (Ziff. 2) R Hydrotherapie<br />

Mora-Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551<br />

Multifokalbrillen R Sehhilfen<br />

Mundduschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552<br />

Mundstab/-greifstab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552<br />

Mutter/Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen . . . . . . . . . 552<br />

N<br />

Nachhilfeunterricht R Heilbehandlung (Ziff. 5)<br />

Nachkuren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554<br />

Nachsichtgewährung bei Versäumnis R Vorherige<br />

Anerkennung der Beihilfefähigkeit<br />

Nachträglicher Wegfall von Aufwendungen<br />

R Beihilfefähige Aufwendungen (Ziff. 9)<br />

Nahe Angehörige R Verwandte, nahe Angehörige<br />

Naturheilverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554<br />

Neurotoptische Diagnostik und Therapie . . . . . . . . . . . . . . . 555<br />

Nicht beihilfefähige Aufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555<br />

Nichteheliche Kinder R Berücksichtigungsfähige<br />

Angehörige<br />

Niedersachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558<br />

Niedrig dosierter, gepulster Ultraschall . . . . . . . . . . . . . . . . . 558<br />

Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558<br />

O<br />

Ohrtaktgeber R Logopädie R Stottern<br />

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung<br />

R Private Krankenversicherung (Ziff. 11)<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Organspende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 577<br />

Orthopädische Büstenhalter R Brustprothesenhalter<br />

Orthopädische Schuhe und Vorrichtungen . . . . . . . . . . . . . . 578<br />

Ortszuschlag R Familienzuschlag<br />

Osmotische Entwässerungstherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579<br />

Ovulationshemmer R Anti-Baby-Pillen<br />

Ozontherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 579<br />

P<br />

Packungen R Hydrotherapie<br />

Pädagogische Maßnahmen R Heilmittel (Ziff. 4)<br />

Palliativversorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 580<br />

Parodontoseerkrankungen R Zahnärztliche Leistungen<br />

(Ziff. 8)<br />

Patientenrechte R Krankenhausbehandlung (Ziff. 8)<br />

Pauschalbeihilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581<br />

Perücken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 581<br />

Pflegeberatung R Dauernde Pflegebedürftigkeit (Ziff. 17)<br />

Pflegebetten R Krankenbetten<br />

Pflegeheime R Dauernde Pflegebedürftigkeit<br />

Pflegekinder R Berücksichtigungsfähige Angehörige<br />

(Ziff. 4)<br />

Pflegekosten R Dauernde Pflegebedürftigkeit<br />

R Familien- und Haushaltshilfe R Stationäre Krankenhausbehandlung<br />

R Vorübergehende Pflegebedürftigkeit<br />

Pflegeversicherung R Kranken- und Pflegeversicherung<br />

der Studenten R Private Pflege-Pflichtversicherung<br />

R Soziale Pflegeversicherung<br />

Pflegezeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 582<br />

Pharmazentralnummer R Arzneimittel (Ziff. 2)<br />

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Piercings R Medizinisch nicht indizierte Maßnahmen<br />

Pleoptisch-orthoptische Augenbehandlung . . . . . . . . . . . . . 583<br />

Podologische Therapie R Medizinische Fußpflege<br />

Polarimeter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583<br />

Postbeamtenkrankenkasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583<br />

Potenzsteigernde Mittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 588<br />

Praxisgebühr R Eigenbehalte/Praxisgebühr (Ziff. 3)<br />

R Gesetzliche Krankenversicherung (Ziff. 5)<br />

Private Krankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 589<br />

Private Pflege-Pflichtversicherung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 624<br />

Privatklinik R Krankenhausbehandlung (Ziff. 17)<br />

Professoren R Hochschullehrer<br />

Prostata-Hyperthermie-Behandlung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 632<br />

Prozent-Tarif R Private Krankenversicherung (Ziff. 3)<br />

PSA-Test R Vorsorgemaßnahmen<br />

Psychophonie-Verfahren zur Behandlung von Migräne. . . 633<br />

Psychotherapeutische Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 633<br />

Psycotron-Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 640<br />

Pulsierende Signaltherapie (PST) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 640<br />

Pyramidenenergiebestrahlung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 640<br />

