01.03.2013 Aufrufe

23.09.2010 - Stadt Lichtenau

23.09.2010 - Stadt Lichtenau

23.09.2010 - Stadt Lichtenau

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

03. Sägewerk Keller<br />

Hier: Antrag der Grünen und FWL wegen Lärmschutzmaßnahmen<br />

<strong>Stadt</strong>rat Beerens stellt den Antrag, dass im Beschlussvorschlag der zweite Satz<br />

gestrichen wird und durch den Gemeinderat ein Kostenrahmen für das Gutachten<br />

festgelegt wird. Falls dieser überschritten werden sollte, soll noch einmal der<br />

Gemeinderat informiert werden.<br />

Bauamtsleiter Ludwig erläutert den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Dieser könnte<br />

in zwei Teile geteilt werden: 1. Teil Lärm Sägewerk und 2. Teil ein Gutachten, welche<br />

Kosten für entsprechende Lärmschutzmaßnahmen entstehen würden.<br />

<strong>Stadt</strong>rätin Schwarz fragt nach, ob das Büro Wald + Corbe dieses Gutachten mitmachen<br />

könnte oder ob dadurch Mehrkosten entstehen.<br />

Laut Bauamtsleiter Ludwig wurde bereits ein Gespräch mit dem Büro Wald + Corbe<br />

diesbezüglich geführt. Diese geben in den nächsten Tagen Bescheid, ob dies zusammen<br />

machbar ist. Für die Beauftragung des Büros ist aber heute ein Gemeinderatsbeschluss<br />

notwendig.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Lichtenau</strong> beauftragt die Verwaltung in<br />

Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Rastatt und einem Büro für<br />

Lärmschutz entsprechende Möglichkeiten zur Verbesserung des Lärmschutzes,<br />

unmittelbar beim Sägewerk zu prüfen.<br />

Hierzu sind zunächst die Kosten für ein solches Gutachten zu ermitteln.<br />

Die Lärmschutzbeurteilung und der finanziellen Auswirkungen, hinsichtlich<br />

der alternativen Anbindungen, soll durch das Büro Wald und Corbe erfolgen.<br />

Abstimmungsergebnis: einstimmiger Beschluss<br />

04. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport, Flst.-Nr. 143/1,<br />

Katharinenstraße 9, 77839 <strong>Lichtenau</strong><br />

Bauamtsleiter Ludwig informiert das Gremium, dass die Anhörung der Angrenzer<br />

momentan durchgeführt wird und keine Einwände erwartet werden.<br />

Beschluss: Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Lichtenau</strong> stimmt dem Bauantrag zum Neubau<br />

eines Wohnhauses mit Carport, Flst.-Nr. 143/1, Katharinenstr. 9, 77839<br />

<strong>Lichtenau</strong> zu.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme auszuarbeiten und<br />

entsprechend an die Baugenehmigungsbehörde weiterzuleiten.<br />

Abstimmungsergebnis: mehrheitlicher Beschluss bei einer Gegenstimme (<strong>Stadt</strong>rat Lindner)<br />

05. Bauantrag zur Anbringung einer Werbeanlage, Flst.-Nr. 52, Hauptstraße 6, 77839<br />

<strong>Lichtenau</strong><br />

Beschluss: Der Gemeinderat der <strong>Stadt</strong> <strong>Lichtenau</strong> stimmt dem Bauantrag zur Anbringung<br />

einer Werbeanlage, Flst.-Nr. 52, Hauptstraße 6, 77839 <strong>Lichtenau</strong> zu.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme auszuarbeiten und<br />

entsprechend an die Baugenehmigungsbehörde weiterzuleiten.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!