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Nr. 5, Oktober 2009 - win - Wirtschaft in Nidwalden und Engelberg

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Ergänzungsleistungen helfen <strong>in</strong><br />

verschiedenen Situationen<br />

Was passiert, wenn nach dem Tode e<strong>in</strong>es Ehegatten der<br />

Lohn wegfällt <strong>und</strong> das Familiene<strong>in</strong>kommen (AHV- <strong>und</strong> Pensionskassenrente)<br />

nicht reicht? Wie kann der Aufenthalt<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Pflegeheim im Alter oder bei Schwerst<strong>in</strong>validen<br />

f<strong>in</strong>anziert werden? In diesen Fällen helfen Ergänzungsleistungen.<br />

Was s<strong>in</strong>d Ergänzungsleistungen?<br />

Ergänzungsleistungen helfen dort, wo e<strong>in</strong>e AHV- oder IV-<br />

Rente <strong>und</strong> sonstiges E<strong>in</strong>kommen nicht die m<strong>in</strong>imalen Lebenskosten<br />

decken. Zusammen mit der AHV <strong>und</strong> der IV gehören<br />

sie zum sozialen F<strong>und</strong>ament unseres Staates. Es besteht e<strong>in</strong><br />

rechtlicher Anspruch, denn es handelt sich weder um Fürsorgegelder<br />

noch um Beiträge der Sozialhilfe. F<strong>in</strong>anziert werden<br />

die Ergänzungsleistungen aus Steuergeldern des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong><br />

des Kantons.<br />

Wer hat Anspruch?<br />

Ergänzungsleistungen erhalten unter anderem Personen, die<br />

e<strong>in</strong>e Rente der AHV (z.B. Altersrente) oder der IV beziehen.<br />

Die Leistungen werden nur an Personen ausbezahlt, die <strong>in</strong><br />

der Schweiz Wohnsitz <strong>und</strong> tatsächlichen Aufenthalt haben.<br />

Das Pr<strong>in</strong>zip ist im Gr<strong>und</strong>e e<strong>in</strong>fach: Der Anspruch wird anhand<br />

e<strong>in</strong>er Bedarfsberechnung ermittelt. Dabei wird die Summe<br />

der anerkannten Ausgaben der Summe der anrechenbaren<br />

E<strong>in</strong>nahmen gegenübergestellt. Besteht e<strong>in</strong>e Differenz (Ausgabenüberschuss),<br />

werden Ergänzungsleistungen ausgerichtet.<br />

Unterschieden wird, ob e<strong>in</strong>e Person zuhause wohnt oder sich<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim aufhält. Zudem besteht unter Umständen auch<br />

Anspruch auf die Vergütung nicht gedeckter Krankheits- <strong>und</strong><br />

Beh<strong>in</strong>derungskosten.<br />

Wo kann man sich anmelden?<br />

Die Anmeldeformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle<br />

des Kantons, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Im Kanton <strong>Nidwalden</strong><br />

ist dies die Ausgleichskasse <strong>Nidwalden</strong>. Das Anmeldeformular<br />

können Sie telefonisch verlangen oder über das<br />

Internet beziehen (www.ausgleichskasse.ch/nw). Die Anmeldung<br />

ist mit den erforderlichen Beilagen an folgende Adresse<br />

e<strong>in</strong>zureichen: Ausgleichskasse <strong>Nidwalden</strong>, Stansstaderstrasse<br />

54, 6371 Stans.<br />

Zusätzliche Informationen<br />

Weitere Informationen zum Anspruch bietet das ausführliche<br />

Merkblatt «Ergänzungsleistungen zur AHV <strong>und</strong> IV», das Sie<br />

ebenfalls auf unserer Internetseite f<strong>in</strong>den. Bei Fragen können<br />

Sie sich mit den Mitarbeitenden der Leistungsabteilung der<br />

Ausgleichskasse <strong>Nidwalden</strong> <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung setzen; sie helfen<br />

Ihnen gerne weiter.<br />

Ausgleichskasse/IV-Stelle <strong>Nidwalden</strong><br />

www.ausgleichskasse.ch/nw

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