28.09.2012 Aufrufe

Abgrenzungsrichtlinie Gebäude-/ Fahrhabeversicherung - GVZ

Abgrenzungsrichtlinie Gebäude-/ Fahrhabeversicherung - GVZ

Abgrenzungsrichtlinie Gebäude-/ Fahrhabeversicherung - GVZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Farbspritzanlagen und -kabinen F<br />

Fassadenreinigungsanlagen, fest installiert G<br />

Fernheizkraftwerke, betrieblicher Teil F<br />

Fernsehantennenanlagen, nur zum Eigengebrauch, fest installiert G<br />

Festhütten und -zelte F<br />

Feuerlöschanlagen, fest installiert G<br />

Feuerlöscher, mobil<br />

Feuermeldeanlagen, nur mit Übermittlung an die öffentliche<br />

F<br />

Feuermeldestelle G<br />

Foliengewächshäuser F<br />

Friteusen, nur in kollektiven Haushaltungen G<br />

Funkanlagen und -antennen F<br />

Futtersilos F<br />

Fütterungs- und Futtertransportanlagen F<br />

G<br />

Garagentorantriebe G<br />

Garderobeneinrichtungen, nur in kollektiven Haushaltungen G<br />

Gartentrennwände, auch am <strong>Gebäude</strong> befestigte F<br />

Gartentreppen F<br />

Gastanks, nur als Bestandteil der eigenen <strong>Gebäude</strong>heizung G<br />

<strong>Gebäude</strong>leitsysteme, nur für die eigene Haustechnik G<br />

Gegensprechanlagen, nur als Bestandteil der Sonnerieanlage G<br />

Geldautomaten<br />

Geschirrwaschautomaten, nur in Wohnhäusern und<br />

F<br />

kollektiven Haushaltungen G<br />

Getränkeanlagen, nur in kollektiven Haushaltungen, fest installiert G<br />

Getränkeautomaten F<br />

9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!