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in der EU, z.B. durch die die Verankerung verbindlicher und starker Rechte von<br />

Beschuldigten und StrafverteidigerInnen und transnationalem Rechtsschutz.<br />

Das Strafrecht ist nicht das Mittel der Wahl zur Lösung gesellschaftlicher Probleme,<br />

sondern letztes Mittel staatlichen Handelns, welches immer besonderer Begründung<br />

bedarf. Wir wollen das Sanktionensystem reformieren und setzen auf intelligentere<br />

Alternativen zur Haft wie z.B. gemeinnützige Arbeit und den Ausbau alternativer<br />

Konfliktlösungen. Ein modernes Unternehmensstrafrecht, das die Grenzen von Schuld<br />

und Zurechnung achtet, halten wir für notwendig. Die Opferhilfe ist zu stärken. Wir<br />

wollen Opfern von Justizirrtümern besser helfen und die Entschädigung für zu Unrecht<br />

verhängte Haft deutlich anheben. Für Jugendliche, Heranwachsende und junge<br />

Erwachsene brauchen wir ein reformiertes Jugendstrafrecht, welches den Vorrang der<br />

Erziehung vor Bestrafung strikt wahrt. Prävention ist wichtiger und billiger als Strafen.<br />

Oft sind Chancen- und Perspektivlosigkeit, prekäre Familienverhältnisse, Bildungsarmut<br />

sowie Gewalterfahrung und unkontrollierter Umgang mit Drogen Ursachen für<br />

Jugendkriminalität. Es braucht eine Präventionsstrategie, die solche Risikofaktoren in<br />

den Blick nimmt, um rechtzeitig Hilfe und Intervention zu gewährleisten.<br />

4. Diskriminierungsfreie Teilhabe ermöglichen<br />

In einer offenen Gesellschaft wird niemand wegen des Geschlechts, der ethnischen<br />

Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder<br />

wegen einer Behinderung benachteiligt. Wir wollen in Deutschland und Europa<br />

Diskriminierungen bekämpfen und die von der schwarz-gelben Bundesregierung<br />

blockierte fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie der EU voranbringen. Eine Stärkung der<br />

Antidiskriminierungsstelle des Bundes und stärkere Rechte für Einrichtungen wie<br />

Behindertenbeauftragte sollen im nationalen Bereich helfen, Diskriminierungen<br />

anzugehen. Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ wollen wir effektiver gestalten,<br />

insbesondere gegen strukturelle Diskriminierungen ein Verbandsklagerecht vorsehen.<br />

Auch für Beschäftigte von Religionsgemeinschaften und deren sozialen Einrichtungen<br />

muss außerhalb des Bereichs der Verkündigung das allgemeine Arbeitsrecht und damit<br />

der gesetzlich geregelte Diskriminierungsschutz gelten. Bei Auftragsvergaben und<br />

Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand muss klar sein: Wer diskriminiert, darf dafür<br />

kein staatliches Geld erhalten. Arbeitsagentur, Ausländerbehörde oder Amtsgericht:<br />

Gute Institutionen zeichnen sich dadurch aus, dass sie die Vielfalt der Gesellschaft<br />

widerspiegeln. Wir wollen Diversität und interkulturelle Öffnung von Verwaltung und<br />

Gerichten gezielt fördern.<br />

Staat und Zivilgesellschaft müssen sich gegen alle Formen von Diskriminierung<br />

wenden. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit geht uns alle an, denn sie gefährdet<br />

unsere Demokratie. Wir werden daher ein Bundesprogramm „Menschenrechtsbildung“<br />

auflegen.<br />

BTW-BÜ-01 Seite 6 / 12

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