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Taschenlexikon des neuen Beihilferechts Ausgabe 2012

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Vorwort<br />

Verordnung vom 13. 7. 2011 (BGBl. I S. 1394). Die Beihilfevorschriften<br />

wurden systematisch völlig neu geordnet. Aus<br />

ehedem 19 wurden 59 Paragrafen, aus drei Anlagen sechs. Mit<br />

dieser die Lesbarkeit und folglich auch die Anwendbarkeit<br />

fördernden Neufassung sind zahlreiche inhaltliche Änderungen<br />

und Ergänzungen verbunden; sie dienen teilweise auch der<br />

Vereinfachung <strong>des</strong> Rechts. Zur Bun<strong>des</strong>beihilfeverordnung erging<br />

die Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 14. 2. 2009<br />

(GMBl. S. 138), geändert durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift<br />

vom 17. 12. 2009 (GMBl. 2010 S. 319).<br />

Darüber hinaus sind die Neuerungen durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

berücksichtigt, soweit sie für die Beihilfe<br />

von Bedeutung sind. Entsprechen<strong>des</strong> gilt für Änderungen im<br />

Gebühren- und Versicherungsvertragsrecht, aber auch für die<br />

neuere Rechtsprechung. Änderungen im Beihilferecht von Bayern<br />

und die neu erlassene Beihilfenverordnung von Rheinland-<br />

Pfalz vom 22. 6. 2011 (GVBl. I S. 199) wurden berücksichtigt.<br />

Lebenspartner stehen künftig Ehegatten gleich, d. h. sie werden<br />

berücksichtigungsfähige Angehörige. Allerdings gilt auch<br />

hier die für Ehegatten geltende Einschränkung, dass die Einkunftsgrenze<br />

von 17.000 Euro nicht überschritten werden darf.<br />

Der Bemessungssatz zu Aufwendungen <strong>des</strong> Lebenspartners<br />

beträgt grundsätzlich 70 v. H. Diese und andere die Lebenspartner<br />

betreffenden Neuregelungen werden erläutert.<br />

Beim Gebrauch <strong>des</strong> <strong>Taschenlexikon</strong>s ist zu beachten, dass Verweisungen<br />

auf andere Stichwörter mit einem R angegeben<br />

werden. „R Beihilfebemessungssätze“ heißt somit, dass Ausführungen<br />

zum Begriff „Beihilfebemessungssätze“ unter diesem<br />

Stichwort zu finden sind. Innerhalb der einzelnen Abschnitte<br />

und Absätze wird das Auffinden der gesuchten Erläuterungen<br />

dadurch erleichtert, dass die den Inhalt wiedergebenden<br />

Begriffe usw. durch Fettdruck hervorgehoben sind.<br />

Wiesbaden Gottfried Nitze<br />

14 www.WALHALLA.de

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