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in der EU, z.B. durch die die Verankerung verbindlicher und starker Rechte von<br />
Beschuldigten und StrafverteidigerInnen und transnationalem Rechtsschutz.<br />
Das Strafrecht ist nicht das Mittel der Wahl zur Lösung gesellschaftlicher Probleme,<br />
sondern letztes Mittel staatlichen Handelns, welches immer besonderer Begründung<br />
bedarf. Wir wollen das Sanktionensystem reformieren und setzen auf intelligentere<br />
Alternativen zur Haft wie z.B. gemeinnützige Arbeit und den Ausbau alternativer<br />
Konfliktlösungen. Ein modernes Unternehmensstrafrecht, das die Grenzen von Schuld<br />
und Zurechnung achtet, halten wir für notwendig. Die Opferhilfe ist zu stärken. Wir<br />
wollen Opfern von Justizirrtümern besser helfen und die Entschädigung für zu Unrecht<br />
verhängte Haft deutlich anheben. Für Jugendliche, Heranwachsende und junge<br />
Erwachsene brauchen wir ein reformiertes Jugendstrafrecht, welches den Vorrang der<br />
Erziehung vor Bestrafung strikt wahrt. Prävention ist wichtiger und billiger als Strafen.<br />
Oft sind Chancen- und Perspektivlosigkeit, prekäre Familienverhältnisse, Bildungsarmut<br />
sowie Gewalterfahrung und unkontrollierter Umgang mit Drogen Ursachen für<br />
Jugendkriminalität. Es braucht eine Präventionsstrategie, die solche Risikofaktoren in<br />
den Blick nimmt, um rechtzeitig Hilfe und Intervention zu gewährleisten.<br />
4. Diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen<br />
In einer offenen Gesellschaft wird niemand wegen des Geschlechts, der ethnischen<br />
Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder<br />
wegen einer Behinderung benachteiligt. Wir wollen in Deutschland und Europa<br />
Diskriminierungen bekämpfen und die von der schwarz-gelben Bundesregierung<br />
blockierte fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie der EU voranbringen. Eine Stärkung der<br />
Antidiskriminierungsstelle des Bundes und stärkere Rechte für Einrichtungen wie<br />
Behindertenbeauftragte sollen im nationalen Bereich helfen, Diskriminierungen<br />
anzugehen. Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ wollen wir effektiver gestalten,<br />
insbesondere gegen strukturelle Diskriminierungen ein Verbandsklagerecht vorsehen.<br />
Auch für Beschäftigte von Religionsgemeinschaften und deren sozialen Einrichtungen<br />
muss außerhalb des Bereichs der Verkündigung das allgemeine Arbeitsrecht und damit<br />
der gesetzlich geregelte Diskriminierungsschutz gelten. Bei Auftragsvergaben und<br />
Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand muss klar sein: Wer diskriminiert, darf dafür<br />
kein staatliches Geld erhalten. Arbeitsagentur, Ausländerbehörde oder Amtsgericht:<br />
Gute Institutionen zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Vielfalt der Gesellschaft<br />
widerspiegeln. Wir wollen Diversität und interkulturelle Öffnung von Verwaltung und<br />
Gerichten gezielt fördern.<br />
Staat und Zivilgesellschaft müssen sich gegen alle Formen von Diskriminierung<br />
wenden. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geht uns alle an, denn sie gefährdet<br />
unsere Demokratie. Wir werden daher ein Bundesprogramm „Menschenrechtsbildung“<br />
auflegen.<br />
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