Nr. 5, Oktober 2009 - win - Wirtschaft in Nidwalden und Engelberg
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Ergänzungsleistungen helfen <strong>in</strong><br />
verschiedenen Situationen<br />
Was passiert, wenn nach dem Tode e<strong>in</strong>es Ehegatten der<br />
Lohn wegfällt <strong>und</strong> das Familiene<strong>in</strong>kommen (AHV- <strong>und</strong> Pensionskassenrente)<br />
nicht reicht? Wie kann der Aufenthalt<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Pflegeheim im Alter oder bei Schwerst<strong>in</strong>validen<br />
f<strong>in</strong>anziert werden? In diesen Fällen helfen Ergänzungsleistungen.<br />
Was s<strong>in</strong>d Ergänzungsleistungen?<br />
Ergänzungsleistungen helfen dort, wo e<strong>in</strong>e AHV- oder IV-<br />
Rente <strong>und</strong> sonstiges E<strong>in</strong>kommen nicht die m<strong>in</strong>imalen Lebenskosten<br />
decken. Zusammen mit der AHV <strong>und</strong> der IV gehören<br />
sie zum sozialen F<strong>und</strong>ament unseres Staates. Es besteht e<strong>in</strong><br />
rechtlicher Anspruch, denn es handelt sich weder um Fürsorgegelder<br />
noch um Beiträge der Sozialhilfe. F<strong>in</strong>anziert werden<br />
die Ergänzungsleistungen aus Steuergeldern des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong><br />
des Kantons.<br />
Wer hat Anspruch?<br />
Ergänzungsleistungen erhalten unter anderem Personen, die<br />
e<strong>in</strong>e Rente der AHV (z.B. Altersrente) oder der IV beziehen.<br />
Die Leistungen werden nur an Personen ausbezahlt, die <strong>in</strong><br />
der Schweiz Wohnsitz <strong>und</strong> tatsächlichen Aufenthalt haben.<br />
Das Pr<strong>in</strong>zip ist im Gr<strong>und</strong>e e<strong>in</strong>fach: Der Anspruch wird anhand<br />
e<strong>in</strong>er Bedarfsberechnung ermittelt. Dabei wird die Summe<br />
der anerkannten Ausgaben der Summe der anrechenbaren<br />
E<strong>in</strong>nahmen gegenübergestellt. Besteht e<strong>in</strong>e Differenz (Ausgabenüberschuss),<br />
werden Ergänzungsleistungen ausgerichtet.<br />
Unterschieden wird, ob e<strong>in</strong>e Person zuhause wohnt oder sich<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Heim aufhält. Zudem besteht unter Umständen auch<br />
Anspruch auf die Vergütung nicht gedeckter Krankheits- <strong>und</strong><br />
Beh<strong>in</strong>derungskosten.<br />
Wo kann man sich anmelden?<br />
Die Anmeldeformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle<br />
des Kantons, wo Sie Ihren Wohnsitz haben. Im Kanton <strong>Nidwalden</strong><br />
ist dies die Ausgleichskasse <strong>Nidwalden</strong>. Das Anmeldeformular<br />
können Sie telefonisch verlangen oder über das<br />
Internet beziehen (www.ausgleichskasse.ch/nw). Die Anmeldung<br />
ist mit den erforderlichen Beilagen an folgende Adresse<br />
e<strong>in</strong>zureichen: Ausgleichskasse <strong>Nidwalden</strong>, Stansstaderstrasse<br />
54, 6371 Stans.<br />
Zusätzliche Informationen<br />
Weitere Informationen zum Anspruch bietet das ausführliche<br />
Merkblatt «Ergänzungsleistungen zur AHV <strong>und</strong> IV», das Sie<br />
ebenfalls auf unserer Internetseite f<strong>in</strong>den. Bei Fragen können<br />
Sie sich mit den Mitarbeitenden der Leistungsabteilung der<br />
Ausgleichskasse <strong>Nidwalden</strong> <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung setzen; sie helfen<br />
Ihnen gerne weiter.<br />
Ausgleichskasse/IV-Stelle <strong>Nidwalden</strong><br />
www.ausgleichskasse.ch/nw