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Taschenlexikon des neuen Beihilferechts Ausgabe 2012

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Grundsätzliches vorab<br />

notwendige Maßnahmen eingeschränkt und eine angemessene<br />

Krankenfürsorge usw. infrage gestellt sein sollen.<br />

K Als wirtschaftlich „angemessen“ gelten Arzt- und Zahnarzthonorare<br />

i. d. R. nur bis zu einem mittleren Gebührensatz<br />

der (ausführlich dargestellten) Gebührenordnungen für Ärzte<br />

und Zahnärzte.<br />

K In vielen Fällen sehen die Beihilfevorschriften für bestimmte<br />

Aufwendungen Höchstbeträge und andere Begrenzungen<br />

vor. Das Stichwort „Höchstgrenzen“ zählt die infrage kommenden<br />

Behandlungsarten, Arznei- und Hilfsmittel usw. auf.<br />

K In einer Reihe anderer Fälle (z. B. bei Sanatoriumsbehandlung<br />

und Heilkuren) schreiben die Beihilfevorschriften die<br />

vorherige Anerkennung der Beihilfefähigkeit vor. In Grenzfällen<br />

empfiehlt es sich, auch ohne eine solche Vorschrift die<br />

Beihilfestelle vorweg um Auskunft und Anerkennung der<br />

Beihilfefähigkeit bestimmter Aufwendungen zu bitten. Einzelheiten<br />

finden Sie unter dem Stichwort „Vorherige Anerkennung<br />

der Beihilfefähigkeit“ und an anderen Stellen <strong>des</strong><br />

<strong>Taschenlexikon</strong>s.<br />

K Recht unübersichtlich ist die Situation hinsichtlich der Beihilfefähigkeit<br />

der Aufwendungen für Hilfsmittel. Hierzu gibt<br />

es einen Katalog von über 160 beihilfefähigen und eine<br />

Negativliste von über 100 nicht beihilfefähigen Hilfsmitteln,<br />

Anl. 5 und 6 zur BBhV (R Hilfsmittel).<br />

K Kritisch ist auch die Beurteilung der Aufwendungen für<br />

Untersuchungen und Behandlungen nach einer wissenschaftlich<br />

nicht allgemein anerkannten Methode. Hier gibt<br />

es einen ganzen Katalog von Maßnahmen, die nicht als<br />

beihilfefähig anerkannt werden dürfen. Näheres finden Sie<br />

unter dem Stichwort „Wissenschaftlich nicht anerkannte<br />

Methoden“, der Anl. 1 zur BBhV sowie unter einer größeren<br />

Anzahl einzelner Stichwörter. Schlagen Sie im Zweifel nach,<br />

z. B. unter „Akupunkturbehandlung“, „Klimakammerbehandlungen“<br />

usw.<br />

www.WALHALLA.de<br />

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