Abgrenzungsrichtlinie Gebäude-/ Fahrhabeversicherung - GVZ
Abgrenzungsrichtlinie Gebäude-/ Fahrhabeversicherung - GVZ
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Farbspritzanlagen und -kabinen F<br />
Fassadenreinigungsanlagen, fest installiert G<br />
Fernheizkraftwerke, betrieblicher Teil F<br />
Fernsehantennenanlagen, nur zum Eigengebrauch, fest installiert G<br />
Festhütten und -zelte F<br />
Feuerlöschanlagen, fest installiert G<br />
Feuerlöscher, mobil<br />
Feuermeldeanlagen, nur mit Übermittlung an die öffentliche<br />
F<br />
Feuermeldestelle G<br />
Foliengewächshäuser F<br />
Friteusen, nur in kollektiven Haushaltungen G<br />
Funkanlagen und -antennen F<br />
Futtersilos F<br />
Fütterungs- und Futtertransportanlagen F<br />
G<br />
Garagentorantriebe G<br />
Garderobeneinrichtungen, nur in kollektiven Haushaltungen G<br />
Gartentrennwände, auch am <strong>Gebäude</strong> befestigte F<br />
Gartentreppen F<br />
Gastanks, nur als Bestandteil der eigenen <strong>Gebäude</strong>heizung G<br />
<strong>Gebäude</strong>leitsysteme, nur für die eigene Haustechnik G<br />
Gegensprechanlagen, nur als Bestandteil der Sonnerieanlage G<br />
Geldautomaten<br />
Geschirrwaschautomaten, nur in Wohnhäusern und<br />
F<br />
kollektiven Haushaltungen G<br />
Getränkeanlagen, nur in kollektiven Haushaltungen, fest installiert G<br />
Getränkeautomaten F<br />
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