Q<br />

Quarzlampenbestrahlung R Lichttherapie<br />

Quotentarif R Private Krankenversicherung<br />

(Ziffer 3 Buchst. a)<br />

Alle Begriffe auf einen Blick<br />

R<br />

Radiale Stoßwellentherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 641<br />

Raucherentwöhnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 641<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Rechtsberatung, Rechtsschutz R Verwaltungsrechtsweg<br />

(Ziff. 7)<br />

Rechtsnatur der Beihilfe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 641<br />

Reflektometer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 646<br />

Regeneresen-Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 647<br />

Rehabilitationsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 647<br />

Rehabilitationssport R Behindertensport<br />

Reinigungsprogramm mit Megavitaminen . . . . . . . . . . . . . . 648<br />

Rentenversicherung R Gesetzliche Rentenversicherung<br />

Rentnerkrankenversicherung R Krankenversicherung der<br />

Rentner<br />

Reparatur von Hilfsmitteln R Hilfsmittel (Ziff. 2)<br />

Rettungshubschrauber R Beförderungskosten (Ziff. 3)<br />

R Erste Hilfe<br />

Rezeptgebühr R Gesetzliche Krankenversicherung<br />

(Ziff. 5)<br />

Rezeptwiederholungen R Arzneimittel (Ziff. 4)<br />

Rheinland-Pfalz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 648<br />

Richter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 655<br />

Rolfing-Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 655<br />

Rückforderung zu viel gezahlter Beihilfen . . . . . . . . . . . . . . 655<br />

Ruhestandsbeamte R Beihilfeberechtigte Personen<br />

S<br />

Saarland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 660<br />

Sach- und Dienstleistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 662<br />

Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 668<br />

Sachsen-Anhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671<br />

Säuglingsfrühnahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671<br />

Sanatoriumsbehandlung (Stationäre Rehabilitation) . . . . . 671<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Sauerstoff-Darmsanierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681<br />

Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie<br />

nach Prof. Dr. von Ardenne. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681<br />

Sauerstoffgeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681<br />

Saunabäder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681<br />

Schadensersatzansprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 682<br />

Schadensersatzansprüche gegen Ärzte<br />

R Ärztliche Leistungen (Ziff. 8)<br />

Schaummatratzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 687<br />

Schlafapnoe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 687<br />

Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 687<br />

Schnabeltassen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 691<br />

Schönheitsoperationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 691<br />

Schutzimpfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 692<br />

Schwangerschaft R Geburtsfälle<br />

Schwangerschaftsabbruch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 693<br />

Schwangerschaftsgymnastik R Geburtsfälle (Ziff. 1)<br />

Schwangerschaftsüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 697<br />

Schwefelbäder R Heilmittel (Ziff. 2) R Hydrotherapie<br />

Schwellenwert R Gebührenordnung für Ärzte (Ziff. 3)<br />

R Gebührenordnung für Zahnärzte (Ziff. 3)<br />

Schwerbehinderte Menschen R Behindertenrecht<br />

Schwimmbäder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 697<br />

Schwingfeld-Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 697<br />

Sehhilfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 697<br />

Selbstbehandlung, Selbstkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 704<br />

Selbstbeteiligungstarife R Beitragsrückerstattung (Ziff. 4)<br />

R Gesetzliche Krankenversicherung (Ziff. 4 Buchst. w,<br />

„Wahltarife“ R Private Krankenversicherung (Ziff. 5)<br />

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51


Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Selbstvorsorge R Rechtsnatur der Beihilfe (Ziff. 2)<br />

R Krankenversicherung R Gesetzliche Krankenversicherung<br />

R Private Krankenversicherung<br />

Solarien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 707<br />

Soldaten R Bun<strong>des</strong>wehr R Beihilfeberechtigte Personen<br />

Soldatenversorgungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 707<br />

Solebäder R Heilmittel (Ziff. 2) R Hydrotherapie<br />

Sommersprossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 708<br />

Sondennahrung R Arzneimittel (Ziff. 2)<br />

Sonderentgelte bei stationärer R Krankenhausbehandlung<br />

(Ziff. 4)<br />

Sonnenschutzbrillen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 708<br />

Soziale Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 708<br />

Sozialhilfe nach dem SGB XII. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 723<br />

Soziotherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 724<br />

Spastikerhilfen (Gymnastik-/Übungsgeräte) . . . . . . . . . . . . . 725<br />

Sportbrillen R Sehhilfen (Ziff. 7)<br />

Sprachverstärker nach Kehlkopfresektion . . . . . . . . . . . . . . . 725<br />

Sprechübungen mit stotternden Kindern R Logopädie<br />

R Stottern<br />

Spreiz-Hilfsmittel. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 725<br />

Spritzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 725<br />

Stärkungsmittel R Arzneimittel (Ziff. 2)<br />

Standardtarif R Private Krankenversicherung<br />

(Ziff. 3 Buchst. g)<br />

Sterilisation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 726<br />

Sterilität R Künstliche Befruchtung<br />

Steuerermäßigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 727<br />

Stiefkinder R Berücksichtigungsfähige Angehörige<br />

(Ziff. 4)<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Stoma-Versorgungsartikel, Sphinkter-Plastik . . . . . . . . . . . . 733<br />

Stottern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Studentische Krankenversicherung R Kranken- und<br />

Pflegeversicherung der Studenten<br />

733<br />

Stumpfstrümpfe und Stumpfschutzhüllen. . . . . . . . . . . . . . . 733<br />

Subsidiaritätsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 734<br />

Suchtbehandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 743<br />

Suspensorien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 744<br />

T<br />

Tages- und Nachtkliniken (Pflege) R Dauernde Pflegebedürftigkeit<br />

(Ziff. 6)<br />

Tätowierungen R Medizinisch nicht indizierte Maßnahmen<br />

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) . . . . . . . . . 745<br />

Tarifvertragskräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 748<br />

Telefonhalter/-verstärker. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Telemedizinische Betreuung (Telemonitoring)<br />

756<br />

bei chronischer Herzinsuffizienz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 757<br />

Therapeutische Bewegungsgeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 757<br />

Therapeutisches Reiten (Hippotherapie) . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Thermalbäder R Heilmittel (Ziff. 2)<br />

757<br />

Thermoregulationsdiagnostik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 758<br />

Thüringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 758<br />

Thymustherapie und Behandlung mit Thymuspräparaten. 758<br />

Tinnitus-Masker (auch in Kombination mit Hörgeräten) . . 758<br />

To<strong>des</strong>fälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 758<br />

Toilettenhilfen bei Schwerbehinderten . . . . . . . . . . . . . . . . .<br />

Tomatis-Therapie R Tonmodulierte Verfahren<br />

762<br />

Tonmodulierte Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 762<br />

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53


Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Transzendentale Mediation R Psychotherapeutische<br />

Behandlung (Ziff. 5)<br />

Treppenlift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 762<br />

Trinkgelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 762<br />

Trockenzellentherapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 763<br />

Trunksucht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 763<br />

Truppenärztliche Versorgung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 765<br />

Tuberkulosehilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 767<br />

U<br />

Überleitung <strong>des</strong> Beihilfeanspruchs R Sozialhilfe nach dem<br />

SGB XII<br />

Ultraschallbehandlung R Elektrotherapie<br />

Ultraviolettlichtbehandlung R Lichttherapie<br />

Umfang <strong>des</strong> <strong>Beihilferechts</strong> R Beihilfeberechtigte Personen<br />

R Berücksichtigungsfähige Angehörige<br />

R Beihilfefähige Aufwendungen<br />

Umsatzsteuer R Mehrwertsteuer<br />

Umstandskleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 768<br />

Umstrittene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden<br />

R Wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden<br />

Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen<br />

R Behindertenrecht (Ziff. 13)<br />

Unfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 768<br />

Unfallversicherung R Gesetzliche Unfallversicherung<br />

Unfruchtbarkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 768<br />

Unterbringung und Verpflegung R Dauernde Pflegebedürftigkeit<br />

R Heilmittel (Ziff. 1, 4) R Sanatoriumsaufenthalt<br />

R Krankenhausbehandlung R Unterbringungskosten<br />

bei ambulanter Behandlung<br />

Unterkunftskosten bei ambulanter Behandlung . . . . . . . . . 768<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

