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Taschenlexikon des neuen Beihilferechts Ausgabe 2012

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Grundsätzliches vorab<br />

K Eine Beihilfe wird im Übrigen nur gewährt, wenn nicht<br />

andere vorrangige Ansprüche auf Krankenversorgung usw.<br />

aufgrund von gesetzlichen oder anderen Rechtsvorschriften<br />

oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen zustehen. Die<br />

K<br />

Fachleute sagen, das Beihilferecht wird vom „Subsidiaritätsprinzip“<br />

beherrscht, womit zugleich das Stichwort genannt<br />

ist, unter dem Sie zu dieser wichtigen Frage weitere Aufschlüsse<br />

finden. Klären Sie <strong>des</strong>halb vorweg – nicht erst dann,<br />

wenn ein Beihilfeantrag gestellt wird –, welche vorrangigen<br />

Ansprüche Ihnen und Ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen<br />

zustehen. Achten Sie bitte auch darauf, dass eine<br />

Beihilfe i. d. R. nur in Betracht kommt, wenn und soweit jene<br />

vorrangigen Ansprüche ausgeschöpft worden sind und dennoch<br />

beihilfefähige Aufwendungen übrig bleiben.<br />

Da der Anspruch auf Beihilfe somit nachrangig, also ergänzender<br />

Natur ist, ist für die Gewährung von Beihilfen kein<br />

Raum in den Fällen, in denen Mitglieder gesetzlicher Kranken-<br />

und Pflegeversicherung sog. Sach- und Dienstleistungen<br />

erhalten und <strong>des</strong>halb i. d. R. keine beihilfefähige Belastung<br />

<strong>des</strong> Beihilfeberechtigten verbleibt. Wenn Sie oder ein berücksichtigungsfähiger<br />

Angehöriger Mitglied einer gesetzlichen<br />

Krankenkasse (z. B. einer Allgemeinen Ortskrankenkasse<br />

oder Ersatzkasse) sind, sollten Sie sich näher unter den<br />

Stichwörtern „Gesetzliche Krankenversicherung“ sowie<br />

„Sach- und Dienstleistungen“ orientieren.<br />

K Wissen müssen Sie auch, dass Aufwendungen für die Behandlung<br />

durch nahe Angehörige in den meisten Fällen<br />

nicht beihilfefähig sind.<br />

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Gestrüpp <strong>des</strong> <strong>Beihilferechts</strong>,<br />

das in seiner Kompliziertheit vollständig nur von einem kleinen<br />

Kreis von Experten beherrscht wird. Aber mit dem vorliegenden<br />

<strong>Taschenlexikon</strong> kann auch der interessierte „Normalverbraucher“<br />

die Möglichkeiten <strong>des</strong> <strong>Beihilferechts</strong> ausschöpfen. Je<br />

häufiger er in dieses <strong>Taschenlexikon</strong> hineinschaut, umso schnel-<br />

18 www.WALHALLA.de

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