23.09.2010 - Stadt Lichtenau
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03. Sägewerk Keller<br />
Hier: Antrag der Grünen und FWL wegen Lärmschutzmaßnahmen<br />
<strong>Stadt</strong>rat Beerens stellt den Antrag, dass im Beschlussvorschlag der zweite Satz<br />
gestrichen wird und durch den Gemeinderat ein Kostenrahmen für das Gutachten<br />
festgelegt wird. Falls dieser überschritten werden sollte, soll noch einmal der<br />
Gemeinderat informiert werden.<br />
Bauamtsleiter Ludwig erläutert den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Dieser könnte<br />
in zwei Teile geteilt werden: 1. Teil Lärm Sägewerk und 2. Teil ein Gutachten, welche<br />
Kosten für entsprechende Lärmschutzmaßnahmen entstehen würden.<br />
<strong>Stadt</strong>rätin Schwarz fragt nach, ob das Büro Wald + Corbe dieses Gutachten mitmachen<br />
könnte oder ob dadurch Mehrkosten entstehen.<br />
Laut Bauamtsleiter Ludwig wurde bereits ein Gespräch mit dem Büro Wald + Corbe<br />
diesbezüglich geführt. Diese geben in den nächsten Tagen Bescheid, ob dies zusammen<br />
machbar ist. Für die Beauftragung des Büros ist aber heute ein Gemeinderatsbeschluss<br />
notwendig.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Lichtenau</strong> beauftragt die Verwaltung in<br />
Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Rastatt und einem Büro für<br />
Lärmschutz entsprechende Möglichkeiten zur Verbesserung des Lärmschutzes,<br />
unmittelbar beim Sägewerk zu prüfen.<br />
Hierzu sind zunächst die Kosten für ein solches Gutachten zu ermitteln.<br />
Die Lärmschutzbeurteilung und der finanziellen Auswirkungen, hinsichtlich<br />
der alternativen Anbindungen, soll durch das Büro Wald und Corbe erfolgen.<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmiger Beschluss<br />
04. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Flst.-Nr. 143/1,<br />
Katharinenstraße 9, 77839 <strong>Lichtenau</strong><br />
Bauamtsleiter Ludwig informiert das Gremium, dass die Anhörung der Angrenzer<br />
momentan durchgeführt wird und keine Einwände erwartet werden.<br />
Beschluss: Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Lichtenau</strong> stimmt dem Bauantrag zum Neubau<br />
eines Wohnhauses mit Carport, Flst.-Nr. 143/1, Katharinenstr. 9, 77839<br />
<strong>Lichtenau</strong> zu.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme auszuarbeiten und<br />
entsprechend an die Baugenehmigungsbehörde weiterzuleiten.<br />
Abstimmungsergebnis: mehrheitlicher Beschluss bei einer Gegenstimme (<strong>Stadt</strong>rat Lindner)<br />
05. Bauantrag zur Anbringung einer Werbeanlage, Flst.-Nr. 52, Hauptstraße 6, 77839<br />
<strong>Lichtenau</strong><br />
Beschluss: Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Lichtenau</strong> stimmt dem Bauantrag zur Anbringung<br />
einer Werbeanlage, Flst.-Nr. 52, Hauptstraße 6, 77839 <strong>Lichtenau</strong> zu.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme auszuarbeiten und<br />
entsprechend an die Baugenehmigungsbehörde weiterzuleiten.<br />
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