UnterhaltungskostenvonHilfsmitteln RHilfsmittel (Ziff.2)<br />

Unterstützungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 769<br />

Untersuchungen R Ärztliche Leistungen<br />

Unterwassermassagen R Massagen<br />

Urinale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 770<br />

V<br />

Vaduril-Injektionen gegen Parodontose . . . . . . . . . . . . . . . . 771<br />

Vater-Kind-Maßnahmen R Heilkuren (Ziff. 10)<br />

Vegetative Umstimmungsbehandlung R (Gezielte) vegetative<br />

Umstimmungsbehandlung oder gezielte vegetative<br />

Gesamtumschaltung durch negative statische Elektrizität<br />

Verbandmittel R Arzneimittel (Ziff. 3)<br />

Vererblichkeit <strong>des</strong> Beihilfeanspruchs R Rechtsnatur der<br />

Beihilfe (Ziff. 3)<br />

Verjährung <strong>des</strong> Beihilfeanspruchs R Antragstellung<br />

(Ziff. 6)<br />

Versetzung R Beihilfeberechtigte Personen (Ziff. 9)<br />

Versicherungspflicht in der Krankenversicherung . . . . . . . . 771<br />

Vertraulichkeit R Antragstellung (Ziff. 4)<br />

R Festsetzungsstellen<br />

Verwaltungsrechtsweg, Klageweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 772<br />

Verwandte, nahe Angehörige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 775<br />

Vibrationsmassage <strong>des</strong> Kreuzbeins . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 778<br />

Vibrationstrainer bei Taubheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 779<br />

Vitamintabletten R Arzneimittel (Ziff. 2)<br />

Vollmacht R Antragstellung (Ziff. 2)<br />

Vollstationäre Pflege R Dauernde Pflegebedürftigkeit<br />

(Ziff. 11)<br />

Vorauszahlungen R Abschlagzahlungen<br />

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55


Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit. . . . . . . . . . . 779<br />

Vorrang anderer Ansprüche R Subsidiaritätsprinzip<br />

Vorschüsse R Abschlagzahlungen<br />

Vorsorgemaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 780<br />

Vorübergehende Pflegebedürftigkeit<br />

(häusliche Krankenpflege) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 782<br />

W<br />

Waagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 785<br />

Wärmebehandlung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 785<br />

Wahlleistungen R Krankenhausbehandlung (Ziff. 10–13)<br />

Waisen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 785<br />

Wasserbehandlung R Hydrotherapie R Massagen<br />

Wehrpflichtige R Grundwehrdienst<br />

Widerspruch R Verwaltungsrechtsweg<br />

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand R Antragstellung<br />

(Ziff. 6)<br />

Wiedergutmachungsberechtigte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 785<br />

Wiederholungsvermerk R Arzneimittel (Ziff. 5)<br />

Wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden . . . . . . . . . . . 786<br />

Y<br />

Yoga-Übungen R Psychotherapeutische Behandlung<br />

(Ziff. 5)<br />

Z<br />

Zahnärztliche Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 789<br />

Zahnersatz R Zahnärztliche Leistungen<br />

Zahnpflegemittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 802<br />

Zellmilieu-Therapie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 802<br />

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Alle Begriffe auf einen Blick<br />

Zivildienstgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 802<br />

Zuordnung der Aufwendungen R Beihilfebemessungssätze<br />

(Ziff. 6)<br />

Zusammentreffen von Beihilfeansprüchen<br />

R Beihilfeberechtigte Personen (Ziff. 6)<br />

Zusatzbeiträge R Gesetzliche Krankenversicherung<br />

(Ziff. 7)<br />

Zuständigkeit für die Festsetzung der Beihilfe<br />

R Festsetzungsstellen<br />

Zuwendungsempfänger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 802<br />

Zuzahlungen R Arzneimittel R Gesetzliche Krankenversicherung<br />

(Ziff. 5) R Eigenbehalte/Praxisgebühr<br />

R Kostenanteile<br />

Zweibettzimmer R Krankenhausbehandlung (Ziff. 11)<br />

Zweifelsfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 803<br />

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57


Abgeordnete<br />

Nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 BBhV sind Beamte und Versorgungsempfänger<br />

nicht beihilfeberechtigt, denen Leistungen nach<br />

§ 11 <strong>des</strong> Europaabgeordnetengesetzes, § 27 <strong>des</strong> Abgeordnetengesetzes<br />

