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Daten und Fakten zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am ...

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J a h r e s b e r i c h t 2 0 1 0 / 2 0 1 1<br />

4. Ein Ausblick auf das Jahr 2011<br />

4.1. Landesprogr<strong>am</strong>m „Integration unternehmen!“<br />

Das Ziel mit einem Sonderprogr<strong>am</strong>m in Nordrhein-<br />

Westfalen innerhalb von drei Jahren 1.000 Arbeitsplätze<br />

für besonders betroffene <strong>Menschen</strong> mit einer Schwerbehinderung<br />

in Integrationsprojekten neu zu schaffen,<br />

ist erfüllt worden: im Zeitraum Juni 2008 bis Juni 2011<br />

sind 1.183 Arbeitsplätze bewilligt worden. Dabei ist besonders<br />

erfreulich, dass auch immer mehr gewerbliche<br />

Arbeitgeber diese Förderung für die Schaffung<br />

von Integrationsabteilungen bzw. –betrieben nutzen.<br />

Der Erfolg des Progr<strong>am</strong>ms hat dazu geführt, dass<br />

<strong>am</strong> 1. Juni 2011 sich der NRW – Landtagsausschuss<br />

„Arbeit, Ges<strong>und</strong>heit, Soziales <strong>und</strong> Integration“ fraktionsübergreifend<br />

für eine Überführung des zunächst<br />

nur auf drei Jahre befristeten Modellprogr<strong>am</strong>ms „Integration<br />

unternehmen!“ in eine Regelförderung ausgesprochen<br />

hat. Das Land NRW will dafür im Haushaltsjahr<br />

2011 Barmittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro <strong>zur</strong><br />

Verfügung stellen. Für die Folgejahre werden jährlich<br />

1,25 Mio. Euro eingeplant.<br />

Ziel ist es, mit den Landesmitteln <strong>und</strong> einer gleichhohen<br />

Beteiligung der Integrationsämter in Nordrhein-<br />

Westfalen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe jährlich<br />

250 Arbeitsplätzen für <strong>Menschen</strong> mit einer Schwerbehinderung<br />

in Integrationsprojekten neu zu schaffen.<br />

Im Herbst 2011 findet in Düsseldorf eine zentrale<br />

Auftaktveranstaltung <strong>zur</strong> Fortführung des Landesprogr<strong>am</strong>ms<br />

„Integration unternehmen!” statt.<br />

4.2. Weiterentwicklung des Übergangs von der WfbM<br />

in das Arbeitsleben<br />

4.2.1. „Übergang 500 plus“<br />

Das „LVR-Kombilohn-Modell“ (vgl. 9.4.) wird in weiterentwickelter<br />

Form als Modellprojekt „Übergang 500<br />

plus“ bis zum 31.12.2015 fortgeführt. Zielgruppen des<br />

Modellprojektes sind Beschäftigte einer Werkstatt für<br />

behinderte <strong>Menschen</strong> sowie Schüler/innen mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf. Auf Empfehlung des<br />

jeweiligen WfbM-Fachausschusses wird der Integrationsfachdienst<br />

beauftragt, den WfbM-Beschäftigten,<br />

bei der Suche nach einer individuell passenden Arbeit<br />

oder Ausbildung zu unterstützen. Bei Aufnahme einer<br />

sozialversicherungspflichtigen Arbeit wird weiterhin<br />

eine Kombination aus finanzieller Förderung <strong>und</strong> fachdienstlicher<br />

Begleitung finanziert:<br />

• Arbeitgeber der privaten Wirtschaft <strong>und</strong> des öffentlichen<br />

Dienstes erhalten – idR für einen Zeitraum<br />

von fünf Jahren - als Minderleistungsausgleich<br />

einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 50% des<br />

Arbeitnehmerbruttolohnes aus Mitteln der Ausgleichsabgabe<br />

<strong>und</strong> zusätzliche 20% des Arbeitnehmerbruttolohnes<br />

aus Mitteln der Eingliederungshilfe.<br />

• Nimmt der Werkstatt-Wechsler eine Tätigkeit in<br />

einem Integrationsprojekt auf gilt die Regelförderung<br />

gem. § 132 ff SGB IX aus Mitteln der Ausgleichsabgabe<br />

zuzüglich weitere 20 % des Arbeitnehmerbruttolohnes<br />

als Minderleistungsausgleich<br />

aus Mitteln der Eingliederungshilfe.<br />

• Für die fachliche Begleitung des Beschäftigten <strong>und</strong><br />

des Arbeitgebers wird der IFD beauftragt, mit dem<br />

Ziel der Sicherung des Eingliederungserfolges für<br />

einen Zeitraum von in der Regel 5 Jahren, im Bedarfsfalle<br />

auch länger. Die fachliche Begleitung<br />

durch den IFD wird mit 200 Euro pro Monat aus<br />

Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.<br />

• Zusätzlich zu diesen Förderungen kann im Rahmen<br />

der Unterstützten Beschäftigung eine weitere<br />

Maßnahme für den behinderten Beschäftigten, z.B.<br />

ein intensives Job-Coaching finanziert werden. Die<br />

Finanzierung erfolgt aus Ausgleichsabgabemitteln<br />

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