28.09.2012 Aufrufe

Abgrenzungsrichtlinie Gebäude-/ Fahrhabeversicherung - GVZ

Abgrenzungsrichtlinie Gebäude-/ Fahrhabeversicherung - GVZ

Abgrenzungsrichtlinie Gebäude-/ Fahrhabeversicherung - GVZ

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wärmezähler, nur für die eigene Haustechnik G<br />

Wäschereieinrichtungen, nur in kollektiven Haushaltungen G<br />

Waschkücheneinrichtungen, nur in Wohnhäusern G<br />

Waschsäulen, in Coiffeursalons F<br />

Wasseraufbereitungs- und -enthärtungsanlagen, für die eigene<br />

Haustechnik G<br />

Wasseraufbereitungsanlagen, zu versicherten Bassins, nur in Wohnhäusern<br />

und kollektiven Haushaltungen G<br />

Wasserzähler, nur für die eigene Haustechnik G<br />

Weihwasserbecken G<br />

Werkstatteinrichtungen F<br />

Wertschutzanlagen F<br />

Whirlpools, nur in Wohnhäusern und kollektiven Haushaltungen G<br />

Windräder, nur zur Energieerzeugung für die eigene Haustechnik G<br />

Windschutzwände, ausserhalb des <strong>Gebäude</strong>s F<br />

Wirtshausschilder F<br />

Wohnwagen, auch stationär F<br />

Z<br />

Zähler, nur für die eigene Haustechnik G<br />

Zeiterfassungsgeräte<br />

Zentrale Staubsaugeranlagen, nur in Wohnhäusern und kollektiven<br />

F<br />

Haushaltungen, fest eingebaut G<br />

Zigarettenautomaten F<br />

Zugangsbrücken F<br />

Zutrittskontrollanlagen F<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!