(Bund) oder entsprechenden vorrangigen lan<strong>des</strong>rechtlichen<br />

Vorschriften zustehen. Diese Abgeordneten erhalten für<br />

die Zeit der Mitgliedschaft in den Parlamenten und danach<br />

Beihilfe nach den Abgeordnetengesetzen entsprechend den<br />

für Beamte geltenden Vorschriften oder einen Zuschuss zu<br />

ihrem Krankenversicherungsbeitrag; dies gilt auch für Hinterbliebene<br />

eines früheren Abgeordneten und ebenso, wenn sie<br />

vor Annahme <strong>des</strong> Mandates z. B. als Beamter nach der BhV<br />

beihilfeberechtigt waren. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Beihilfe<br />

und Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag besteht<br />

auch nach dem Abgeordnetenrecht der Länder.<br />

Abmagerungsmittel<br />

Abmagerungsmittel dienen vordergründig der Erhöhung der<br />

Lebensqualität und sind <strong>des</strong>halb nach § 34 Abs. 1 Satz 8 SGB V<br />

(auf den § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBhV verweist) ergangenen Arzneimittel-Richtlinien<br />

von der Versorgung zulasten der GKV ausgenommen.<br />

Dieser Ausschluss gilt auch für die Beihilfe. Die in<br />

Betracht kommenden – ausgeschlossenen – Arzneimittel ergeben<br />

sich aus Anhang 3 der VV zur BBhV.<br />

Absauggeräte<br />

Abgeordnete / Abschläge bei Kostenerstattung A<br />

Aufwendungen sind beihilfefähig (Nr. 1 der Anl. 5 zur BBhV).<br />

Abschläge bei Kostenerstattung<br />

Die GKV kann anstelle von Sach- und Dienstleistungen Kostenerstattung<br />

gewähren:<br />

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59


A Abschläge bei Kostenerstattung<br />

K in den im SGB V festgelegten Fällen (z. B. bei einer selbst<br />

beschafften Kraft zur häuslichen Krankenpflege)<br />

K allen Versicherten (also auch Pflichtversicherten) nach § 13<br />

Abs. 2 SGB V (R Kostenerstattung)<br />

Die Kostenerstattung beschränkt sich auf die tatsächlich entstandenen<br />

Kosten bis zur Höhe <strong>des</strong> Wertes der sonst von der<br />

Krankenkasse zu tragenden Vergütung für die Sach- oder<br />

Dienstleistung. Diese Erstattung kürzt die Krankenkasse um<br />

Abschläge für Verwaltungskosten. Sie mindern nach § 8 Abs. 3<br />

BBhV die beihilfefähigen Aufwendungen, wie die Kassenleistungen<br />

selbst. Sind sie auf der Rechnung nicht vermerkt, gelten<br />

15 v. H. der Kassenleistung als Abschlag.<br />

Beispiele:<br />

– beihilfefähiges Arzthonorar 1 200 Euro<br />

./. Kassenleistung 800 Euro<br />

./. vermerkter Abschlag 120 Euro 920 Euro<br />

beihilfefähig 280 Euro<br />

– beihilfefähiges Arzthonorar 800 Euro<br />

./. Kassenleistung<br />

Abschlag nicht ausgewiesen,<br />

<strong>des</strong>halb Kürzung um 15 v. H.<br />

500 Euro<br />

von 500 Euro 75 Euro 575 Euro<br />

beihilfefähig 225 Euro<br />

Sofern wegen der erstmaligen Inanspruchnahme <strong>des</strong> Arztes,<br />

Zahnarztes, Psychotherapeuten oder Heilpraktikers im<br />

Kalendervierteljahr eine Praxisgebühr nach § 28 Abs. 4<br />

SGB V bzw. § 49 Abs. 4 Nr. 1 BBhV von jeweils 10 Euro fällig<br />

wird, verringert sich die Beihilfe um jeweils 10 Euro. Beim<br />

Vorliegen der Voraussetzungen <strong>des</strong> § 47 Abs. 6 BBhV steht<br />

auf 100 v. H. aufgestockte Beihilfe zu.<br />

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